Pelletsheizung Störung seit 2001: Rechte bei Ausfällen, Entschädigung & Austausch?
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Pelletsheizung Störung seit 2001: Rechte bei Ausfällen, Entschädigung & Austausch?

Hallo,
Meine Pelletsanlage wurde in meinem EFHAbk. im August 2001 in Betrieb genommen. Ausführendes Unternehmen war ein Handwerksbetrieb, der weiter weg beheimatet ist und als Subunternehmer für den Generalübernehmer arbeitete, der aber von uns den separaten Auftrag zum Einbau der Anlage erhielt. In der Zwischenzeit haben wir leider ca. 15-20 Ausfälle der Anlage hinnehmen müssen, die entweder nach Eigenreparatur nach telefonischer Anleitung des Herstellers oder durch den Installationsbetrieb oder durch den Hersteller versucht wurden zu beheben. In den meisten Fällen lief die Anlage dann für Tage, Wochen oder Monate wieder. Meine Geduld ist nun (jetzt erst?) zu Ende.
Meine Frage lautet: Besteht ein Recht auf Entschädigung oder Austausch des Gerätes? Der Hersteller verspricht bspw. werbewirksam bei kalter Heizung wegen fehlender Pelletlieferung 50 € Entschädigung pro Tag.
Vielen Dank für Lösungsvorschläge
  • Name:
  • saitenzauber
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Unsachgemäße Reparaturen an der Pelletsanlage können zu Bränden oder Kohlenmonoxid-Vergiftung führen. Arbeiten Sie niemals selbst an sicherheitsrelevanten Bauteilen.

    GoogleAI-Analyse

    Da Ihre Pelletsanlage seit 2001 in Betrieb ist, sind Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Handwerksbetrieb oder dem Generalübernehmer grundsätzlich verjährt. Die übliche Gewährleistungsfrist beträgt in Deutschland zwei Jahre.

    Dennoch bestehen möglicherweise Ansprüche:

    • Schadensersatz: Wenn die Ausfälle auf einen nachweisbaren Planungs- oder Ausführungsfehler zurückzuführen sind und der Schaden (z.B. durch Eigenreparaturen oder Zusatzkosten für alternative Heizmethoden) erheblich ist, könnte ein Schadensersatzanspruch bestehen. Die Beweislast liegt hier jedoch bei Ihnen.
    • Kulanz: Fragen Sie beim Hersteller der Anlage nach, ob eine Kulanzregelung möglich ist, insbesondere wenn es sich um einen bekannten Serienfehler handelt.

