Regenwasser in Dämmmaterial eingedrungen
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Regenwasser in Dämmmaterial eingedrungen

Als ein Mitbetroffener beschäftigt mich folgendes Problem und ich bitte um Rat seitens der Experten des Forums: Im Mehrparteienhaus, das ich bewohne, wurde die Fassade bei ihrer Errichtung vor etwa 12 Jahren mit Mineraldämmmaterial ausgestattet und anschließend verputzt. Sie besteht allerdings nicht nur aus senkrechten Flächen, sondern auch  -  als Übergang zu einem Flachdach  -  aus ca. 60 ° Bögen die von den senkrechten Wänden ausgehen. Die Oberfläche dieser Bögen ist damit zumindest teilweise der direkten Bewitterung (Regen, Schnee) ausgesetzt. Nun ist vermutlich an den Enden dieser Bögen (oder auch über einen undichten Verputz) Wasser in die Dämmung eingedrungen und das Dämmmaterial "blüht" an horizontalen Überkopf-Flächen (Decke des Balkons wo die Dämmung in den Betonteil über geht) bereits aus. Eine thermografische Untersuchung brachte ein (mir noch nicht näher bekanntes) schlechtes Ergebnis. Meine Fragen:
  • Darf eine solche Dämmung die nur durch den Verputz gegen Bewitterung geschützt ist überhaupt auf nicht senkrechten Flächen angebracht werden?
  • Trocknet die Dämmung wenn sie bei einer Sanierung mit einem z.B. hinterlüfteten Blechdach geschützt wird (oder muss sie jedenfalls entfernt werden)?
  • Ist die bauausführende Firma haftbar?
  • Name:
  • Friedrich
  1. Erstmal der Hinweis:

    Ein Bild sagt mehr als tausend Worte: Bitte stellen sie ein Übersichtsbild und Detailfotos von den Schäden online damit wir sehen können wovon sie reden ...

    Haftung der ausführenden Firma nach 12 Jahren? Da kommen sie allenfalls noch an den bauleitenden Planer dran, wenn sie dem sogenanntes "Organisationsverschulden" nachweisen können.

    Eine Sanierungsplanung können wir ohne jegliche bautechnische Bestandsunterlagen und ohne Ortstermin (wir haben bisher nicht mal Fotos gesehen) nicht anbieten.

  2. Haftungsrechtlich

    besteht eine gegen Null tendierende Chance auf Erfolg.

    Momentan steht noch nicht einmal fest, ob überhaupt ein Mangel in Planung und/oder Ausführung vorliegt. Nur wenn das bejaht werden muss und der Planer/Ausführende das positiv kannte besteht eine Marginale Restchchance auf die Geltendmachung von Mängelansprüchen. (schönes Wort  -  die Mängel sind ja da)

    Mineralwolle, welche großflächig durchfeuchtet ist, hat in ihrer dämmenden Eigenschaft massiv Schaden genommen. Der ist auch durch austrocknen nicht reversibel.

    Entweder mit dde jetzt schlechteren Dämmung leben und das Eindringen neuer Feuchtigkeit wirkungsvoll verhindern oder alles neu macht der Mai.

  3. hilfreiche Infos

    Hilfreich wäre die Mitteilung, ob es sich um ein Mietshaus oder eine WEGAbk. handelt. Ansprechpartner wäre der Vermieter oder der Verwalter. Es wird auch um den Kostenträger gehen und ob ein Hauseigentümer einen Auftrag erteilt hat oder eine Gemeinschaft, an der sie beteiligt sind oder in die sie sich eingekauft haben.
  4. Der Fragesteller

    ist vermutlich WEGAbk.-Mitglied und sucht hier schon mal erste Anhaltspunkte für die kommende WEG-Versammlung um dann der WEG kostenlos ein erstes Sanierungskonzept vorstellen zu können und anschließend den Verwalter nach entsprechendem WEG-Beschluss mit der Einholung entsprechender Angebote zu beauftragen.

    Planung gibt es dann mal wieder keine. Vorplanung haben wir dann geliefert und Ausführungsplanung muss dann wieder der Handwerker mitbringen.

  5. Ich glaube, dass ich einem Irrtum aufgesessen bin

    Foto von wiki

    Eigentlich wollte ich nur eine Einschätzung seitens des Forums zu meinem Problem (kein Sanierungskonzept ein  -  solches wurde bereits durch die Wohnungseigentümerversammlung in Auftrag gegeben). Mir ging es nur um eine zusätzliche Meinung.

    Vom bereits erstellten Gutachten (mir noch nicht vorliegend) ist durchgedrungen, dass die Dämmung (Mineralwolle mit Verputz) in ihrem horizontal verlaufenden Bereich (bogenförmiger Übergang von den senkrechtenten Hauswänden in das Flachdach) undicht geworden ist und das dort Feuchtigkeit eingedrungen ist. Meine Frage war: Ist es üblich, dass eine mit Mineralwolle gedämmte Wandoberfläche auch eine horizontale Komponente hat, die in weiterer Folge wesentlich stärker der Bewitterung ausgesetzt ist als eine vertikale Wand?

