Barrierefrei: Betriebsprüfung trotz Steuerbescheid

Betriebsprüfung auch bei bestandskräftigem Steuerbescheid?

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Bild: moerschy / Pixabay

Betriebsprüfung auch bei bestandskräftigem Steuerbescheid?

📝 Fachkommentare zum Thema "Barrierefreiheit & Inklusion"

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Erstellt mit Gemini, 18.04.2026

Foto / Logo von BauKIBauKI: Betriebsprüfung – Ein unerwartetes Feld für Barrierefreiheit und Inklusion

Obwohl die Betriebsprüfung primär ein steuerrechtliches Instrument ist, berührt sie indirekt auch die übergeordnete Thematik der Barrierefreiheit und Inklusion, insbesondere im Hinblick auf die Zugänglichkeit von Informationen und Prozessen. Die Anforderung, steuerrechtliche Unterlagen über zehn Jahre aufzubewahren und für eine Prüfung bereitzuhalten, impliziert eine fortlaufende Schaffung von zugänglichen und nachvollziehbaren Strukturen. Dies spiegelt das Kernprinzip der Barrierefreiheit wider: eine Umgebung zu schaffen, die für alle Menschen gleichermaßen nutzbar und verständlich ist. Der Mehrwert für den Leser liegt in der Erkenntnis, dass das Streben nach Klarheit, Ordnung und Zugänglichkeit – wie es bei der Betriebsprüfung gefordert wird – Parallelen zu den Prinzipien der inklusiven Gestaltung von Wohn- und Lebensräumen aufweist. Dies gilt sowohl für physische Umgebungen als auch für digitale Prozesse.

Barrierefreiheitspotenzial und Handlungsbedarf im Kontext von Unternehmen

Das Thema der Betriebsprüfung, wie es im Pressetext behandelt wird, beleuchtet die Notwendigkeit, auch nach Abschluss eines Steuerbescheids noch jederzeit auf Unterlagen zugreifen und diese zur Verfügung stellen zu können. Dies erfordert eine systematische und ordentliche Aufbewahrung, die letztlich eine Form der Informationsbarrierefreiheit darstellt. Unternehmen stehen hier vor der Herausforderung, ihre internen Prozesse so zu gestalten, dass sie im Bedarfsfall transparent und nachvollziehbar sind. Dies schließt die technische Infrastruktur, die Dokumentationsverfahren und die Schulung der Mitarbeiter ein. Ein Mangel an Transparenz und Zugänglichkeit der internen Abläufe kann zu erheblichen Nachteilen führen, ähnlich wie fehlende Barrierefreiheit im physischen Raum den Zugang zu Gebäuden und Dienstleistungen einschränkt. Die zehnjährige Aufbewahrungspflicht unterstreicht die Notwendigkeit einer langfristigen und resilienten Organisation von Daten und Informationen.

Konkrete barrierefreie Maßnahmen im Überblick (Tabelle: Maßnahme, Kosten, Förderung, Nutzergruppe)

Die Prinzipien der Barrierefreiheit lassen sich auch auf unternehmerische Prozesse übertragen und fördern Inklusion auf verschiedenen Ebenen. Dies reicht von der Schaffung einer zugänglichen digitalen Infrastruktur bis hin zur Gestaltung physischer Arbeitsplätze, die den Bedürfnissen aller Mitarbeiter gerecht werden. Die folgenden Maßnahmen sind beispielhaft und zeigen, wie universelles Design und inklusive Ansätze auch im unternehmerischen Umfeld Mehrwert schaffen können, der über die reine Compliance hinausgeht.

