Schimmelbefall nach Wasserschaden an Gipskartonverbundplatte: Ursachen, Sanierung & Gutachter?
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Schimmelbefall nach Wasserschaden an Gipskartonverbundplatte: Ursachen, Sanierung & Gutachter?

Hallo expertenforum,
ich möchte euch bitten, eine Einschätzung zur im folgenden geschilderten Problematik bitten.
ich bin seid fast drei Jahren Eigentümer eines Mehrfamilien-Bauernhauses, nordwestlich von Berlin. insbesondere in einer vermieteten Erdgeschosswohnung, hat der Mieter o.g. verbundplatte angebracht, die sich teilweise komplett wieder ablöst, verzieht und total verschimmelt ist. die Mieter machen mich dafür verantwortlich. Ich bin allerdings der Meinung, dass die Mieter für das Problem selbst verantwortlich sind und letztendlich einen sehr hohen schaden verursacht haben bzw. weiterhin verursachen. schon das anbringen der verbundplatten ist meiner Meinung nach völlig falsch. die Platten sind an den Süd-, Ost- und Westwänden (Ostwänden, Westwänden) angebracht. die Wände bestehen aus Ziegel und sind ca. 36 cm stark. fußbodenoberkannte liegt auf der Ostseite ca. 80-100 cm und auf der Westseite ca. 2 m über erdniveau. das Haus ist ca. 120 Jahre alt.
die Fenster sind auch bereits durch Kunststofffenster ersetzt.
meiner Meinung nach ist das Hauptproblem falsches lüften und heizen sowie das anbringen der verbundplatten.
so wird trotz schriftlicher und mehrmaliger mündlicher Aufforderung immer noch per Dauerkippstellung, der Fenster gelüftet. Stoßlüftung, per durchzug konnte ich noch nicht ein einziges mal beobachten.
außerdem berichtete mir die Mieter selbst, dass sie auch in der Dachgeschosswohnung, im selben Haus, in der sie vorher gewohnt haben, ebenso Schimmelprobleme hatten. in der Wohnung wohne ich seid dem kauf und habe absolut Null Schimmel, obwohl auch Wäsche in der Wohnung getrocknet wird.
da die Sache vermutlich auf einen Rechtsstreit hinauslaufen wird bitte ich euch um Stellungnahme. desweiteren könnt ihr vielleicht eine Einschätzung geben, mit welchen kosten ich für gutachten usw. Ich zu rechnen habe.
vielen Dank im Voraus!
Gruß Stephan
  • Name:
  • stephan
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Schimmelsporen können allergische Reaktionen und Atemwegserkrankungen auslösen. Tragen Sie bei der Reinigung Schutzkleidung (Handschuhe, Atemschutzmaske).

    🔴 Kritisch: Unsachgemäße Schimmelentfernung kann die Sporen verteilen und das Problem verschlimmern. Beauftragen Sie eine Fachfirma.

    GoogleAI-Analyse

    🔴 Gefahr: Schimmelbefall in Wohnräumen stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar und kann die Bausubstanz schädigen.

    Ich empfehle, die Ursache des Schimmelbefalls umgehend zu identifizieren. Häufige Ursachen sind:

    • Feuchtigkeit: Undichte Stellen im Dach, defekte Wasserleitungen oder Kondensation aufgrund unzureichender Lüftung.
    • Wärmebrücken: Bereiche in der Konstruktion, die Wärme leichter ableiten und somit Kondensation begünstigen.
    • Falsches Lüftungsverhalten: Insbesondere in Verbindung mit modernen, dichten Fenstern.

    Gipskartonverbundplatten sind besonders anfällig für Schimmelbefall, da sie Feuchtigkeit aufnehmen und speichern können. Die dauerhafte 'Dauerkippstellung' der Fenster des Mieters kann das Problem verstärken, da sie zu einer Auskühlung der Wände und damit zu Kondenswasserbildung führen kann.

    🔴 Gefahr: Bei Verdacht auf Schimmelbefall sollte eine professionelle Schimmelanalyse durchgeführt werden, um die Art des Schimmels und das Ausmaß des Befalls zu bestimmen. Eine oberflächliche Behandlung ist oft nicht ausreichend, da sich der Schimmel im Inneren der Gipskartonplatte ausbreiten kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle, einen Bausachverständigen oder Schimmelgutachter zu beauftragen, der die Ursache des Schimmelbefalls ermittelt und ein Sanierungskonzept erstellt. Klären Sie die Verantwortlichkeit für den Schaden (Mieter/Vermieter) und die Kostenübernahme. Im Zweifelsfall ist eine rechtliche Beratung sinnvoll.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gipskartonverbundplatte
    Eine Gipskartonverbundplatte ist ein Bauelement, das aus einer Gipskartonplatte und einer Dämmschicht besteht. Sie dient der Innenverkleidung und Wärmedämmung von Wänden und Decken.
    Verwandte Begriffe: Gipskartonplatte, Dämmstoff, Trockenbau.
    Schimmelpilz
    Schimmelpilze sind Mikroorganismen, die sich von organischen Materialien ernähren und Feuchtigkeit zum Wachstum benötigen. Sie können gesundheitsschädliche Sporen freisetzen.
    Verwandte Begriffe: Sporen, Mykotoxine, Feuchtigkeitsschaden.
    Hygroskopisch
    Hygroskopisch bedeutet, dass ein Material Feuchtigkeit aus der Umgebungsluft aufnehmen und speichern kann. Gipskartonplatten sind hygroskopisch.
    Verwandte Begriffe: Feuchtigkeitsaufnahme, Sorption, Wasserdampfdiffusion.
    Wärmebrücke
    Eine Wärmebrücke ist ein Bereich in der Gebäudehülle, der Wärme leichter ableitet als die umliegenden Bauteile. Dies kann zu Kondenswasserbildung und Schimmelbefall führen.
    Verwandte Begriffe: Kondensation, Dämmung, Wärmeisolierung.
    Stocklüftung
    Stoßlüftung ist eine Lüftungsmethode, bei der Fenster für kurze Zeit vollständig geöffnet werden, um einen schnellen Luftaustausch zu ermöglichen. Dies ist effektiver als dauerhaft gekippte Fenster.
    Verwandte Begriffe: Querlüftung, Fensterlüftung, Luftaustausch.
    Mykotoxine
    Mykotoxine sind giftige Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen. Sie können gesundheitsschädliche Auswirkungen haben.
    Verwandte Begriffe: Schimmelpilzgifte, Toxine, Gesundheitsschäden.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über fundierte Kenntnisse im Bauwesen verfügt und Gutachten zu Bauschäden und Baumängeln erstellen kann.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Schadensanalyse.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was sind Gipskartonverbundplatten?
      Antwort: Gipskartonverbundplatten sind Bauelemente, die aus einer Gipskartonplatte und einer Dämmschicht (z.B. Polystyrol oder Mineralwolle) bestehen. Sie werden häufig für die Innenverkleidung von Wänden und Decken verwendet, um eine zusätzliche Wärmedämmung zu erreichen.
    2. Frage: Warum schimmeln Gipskartonplatten so leicht?
      Antwort: Gipskartonplatten sind hygroskopisch, d.h. sie nehmen Feuchtigkeit aus der Umgebungsluft auf und geben sie wieder ab. Bei hoher Luftfeuchtigkeit oder Wasserschäden können sie jedoch zu viel Feuchtigkeit aufnehmen, was das Wachstum von Schimmelpilzen begünstigt.
    3. Frage: Wie erkenne ich Schimmelbefall an Gipskartonplatten?
      Antwort: Schimmelbefall äußert sich oft durch dunkle Flecken, Verfärbungen oder einen muffigen Geruch. In fortgeschrittenen Fällen kann sich der Schimmel auch sichtbar auf der Oberfläche der Platte bilden.
    4. Frage: Kann ich Schimmel selbst von Gipskartonplatten entfernen?
      Antwort: Bei oberflächlichem Schimmelbefall auf kleinen Flächen können Sie versuchen, den Schimmel mit speziellen Schimmelentfernern zu beseitigen. Tragen Sie dabei unbedingt Schutzkleidung und sorgen Sie für eine gute Belüftung. Bei großflächigem oder tiefergehendem Befall sollten Sie jedoch eine Fachfirma beauftragen.
    5. Frage: Welche gesundheitlichen Risiken birgt Schimmelbefall?
      Antwort: Schimmelpilze können allergische Reaktionen, Atemwegserkrankungen, Kopfschmerzen und andere gesundheitliche Probleme verursachen. Besonders gefährdet sind Kinder, ältere Menschen und Personen mit einem geschwächten Immunsystem.
    6. Frage: Wer ist für die Beseitigung von Schimmel in einer Mietwohnung verantwortlich?
      Antwort: Grundsätzlich ist der Vermieter für die Beseitigung von Schimmel in einer Mietwohnung verantwortlich, sofern der Schimmel nicht durch das Verhalten des Mieters (z.B. falsches Lüften) verursacht wurde.
    7. Frage: Was ist bei der Sanierung von Schimmelbefall an Gipskartonplatten zu beachten?
      Antwort: Bei der Sanierung von Schimmelbefall an Gipskartonplatten ist es wichtig, die Ursache des Befalls zu beseitigen, die befallenen Platten fachgerecht zu entfernen und die betroffenen Bereiche gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.
    8. Frage: Welche vorbeugenden Maßnahmen kann ich gegen Schimmelbefall treffen?
      Antwort: Um Schimmelbefall vorzubeugen, sollten Sie regelmäßig lüften, die Luftfeuchtigkeit in den Räumen kontrollieren und für eine ausreichende Wärmedämmung sorgen. Vermeiden Sie außerdem das Trocknen von Wäsche in der Wohnung.

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  2. Gipskartonplatten: Mieter-Eigenleistung – Wer trägt die Kosten?

    Zustimmung
    wer hat den dem Mieter erlaubt, Gipsplatten an die Wände zu bringen?
    Wer diese bezahlt?
    IMHO, ich würde zusehen, das diese Mieter schnellstmöglich das Weite suchen, Wohnung sanieren, neu vermieten und gut.
    Laienmeinung
    • Name:
    • Herr Lar-2038-Zuc
  3. Schimmelursache: Sachverständiger für Gipskarton-Innendämmung!

    Meine Antwort nochmal
    Obwohl die sich zeigenden Symptome schon fast als klassisch bezeichnet werden können, sollten Sie einen Sachverständigen hinzuziehen, der die Ursachen recherchiert und Ihnen die Sanierungsmöglichkeiten aufzeigt.
    Die Innendämmung mit den Gipskartonverbundplatten scheint nicht zu funktionieren. Es könnte zu einem Tauwasserausfall hinter den Verbundplatten gekommen sein, wobei die Feuchtigkeit sich über die Jahre aufgeschaukelt haben kann, wodurch es zu einem hohen Feuchtigkeitsniveau in der Wohnung gekommen sein kann, welches auch durch Lüften nicht mehr in den Griff zu bekommen war, und wodurch sich nun die Verbundplatten lösen, weil der Ansetzgips die Feuchtigkeit nicht verträgt.
    Der Einbau der Kunststofffenster als alleinige Maßnahme, ohne die Wärmedämmung der Wände von Außen zu verbessern, ist ein weiterer großer Faktor, der zu den Feuchteschäden geführt haben kann. Möglicherweise ist der Wärmedämmwert der neueren, dichten Fenster besser, als der Dämmwert des umgebenden Mauerwerks, wodurch ein Kondensatausfall nicht mehr an der Glasscheibe, wo er signalisiert das Gelüftet werden muss, sondern am umgebenden Mauerwerk stattfindet. Die Fugendichtigkeit der neuen Fenster verstärkt diesen Effekt.
    Für eine Auseinandersetzung mit den Mietern sehe ich 2 Punkte als beachtenswert an:
    Erstens:
    Die Innendämmung hätte sicherlich nicht ohne Zustimmung des Eigentümers durchgeführt werden dürfen und dann auch nur mit fachgerechter Planung und Ausführung. Wenn das alles vor Ihrer Zeit war, haben Sie aber evtl. ein Problem nachzuweisen, ob die Innendämmung ohne Zustimmung oder Kenntnis des Eigentümers durchgeführt wurde.
    Zweitens:
    Es lässt sich nicht alles auf falsches Lüftungsverhalten schieben. Möglicherweise ist die bauphysikalische Situation Aufgrund der ungedämmten (bzw. von Innen falsch gedämmten) Außenwände in Verbindung mit den dichten, gut dämmenden Fenstern, so ungünstig, dass ein Mieter mit normalem Aufwand gar nicht dagegen an lüften kann und die bauliche Situation ohnehin schadenträchtig ist.
    Unabhängig von der rechtlichen Bewertung denke ich, benötigen Sie als Grundlage ein Sachverständigengutachten, in welchem die Situation dokumentiert, die Ursachen ermittelt und Sanierungsmöglichkeiten aufgezeigt und ggf. die Kosten ermittelt werden. Ein solches Gutachten fängt, frei geschätzt, erst bei 1.500 € an, kann aber je nach Umfang des Schadens und der Fragestellungen auch deutlich mehr kosten. Die rechtlichen Möglichkeiten erörtern Sie dann auf der Grundlage des Gutachtens mit einem Anwalt.
    Gruß
  4. Innendämmung: Fehlerhafte Ausführung – Folgen für Mieter?

    klassische symtome?
    Hallo,
    vielen Dank für die schnellen Antworten!
    es ist wohl davon auszugehen, dass die Innendämmung nicht fachgerecht angebracht wurde. so sind z.B. die anschließenden Innenwände nicht mit einbezogen. das hätte ja nach meiner internetrecherche geschehen müssen. desweiteren vermute ich, dass auch die Fensterleibungen nicht mit inbegriffen sind. das Fenster ist insbesondere in den wintermonaten, nahezu rund um die Uhr gekippt und gelegentlich wird das Fenster in der Küche (gegenüberliegende hausseite angekippt. alle anderen Fenster habe ich noch nicht geöffnet gesehen und auch Stoßlüftung konnte ich noch nicht beobachten
    sicher ist, dass auch aufsteigende Feuchtigkeit ein Problem ist. aber die Frage ist auch, ob selbst aufsteigende Feuchtigkeit zur quasi Unbewohnbarkeit geführt hätte oder führen würde, wenn ein Sanierputz angebracht wäre. deshalb habe ich auch mal die fußbodenoberkannte mit erwähnt.
    laut Mietvertrag von 1995 hatte der Mieter, die Auflage schadhaften Verputz fachgerecht zu erneuern. stattdessen kamen die verbundplatten zum Einsatz. die werden dann wohl auch dafür sorgen, dass die ja immerhin 36 cm dicke Ziegelwand wohl nun als allerbester wärmeleiter fungiert!? und eigentlich wird ja auch manchmal behaupted, dass solche Wand eigentlich keine zusätzliche Dämmung benötigt.
    zumal ich auch vermute, dass die aufsteigende Feuchtigkeit Aufgrund der Absperrung nach innen nun noch weiter aufsteigt.
    ein gutachten erscheint allerdings fast ausgeschlossen. da die Kosten mit Sicherheit nicht von den mietern aufgebracht werden können, macht es wohl keinen Sinn, den schaden noch weiter zu vergrößern. schon im besten Fall ist hier von einer halben jahresmiete, der entsprechenden Wohnung, die rede. und ich werde das Geld wohl lieber in Abdichtungsmaßnahmen investieren.
    Fakt ist wohl das ich mich in einem ziemlichen Dilemma befinde. einerseits brauche ich die Mieteinnahmen, um zu sanieren und andererseits hoffe ich die entsprechende mietpartei bald los zu sein.
    vielen Dank für ihren rat!
    Gruß Stephan
    • Name:
    • stephan
  5. Feuchtigkeitsproblem: Aufsteigende Feuchtigkeit – Ursachenforschung!

    "sicher ist, dass auch aufsteigende Feuchtigkeit ein Problem ...
    "sicher ist, dass auch aufsteigende Feuchtigkeit ein Problem ist"
    Warum soll das sicher sein? Der Sockel liegt 0,80-2 m über Gelände. Gebäude dieser Bauzeit haben dort keine horizontale Abdichtung und haben trotzdem in der Regel nicht solche Probleme.
    "und eigentlich wird ja auch manchmal behaupted, dass solche Wand eigentlich keine zusätzliche Dämmung benötigt. "
    Wenn man den hohen Energieverbrauch in Kauf nimmt, dann muss man die Außendämmung nicht verbessern. Aber um es einfach zu sagen: Die Fenster sind zu gut für die ungedämmte Wand. Möglicherweise wäre der Schaden beim Belassen der alten Fenster so nicht entstanden. Deshalb ist eine energetische Aufrüstung der Fassade mit Außendämmung eine Option, um die bauphysiklaischen Probleme in den Griff zu bekommen.
    " ein gutachten erscheint allerdings fast ausgeschlossen. da die Kosten mit Sicherheit nicht von den mietern aufgebracht werden können, "
    Warum sollten die Mieter die Kosten aufbringen? Sie als Eigentümer haben ein Interesse daran, dass Gebäude zu erhalten und die Probleme zu lösen. Das Gutachten ist für Ihren Wissensgewinn erforderlich, deshalb müssen Sie das beauftragen und bezahlen. Ob die Mieter die Kosten evtl. erstatten oder teilweise erstatten müssen, ist eine juristische Frage. Das sehe ich aber nicht.
    "macht es wohl keinen Sinn, den schaden noch weiter zu vergrößern. "
    Ein sachverständiges Gutachten vergrößert nicht den Schaden, sondern legt die Grundlage, den Schaden fachgerecht zu beseitigen.
    "und ich werde das Geld wohl lieber in Abdichtungsmaßnahmen investieren. "
    Dann schmeißen Sie gutes Geld Schlechtem hinterher, da Abdichtungsmaßnahmen evtl. gar nicht nötig sind und Sie ohne sachverständige Beurteilung und Planung Gefahr laufen, Geld für unsinnige Maßnahmen auszugeben. Das ist eine merkwürdige Logik. Wer die Planung wegsparen will hat schon verloren.
    Gruß
  6. Fassadenschäden: Schlagregen als Ursache für Feuchtigkeitsschäden?

    wiederum ein Dankeschön! ich gehe davon aus das ...
    wiederum ein Dankeschön!
    ich gehe davon aus das aufsteigende Feuchtigkeit ein Problem ist, da der außenverputz, der in den achtziger Jahren erneuert wurde im unteren Bereich, d.h. bis deutlich oberhalb Fußboden der betreffenden Wohnung nahezu komplett fehlt. also, ja, OK, wohl auch Schlagregen insbesonders an der Wetterseite.
    im Bereich der anderen Wohnung (2 Wohnungen im EGAbk.) geht der putzschaden übrigens nur bis zum fußbodenniveau.
    ob die Fenster tatsächlich schon so gut sind oder so schlecht fürs Haus? diese sind immerhin auch schon 10 Jahre alt!
    klar finde ich mehr Wärmedämmung nicht falsch, aber irgendwie sollte dass natürlich in einem vernünftigen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. außer frage, dass eine 24iger Ziegelwand gedämmt gehört. aber vielleicht auch nur hier in der Gegend kann man schon häufig auch beobachten dass Fassaden saniert werden, ohne zusätzliche Dämmung. und auch einem Freund, mit Haus, gleichem Wandaufbau wurde von seiner Architektin gesagt, das er nicht dämmen müsse. außerdem wird ein Teil der heizenergie durch Holzheizung erbracht.
    die "Option Außendämmung" muss also auch vorerst warten.
    ebenso leider auch die fachgerechte Planung.
    allerdings muss eben versucht werden und das ist ja dass Dilemma, weiterhin mieteinnahmen zu erzielen. und nur wenn dass gelingt, ist auch irgendwann der finanzielle Spielraum für fachgerechte Planung vorhanden.
    ich bin mir bewusst, dass das ein vielleicht von außen betrachtet etwas verrückt erscheint. aber ihr ärger wäre sicher noch größer, wenn ich entsprechennde Leistung beauftrage und dann nicht bezahle.
    gerade aktuell habe ich übrigens auch, wie viele große unternehmen auch, mit 50 % umsatzrückgang zu kämpfen. Ich kann aber leider nur mich selbst entlassen.
    warum sollte der Mieter für verursachten schaden nicht haftbar gemacht werden können?
    ""sicher ist, dass auch aufsteigende Feuchtigkeit ein Problem ist"
    Warum soll das sicher sein? Der Sockel liegt 0,80-2 m über Gelände. Gebäude dieser Bauzeit haben dort keine horizontale Abdichtung und haben trotzdem in der Regel nicht solche Probleme. "
    der Sockelbereich muss ja eigentlich sowieso instandgesetzt werden, da macht es doch auch Sinn Abdichtungsmaßnahmen zu ergreifen? toll wäre natürlich, wenn ich vorerst auf Horizontalsperre verzichten könnte! wobei die Kosten sich auf ca. 1800 € belaufen, für den selbermacher und der bin ich.
    also alles in allem eine verzwickte Situation!
    und trotzdem bin ich auch froh über andere Meinungen und auch den zum Teil scharfen ton!
  7. Altbau-Sanierung: Neue Fenster – Risiko für Schimmelbildung?