    Wie gesagt, mir geht es hier nur um eine weitere Meinung. Sorry, wenn ich den Zweck des Forum missverstanden habe.

  6. üblich

    nein

    Derartige "Lösungen" sollten allgemein vermieden werden.

    Deshalb = mangelhaft  -  nein

  7. und warum

    besteht keine Möglichkeit Fotos hochzuladen?
  8. Der kritische Bereich lässt sich schwer fotografieren (und außerdem bin ich aktuell nicht im Haus)

    Foto von wiki

    Ich habe aber eine Handskizze beigelegt: Offenbar ist im bogenförmigen Übergangsbereich von der vertikalen Hauswand zum Flachdach Feuchtigkeit durch den Verputz in die Dämmung eingedrungen. Bei Schneefall und bei Frosttemperaturen sammelt sich in diesem Bereich Schnee und Eis und bleibt Tage bis Wochen liegen. Ich vermute, dass in solchen Fällen der Verputz undicht geworden ist.
    • Wie gesagt: Die Hauptfrage wird wohl sein, ob eine Dämmung in einer solchen Anordnung gemacht werden darf oder ob damit der zukünftige Schaden bereits "eingebaut" wird.
    • Darf Planer oder die ausführende Firma eine solche Ausführung planen bzw. realisieren (lege artis).
    • Ist er/sie haftbar wenn (wie in diesem Fall) ein Schaden eintritt?
    • Geben die Hersteller von Dämm- und Verputzmaterial Empfehlungen ab?

    Anhang:

    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  9. es ist müßig, darüber nachzudenken

    ob man haftungsrechtliche Schritte einleiten kann. Die Chance, Ansprüche erfolgreich durchsetzen zu können tendiert gegen Null.

    Die Leistung wurde vor 12 Jahren so erbracht und zu mindestens konkludent als im wesentlichen vertragsgerecht anerkannt.

    Es ist zwar keine "übliche" Lösung, aber sie kann trotzdem funktionieren. Der Übergang zum Flachdach scheint der kritischste Bereich zu sein.

  10. Nachdenken lohnt

    Wenn sie erst jetzt gekauft haben und der Verwalter hat die Mängelfreiheit der Liegenschaft bescheinigt dann wurden sie über den Tisch gezogen. Zweifellos ist das ein Mangel der ein Schaden ist und sie müssen als Teil der Gemeinschaft zahlen. Wollen sie das? Sie sollten auch in die Protokolle des Verwalters Einsicht nehmen, ob und seit wann dieser Mangel enthalten ist. Ein ordentlicher Verwalter macht zweimal im Jahr mit allen Eigentümern eine Begehung des Allgemeineigentums auch um die Qualität der Verwaltung nachzuweisen.
  11. Der Kauf wurde bereits vor 12 Jahren getätigt

    Foto von wiki

    Da gab es erst den Rohbau ohne Fassadendämmung. Natürlich muss jedenfalls eine Sanierung in Auftrag gegeben werden und irgendwer (notfalls für meinen Anteil auch ich) muss die Kosten übernehmen. Meine Frage war ja dahingehend, ob die geschilderte Ausführung der Dämmung dem Stand der Technik entspricht, ob es ein Fehler der Planer oder der Ausführer war und wie erfolgreich die eingeleitete Schadenersatzklage sein wird. Warum eigentlich haben Sie als Überschrift "Nachdenken lohnt" gewählt?
  12. nachdenken

    Zweifellos ist das ein Mangel, dessen Beseitigung X kostet. Geteilt durch die Anzahl der Eigentümer Y das ist ihr Anteil. Das ist eine Reparatur die ein Verwalter ohne Beschluss beauftragen kann. Klagen können sie nur gegen den Anteil erheben und die Klage verlieren sie vor dem WEGAbk.-Gericht. Folglich müsste die Gemeinschaft jemanden für den Gesamtschaden haftbar machen können und das ist nur durch Vorsatz zu beweisen. Vorsatz wäre zum Beispiel wenn der Mangel beim Bau erkannt wurde, protokolliert wurde und die Beseitigung nicht verfolgt wurde. Diese Unterlagen aus der Bauzeit hat der Verwalter und wenn er "der Verwalter" aus der erstmaligen Bestellung und eventuell der Bauleiter war dann sind die Unterlagen weg. Damit sind sie völlig abhängig von der Aktenlage beim Verwalter. Und diese Akten gibt es nur einmal und nicht nochmal beim Bauamt oder dem Finanzamt. Damit ist es aussichtslos. Das ist keine Rechtsberatung, sondern reines nachdenken.

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