Die Millimeterentscheidung
BAU-Forum: Treppen, Rampen, Leitern
Die Millimeterentscheidung
Moin Moin,
Aufgrund einer Fachdiskussion, (in Fliesen und Platten) erhoffe ich Meinungen von euch! Auch doppeltantworten sind erwünscht!
Problem: Treppe im Geschäftshaus (kein Wohngebäude) - 3 Stufen - 1 Steigung mit 18,6 - zweite Steigung mit 18,0 cm und dritte mit 17,5 cm!
1. Gibt es hier jetzt, für die Antrittsstufe, eine größere Toleranz als für die Stufen innerhalb der Treppe?
2. Auch wenn die Regel 0,5 cm Toleranz von Stufe zu Stufe überschritten wurde!
Ist die DINAbk. 18065 noch als allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) anzusehen? (Maßtoleranz)
Aufgrund einer Fachdiskussion, (in Fliesen und Platten) erhoffe ich Meinungen von euch! Auch doppeltantworten sind erwünscht!
Problem: Treppe im Geschäftshaus (kein Wohngebäude) - 3 Stufen - 1 Steigung mit 18,6 - zweite Steigung mit 18,0 cm und dritte mit 17,5 cm!
1. Gibt es hier jetzt, für die Antrittsstufe, eine größere Toleranz als für die Stufen innerhalb der Treppe?
2. Auch wenn die Regel 0,5 cm Toleranz von Stufe zu Stufe überschritten wurde!
Ist die DINAbk. 18065 noch als allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) anzusehen? (Maßtoleranz)
-
die
Zulässigkeit höherer Differenzen für An- und Austritt (Antritt, Austritt) gemäß DINAbk. 18065 gilt laut Text nur für Wohngebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen.
Entscheidend könnte hier auch sein, was als Nennmaß geplant war.
Grüße -
Überlegung
Ist die Norm - laut eurer Meinung - deswegen sammle ich als allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) anzusehen?
Warum mit der Begründung bis zwei Wohnungen?
Oft weiß man auch in Geschäftshäusern oder Mehrfamilienhäusern nicht, welcher Bodenbelag in den Flur kommt, oder ob er nicht in 10 Jahren hier geändert wird ... also was hat sich der Technische Ausschus dabei gedacht? Welche Begründung gab es?
Höhendifferenz 54,1 cm - also rund 18 cm ...! Spielt hier aber nicht so die Rolle, sondern mehr die Grundfrage zur Norm! -
ja.
"Ist die DINAbk. 18065 noch als allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) anzusehen? "ja. was denn sonst? die ist sogar bauaufsichtlich eingeführt.
-
Hallo, in dem Fall für alle ...
Hallo, in dem Fall für alle Hallo,
in dem Fall für alle Steigungen 0,5 cm Toleranz zum Nennmaß
und "nicht" von Stufe zu Stufe!
18,6 + 18,0 + 17,5 = 54,1:3 = 18,03 cm Nennlage
Nun dürften die Steigungen maximal 0,5 von der Nennlage, jedoch jeweils von Stufe zu Stufe jeweils nicht mehr als 0,5 cm abweichen.
Die unterschiedlichen Regeln für "Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen" und "sonstige Gebäude" sind begründet mit der unterschiedlichen Nutzeranzahl und gewohntem Wohnumfeld.
@Michael Filusch- Zulässigkeit höherer Differenzen für An- und Austritt (Antritt, Austritt) gemäß DINAbk. 18065 -
Wo steht in der DIN 18065 etwas zu 1,5 cm beim Austritt?
Die höhere Toleranz von 1,5 cm ist nur beim Antritt zulässig. -
oh, ja
(Seite 10 Pkt. 8.4, Ausgabe Januar 2000. Ist das noch die Aktuelle?)
Ich hatte damals nicht extra nachgeschaut.
bzw. dachte wohl
beim Heruntergehen ist das (dann auch gleichzeitig) die Austrittsstufe
Aber jetzt merk ich mir das bestimmt!
... und es war auch nicht der Kern der Frage.
Aber korrekt!
Danke Herr Ries!
Grüße aus Thüringen