    🔴 Gefahr: Bei unsachgemäßen Eigenreparaturen an der Pelletsanlage besteht Brandgefahr und die Gefahr von Kohlenmonoxid-Vergiftung.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Ausfälle und Reparaturen detailliert. Lassen Sie die Anlage von einem unabhängigen Heizungsfachbetrieb begutachten, um die Ursache der Störungen festzustellen. Prüfen Sie, ob eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, die die Kosten für eine juristische Beratung übernimmt.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers oder Handwerkers, für Mängel an einer Ware oder Leistung einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre. Verwandte Begriffe: Garantie, Sachmangel, Mängelhaftung.
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung, die eine Person erhält, um einen Schaden auszugleichen, der ihr durch das Verschulden einer anderen Person entstanden ist. Im Zusammenhang mit einer Heizungsanlage kann Schadensersatz beispielsweise für Kosten entstehen, die durch Ausfälle oder Reparaturen verursacht wurden. Verwandte Begriffe: Haftung, Schaden, Entschädigung.
    Kulanz
    Kulanz ist ein freiwilliges Entgegenkommen eines Unternehmens gegenüber einem Kunden, obwohl keine rechtliche Verpflichtung dazu besteht. Dies kann beispielsweise eine kostenlose Reparatur oder ein Austausch eines defekten Produkts sein, auch wenn die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist. Verwandte Begriffe: Goodwill, Entgegenkommen, Service.
    Planungsfehler
    Ein Planungsfehler liegt vor, wenn die Planung einer technischen Anlage (z.B. Heizung) nicht den aktuellen Normen und Regeln der Technik entspricht oder die spezifischen Anforderungen des Gebäudes nicht berücksichtigt. Dies kann zu Fehlfunktionen, erhöhtem Energieverbrauch oder Schäden führen. Verwandte Begriffe: Ausführungsfehler, Konstruktionsfehler, Mangel.
    Ausführungsfehler
    Ein Ausführungsfehler liegt vor, wenn die Installation oder Montage einer technischen Anlage (z.B. Heizung) nicht fachgerecht durchgeführt wurde. Dies kann zu Fehlfunktionen, Schäden oder einer verkürzten Lebensdauer der Anlage führen. Verwandte Begriffe: Planungsfehler, Montagefehler, Mangel.
    Pelletsheizung
    Eine Pelletsheizung ist eine Heizungsanlage, die mit Holzpellets betrieben wird. Holzpellets sind kleine, zylindrische Presslinge aus naturbelassenem Restholz. Pelletsheizungen gelten als umweltfreundliche Alternative zu Öl- und Gasheizungen. Verwandte Begriffe: Biomasseheizung, Holzheizung, erneuerbare Energien.
    Rechtsschutzversicherung
    Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für eine juristische Beratung und Vertretung in verschiedenen Rechtsstreitigkeiten. Dies kann beispielsweise Streitigkeiten mit Handwerkern, Vermietern oder Arbeitgebern umfassen. Verwandte Begriffe: Versicherung, Rechtsberatung, Prozesskosten.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Gewährleistungsfristen gelten für Heizungsanlagen?
      In Deutschland beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen, zu denen auch der Einbau einer Heizungsanlage zählt, in der Regel zwei Jahre. Diese Frist beginnt mit der Abnahme der Leistung.
    2. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
      Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Handwerkers oder Verkäufers, für Mängel einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.
    3. Kann ich Schadensersatz fordern, wenn meine Heizung ständig ausfällt?
      Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Schadensersatz fordern. Dies ist möglich, wenn die Ausfälle auf einen nachweisbaren Fehler des Handwerkers oder Herstellers zurückzuführen sind und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist (z.B. Kosten für Notheizung oder Reparaturen).
    4. Was bedeutet Kulanz?
      Kulanz ist ein freiwilliges Entgegenkommen des Herstellers oder Händlers, obwohl keine rechtliche Verpflichtung besteht. Dies kann beispielsweise eine kostenlose Reparatur oder ein Austausch des Geräts sein, auch wenn die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist.
    5. Wie dokumentiere ich Ausfälle und Reparaturen richtig?
      Führen Sie ein detailliertes Protokoll über alle Ausfälle, Reparaturen und sonstige Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Heizungsanlage. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Art des Problems, durchgeführte Maßnahmen und beteiligte Personen. Bewahren Sie alle Rechnungen, Gutachten und sonstige Dokumente sorgfältig auf.
    6. Was ist ein Planungsfehler?
      Ein Planungsfehler liegt vor, wenn die Heizungsanlage nicht ordnungsgemäß auf die spezifischen Gegebenheiten des Hauses und die Bedürfnisse der Bewohner abgestimmt ist. Dies kann beispielsweise zu einer unzureichenden Heizleistung oder einem übermäßigen Energieverbrauch führen.
    7. Was ist ein Ausführungsfehler?
      Ein Ausführungsfehler liegt vor, wenn die Heizungsanlage nicht fachgerecht eingebaut oder installiert wurde. Dies kann beispielsweise zu Undichtigkeiten, Fehlfunktionen oder einer verkürzten Lebensdauer der Anlage führen.
    8. Welche Rolle spielt die Rechtsschutzversicherung?
      Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten für eine juristische Beratung und Vertretung übernehmen, wenn es zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Heizungsanlage kommt. Dies kann insbesondere dann hilfreich sein, wenn Sie Schadensersatzansprüche geltend machen wollen.

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      Informationen zu Fristen und Ansprüchen bei Mängeln.
    • Schadensersatzansprüche im Handwerk
      Voraussetzungen und Durchsetzung von Schadensersatz.
    • Kulanzregelungen bei defekten Geräten
      Möglichkeiten und Grenzen von Kulanzleistungen.
    • Die richtige Dokumentation von Mängeln
      Tipps zur Beweissicherung bei Baumängeln.
    • Unabhängige Gutachter für Heizungsanlagen
      Wie man einen qualifizierten Gutachter findet.
  2. Pelletsheizung: Geld zurückhalten – Ihre Rechte bei Mängeln

    Erfolg des Gewerkes anmahnen  -  Geld zurückhalten
    Hallo Herr/Frau Ronnefeldt,
    mit unserem Generalübernehmer und dem Heizungshersteller hatten/haben wir die selbe Problematik (vielleicht der Gleiche?).
    Nur haben wir das Glück, dass wir noch Geld zurückgehalten haben und uns deshalb jetzt der Generalübernehmer verklagt hat. Aber wer Argumente hat (und diese per Einschreiben gemeldet hat)
    hat meiner Ansicht nach gute Karten.
    Also Punkte sammeln und melden und warten.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Buehler
  3. Pelletsheizung: Ursachen für Ausfälle – Hersteller kontaktieren!

    2 Fragen ...
    1. welche Anlage (Hersteller) ist es denn? . Soviel Ausfälle sind nicht normal. Was sagt denn der Werkskundendienst. Der dürfte daran ja Interesse haben und mit Anlage zu verbessern. Haben Sie da schon mal gesprochen (unabhängig davon, wer hier nur die Leistung erbringen sollte). Ich habe mit unserer Anlage nur gute Erfahrungen mit dem Werkskundendienst gemacht. Ist aber wohl andere Anlage wie Ihre.
    Und wo lagen die Probleme? Steuerung? Mechanik? Schlechte Pelletsqualität? Sonstiges?
    2. Wer hat die Aussage gemacht, 50,- € bei kalter Heizung. Der Hersteller der Pelletsanlage oder der Lieferant der Pellets!
    Ich denke mal der Lieferant. Denn der Hersteller kann für fehlende Pellets ja nichts dafür. Die müssen Sie rechtzeitig ordern.
  4. Pelletsheizung: Steuerungsprobleme – Brenner & Zündung defekt

