Ich bin Eigentümer einer vermieteten Wohnung, die von einer Mietverwaltung betreut wird. Im Küchenfenster ist der Rollladengurt defekt. Ich habe die Verwaltung gebeten, dafür zwei detaillierte schriftliche Reparaturkostenvoranschläge einzuholen.
Die Verwaltung antwortete, dass zwei Fachfirmen die Wohnungsbesichtigung durchgeführt hätten, eine reine Reparatur kurzfristig möglich sei und die Kosten voraussichtlich bei etwa 300 Euro lägen. Daher seien keine Angebote erstellt worden; üblicherweise werde in solchen Fällen direkt beauftragt, sofern die Kosten unter der vertraglichen Grenze von 600 Euro lägen, ab der Angebote einzuholen und Rücksprache zu halten seien.
Ich bestehe jedoch auf der Einholung von zwei detaillierten schriftlichen Reparaturkostenvoranschlägen. Kann mir die Mietverwaltung dies verweigern, weil die voraussichtlichen Kosten bei rund 300 Euro liegen, und gilt ein formloser Richtpreis (Zirkabetrag) als Angebot?
Vielen Dank für Ihre Antworten. Mit freundlichen Grüßen.
