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Auswirkungen des neuen Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum EEG
BAU-Forum: Nutzung alternativer Energieformen

Auswirkungen des neuen Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum EEG

Foto von Martin Outl

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Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2003 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 27. November 2003 verabschiedeten Zweiten Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen.

Der Deutsche Bundestag hatte am 27.11.2003 mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und der Union das Photovoltaik-Vorschaltgesetz zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet. Das Gesetz enthält verbesserte Einspeisevergütungen für Solarstrom ab Anfang 2004. Die Betreiber von Photovoltaikanlagen sollen demnach bis zu 62,4 Cent je Kilowattstunde erhalten. Derzeit wird Sonnenstrom mit 45,7 Cent/kWh vergütet. Mit der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz bereits zum 1.1.2004 in Kraft treten. Das Vorschaltgesetz zum EEG war notwendig geworden, nachdem im Sommer diesen Jahres das 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm ausgelaufen war.

Diese neue Foerderungssituation habe ich bisher in BAU.DE nicht diskutiert gesehen.
Wie sind diese Änderungen einzuschätzen?
Lohnt es sich jetzt vielleicht eher eine PV-Anlage aufs Dach zu bauen?
Oder ist BAU.DE nicht das richtige Forum zu diesem Thema?

  1. Detailinfos beim SFV

    Hallo Herr Outl,
    Details zu den Aspekten des novellierten EEG finden sie beim SFV e.V. (Link siehe unten).
    Ob sich eine Photovoltaikanlage "lohnt" oder "rechnet" ist (auch) eine Frage der Betrachtungsweise. Wenn sie damit Geld verdienen wollen lohnt es sich vermutlich nicht, da investieren sie besser in z.B. Rüstungsaktien ;-)
    Für die Umwelt und den Fortschritt der Energiewende "lohnt" es sich in jedem Fall.
    Lassen sie sich doch von einem lokalen Anbieter ein konkretes Angebot unterbreiten. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung können wir hier dann gerne diskutieren.
    Sonnige Grüße,
    Stefan Lieser
  2. Danke für die ersten Hinweise

    Foto von Stefan Lieser

    Hallo Herr Lieser (wir kennen uns ja von ÖL-Diskussionen)
    Danke für die Tipps zur Energiewende und der Wirtschaftlichkeitsberechnung.
    Die "Wirtschaftlichkeit" müsste sich doch mit einer kleinen Excel-Tab. darstellen lassen, in die Randwerte wie m²², Anlageneffiziens (Ausrichtung, Lage, Typ) und Zeitpunkt und Zinssätze eingehen.
    Ein "großes Geschäft" würde ich mir von PV nicht erwarten. Aber wir haben günstige Dachflächen und viel Sonne hier. Vielleicht finde ich einen Privatinvestor, der die Anlage hier finanziert statt im schattigen Norden.
  3. Wirtschaftlichkeitsberechnung

    Hallo Herr Outl,
    eine solche Excel-Tabelle ist in der Tat kein Problem. Die Einnahmeseite brauchen sie gar nicht so komplex mit Fläche/Ausrichtung etc. angeben, sondern nehmen sie einfach den erwarteten Jahresertrag in kWh/kWp. Ich habe für die Finanzierung mit 750 kWh pro Kilowatt peak kalkuliert. Dieses Jahr liegen wir bei mind. 970 kWh/kWp, das dürfte aber die Ausnahme sein.
    Wenn ich bei meiner Anlage 1 % des Investitionsbetrags jährlich für Wartung ansetze (z.B. für einen neuen Wechselrichter nach 10 Jahren) habe ich nach 21 Jahren mein eingesetztes Kapital zurück. Nehme ich noch 3 % kalkulatorischen Zins hinzu (ich hätte das Geld ja auch zur Bank bringen können) dauert es sogar 23 Jahre. Sie sehen, reich wird man damit nicht.
    Die aktuellen Bedingungen (Entfall des 100.000 Dächerprogramm, dafür höhere Vergütung über das EEG) führen zu ähnlichen Zahlen, leider. Trotzdem: ihre Kinder werden es ihnen Danken wenn sie ihren Beitrag zur Energiewende leisten.
    Sonnige Grüße,
    Stefan Lieser
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