    Keinen Betrag zurückgehalten
    Hallo,
    vielen Dank für die bisherigen Antworten.
    Zu H. Buehler: Leider habe ich kein Geld zurückgehalten, kann also hier nicht abwarten.
    Zu Kho: Den Hersteller möchte ich zurzeit nicht nennen, sondern erst einmal mit anderen Kunden dieses Herstellers sprechen. Die Probleme lagen hauptsächlich in der Steuerung, aber es wurde u.a. schon der Brenner ausgetauscht, die Zündpatrone gegen einen Heissluftfön, dieser gegen einen neuen Heissluftfön, die Raumentnahmeschnecke repariert, wg. fehlerhaftem Einbau uvm. Jüngster Defekt war, dass die Lichtschranke im Vorratsbehälter des Brenners mit "Schmier" verdeckt war und somit immer "voll" an die Raumentnahmeschnecke signalisierte, diese somit nicht mehr nachförderte und deshalb keine neuen Pellets in die nach wie vor laufende Brennnerschnecke nachfielen. Nach Säuberung der Linsen lief auf einmal der Fön nicht mehr richtig, nach 2-stündiger Suche dann Feststellung eines Kabelbruches. Jetzt läuft er wieder aber es kommt Qualm aus dem Brenner-Vorratsbehälter, wenn man die Kesseltür im Betrieb öffnet und nach Augenschein sieht es so aus, dass die Brennerlüftung nicht pustet, sondern Luft absaugt. Darauf konnte sich auch der Kundendienst keinen Reim machen und muss erst mit dem Hersteller telefonieren, was heute Nachmittag (Freitag) nicht mehr möglich war. Ich rechne also mit weiteren Ausfällen. Gibt es sowas wie Wandlung? Ich habe davon mal beim Autokauf gehört. Nämlich dass ich dem Verkäufer ein paar Mal (wie oft) Gelegenheit zum Nachbessern geben muss, wenn dies keinen Erfolg zeitigt aber Austausch oder Rückzahlung des Kaufbetrages abzgl. Nutzungsentgelt verlangen kann. Gibt es sowas auch bei Heizanlagen?
    Die Aussage bzgl. der 50 € habe ich schriftlich im Prospekt der Firma.
    Gruß
    saitenzauber
    • Name:
    • saitenzauber
  5. Pelletsheizung: Steuerungsprobleme – Brenner & Zündung defekt

    Keinen Betrag zurückgehalten
    Hallo,
    vielen Dank für die bisherigen Antworten.
    Zu H. Buehler: Leider habe ich kein Geld zurückgehalten, kann also hier nicht abwarten.
    Zu Kho: Den Hersteller möchte ich zurzeit nicht nennen, sondern erst einmal mit anderen Kunden dieses Herstellers sprechen. Die Probleme lagen hauptsächlich in der Steuerung, aber es wurde u.a. schon der Brenner ausgetauscht, die Zündpatrone gegen einen Heissluftfön, dieser gegen einen neuen Heissluftfön, die Raumentnahmeschnecke repariert, wg. fehlerhaftem Einbau uvm. Jüngster Defekt war, dass die Lichtschranke im Vorratsbehälter des Brenners mit "Schmier" verdeckt war und somit immer "voll" an die Raumentnahmeschnecke signalisierte, diese somit nicht mehr nachförderte und deshalb keine neuen Pellets in die nach wie vor laufende Brennnerschnecke nachfielen. Nach Säuberung der Linsen lief auf einmal der Fön nicht mehr richtig, nach 2-stündiger Suche dann Feststellung eines Kabelbruches. Jetzt läuft er wieder aber es kommt Qualm aus dem Brenner-Vorratsbehälter, wenn man die Kesseltür im Betrieb öffnet und nach Augenschein sieht es so aus, dass die Brennerlüftung nicht pustet, sondern Luft absaugt. Darauf konnte sich auch der Kundendienst keinen Reim machen und muss erst mit dem Hersteller telefonieren, was heute Nachmittag (Freitag) nicht mehr möglich war. Ich rechne also mit weiteren Ausfällen. Gibt es sowas wie Wandlung? Ich habe davon mal beim Autokauf gehört. Nämlich dass ich dem Verkäufer ein paar Mal (wie oft) Gelegenheit zum Nachbessern geben muss, wenn dies keinen Erfolg zeitigt aber Austausch oder Rückzahlung des Kaufbetrages abzgl. Nutzungsentgelt verlangen kann. Gibt es sowas auch bei Heizanlagen?
    Die Aussage bzgl. der 50 € habe ich schriftlich im Prospekt der Firma.
    Gruß
    saitenzauber
    • Name:
    • saitenzauber
  6. Pelletsheizung: Hersteller nennen – Unbürokratische Hilfe sichern!

