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Wärmepumpenförderung  -  bin ich richtig informiert?
BAU-Forum: Nutzung alternativer Energieformen

Wärmepumpenförderung  -  bin ich richtig informiert?

Hallo,
bin ich über die Förderung von Wärmepumpen richtig informiert:
10,3 kW, 2,2 kW Leistungsaufnahme, Bauort: Niederbayern,
Energieversorger: Obag
Eigenheimzulageberechtigt: 400 DM (204 €) 8 Jahre
Förderung Regierung Niederbayern: 100 €/kw Heizleistung
Zuschuß Energieversorger: 50 €/Kw Anschlussleistung
kompletter Zuschuß meiner Meinung: 2776 €
irgendwo ein Denkfehler?
  • Name:
  • Markus Zinnöcker
  1. weiß ich nicht ...

    aber vermutlich ist die obag in landshut zuständig, nichts wie hin :-)
  2. obag ist eon

    Hallo,
    die OBAG ist jetzt EON. Kundencenter gibt es in Niederbayern in Altdorf/Landshut (habe dort mit Herrn Herrmann gesprochen), Eggefelden, Vilshofen und Regen.
    Zur Eigenheimzulage: die 400 DM (jetzt 205 €) betreffen das Niedrigenergiehaus. Für den Einbau einer Wärmepumpenanlage gibt es 2 % der Aufwendungen für die Wärmepumpenanlage aber maximal 256 € (500 DM). Weitere Voraussetzungen: Neubau und Fertigstellung der Maßnahme vor 01.01.2003. Genauer Wortlaut ist im § 9 des Eigenheimzulagengesetzes.
    Zur Förderung durch den Freistaat Bayern können Sie sich auch bei der Regierung von Niederbayern in Landshut informieren. Ein Punkt vorab: der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
    Allgemein zu den Förderungen sollten Sie abklären, ob es Kumulierungsverbote gibt, also ob sich die Förderungen gegenseitig ausschließen, oder die Bemessungsgrundlagen durch die anderen Förderungen gekürzt werden. (Ich habe kontroverse Meinungen bezüglich der Eigenheimzulage gehört, möchte dies aber für mich noch klären.)
    Wo bauen Sie denn? (bin neugierig)
    Viele Grüße aus LA
  3. Wärmepumpenförderung

    Hallo Frau Daffner,
    danke für Ihre Antworten. Habe Förderung 400 DM Niedrigeenergiehaus
    und Wärmepumpenförderung 500 DM verwechselt.
    Mir sind Bauherrn bekannt, die die volle Förderung Eigenheimzulage und Förderung der Regierung erhalten. Muss die Hintergründe noch klären. Übrigens baue ich im Landkreis Passau.
    Meine direkte E-Mail: markus.zinnoecker@klinikum-passau.de
    MfG markus
  4. EHZ und Landesförderung

    Hallo Markus,
    ich bin eigentlich auch der Meinung, dass die Förderung des Freistaates unschädlich für die Zusatzförderung zur Eigenheimzulage ist, ebenso Zuschüsse von EON. Ob EON und Freistaat zusammen geht, bleibt noch zu überprüfen.
    Das EigZulG geht bei der Bemessungsgrundlage von den "Aufwendungen" für die Wärmepumpenanlage aus. "Aufgewendet" werden die Kosten der Wärmepumpenanlage abzüglich der Zuschüsse.
    Da ich von einem Bauherrn widersprüchliches ("fest und steif behauptet") gehört habe, wollte ich mich zunächst noch einmal vergewissern. Zwischenzeitlich wurde der Baubeginn unseres Hauses verschoben, insofern ist die Zusatzförderung nach dem EigZulG für uns wahrscheinlich nicht mehr möglich und ich habe die Klärung der Frage (bzw. der möglichen Förderungen) auch erst mal verschoben.
    Ich würde mich aber über ein Update in diesem Thread sehr freuen.
    Viele Grüße
  5. Verwechslung

    Hallo,
    ich habe auch etwas durcheinander gebracht.
    Die Förderung der Wärmepumpe geht auch bei Anschaffung eines Altbaus.
    Viele Grüße

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