Wer muss Grundstückabfangen
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Wer muss Grundstückabfangen

Hallo,

eines vorweg, ich möchte ungern in vorhinein einen Nachbarschaftsstreit entfachen. Ich möchte mich lediglich rückversichern wer welche "Rechte" hat.

Zu beginn des Jahres haben wir ein Grundstück gekauft auf welches wir nun bauen werden.

Mein Nachbar und ich besitzen beide ein Eckgrundstück, da wir quasi an der Innenseite eines Neubaugebietes liegen. Um uns herum verläuft quasi eine Straße. (als U)

Allerdings kämpfen wir auch mit Höhenunterschiede in der Straße. Auf meiner Seite der Straße befinde ich mich 40 cm tiefer als der Nachbar.

Mein Nachbar hat sein GOK an sein Straßenniveau angepasst und wir möchten unser GOK ebenfalls an unser Straßenniveau anpassen.

Nun ist es so, dass mein Nachbar abgeböscht hat. (Siehe Bild)

Meine einfache Frage lautet, wer muss in diesem Fall sein Grundstückabfangen? Muss er verhindern das Erde und Wasser auf unser Grundstück überlaufen kann, oder muss ich das nun machen weil wir nach Ihm bauen?

Vielen Dank im Voraus

Grüße David

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Wer muss Grundstückabfangen" im BAU-Forum "Tiefbau und Spezialtiefbau"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • David Rohrbach
  1. Pflicht zur seitlichen Abstützung

    Wer auffüllt oder abgräbt muss das auf seinem Grundstück tun. Das bedeutet, der Handelnde darf das Nachbargrundstück nicht beeinflussen. Anderslautende gegenseitige Absprachen sind auch möglich und müssen schriftlich abgefasst werden damit das auch für Rechtsnachfolger verbindlich bleibt. Nach der Zeichnung hat der Nachbar illegal aufgeschüttet und dazu ihr Grundstück benutzt. Das mindert den Wert des Grundstücks. Wenn dieses Handeln formbedürftig ist (Notar, Grundbuch, Baulast) dann tritt auch keine Verjährung ein.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN