Hallo,
die WEGAbk. meiner Schwester hat beschlossen, den Kellerraum mit der Hausverteilung / Stromzähleranlage ab sofort versperrt zu halten, ausschliesslich der Hausmeister besitzt einen Schlüssel, der nicht mal zum Hausschliesssystem gehört.
Es kommt mir so vor, als ob dem Hausmeister ein Raum gegeben werden soll, um Sachen und Geräte von sich dort abstellen und vorhalten zu können.
- Gibt es Rechtssprechung oder (gesetzliche) Regeln, die dieses Vorgehen rechtfertigen?
- Oder besser: Worauf kann man sich berufen, dass dieser Raum für Eigentümer und Mieter erreichbar bleibt?
Antworten auf Rückfragen
- Können Sie bitte präzisieren, um welche Art von WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) es sich handelt (z.B. Neubau, Altbau, Anzahl der Wohneinheiten)?
Haus ca. 20 Jahre alt, 14 Parteien - Seit wann besteht die Hausverteilung/Stromzähleranlage in diesem Raum?
seit Bau - Gab es in der Vergangenheit Probleme oder Vorfälle, die zu dieser Entscheidung geführt haben könnten?
nicht bekannt - Ist der Raum ausschließlich der Hausverteilung und den Stromzählern vorbehalten, oder lagert dort auch anderes Material?
Bislang ausschliesslich Hausverteilung / Stromzähler, kein Lagerraum - Gibt es eine Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung, die Regelungen zur Nutzung von Gemeinschaftsräumen wie diesem Kellerraum enthält?
nein - Wurde die Entscheidung zur Versperrung des Raumes schriftlich festgehalten und allen Eigentümern mitgeteilt?
ja - Welche konkreten Nachteile ergeben sich für die Eigentümer oder Mieter durch den versperrten Zugang (z.B. bei Zählerablesung, Störungsbehebung)?
Zählerablesung, Störungsbehebung - Gibt es eine Hausordnung, die Regelungen zum Zugang zu Gemeinschaftsräumen trifft?
nein - Welche Art von Schließsystem hat der Hausmeister (z.B. Generalschlüssel, Einzelschlüssel für diesen Raum)?
Einzelschlüssel - Wurde versucht, eine gütliche Einigung mit der WEG oder dem Hausmeister zu erzielen?
noch nicht, auf der Suche nach Argeumenten gegen dieses Handeln