Nachfrage bei der Versicherung ergab das Antwort: "BrandVersicherungswert gibt es schon seit etwa 15 Jahre nicht mehr".
Könnte mir jemand auf diesem Gebiet weiter helfen?
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Nachfrage bei der Versicherung ergab das Antwort: "BrandVersicherungswert gibt es schon seit etwa 15 Jahre nicht mehr".
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⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Für die Nachlassaufstellung benötigen Sie den Brandversicherungswert des Hauses. Da Sie eine Hausversicherung auf Basis von Quadratmetern haben, die auch Brand abdeckt, können Sie folgende Schritte unternehmen:
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit dem Nachlassgericht oder dem zuständigen Bearbeiter, welche Art von Wertangabe (Brandversicherungswert, Herstellungskosten oder Verkehrswert) genau benötigt wird, um Missverständnisse zu vermeiden.
Vielen Dank!
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💡 Kernaussagen: Bei der Nachlassaufstellung für das Amtsgericht genügt eine Schätzung des Brandversicherungswerts. Werte, die unbekannt sind, können weggelassen werden. Der Fokus liegt auf der Festsetzung der Kosten. Der Fragenbogen ist möglicherweise nicht auf dem neuesten Stand.
⚠️️ Wichtig/Achtung: Laut Nachlassaufstellung: Schätzung des Brandversicherungswerts genügt, ist eine Schätzung ausreichend, wenn der genaue Brandversicherungswert nicht bekannt ist. Dies gilt speziell für die Nachlassaufstellung zur Festsetzung der Gerichtskosten.
✅ Zustimmung/Empfohlen: Die Vorgehensweise, den Brandversicherungswert zu schätzen, wird im Beitrag Brandversicherungswert: Vorgehen bei Nachlassaufstellung bestätigt bestätigt. Dies bietet eine pragmatische Lösung für die Erstellung der Nachlassaufstellung.
👉 Handlungsempfehlung: Bei Unsicherheiten bezüglich des Brandversicherungswerts für die Nachlassaufstellung, empfiehlt es sich, den Wert zu schätzen oder unbekannte Werte auszulassen. Dies dient der Festsetzung der Kosten im Rahmen der Testamentseröffnung.
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