Schornsteinfeger-Widerspruch: Schornstein nach Jahren plötzlich zu kurz - was tun?
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Schornsteinfeger-Widerspruch: Schornstein nach Jahren plötzlich zu kurz - was tun?

Hallo liebe Bau-Community,

ich habe folgende Frage: schornsteinfeger nimmt Schornstein und kaminofen ab. erstellt den Feuerstättenbescheid. Alles Ok. nach jahren kommt ein anderer Schornsteinfeger und sagt der schornstein ist falsch plaziert und zu kurz. nur 40cm über First. wastun?

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Ich bin auf eure Rückmeldungen gespannt!

  1. Forum-Qualität: Textplatzhalter vor dem Posten entfernen!

    Foto von Gerhard Partsch, Prof. Dr.

    Es ist ja schön,...
    ...dass "meine" Frage-Vorlagen (die Idee dazu stammt von einer KI) verwendet werden, aber:
    • Sind Sie nicht in der Lage oder wollen Sie diesen Text-Platzhalter [Hier weiteren Text einfügen] nicht entfernen?
    • Fällt Ihnen das hinterher beim Lesen nicht auf?
    • Wenn es Ihnen auffallen sollte, weshalb verwenden Sie nicht die Bearbeiten-Funktion?
    • Name:
  2. Entschuldigung: Fehler werden in Zukunft vermieden

    Rüffel
    Sorry ich geh in Asche wenn ich was falsch gemacht habe. Versuche es in Zukunft zu unterlassen
  3. Schornstein-Position: Dachfenster als Ursache der Abweichung?

    Foto von wiki

    Was wurde in der Zwischenheit verändert?
    Dachfenster zu nahe eingebaut?

    In der Regel geben die doch eine technische Begründung!

  4. Schornstein-Problem: Falsche Platzierung – zu kurz am First

    Es wurde nichts verändert.
    Schornstein sei falsch platziert. Zu weit vom First weg und damit zu kurz
  5. Feuerstättenbescheid: Gilt Bestandsschutz bei Schornstein?

    Foto von

    Feuerstättenbescheid
    Was sagte der Neue zum alten Feuerstättenbescheid? Gibt es dafür keinen Bestandsschutz?
  6. Bestandsschutz Schornstein: Expertenrat gesucht!

    Bestandsschutz
    Hallo, ja das möchte ich ja gerne wissen, ob da ein Bestandsschutz greift. Vielleicht ist hier ja ein Schornsteinfeger der weiß was da Sache ist und wie man weiter verfährt. Danke
  7. Normänderung: Bestandsschutz für alte Schornsteinanlagen?

    Foto von Martin G. Halbinger

    Änderung in der Norm
    Es gab die letzten Jahre Änderungen an der betreffenden Norm. Für unveränderte Bestandsanlagen sollte eigentlich Bestandsschutz gelten, wenn an den alten Kamin aber ein neuer Ofen angeschlossen wird, müsste nachgerüstet / geändert werden.
  8. Bestandsschutz: Alten Feuerstättenbescheid vorlegen!

    Foto von

    schwarze Männer schwärzen sich nicht gegenseitig an.
    Du musst den Bestandschutz einfach behaupten und dem Neuen den alten Feuerstättenbescheid vorhalten, den hast Du doch noch? Was steht dort dazu drin? Ausnahme, Befristung, Auflagen
  9. 🔴 Gefahr: Kein Bestandsschutz bei neuen Risiken!

    kein Bestandsschutz für Gefahr
    Wenn zum Beispiel der Eigentümer seine Küche umgebaut hat und den Dunstabzug nach außen geführt hat so ergibt sich durch einen Spaß-Kamin eine Gefahr die einen neuen Feuerstättenbescheid erfordert. Damit greift der Bestandsschutz nicht. Es kann auch sein, dass der alte Schorni einen Fehler nicht erkannt hat und das nun der neue bemerkt hat. Für Gefahr gibt es halt keinen Bestandsschutz.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  10. Feuerstättenbescheid: Anlagen, Termine & Prüfpflichten

    Feuerstättenbescheid
    Im aktuellen Feuerstättenbescheid steht was alles für Anlagen betrieben werden. Und das diese zu kehren zu überprüfen und/oder zu überwachen sind. Und die Ausführungstermine
  11. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Schornsteinfeger-Widerspruch: Bestandsschutz prüfen!

    💡 Kernaussagen: Ein Schornsteinfeger beanstandet einen Schornstein, der zuvor abgenommen wurde. Die Diskussion dreht sich um Bestandsschutz, mögliche Normänderungen und die Bedeutung des Feuerstättenbescheids. Es wird betont, dass bei Gefahr kein Bestandsschutz gilt und der alte Feuerstättenbescheid vorgelegt werden sollte.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut 🔴 Gefahr: Kein Bestandsschutz bei neuen Risiken! entfällt der Bestandsschutz, wenn durch Umbauten (z.B. Dunstabzug) neue Gefahren entstehen. Der alte Schornsteinfeger könnte auch einen Fehler übersehen haben.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Feuerstättenbescheid: Anlagen, Termine & Prüfpflichten wird darauf hingewiesen, dass der Feuerstättenbescheid Informationen zu den betriebenen Anlagen, Kehrterminen und Prüfpflichten enthält. Dies ist wichtig für die Beurteilung der Situation.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie den alten Feuerstättenbescheid auf Ausnahmen, Befristungen oder Auflagen (siehe Bestandsschutz: Alten Feuerstättenbescheid vorlegen!). Klären Sie, ob es Änderungen an der Anlage gab, die den Bestandsschutz beeinflussen könnten. Ziehen Sie ggf. einen unabhängigen Experten für Baurecht und Schornsteinfegerwesen hinzu.

    Die Frage, ob Bestandsschutz greift, ist zentral. Änderungen in der Norm könnten relevant sein (Normänderung: Bestandsschutz für alte Schornsteinanlagen?), aber für unveränderte Bestandsanlagen sollte er grundsätzlich gelten. Es ist wichtig, die technische Begründung des neuen Schornsteinfegers zu verstehen (Schornstein-Position: Dachfenster als Ursache der Abweichung?) und zu prüfen, ob diese stichhaltig ist.

    Die Community rät, den alten Feuerstättenbescheid vorzulegen und den Bestandsschutz zu beanspruchen. Es wird auch angemerkt, dass Schornsteinfeger sich ungern gegenseitig kritisieren (Bestandsschutz: Alten Feuerstättenbescheid vorlegen!). Eine offene Kommunikation mit beiden Schornsteinfegern und ggf. eine rechtliche Beratung sind empfehlenswert, um die Situation zu klären und eine Lösung zu finden.

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