Wie weit darf aufgegraben werden?
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Wie weit darf aufgegraben werden?

Hallo, Zusammen, wir sanieren gerade ein Isorast-Haus. Die Außenwand soll abgedichtet werden, dafür müssen wir diese aber erstmal freigraben. Das Haus hat kein Keller, Erdreich liegt ca. 15 cm höher als die Bodenplatte. Wie lang/weit darf die Außenwand aufgegraben werden ohne das ein grundbruch oder ähnliches passiert? Die Grabungstiefe soll ca. 50 cm betragen.

Danke für jeden Hinweis. Gruß Ralf

  1. Das sollte gefahrlos funktionieren

    Ich gehe davon aus, dass die Bodenplatte umlaufend eine betonierte Frostschürze aufweist und nicht nur auf einem frostfreien Bodenaustausch gebettet ist, der bei Freigrabung seitlich unter der Bodenplatte herausrieseln könnte.

    Oberkante der Bodenplatte ca. 15 cm erdüberfüllt? Bodenplattendicke?  -  ca. 20-30 cm

    Ihre Frostschürze wird bei einer Grabungstiefe von 50 cm noch etwa 60 cm im Erdreich stecken und einen Grundbruch verhindern.

  2. Streifenfundament vorhanden

    Hallo, laut Unterlagen, die uns vorliegen, ist die Bodenplatte ca. 20 cm dick und steht auf einem Streifenfundament mit einer Breite von 50 cm und einer Tiefe von 90 cm. Die Außenwand ist dann noch ca. 15 cm (von der Oberkante Bodenplatte) mit Erdreich angeschüttet worden auf denen dann Betonplatten bis an die Hauswand liegen. Kann bei diesem Aufbau dann 50 cm tief und 6 m lang aufgegraben werden? Oder sollte das besser in zwei Abschnitten gemacht werden? Wie stark muss das Erdreich dann wieder verdichtet werden?

    Gruß Ralf

  3. was ist denn

    der Grund um Fundamente zu isolieren, eigentlich braucht es das nicht.
  4. der Grund ist normativ

    Die Sockelabdichtung ist bis auf den Bankettstreifen zu führen, über dessen gefaste Vorderkante bis 10 cm in die Senkrechte.
  5. Freigegraben und dann

    Hallo, wir haben nun einen Teil der Außenwand frei gegraben. Darunter zeigte sich eine gerissene Bitumenabdichtung auf Styropor. Wir haben dann das Styropor bis auf den Beton freigeschnitten (das Styropor war komplett durchfeuchtet (sehr schwer). Es zeigte sich, dass die Styroporstege schlecht betoniert wurden und das dort wohl auch Feuchtigkeit eingedrungen ist.

    Frage: Ist es zulässig die Styroporstege im unteren Bereich zu entfernen und nachträglich zu zubetonieren und dann abzudichten? Oder spricht etwas gegen das Betonieren/Verschließen der Stege?

    Gruß Ralf

  6. nix da

    nur die Außenschale mindestens bis 15 cm über OK Gelände wegschneiden. Die Polystyrolstege im Beton können drin bleiben. Dann flexible Dichtschlämme auftragen (z.B. STO flexyl) bis übers Fundament. Nach Austrocknung kann dann zusätzlich eine KMB (PMBC) inkl. Gewebeeinlage aufgezogen werden, ebenfalls mind. 10 cm bis übers Fundament.

    Anschließend kleben Sie von außen Perimeter-Dämmplatten davor. Die können Sie dann auch wieder verputzen.

    Machen Sie uns doch mal ein paar Fotos vom aktuellen zustand.

  7. Ein paar Bilder

    Hallo, hat es den negative Auswirkungen wenn die Stege verschlossen werden? Die Dichtschlämme, die auch innen aufgetragen werden soll, haftet doch besser auf Beton als nur auf Styropor?

    Hier mal Fotos von innen die die Situation darstellen. Bild 1 zeigt den Schadenszustand. Feuchtigkeit dringt von außen zwischen Wand und Bodenplatte bzw. durch die nicht richtig verschlossenen Styroporstege nach innen ein.

    Bild 2 zeigt rechts einen bereits entfernten und zubetonierten Steg. Links ist der Styroporsteg bereits entfernt worden.

    Im Bild drei: Blick von innen auf noch nicht entfernte Styroporstege, die bis zur Bodenplatte reichen.

    Anhang:

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    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  8. Wie hoch steht denn das Wasser ...

    Foto von Edmund Bromm

    Wie hoch steht denn das Wasser innen? Oder waren nur die Wände feucht? Anhand der Bilder sieht man nicht, dass Wasser eingedrungen ist.

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