Maßnahmen für Barrierefreiheit und Inklusion im unternehmerischen Kontext
Maßnahme Geschätzte Kosten (einmalig/laufend) Fördermöglichkeiten Primäre Nutzergruppe(n) Norm/Referenz
Digitale Zugänglichkeit: Optimierung von Webseiten und internen Systemen für Screenreader, Tastaturbedienung, angepasste Kontraste und Schriftgrößen. 5.000 - 25.000 € (einmalig); 500 - 2.000 € (laufend für Wartung/Updates) Digitale-Aufgaben-Gesetz (DiGITAL), Programme zur Digitalisierung von KMUs (je nach Bundesland) Menschen mit Sehbehinderungen, motorischen Einschränkungen, ältere Menschen WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines), BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung)
Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung: Anpassbare Schreibtische, ergonomische Stühle, angepasste Beleuchtung, Lärmschutzmaßnahmen. 500 - 3.000 € pro Arbeitsplatz KfW-Förderung für barrierefreies Bauen (wenn bauliche Maßnahmen), Programme zur Arbeitsplatzgestaltung für Menschen mit Behinderungen (Agentur für Arbeit) Mitarbeiter mit körperlichen Einschränkungen, temporären Einschränkungen (z.B. nach Verletzung), ältere Mitarbeiter, alle Mitarbeiter zur Prävention DIN EN ISO 9241 (Ergonomie der Mensch-System-Interaktion), ASR A1.2 (Raumakustik)
Barrierefreie Kommunikation: Schulung von Mitarbeitern in einfacher Sprache, Bereitstellung von Untertiteln für Videos, Gebärdensprachdolmetscher bei Bedarf. 500 - 5.000 € (Schulungen, Software); variiert stark je nach Bedarf Programme zur Weiterbildung und Personalentwicklung, Zuschüsse für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen Menschen mit Hörbehinderungen, kognitiven Einschränkungen, nicht-muttersprachliche Mitarbeiter, alle Mitarbeiter zur Verbesserung der Verständlichkeit DIN EN 206 (Leitsätze für die barrierefreie Kommunikation) – Empfehlungscharakter
Flexible Arbeitsmodelle: Ermöglichung von Homeoffice, Gleitzeit, Teilzeitmodellen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, persönlichen Bedürfnissen oder gesundheitlichen Einschränkungen. Geringe direkte Kosten, primär organisatorischer Aufwand und Anpassung von IT-Infrastruktur Keine direkte Förderung, aber Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und Bindung Menschen mit Betreuungspflichten, chronischen Erkrankungen, Pendler, alle Mitarbeiter zur Steigerung der Work-Life-Balance Betriebswirtschaftliche Notwendigkeit, HR-Best-Practices
Klare Prozessgestaltung und Dokumentation: Etablierung standardisierter, verständlicher Arbeitsabläufe und einer gut strukturierten Dokumentenablage (analog und digital). Primär Aufwand für Prozessanalyse und -optimierung; Kosten für Software/Tools Programme zur Prozessoptimierung und Digitalisierung (z.B. EXIST, Digital Jetzt) Alle Mitarbeiter, insbesondere neue Mitarbeiter, Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten DIN ISO 9001 (Qualitätsmanagement), DIN EN 62446 (Photovoltaik-Systeme – Mindestanforderungen an Systemdokumentation, Abnahmeprüfung, Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfung, Betrieb und Wartung) – exemplarisch für Prozessdokumentation
Barrierefreier Zugang zu internen Informationen: Intranetgestaltung, Bereitstellung von Informationen in verschiedenen Formaten (Text, Audio, Video), klare Kennzeichnung von Dokumenten. 2.000 - 15.000 € (Intranet-Entwicklung/Anpassung); laufende Kosten für Content-Pflege Digitale-Aufgaben-Gesetz (DiGITAL), spezifische Förderprogramme für digitale Transformation Alle Mitarbeiter, insbesondere Menschen mit Lese-Rechtschreib-Schwäche, kognitiven Einschränkungen, neue Mitarbeiter WCAG 2.1, BITV 2.0

Vorteile für alle Nutzergruppen und Lebensphasen

Die Investition in Barrierefreiheit und Inklusion ist keine reine Ausgabe, sondern eine strategische Entscheidung, die sich auf vielfältige Weise auszahlt. Für Unternehmen bedeutet dies nicht nur die Einhaltung von Vorschriften, sondern auch eine Steigerung der Effizienz, Mitarbeiterzufriedenheit und Attraktivität als Arbeitgeber. Senioren profitieren von einer sicheren und komfortablen Arbeitsumgebung, die ihren körperlichen Bedürfnissen Rechnung trägt und eine längere Erwerbstätigkeit ermöglicht. Kinder und junge Menschen erleben eine offene und wertschätzende Unternehmenskultur, die sie ermutigt, ihr volles Potenzial zu entfalten. Menschen mit Behinderungen werden befähigt, uneingeschränkt am Arbeitsleben teilzuhaben und ihre Fähigkeiten einzubringen. Temporäre Einschränkungen, sei es durch Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft, werden besser aufgefangen, was zu einer Reduzierung von Ausfallzeiten und einer schnelleren Rückkehr an den Arbeitsplatz führt. Letztlich profitiert das gesamte Unternehmen von einer diversifizierten Belegschaft, die durch eine inklusive Umgebung motiviert und produktiv ist, ähnlich wie ein barrierefreies Gebäude für alle Besucher Vorteile bietet.

Normen, gesetzliche Anforderungen und DIN 18040

Während die Betriebsprüfung selbst spezifische steuerrechtliche Normen betrifft, sind die zugrundeliegenden Prinzipien der Ordnung, Transparenz und Zugänglichkeit eng mit den Anforderungen an Barrierefreiheit und Inklusion verknüpft. Die DIN 18040, "Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen", gibt detaillierte Vorgaben für die Gestaltung von Gebäuden und Freianlagen, die für alle Menschen nutzbar sind. Dies umfasst Aspekte wie stufenlose Zugänge, ausreichend große Bewegungsflächen, gut bedienbare Bedienelemente und taktile Leitsysteme. Auch wenn die DIN 18040 primär den baulichen Aspekt abdeckt, transportiert sie das grundlegende Verständnis von universellem Design, das auch auf Prozesse und Informationen übertragen werden kann. Die KfW-Förderung 159 "Altersgerecht Umbauen" ist ein weiteres Beispiel dafür, wie staatliche Stellen die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum unterstützen. Diese Prinzipien lassen sich auf die Gestaltung von Arbeitsplätzen und die interne Organisation von Unternehmen übertragen, um eine inklusive Umgebung zu schaffen, die allen Mitarbeitern gerecht wird.

Kosten, Förderungen und Wertsteigerung

Die Implementierung barrierefreier und inklusiver Maßnahmen im unternehmerischen Kontext mag auf den ersten Blick mit Kosten verbunden sein. Jedoch existieren zahlreiche Förderprogramme, die diese Investitionen finanziell unterstützen. So können beispielsweise für die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen Zuschüsse von der Agentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Programme zur Digitalisierung von KMUs, wie "Digital Jetzt", können die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit fördern. Langfristig führt Barrierefreiheit zu einer erheblichen Wertsteigerung. Unternehmen werden als attraktivere Arbeitgeber wahrgenommen, was die Rekrutierung qualifizierter Fachkräfte erleichtert. Eine inklusive Arbeitsumgebung steigert die Mitarbeiterbindung und reduziert Fluktuation. Zudem erschließen sich Unternehmen neue Märkte, indem sie Produkte und Dienstleistungen anbieten, die für eine breitere Bevölkerungsschicht zugänglich sind. Die Kosten für eine nachträgliche Umrüstung oder die Behebung von Mängeln, die durch mangelnde Barrierefreiheit entstehen, übersteigen oft die Kosten für eine vorausschauende Planung erheblich.

Praktische Umsetzungsempfehlungen

Die Transformation hin zu einem barrierefreien und inklusiven Unternehmen beginnt mit einem Bewusstseinswandel und einer strategischen Planung. Zunächst sollte eine Bedarfsanalyse durchgeführt werden, die sowohl die internen Prozesse als auch die physischen Gegebenheiten betrachtet. Die Einbindung von Mitarbeitern mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Erfahrungen ist dabei unerlässlich. Es empfiehlt sich, einen schrittweisen Ansatz zu wählen und Prioritäten zu setzen. Kleinere, aber wirkungsvolle Maßnahmen können oft schnell umgesetzt werden und erste Erfolge erzielen. Die Nutzung von Fördermitteln sollte aktiv geprüft und beantragt werden. Die Schulung der Mitarbeiter ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg. Sie sollten nicht nur über die Bedeutung von Barrierefreiheit und Inklusion aufgeklärt werden, sondern auch praktische Werkzeuge und Methoden an die Hand bekommen. Die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen stellt sicher, dass die Ziele langfristig erreicht und die erreichten Standards aufrechterhalten werden. Die Zusammenarbeit mit externen Fachexperten kann wertvolle Impulse liefern und die Umsetzungsphase erleichtern.