    Katze aus dem Sack ...
    Nun lassen Sie mal die Katze aus dem Sack bezüglich des Herstellers. Wenn Sie eine Chance auf eine unbürokratische Hilfe haben wollen, dann geht das am besten mit Öffentlichkeit, d.h. z.B. in diesem Forum. Dann ein E-Mail an den Hersteller und Link auf diese Beiträge mit angeben.
    Sollte mein Anlage (sie wird ja erst nächste Woche in Betrieb genommen) auch nur 10 mal auf Störung gehen, fliegt der Mist raus und mein Anwalt hat wieder was zu tun. Zweimalige Nachbesserung ist ok, danach wird's kritisch für den Heizungsbauer. Der kann dann vielleicht nichts dafuer, kann es aber an den Hersteller weitergeben.
    Viele Grüße,
    Thomas Walter
  7. Pelletsheizung: Kamin zu lang? – Ursache für Verschmutzung

    Neues vom Hersteller
    Hallo,
    heute morgen rief der Hersteller bei mir an und erläuterte, dass der Schmier auf der Glaslinse, die die Raumentnahmeschnecke steuert daher kommt, dass unser Kamin
    a) zu lang ist, 1,20 senkrecht ab Kesselöffnung und ca. 1,40 Meter waagerecht inkl. Zugbegrenzer nach ca. 1 Meter, dann 4 Meter senkrecht nach oben durch das Dach.
    b) zu viele, nämlich drei 90 Grad-Bögen ab Kesselöffnung hat
    c) nicht isoliert ist
    Er riet dazu den Kamin zu isolieren (weiß jemand Bezugsquellen?) und nunmehr selbst anfangs alle 8 Wochen die Linsen im Vorratsbehälter des Brenners zu säubern. Was ist von dieser Sicht zu halten? Praktisch leuchtet es mir ein, aber warum hat der Handwerkerbetrieb den Kamin so eingebaut und sogar noch einen Kaminzugbegrenzer installiert und warum hat der Schornsteinfeger nichts an der Kaminführung zu bemängeln gehabt?
    Schiebt hier nur ein Handwerker die Schuld auf den anderen und der Bauherr ist der Gelackmeierte?
    MfG
    saitenzauber
    • Name:
    • saitenzauber
  8. Pelletsheizung: Billige Technik – Schlechter Service im Misskredit

    Genau so ist es!
    Es ist wahrlich ein Trauerspiel, wie eine der besten Alternativen, ein Wohnhaus ohne Öl oder Gas zu beheizen, durch billige Anlagentechnik und schlechtesten Service (!) in Misskredit Gerät. Jeder, der sich ernsthaft mit der Verfeuerung von Holzpellets auseinandersetzt, weiß, dass es auf Dauer nicht funktioniert, einfach einen (bestehenden) Stückholzkessel zu nehmen, seitlich ein Loch reinzuschneiden und einen billigen Pelletsbrenner (Fam. Berg müssen entschuldigen  -  Schwedenbrenner) mit einfachster Regelungstechnkik dranzuflanschen. Folge: Flammenunterkühlung, erhöhter Staub- und Rußanfall, mangelnde Abgastemperaturen, falsche Zugverhältnisse, fehlerhafte Brennstoffzufuhr. Moderne Pelletskessel sind immer Spezialkessel nur für diesen Brennstoff (sie verheizen ja auch kein Schweröl mit einem Leichtölbrenner) und haben einen sehr kleinen, am besten schammottierten oder gedämmten Brennraum und modulieren in Teillast bis unter 40 % mit gleichbleibend guten Abgaswerten.
    Leider haben Sie erstere Version (immer mit dem selben Verkaufsargument: preiswert Stückholz verfeuern und gleichzeitig mit Pellets automatisch weiterheizen ...) mit dem (vorprogrammierten) Ärger bei sich stehen, wobei ich davon ausgehe, dass Besserung nicht zu erreichen sein wird, da die Konstruktion von vorn herein die vorhandenen Probleme und Ausfälle begünstigt.
    Hinnehmbar ist das Verhalten weder vom Hersteller, noch vom Anlagenersteller schon lange nicht mehr. Nachbesserungen haben Sie lange genug erduldet. Es wird Zeit, alles nur noch schriftlich mit kürzesten Fristsetzungen abzuwickeln und gleichzeitig mit Ablehnung, sprich Demontage und Rücknahme der Anlage, zu drohen. Darüber hinaus sollten Sie eine ordentlichen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
    Noch Technisches: Wenn der Zug wirklich so schlecht ist, dass irgend ein wichtiges Glas vermutzt, so schließen Sie als Hilfsmaßnahme zuerst einmal die Nebenluftklappe dauerhaft. Geht ganz einfach mit dem kleinen Hebel seitlich an der Klappe. Und dann lassen Sie doch mal den Zug messen und vergleichen ihn mit den vorgegebenen Herstellerangaben. Ist er Okay, haben Sie noch ein Argument mehr auf Ihrer Seite. Dass Ihr Abgasrohr nicht isoliert ist, ist erst einmal sekundär; es würde sich in der Versottung des 4 Meter-Schornsteins zeigen. Jedoch haben vorher die Abgase den Kessel mit genügender Temperatur verlassen. Also wieso verschmiert da ein Glas?
    Schade, dass es so kommen musste.
    Mit dennoch sonnigem Gruß ... Lb
  9. Pelletsheizung: Hersteller nennen – Vor Fehlkäufen schützen!

