Aufgrund eines Wurzeleinwuchses durch Nachbars Baum müsste unser Kanalanschlussrohr saniert werden (Angebot über Inliner mit abschließender Druckprobe liegt vor)
Ich habe 2 Fragen:
1)
Ist es möglich, einen Restwert anzugeben für das alte Kanalanschlussrohr? (Grund der Frage: es handelt sich um einen Versicherungsfall, die Versicherung unterstellt einen nicht näher benannten Zeitwert und kürzt entsprechend die Kostenbegleichung z.T. erheblich)
BJ1954
Länge: 18 m (ab Revisionsöffnung Keller bis Kanal), DN150
2)
Muss das Kanalanschlussrohr zwangsläufig vor dem Wurzeleinwuchs bereits einen Schaden gehabt haben (Behauptung Versicherung) oder dringen Wurzeln auch in völlig intakte Rohrleitungen ein?
Vielen Dank im Voraus!