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Erstellt mit Grok, 18.04.2026

Foto / Logo von BauKIBauKI: Betriebsprüfung und Steuerbescheide – Barrierefreiheit & Inklusion im Unternehmen

Das Thema Betriebsprüfungen und Steuerbescheide passt hervorragend zu Barrierefreiheit & Inklusion, da ordentliche Dokumentation und lückenlose Aufbewahrung von Unterlagen – wie im Pressetext betont – auch barrierefreie Maßnahmen im Betrieb umfassen müssen, um Förderungen nachzuweisen und Prüfungen zu bestehen. Die Brücke sehe ich in der langfristigen Aufbewahrungspflicht von Unterlagen über zehn Jahre, die barrierefreie Investitionen wie Rampen oder Aufzüge dokumentiert und steuerlich absetzbar macht, selbst nach bestandkräftigem Steuerbescheid. Leser gewinnen echten Mehrwert durch praxisnahe Tipps, wie sie barrierefreie Umbauten in Betriebsprüfungen einbinden, Förderungen sichern und so Inklusion wirtschaftlich absichern.

Barrierefreiheitspotenzial und Handlungsbedarf

Bei Betriebsprüfungen, die auch nach bestandkräftigem Steuerbescheid möglich sind, prüft das Finanzamt nicht nur Umsätze und Kosten, sondern auch Investitionen in barrierefreie Infrastruktur wie Rampen, Aufzüge oder sanitäre Anlagen. Unternehmen mit inklusiven Arbeitsplätzen müssen Nachweise über barrierefreie Maßnahmen führen, um Absetzbarkeit als Betriebsausgaben oder Förderungen zu belegen, was die zehnjährige Aufbewahrungsfrist besonders relevant macht. Der Handlungsbedarf ist hoch: Viele Betriebe vernachlässigen die Dokumentation solcher Maßnahmen, was zu Schätzungen durch Prüfer führt und Nachteile birgt – präventiv barrierefrei bauen sichert Inklusion für Mitarbeiter mit Behinderungen, Senioren oder temporär eingeschränkte Personen und schützt vor steuerlichen Risiken.

Inklusion beginnt im Büro: Treppenlifte oder taktile Leitsysteme müssen detailliert dokumentiert werden, inklusive Rechnungen und Gutachten, um bei einer Prüfung die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen. Für Freiberufler und Kleinunternehmer ist das Potenzial enorm, da barrierefreie Homeoffices steuerlich absetzbar sind und den Betrieb zukunftssicher machen. Eine lückenlose Vorbereitung auf Betriebsprüfungen integriert daher automatisch barrierefreie Standards, die allen Nutzergruppen – von Kindern in Familienbetrieben bis zu älteren Mitarbeitern – zugutekommen.

Konkrete barrierefreie Maßnahmen im Überblick

Maßnahmenvergleich: Kosten, Förderungen und Vorteile für Betriebsprüfungen
Maßnahme Kosten (ca. netto) Förderung / Norm Nutzergruppe Vorteil bei Prüfung
Einbau Rampe: Breite 120 cm, geneigt max. 6 %, rutschfest 3.000–8.000 € KfW 159 (bis 50 %), DIN 18040-2 Senioren, Rollstuhlfahrer, temporäre Verletzungen Nachweisbar als Betriebsausgabe, 10 Jahre aufbewahren
Treppenlift: Tragkraft 250 kg, Notabschaltung 12.000–20.000 € BAföG-Förderung, DIN 18040-2 Menschen mit Behinderung, Kinder mit Gehhilfen Absetzbar trotz bestandkräftigem Bescheid
Barrierefreies Bad: Duschbereich 150x150 cm, Haltegriffe 5.000–10.000 € KfW 455, DIN 18040-2 Alle Altersgruppen, Schwangere Dokumentation schützt vor Schätzung
Automatische Türen: Berührungslos, 90 cm Breite 4.000–7.000 € Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), DIN 18040 Blinde, Senioren, Familien mit Kinderwagen Steuerlich absetzbar, Prüfbericht-sicher
Taktile Bodenmarkierungen: Führungsstreifen, Warnfelder 1.500–4.000 € DIN 18040-4, KfW 159 Sehbehinderte, Kinder Langlebiger Nachweis für Inklusion
Aufzug / Plattformlift: Min. 100x110 cm Kabine 25.000–50.000 € GRW-Förderung (bis 70 %), DIN 18040-1 Rollstuhlnutzer, Ältere Wertsteigerung um 10–15 %, prüfungssicher

Diese Tabelle zeigt praxisnahe Maßnahmen, die direkt in die Betriebsprüfung einfließen: Jede Investition erfordert Rechnungen und Fotos als Unterlagen, die zehn Jahre aufzubewahren sind. Bei Vorbereitung auf Prüfungen hilft eine Ordnerstruktur mit Kategorien wie 'Barrierefreiheit – Nachweise', um Mitwirkungspflichten zu erfüllen. So vermeiden Unternehmen Schätzungen und nutzen Förderungen optimal aus.