    Ich mag ja nerven ...
    Herr Lüneborg weiß es wohl schon, der Rest von uns noch nicht: Wer ist denn jetzt der Hersteller? Sollte man nennen, damit nicht noch mehr Leute in ihr Verderben rennen.
    Viele Grüße,
    Thomas Walter
  10. Pelletsheizung: Rauchrohr & Kamin – Einfluss auf Anlagenbetrieb

    Noch keinen Herstellernamen
    Hallo,
    bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich zunächst mit anderen Kunden des Herstellers sprechen möchte und juristischen Rat einholen will. Gestern sprach ich mit einer Kundin, die sehr zufrieden mit dem gleichen Modell ist, allerdings einen deutlich kürzeren Rauchrohrweg und einen 2 Meter längeren Kamin hat. Morgen schaut sich der Bezirksschornsteinfeger die Anlage an und misst den Kaminzug. Im Moment läuft die Anlage einwandfrei im Dauerbetrieb, das heißt auch nachts lasse ich die Anlage durchlaufen ohne Nachtabsenkung. Allerdings steigt die Abgastemperatur im 16 cm-Durchmesser-Rauchrohr ca. 50 cm hinter der Kesselöffnung nicht über 110 Grad, obwohl der Kundendienst erklärte 120  -  140 Grad sollte die Abgastemperatur schon erreichen. Auf Anraten des Schornsteinfegers habe ich ferner das Saugzuggebläse so eingestellt, dass es jedesmal beim Anfahren mit in Betrieb gesetzt wird, was vorher nicht der Fall war und H. Lüneborgs Vorschlag umgesetzt den Zugbegrenzer zu verschliessen.
  11. Pelletsheizung: Steuerung optimieren – Siemens Simatic Lösung

    Wenn die Anlage eine gute Steuerung hat ...
    lässt sich da noch einiges Anpassen. z.B. gibt es Pelletsanlagen (ich nenn jetzt auch keinen Hersteller), die haben die Simatic von Siemens. Da kann der Kundendienst (nicht der Kunde), mit dem Programmiergerät vieles noch "einstellen und optimieren". Aber leider sagen Sie uns ja den Hersteller der Anlage nicht. Ich würde Ihnen meinen schon sagen. Bin auch ganz zufrieden damit.
  12. Pelletsheizung: Erfahrungsbericht – Modellwahl & Beweggründe

    @loopguru
    Hallo loopguru,
    würden Sie vielleicht auch von Ihrer Anlage berichten, wenn diese in Betrieb genommen würde? Was hat Sie denn zu dem gewählten Modell bewogen, bzw. von der Wahl eines anderen abgehalten?
    Mit freundlichen Grüßen
    Mike Wurm
    • Name:
    • Mike Wurm
  13. Pelletsheizung: Inbetriebnahme – Bericht folgt!

    Bericht über Inbetriebnahme folgt ...
    Bericht über Inbetriebnahme folgt Anlage läuft seit heute früh, komme aber erst heute Abend zum Tippen.
    Viele Grüße,
    Thomas Walter
  14. Pelletsheizung: Abgastemperatur & Kaminzug – Messwerte & Optimierung

    Schornsteinfeger war da ...
    Schornsteinfeger war da und hat Abgastemperatur (120 Grad C.) und Kaminzug (0,9-0,14 mbar) an einem recht windstillen Tag gemessen. Sein Vorschlag war das Kaminrohr zu verkürzen und mal eine Spirale aus dem Wärmetauscherrohr wegzunehmen, allerdings mit der Folge Wirkungsgrad runter :-( Abgastemperatur rauf :-).
    Vorher habe ich die letzten vier Ausfälle der Anlage dem Vertrieb in Deutschland mit je 25 € in Rechnung gestellt und angedroht, wenn trotz isoliertem Kamin die Anlage wieder ausfällt den kompletten Austausch der Anlage zu verlangen.
    Heute rief der Vertriebsleiter an und erkundigte sich nach dem Stand der Dinge. Die Anlage läuft wie hier berichtet seit der letzten Reparatur einwandfrei, jetzt auch wieder mit Nachtabsenkung. Der Kamin ist zu 4/5-tel gedämmt (nur die Reinigungsklappen, ein 90 Grad-Bogen und das Stück am Kaminzugbegrenzer sind noch frei, hole ich aber noch nach). Die Abgastemperatur ist um knapp 10 Grad gestiegen. Allerdings sagte der Schornsteinfeger dass das Messthermometer bei mir etwa 30 cm zu weit weg von der sog. Norm (2x Kamindurchmesser) ist. Weiß jemand wie viel Grad höhere Abgastemperatur diese 30 cm ausmachen? Ansonsten verweist der Vertrieb ganz klar auf den Installateur, der das Kaminrohr zu lang dimensioniert hat und hat mir eine 10-seitige Fehlersuch-Checkliste und eine 4-seitige neue Wartungsanleitung geschickt. Nix da von wegen nur Brennertasse säubern, Wärmetauscher absaugen und Aschelade leeren. Lt. Vertrieb müssten jetzt die Probleme behoben sein, lediglich in der Übergangszeit bei seltenerem Lauf des Brenners könnte es dann wieder zu Kaminproblemen und daraus resultierend zu Abgasen im Brenner und zur Verschmierung der Fotolinsen kommen, die dann ein volles Pelletlager signalisieren, wodurch der Pelletnachschub aussetzt. Die insgesamt 100 € Entschädigung (die weiter zurückliegenden Ausfälle hatte ich leider nicht schriftlich dokumentiert) will mir der Vertrieb als Entschädigung auf Kulanzbasis erstatten. Zum Brennraum des Kessels bemerkte er, dass es lediglich auf das Niveau des Brenntellers in Bezug auf den Durchlass zum Scheitholzbrennraums ankomme. Dieses Niveau müsse höher sein, da die Verbrennungswärme ja nach oben steige und somit den benachbarten Scheitholzbrennraum nicht miterwärme. Leuchtet mir soweit ein, aber was sagen die hiesigen Fachleute dazu? Würde es etwas bringen den Pelletbrennraum mit Schamottsteinen zu versehen (und damit zu verkleinern, bzw. damit vom Scheitholzbrennraum abzutrennen? Vielen Dank und wohlig warme Festtage.
  15. Pelletsheizung: Finger weg! – Unerfreuliche Situation vermeiden

