Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2003 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 27. November 2003 verabschiedeten Zweiten Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen.
Der Deutsche Bundestag hatte am 27.11.2003 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und der Union das Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet. Das Gesetz enthält verbesserte Einspeisevergütungen für Solarstrom ab Anfang 2004. Die Betreiber von Photovoltaikanlagen sollen demnach bis zu 62,4 Cent je Kilowattstunde erhalten. Derzeit wird Sonnenstrom mit 45,7 Cent/kWh vergütet. Mit der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz bereits zum 1.1.2004 in Kraft treten. Das Vorschaltgesetz zum EEG war notwendig geworden, nachdem im Sommer diesen Jahres das 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm ausgelaufen war.
Diese neue Foerderungssituation habe ich bisher in BAU.DE nicht diskutiert gesehen.
Wie sind diese Änderungen einzuschätzen?
Lohnt es sich jetzt vielleicht eher eine PV-Anlage aufs Dach zu bauen?
Oder ist BAU.DE nicht das richtige Forum zu diesem Thema?