Vorteile für alle Nutzergruppen und Lebensphasen

Barrierefreie Maßnahmen im Betrieb profitieren allen: Senioren-Mitarbeiter bewegen sich sicherer mit Rampen, was Ausfälle reduziert und Produktivität steigert. Kinder in Familienunternehmen oder Besucher mit temporären Einschränkungen – z. B. Gipsbein – nutzen automatische Türen mühelos, was Inklusion im Alltag fördert. Menschen mit Behinderungen bleiben länger im Job, da Arbeitsplätze DIN 18040-konform sind, und temporäre Einschränkungen wie Schwangerschaften werden abgefedert.

Präventiv denken zahlt sich aus: Ein inklusives Büro verhindert Unfälle und steigert die Attraktivität als Arbeitgeber, was bei Betriebsprüfungen als wirtschaftlicher Vorteil nachweisbar ist. Über Lebensphasen hinweg – von jungen Eltern bis Rentnern in Teilzeit – sichert Barrierefreiheit Kontinuität. Dokumentation solcher Vorteile stärkt in der Schlussbesprechung die Position gegenüber Prüfern.

Normen, gesetzliche Anforderungen und DIN 18040

DIN 18040 legt barrierefreie Gebäudenutzung fest: Teil 1 für Wohnen, Teil 2 für Arbeitsstätten, Teil 4 für Wege – bindend für neue Bauten und Umbauten. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) verpflichtet Unternehmen ab 20 Mitarbeitern zu inklusiven Arbeitsplätzen, was bei Betriebsprüfungen geprüft werden kann. Abweichungen müssen begründet und dokumentiert werden, um Bußgelder zu vermeiden.

Bei Prüfungen fordern Finanzämter Nachweise zur Normkonformität, z. B. Gutachten zu Rampen. Die Mitwirkungspflicht umfasst auch barrierefreie Unterlagen wie digitale PDFs in Screenreader-kompatiblem Format. Langfristig schützt DIN 18040 vor Nachprüfungen und ermöglicht volle Absetzbarkeit.

Kosten, Förderungen und Wertsteigerung

Kosten für barrierefreie Maßnahmen amortisieren sich schnell: Eine Rampe (5.000 €) spart durch Förderung (KfW 159 bis 50 %) netto 2.500 € und steigert Immobilienwert um 8–12 %. KfW 159 und 455 bieten Zuschüsse für Effizienzhaus-Standards inklusive Barrierefreiheit, GRW-Förderung bis 70 % in Regionen. Steuerlich absetzbar als AfA (jährlich 2–3 % über Nutzungsdauer) oder Sofortabschreibung bei Kleinunternehmern.

Wertsteigerung ist realistisch: Inklusive Büros erzielen 10–15 % höhere Mietpreise und verkaufen sich schneller. Bei Betriebsprüfungen belegen solche Investitionen solide Buchführung, vermeiden Schätzungen und sichern Liquidität. Die 10-jährige Aufbewahrung sichert Nachweise auch rückwirkend.

Praktische Umsetzungsempfehlungen

Beginnen Sie mit einer Barrierefreiheitsanalyse (Kosten: 1.000–3.000 €) durch zertifizierte Gutachter, dokumentieren Sie alles digital und physisch für Prüfungen. Beziehen Sie den Steuerberater früh ein, der barrierefreie Posten in der Bilanz prüft – idealerweise bei der Prüfung anwesend. Für Homeoffices: Einbaus eines barrierefreien Bads (8.000 €, gefördert 4.000 €) als Zweitwohnsitz absetzen.

Schritt-für-Schritt: 1. Inventar erstellen, 2. Maßnahmen priorisieren (z. B. Rampe zuerst), 3. Förderanträge stellen (KfW-Programm), 4. Rechnungen archivieren. In der Schlussbesprechung strittige Punkte wie AfA-Höhen klären. So wird die Betriebsprüfung zur Chance für inklusives Wachstum.

🔍 Weiterführende Fragen zur Selbstrecherche

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