    Finger weg ...
    Finger weg ich bedaure ja, dass Ihre Entscheidung für Pellets zu einer so unerfreulichen Situation geführt hat. Aber trotzdem in aller Klarheit:
    • Ihre Anlage klingt nach einem Haufen Schrott. Ständig kaputt. Mir würde Angst bei dem Gedanken, dass Rauchgase aus dem Kessel *in* den Pelletsvorratbehälter eindringen und Ruß sich dort niederschlägt. Auch wenn der Kamin nicht optimal ziehen sollte: Das dürfte *nie* passieren. Heisse Gase auf trockene Pellets! Ich würde meine Brandschutzversicherung überprüfen und Rauchmelder für's Haus kaufen ...
    • Wenn Sie jetzt unter die Pelletsanlagenbauer gehen und Schamottsteine in den Brennraum einbringen, mag das eventuell etwas bringen, auch wenn ich es bezweifle.
    • Warum Sie davon aber die Finger lassen sollten: Wenn Sie vor der Asche Ihres Hauses stehen (weil der heiße Ruß doch die Pellets im Vorratsbehälter gezündet hat) und der Sachverständige Ihre Schamottsteine im Pelletskessel entdeckt, dann haften Sie für den Schaden Aufgrund baulicher Veränderungen am Kessel. Ist zwar ein drastisches Beispiel, aber nicht vollkommen abwegig.

    Viele Grüße

  16. Pelletsheizung: Wiederholter Ausfall – Kundendienst am Weihnachtstag

    Wiederholter Nachbesserungsversuch des Kundendienstes am 1. Weihnachtstag ...
    Zunächst einmal herzlichen Dank für das Feedback von allen Antwortenden.
    Trotz isoliertem Kamin und versperrter Kaminzugbegrenzungsklappe ist am 24.12., 13.00 Uhr meine Anlage zum wiederholten Male mit dem gleichen Defekt ausgefallen. Das warme Wetter hier in NRW und die Kerzen am Weihnachtsbaum haben aber dazu beigetragen, dass wir in unserem gut gedämmten Haus nicht froren.
    Am 25.12. hat der Kundendienstmitarbeiter an seiner Anlage den Brenner ausgebaut und ihn bei mir gegen meinen ausgetauscht. Ich weiß zwar das unbürokratische Handeln zu schätzen, aber werde morgen einen Anwalt beauftragen, dafür zu sorgen, dass die komplette Anlage ausgetauscht wird.
    Nun habe ich aber nach dem gestrigen Reparaturversuch noch eine Frage: Trotz Isolierung des Abgasrohres und Leistungserhöhung von 60 % auf 80 % der Anlage bleibt die Abgastemperatur noch auf 120-130 °C. Wenn ich aber im Brennerbetrieb die Ofentür öffne, also für weitere Luftzufuhr sorge, steigt die Abgastemperatur schnell auf 140 bis 150 ° C. und es ist ein deutlich stärkerer Zug im Ofenrohr wahrzunehmen. heißt das, dass dem Kessel im Brennerbetrieb vom Lüfter zu wenig Luft zugeführt wird? Ich kann doch nicht immer die Lüfteröffnung des Scheitholzbetriebes in der Ofentür geöffnet lassen? Geht dann der Wirkungsgrad herunter, wenn ich vermehrt Frischluft zuführe? Kann man eine höhere Luftzufuhr noch anders herbeiführen? Ferner: was kann mit Einstellungen der Anlage am Anlagenregler der Fa. KromSchröder verbessert werden. Zuletzt waren die Einstellungen folgende:
    Max. Vorlauftemperatur= 60 °C; max. Kesseltemperatur 80 °C; min. Kesseltemperatur=60 °C; WW-Speichertemperatur 50 °C; Temperaturerhöhung bei WW 15 K; Anfahrentlastung 50 °C.
    Ich habe eine Solaranlage für WW und einen 300 Liter -Speicher, sowie eine Aura-Wandheizung von Paradigma. Welche Werte sind noch von Bedeutung?
    Hoppla, das waren doch noch mehrere Fragen. Für die Mühe Ihrerseits vielen Dank. Jetzt werde ich noch Briefe an Hersteller und Heizungsbauer senden mit dem Link zu diesem Forum und dann hoffe ich auf die Installation einer funktionierenden Heizanlage
    MfG
    saitenzauber
  17. Pelletsheizung: Wandelung möglich? – Vorlauf- & Kesseltemperatur

