BG Bau Zwangsbeiträge: Urteil, Aktenzeichen & Rückerstattung – Was Selbstständige wissen müssen?
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BG Bau Zwangsbeiträge: Urteil, Aktenzeichen & Rückerstattung – Was Selbstständige wissen müssen?
05.12.2006 lautet: L 17 166/04.
Vorinstanz: Sozialgericht Nürnberg, Az. S 15 U 120/03, Urteil vom
09.03.2004.
Revisionsinstanz (Nichtzulassungsbeschwerde): Bundessozialgericht, Az.B. 2 U
77/7, Beschluss vom 21.05.2007.
ach noch was:
Mein Rechtsanwalt, der selbst in den letzten Jahren gebaut hatte, forderte Aufgrund dieses Urteils seine bereits gezahlten Beiträge für seine privaten Bauhelfer (zwei Brüder) zurück. Die BG hat Ihm diese Beiträge (rund 600 €) jetzt zurückerstattet.
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Das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (Az. L 17 166/04) vom 05.12.2006 befasst sich mit der Frage der Zwangsbeiträge zur BG Bau. Die Vorinstanz war das Sozialgericht Nürnberg (Az. S 15 U 120/03, Urteil vom 09.03.2004). Gegen dieses Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht (Az. B 2 U 77/7) eingelegt, die durch Beschluss abgewiesen wurde.
Die genannten Aktenzeichen können für Recherchen relevant sein, um die spezifischen Umstände des Falls und die Argumentation der Gerichte nachzuvollziehen. Es ist möglich, dass das Urteil Auswirkungen auf die Beitragspflicht von Selbstständigen und die Umlage von Beiträgen für Bauhelfer hat.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihre eigene Beitragspflicht zur BG Bau und lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Rechtsanwalt oder einem Fachberater für Sozialversicherungsrecht beraten.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- BG Bau
- Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) ist die Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft in Deutschland. Sie hat die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und im Schadensfall die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen.
Verwandte Begriffe: Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung, Arbeitssicherheit. - Sozialgericht
- Das Sozialgericht ist ein Gericht der ersten Instanz in sozialrechtlichen Streitigkeiten. Es entscheidet beispielsweise über Streitigkeiten im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld, Renten, Krankenversicherung oder Schwerbehinderung.
Verwandte Begriffe: Verwaltungsgericht, Landessozialgericht, Bundessozialgericht. - Landessozialgericht
- Das Landessozialgericht ist ein Gericht der zweiten Instanz in sozialrechtlichen Streitigkeiten. Es entscheidet über Berufungen gegen Urteile der Sozialgerichte.
Verwandte Begriffe: Sozialgericht, Bundessozialgericht, Berufung. - Bundessozialgericht
- Das Bundessozialgericht (BSG) ist das oberste Gericht der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland. Es entscheidet über Revisionen gegen Urteile der Landessozialgerichte und sorgt für eine einheitliche Rechtsprechung im Sozialrecht.
Verwandte Begriffe: Landessozialgericht, Revision, Sozialrecht. - Aktenzeichen
- Ein Aktenzeichen ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Vorgangs bei einer Behörde oder einem Gericht. Es dient der Identifizierung und Zuordnung von Dokumenten und Informationen zu einem bestimmten Fall.
Verwandte Begriffe: Geschäftszeichen, Vorgangsnummer, Referenznummer. - Revision
- Die Revision ist ein Rechtsmittel, das gegen Urteile der Landessozialgerichte zum Bundessozialgericht eingelegt werden kann. Mit der Revision können Rechtsfehler des Urteils der Vorinstanz gerügt werden.
Verwandte Begriffe: Berufung, Rechtsmittel, Rechtsbehelf. - Berufung
- Die Berufung ist ein Rechtsmittel, das gegen Urteile der Sozialgerichte zum Landessozialgericht eingelegt werden kann. Mit der Berufung kann das Urteil der Vorinstanz in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überprüft werden.
Verwandte Begriffe: Revision, Rechtsmittel, Rechtsbehelf.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die BG Bau?
Die BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft. Sie ist zuständig für die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie für die Rehabilitation und Entschädigung von Betroffenen. - Wer ist beitragspflichtig bei der BG Bau?
Grundsätzlich sind alle Unternehmen der Bauwirtschaft und deren Beschäftigte bei der BG Bau versichert und beitragspflichtig. Auch Selbstständige ohne Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen beitragspflichtig sein. - Was bedeutet Zwangsbeitrag bei der BG Bau?
Der Begriff Zwangsbeitrag bezieht sich auf die Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht bei der BG Bau für Unternehmen und unter Umständen auch für Selbstständige in der Baubranche. Die Beiträge sind gesetzlich vorgeschrieben. - Kann man sich von der BG Bau befreien lassen?
Eine Befreiung von der Beitragspflicht ist nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn ein Unternehmen nicht mehr der Baubranche zuzuordnen ist oder eine andere gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. - Was sind die Folgen, wenn man keine Beiträge an die BG Bau zahlt?
Wenn ein Unternehmen oder ein Selbstständiger seinen Beitragspflichten gegenüber der BG Bau nicht nachkommt, können Mahngebühren, Säumniszuschläge und im schlimmsten Fall Zwangsvollstreckungsmaßnahmen die Folge sein. - Was ist ein Aktenzeichen?
Ein Aktenzeichen ist eine eindeutige Kennzeichnung eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens. Es dient der Identifizierung und Zuordnung von Dokumenten und Vorgängen innerhalb der Aktenführung. - Was bedeutet Vorinstanz?
Die Vorinstanz ist das Gericht oder die Behörde, die in einem Rechtsstreit oder Verwaltungsverfahren zuerst entschieden hat. Gegen deren Entscheidung kann in der Regel ein Rechtsmittel eingelegt werden. - Was bedeutet Revisionsinstanz?
Die Revisionsinstanz ist das Gericht, das über die Revision gegen ein Urteil der Vorinstanz entscheidet. Die Revision ist ein Rechtsmittel, mit dem Rechtsfehler des Urteils der Vorinstanz gerügt werden können.
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Maßnahmen und Angebote der BG Bau zur Verhütung von Arbeitsunfällen. - Leistungen der BG Bau im Schadensfall
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