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Staatliche Förderung Pelletheizung
BAU-Forum: Nutzung alternativer Energieformen

Staatliche Förderung Pelletheizung

Hallo,
ich habe in unten angeführtem Link gerade gelesen, dass die staatliche Förderung für Pelletanlagen wieder erhöht werden soll. Im Moment gibt es ja nur 55 € pro KWAbk. d.h. 825 € bei einem 15 kW-Kessel. Bei einer Anlage mit mindestens 90 % Wirkungsgrad sollen in Zukunft mindestens 1500 € bezahlt werden. Leider ist die neue Richtlinie wohl noch nicht durch alle deutschen Behörden gewandert.
Ich bin gerade am bauen und muss in den nächsten 2 Wochen einen Vertrag mit einem Heizungsbauer schließen. Soll ich mit dem Antrag auf Förderung noch warten? (Muss aber wohl eingereicht sein bevor mit dem Einbau begonnen wird)
Weiß jemand, wann die Richtlinie wirklich gültig ist?
Gruß
  1. Nachfragen

    Moin Herr Träger,
    Der Antrag auf Förderung
    muss vor dem Kesselkauf beim Bundesamt für Wirtschaft
    und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
    Da die Konditionen für die Förderung derzeit überarbeitet
    werden, sollten diese jeweils aktuell beim BAFA
    nachgefragt werden.
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    (BAFA)
    Telefon: 06196/908-625; Fax: -800
    E-Mail: solar@bafa.de

    Antragsformular (Fax): 06196/9549123

    Grüße
    Bop Pao

  2. Neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm erneuerbarer Energien

    Text des BMWi NEWSLETTER vom 22. März 2002
    Am Samstag, den 23. März 2002, treten neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm zugunsten erneuerbarer Energien des BMWi mit verbesserten Förderkonditionen bei Solarkollektoren und Biomasseanlagen in Kraft.
    Hiermit  -  und unter Berücksichtigung der Förderung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)  -  hat das BMWi klar die Weichen gestellt für einen kräftigen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Die neuen Förderrichtlinien kommen für Anträge zur Anwendung, die ab dem Tag nach ihrem Inkrafttreten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingehen.
    Die Änderungen im Überblick
    Für die beim BAFA zu beantragenden Zuschüsse:
    • Der Zuschuss bei Solarkollektoren beträgt künftig 92 € / m² Kollektorfläche.
    • Der Zuschuss bei automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis 100 kW Wärmeleistung (z.B. Holzpelletheizkessel) beträgt künftig
    • 55 € / kW Nennwärmeleistung,
    • mindestens 1500 € bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mind. 90 %.

    Für die bei der KfW über die Hausbanken zu beantragenden Förderdarlehen:

    • Der Teilschulderlass bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse über 100 kW Wärmeleistung beträgt künftig
    • 55 € / kW Nennwärmeleistung,
    • höchstens 250.000 € je Einzelanlage.
    • Bei Biogasanlagen bis zu einer Leistung von 70 kW elektrisch werden wieder

    Teilschulderlasse gewährt. Der Teilschulderlass beträgt künftig 15.000 € je Anlage

  3. Die neuen Förderrichtlinien abrufbar unter BAFA.de

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