    Warum nicht Wandelung?
    Ich bin kein Heizungsprofi, kann daher die Werte nur mit denen meiner Anlage vergleichen:
    • Max. Vorlauftemperatur: 60 °C sind ok, wenn ihr Haus damit warm wird. Bei Minustemperaturen sind auch 70 °C ok, bei +10 °C könnten auch 45 °C ausreichen. Für den Betrieb Ihrer Anlage sollte das alles egal sein, da die VL Temp. ja wahrscheinlich durch einen externen Mischer eingestellt wird.
    • Minimale Kesseltemperatur 60 °C und maximal 80 °C ist auch ok. Bei mehr als 90 °C wird in der Regel bei den Anlagen die Übertemperatursicherung ausgelöst.
    • WW-Speicher 50 °C ist auch ok, aber diese Temperatur ist ebenfalls unerheblich für Ihre Probleme.
    • Die Abgastemperatur meiner Anlage kann sich in einem Bereich zwischen 90 °C und 200 °C bewegen. Erlebt habe ich bislang nur die 200 °C, da sie gerade non-Stopp unter Volllast läuft.
    • Eigentlich sollte das eingebaute Abgasebläse für den richtigen Zug im Kamin sorgen. Eine Pelletsanlage ist nicht wie ein Kaminofen, der auf den "Naturzug" durch die Abgastemperatur angewiesen ist. Ich gehe mal davon aus, dass ihr Heizraum über eine Frischluftzufuhr verfügt (Loch in der Wand o.ä.).
    • Prinzipiell möchte man natürlich, dass die heißen Abgase Ihre Energie *in* der Heizung abgeben. Hier sollen Sie ja das Wasser im Wärmetauscher aufheizen. Eine hohe Abgastemperatur alleine sagt also nichts über die Effektivität der Anlage aus. Wenn Sie jetzt durch Öffnen irgendwelcher Klappen mehr Zug herstellen als der für die Anlage konzipierte, geht zwar Ihre Abgastemperatur hoch, aber der Wirkungsgrad eventuell runter.
    • Fazit: So einen Brenner selbst zu tunen, ist fast aussichtslos. Es sind zu viele Eigenschaften und Parameter unbekannt, die außer dem Hersteller auch keiner kennt.
    • Wenn ich es aus dem Kopf recht weiß: Zweimalige erfolglose Nachbesserung berechtigt zur Wandlung (ihr Anwalt weiß das sicher besser). Ich würde diese anstreben, damit sie endlich was im Keller haben, was funktioniert.

    Viele Grüße

  18. Pelletsheizung: Vertragspartner – Heizungsbauer oder Hersteller?

    Wer ist denn Ihr Vertragspartner
    der Heizungsbauer oder direkt der Hersteller. Das geht auch dem Artikel nicht ganz genau hervor. Und denn, an welchen Sie das Geld gezahlt haben, sollten Sie mal wg. "Nachbesserung" ansprechen.
    PS: Wie ist denn gerade der aktuelle Stand?
  19. Pelletsheizung: Stand der Dinge – Wandelung bei erneutem Ausfall

    Stand der Dinge
    Zusammengefasst der weitere Lauf der Dinge:
    Vertragspartner ist mein Installateur, der mir auf meinen Wunsch hin diese Anlage eingebaut hat, da die von ihm angebotene Pelleti von Paradigma nicht den kombinierten Scheitholzbetrieb bot. Nach einem Telefonat mit meinem Anwalt habe ich dem Installateur per Einschreiben mitgeteilt, dass ich bei nochmaligem Ausfall der Anlage auf Wandelung des Vertrages bestehen werde, ihm aber noch einmal Gelegenheit gebben wolle die Anlage dauerhaft zuverlässig in Betrieb zu setzen. Weiterhin forderte ich ihn auf, eine Kaminberechnung nachzureichen, auf deren Grundlage der bestehende Kamin errichtet wurde. In einem gestrigen Telefonat (wg. Defektes an unserer WRAbk.-Lüftungsanlage), versuchte der Installateur die defekte Anlage auf mangelnde Wartung zurückzuführen, räumte aber dann ein, dass eine Isolation des Abgasrohres gemacht werden müsste, die ich aber schon vor Weihnachten vorgenommen habe. Er will jedenfalls einen Mitarbeiter vorbeischicken, der den Kamin noch einmal untersucht.
    Zwischenzeitlich fiel am 6. Januar wieder die Anlage aus, diesmal versagte der Motor der Raumentnahmeschnecke seinen Dienst, da er überhitzt war. Dies resultiert wohl daher, dass die Raumentnahmeschnecke seinerzeit falsch eingebaut wurde und einen sog. Pelletstau hervorrief, wogegen der Motor arbeiten musste und deshalb schon einmal wegen Überhitzung ausfiel. Seinerzeit wurde der Motor aber nicht ausgetauscht, sondern nach Abkühlung und Funktionstest beibehalten. Jetzt also neuer Motor nach einem Tag Heizungsausfall bei Außentemperaturen von  -  8 Grad C. Heizung läuft seitdem.
    Hersteller schickte mir vor einer Woche ein Kaminzugmessgerät mit Protokollzettel. Seit Messbeginn war der Zug niemals über 0,13 mbar, bei geforderten 0,15 mbar seitens des Herstellers.
  20. Pelletsheizung: Stand der Dinge – Wandelung bei erneutem Ausfall

