Rechnung höher als Angebot: Was tun bei 20% Überschreitung der Auftragssumme?
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Rechnung höher als Angebot: Was tun bei 20% Überschreitung der Auftragssumme?
ich habe da mal eine Frage an euch und hoffe das mit der ein oder andere ein paar Tipps geben kann.
Ein Bekannter in Bayern von mir, lässt sich ein Angebot für den Einbau einer Solaranlage erstellen und weißt daraufhin, dass die Rechnungssumme sich nicht großartig (wenige 100 EUR) von der Auftragssumme bewegen darf. Das Angebot belief sich auf ca. 17.000,- € und die Rechnungssumme auf über 20.000,- €. Die Mehrkosten entstanden überwiegend durch die Arbeiterkosten (z.B. war für einen Arbeiter 6 Stunden veranschlagt, tatsächlich hat er aber 15 Stunden benötigt.)
Wie verhält sich hier die VOBAbk.?
Wie verhält sich die große Abweichung? muss nicht hier der Auftragnehmer erst Rücksprache mit dem Auftraggeber halten?
Recht herzlichen Dank für eure Tipps.
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Wenn eine Rechnung die Angebotssumme um 20% übersteigt, gibt es mehrere Punkte zu beachten. Zunächst ist entscheidend, ob ein verbindliches Festpreisangebot oder ein Kostenvoranschlag vorliegt. Bei einem Festpreisangebot darf die Rechnungssumme grundsätzlich nicht ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
Ein Kostenvoranschlag hingegen ist eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten. Hier sind geringfügige Überschreitungen üblich. Eine Überschreitung von 20% ist jedoch in der Regel nicht mehr als geringfügig anzusehen und bedarf einer Erklärung durch den Auftragnehmer.
Wichtig: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn er erkennt, dass der Kostenvoranschlag wesentlich überschritten wird. Unterlässt er dies, kann er unter Umständen nur die ursprünglich veranschlagten Kosten verlangen.
Ich empfehle, die Rechnung detailliert zu prüfen und mit dem Angebot zu vergleichen. Klären Sie, ob zusätzliche Leistungen erbracht wurden, die nicht im Angebot enthalten waren. Wurden diese Leistungen beauftragt? Gibt es einen Nachtrag zum ursprünglichen Angebot?
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zum Auftragnehmer auf und fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Mehrkosten an. Dokumentieren Sie alle Kommunikationsschritte. Im Zweifelsfall sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Festpreisangebot
- Ein verbindliches Angebot, bei dem der Preis für die Leistung fest vereinbart ist. Nachträge sind nur bei zusätzlichen, vereinbarten Leistungen möglich.
Verwandte Begriffe: Kostenvoranschlag, Auftragssumme, Nachtrag. - Kostenvoranschlag
- Eine Schätzung der voraussichtlichen Kosten für eine Leistung. Er ist nicht bindend, kann aber nur in einem angemessenen Rahmen überschritten werden.
Verwandte Begriffe: Festpreisangebot, Auftragssumme, Mehrkosten. - Auftragssumme
- Die im Angebot oder Vertrag vereinbarte Summe für die zu erbringende Leistung.
Verwandte Begriffe: Festpreisangebot, Kostenvoranschlag, Rechnungssumme. - Nachtrag
- Eine Vereinbarung über zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten waren.
Verwandte Begriffe: Festpreisangebot, Kostenvoranschlag, Auftragssumme. - Rechnungssumme
- Der Betrag, der dem Auftraggeber für die erbrachte Leistung in Rechnung gestellt wird.
Verwandte Begriffe: Auftragssumme, Mehrkosten, Kostenvoranschlag. - Mehrkosten
- Kosten, die über die ursprünglich veranschlagten Kosten hinausgehen.
Verwandte Begriffe: Kostenvoranschlag, Rechnungssumme, Nachtrag. - Abnahme
- Die Bestätigung des Auftraggebers, dass die Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängel, Vertrag.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist der Unterschied zwischen einem Festpreisangebot und einem Kostenvoranschlag?
Ein Festpreisangebot ist bindend, während ein Kostenvoranschlag eine Schätzung darstellt. - Darf eine Rechnung höher sein als ein Kostenvoranschlag?
Ja, aber nur in einem angemessenen Rahmen. Eine Überschreitung von 20% ist in der Regel nicht mehr angemessen. - Was kann ich tun, wenn die Rechnung zu hoch ist?
Prüfen Sie die Rechnung, nehmen Sie Kontakt zum Auftragnehmer auf und fordern Sie eine Erklärung. - Muss ich die Rechnung sofort bezahlen?
Nein, Sie haben das Recht, die Rechnung zu prüfen und bei Unklarheiten Einspruch zu erheben. - Was passiert, wenn der Auftragnehmer mich nicht über die Mehrkosten informiert hat?
Dann kann er unter Umständen nur die ursprünglich veranschlagten Kosten verlangen. - Brauche ich einen Anwalt?
Wenn die Situation unklar ist oder der Auftragnehmer nicht kooperiert, ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren. - Welche Rolle spielt ein Nachtrag zum Angebot?
Ein Nachtrag ist eine Vereinbarung über zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten waren. Wenn es einen Nachtrag gibt, sind die darin vereinbarten Kosten zusätzlich zu bezahlen. - Wie dokumentiere ich die Kommunikation mit dem Auftragnehmer?
Am besten schriftlich per E-Mail oder Brief. Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Inhalt von Telefongesprächen.
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Eine Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung.
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Angebotsprüfung: Pauschalpreis vs. Leistungsverzeichnis
Was wurde angeboten?
Hallo Senial,
die alte Frage: Was wurde angeboten? Ein Pauschalpreis? Wahrscheinlich nicht. Gab es überhaupt ein Leistungsverzeichnis (zumindest mit der Nennung aller Arbeiten zur Montage und Anschluss der Leitungen an die bestehende Heizungsanlage? Falls nicht sind den Nachtraegen natürlich Tür und Tor geöffnet.
Ist die VOBAbk. denn wirksam vereinbart und damit Vertragsbestandteil? Wir hatten (haben) in allen unseren Vertraegen aufgeführt, dass Mehrkosten schriftlich angemeldet und freigegeben werden müssen.
Deshalb hier die Frage, wie das Vertragswerk aussieht?
Gruß,
Andreas -
VOB/B-Abweichung: 10% Toleranz bei Auftragssumme?
Das wird sein.
Genau da liegt der Hund begraben.
Was passiert denn, wenn es nach VOBAbk. Teil B vereinbart wurde? Gilt doch dann diese darf nicht mehr als 10 von 100 abweichen? -
VOB/B unwirksam: Stundenlohnvertrag als Kostenfalle?
VOB nicht wirksam vereinbart
Hallo,
schon allein Ihre Nachfrage zeigt mir recht deutlich, dass Sie die VOBAbk./B nicht kennen. Da Ihnen diese anscheinend nicht ausgehändigt wurde und Sie offensichtlich im Bauwesen nicht bewandert sind, dürfte die VOB/B nicht Vertragsbestandteil geworden sein.
Ich vermute ganz stark, dass ihnen ein Stundenlohnvertrag "untergejubelt" wurde. Wenn dies zutrifft, sollten Sie schnellstens einen guten Rechtsanwalt aufsuchen und sich beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen -
🔴 Solaranlagen-Effizienz: Wirtschaftlichkeit kritisch prüfen!
Hoffentlich ausreichend informiert: z.B. auf http://www.solarkritik.de
Hoffentlich hat sich
Ihr Bekannter ausreichend über die "solare Effizienz" informiert.
20.000 € für eine Solaranlage auszugeben, wird sich NIE rechnen ... schaue die unteren Links ... -
Solaranlagen: Link zur Pressemeldung vergraulter Kunden
Hier der korrekte Link
mit der Pressemeldung über die 50 (0). 000
vergraulten Solarkunden ... -
Thema verfehlt: Kritik an Solaranlagen-Diskussion
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VOB/B-Abweichung: 10% Toleranz bei Auftragssumme?
Das wird sein.
Genau da liegt der Hund begraben.
Was passiert denn, wenn es nach VOBAbk. Teil B vereinbart wurde? Gilt doch dann diese darf nicht mehr als 10 von 100 abweichen? -
Hinweis: Namenskorrektur und Link zu Solarkritik.de
@Stefan Ibold
ICH kann nicht gemeint sein, da ich
seit 42 Jahren mit zwei "n" geschrieben werde ...
)
Stell Dich in die Ecke, und geh' Dich schämen ... -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026
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Rechnung höher als Angebot: Was tun bei Kostenüberschreitung?
💡 Kernaussagen: Bei einer Kostenüberschreitung von 20% bei der Installation einer Solaranlage ist es entscheidend, das ursprüngliche Angebot genau zu prüfen. Wurde ein Pauschalpreis vereinbart oder ein detailliertes Leistungsverzeichnis erstellt? Die Wirksamkeit der VOBAbk./B ist ebenfalls entscheidend, da sie Regelungen zur Kostenabweichung enthält. Ein Stundenlohnvertrag kann zu unvorhergesehenen Mehrkosten führen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag VOB/B unwirksam: Stundenlohnvertrag als Kostenfalle? wird darauf hingewiesen, dass eine fehlende Aushändigung der VOB/B dazu führen kann, dass diese nicht Vertragsbestandteil wird. Dies kann insbesondere bei Stundenlohnverträgen zu Problemen führen.
💰 Zusatzinfo: Die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen sollte kritisch geprüft werden, wie im Beitrag 🔴 Solaranlagen-Effizienz: Wirtschaftlichkeit kritisch prüfen! angemerkt wird. Hohe Investitionskosten können sich möglicherweise nicht amortisieren.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie den Vertrag auf die Gültigkeit der VOB/B und die Art der Preisvereinbarung (Pauschalpreis vs. Stundenlohn). Bei Unklarheiten sollte ein Baurecht-Experte hinzugezogen werden. Beachten Sie auch die Hinweise zur Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen. Weitere Informationen zur VOB/B-Abweichung finden Sie im Beitrag VOB/B-Abweichung: 10% Toleranz bei Auftragssumme?.
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