    Stand der Dinge
    Zusammengefasst der weitere Lauf der Dinge:
    Vertragspartner ist mein Installateur, der mir auf meinen Wunsch hin diese Anlage eingebaut hat, da die von ihm angebotene Pelleti von Paradigma nicht den kombinierten Scheitholzbetrieb bot. Nach einem Telefonat mit meinem Anwalt habe ich dem Installateur per Einschreiben mitgeteilt, dass ich bei nochmaligem Ausfall der Anlage auf Wandelung des Vertrages bestehen werde, ihm aber noch einmal Gelegenheit gebben wolle die Anlage dauerhaft zuverlässig in Betrieb zu setzen. Weiterhin forderte ich ihn auf, eine Kaminberechnung nachzureichen, auf deren Grundlage der bestehende Kamin errichtet wurde. In einem gestrigen Telefonat (wg. Defektes an unserer WRAbk.-Lüftungsanlage), versuchte der Installateur die defekte Anlage auf mangelnde Wartung zurückzuführen, räumte aber dann ein, dass eine Isolation des Abgasrohres gemacht werden müsste, die ich aber schon vor Weihnachten vorgenommen habe. Er will jedenfalls einen Mitarbeiter vorbeischicken, der den Kamin noch einmal untersucht.
    Zwischenzeitlich fiel am 6. Januar wieder die Anlage aus, diesmal versagte der Motor der Raumentnahmeschnecke seinen Dienst, da er überhitzt war. Dies resultiert wohl daher, dass die Raumentnahmeschnecke seinerzeit falsch eingebaut wurde und einen sog. Pelletstau hervorrief, wogegen der Motor arbeiten musste und deshalb schon einmal wegen Überhitzung ausfiel. Seinerzeit wurde der Motor aber nicht ausgetauscht, sondern nach Abkühlung und Funktionstest beibehalten. Jetzt also neuer Motor nach einem Tag Heizungsausfall bei Außentemperaturen von  -  8 Grad C. Heizung läuft seitdem.
    Hersteller schickte mir vor einer Woche ein Kaminzugmessgerät mit Protokollzettel. Seit Messbeginn war der Zug niemals über 0,13 mbar, bei geforderten 0,15 mbar seitens des Herstellers.
  21. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Pelletsheizung Störung: Rechte, Entschädigung & Austausch

    💡 Kernaussagen: Dieser Thread behandelt die Problematik einer seit 2001 bestehenden Pelletsheizungsanlage mit wiederholten Ausfällen. Diskutiert werden Rechte auf Entschädigung, Möglichkeiten des Austauschs und die Bedeutung der korrekten Kamin-Dimensionierung. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob eine Wandelung des Vertrages in Frage kommt und wie man sich gegenüber dem Hersteller und Installateur verhalten sollte.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Ein zu langer oder falsch konstruierter Kamin kann zu Problemen mit der Pelletsheizung führen, wie im Beitrag Pelletsheizung: Kamin zu lang? – Ursache für Verschmutzung beschrieben. Dies kann die Ursache für Verschmutzungen und Fehlfunktionen sein.

    ✅ Zusatzinfo: Es ist ratsam, den Hersteller der Anlage zu kontaktieren und den Werkskundendienst einzubeziehen, um mögliche Ursachen für die Ausfälle zu identifizieren und zu beheben. Dies wird im Beitrag Pelletsheizung: Ursachen für Ausfälle – Hersteller kontaktieren! empfohlen.

    💰 Zusatzinfo: Das Zurückhalten von Zahlungen kann ein Druckmittel gegenüber dem Generalübernehmer sein, um Mängel zu beheben. Allerdings kann dies auch zu einer Klage führen, wie im Beitrag Pelletsheizung: Geld zurückhalten – Ihre Rechte bei Mängeln erläutert wird.

    🔧 Handlungsempfehlung: Bei wiederholten Ausfällen sollte man juristischen Rat einholen und den Installateur schriftlich über die Mängel informieren. Im Falle eines erneuten Ausfalls kann eine Wandelung des Vertrages in Betracht gezogen werden, wie im Beitrag Pelletsheizung: Stand der Dinge – Wandelung bei erneutem Ausfall beschrieben.

    👉 Handlungsempfehlung: Es ist wichtig, die Abgastemperatur und den Kaminzug der Pelletsheizung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um einen effizienten und störungsfreien Betrieb zu gewährleisten. Details dazu finden sich im Beitrag Pelletsheizung: Abgastemperatur & Kaminzug – Messwerte & Optimierung.

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Interne Fundstellen

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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