    Sanierungsstau
    Also Fenster von 1999 haben schon Verglasungs U-Werte um 1,5 W/m²K gehabt, heute ist 1,1 als Standard anzusehen, hingegen lag die Verglasung von Fenstern um 1990 in der Regel um 2,5.
    Ich beobachte halt oft, dass die beschrieben Probleme in ungedämmten Altbauten oft erst dann auftretem, nachdem neue Fenster eingebaut wurden, die Wärmedämmung der Wände aber nicht gleichzeitig im richtigen Maß verbessert wurde.
    "warum sollte der Mieter für verursachten schaden nicht haftbar gemacht werden können? "
    Weil es ein Gemisch von Ursachen gibt, die der Mieter nicht allein zu vertreten hat. Im Streitfall könnten Sie, teilweise, unterliegen.
    Bei der Innendämmung ist nicht klar, ob dies gegen den Willen des Eigentümers erfolgte oder zumindest geduldet wurde.
    Dann gibt es noch den Einbau von wärmedämmenden Fenstern in eine ungedämmte Außenwand.
    Dann berichten Sie von Putzschäden. Putzschäden und Risse können natürlich auch zu einer ansteigenden Anfeuchtung der Außenwände führen.
    Somit wird das Lüftungsverhalten der Mieter evtl. nicht allein der Grund für die Schimmelprobleme sein. Deshalb ist es zweifelhaft, ob Sie die Mieter zur Leistung von Schadenersatz oder zur Kostenübernahme von Sanierungsmaßnahmen heranziehen können.
    Also ohne sachverständige Beratung sehe ich da kein Weiterkommen für Sie.
    Gruß
  8. Dämmmaßnahmen: Fehlende Zustimmung – Juristische Konsequenzen?

    sie haben schon recht! und anders herum wird ...
    sie haben schon recht!
    und anders herum wird es ja fast zur juristischen frage und gehört dann wohl nichtmehr so ganz hierher. soeben habe ich aber auch erfahren, dass es seitens des vorigen eigentümers, keinerlei Zustimmung zu der dämmmaßnahme gab im letzten Jahr hatte ich auch schon mal schriftlich aufgefordert, das zeug wieder abzureißen und entsprechend der Auflage im Mietvertrag fachgerecht zu verputzen. d.h. dann wohl zumindest Sanierputz? vielleicht hätte ich dann auch die Chance die Wohnung wieder zu vermieten und würde nicht allein auf allen kosten sitzen bleiben! Schadensersatz wird sicher schwierig, aber die Kosten für die Teilsanierung (verputz) lassen sich schon einfacher auf die noch-Mieter übertragen.
    sie haben mir auf jedenfall schon weitergeholfen! dafür bin ich ihnen zu Dank verpflichtet. somit haben sie ihrem Berufsstand schon mal einen großen dienst erwiesen.
    beste Grüße nach NRW
    • Name:
    • stephan
  9. Mietvertrag: Fachgerechter Putz – Wer zahlt bei Schimmel?

    Absatz
    Moin,
    ich würde den Absatz aus dem Mietvertrag gerne mal Wort wörtlich lesen, indem diese "Auflage" einen fachgerechten Putz auf Kosten des Mieters anbringen zu lassen.
    Ferner würde mich interessieren, wie hoch den die Kaltmiete ist und ob diese noch in voller Höhe gezahlt wird.
    Wäre ich Mieter, würde ich für eine derartig beschriebenen Zustand fast gar nichts bezahlen ... die Mieter haben leider eine ganze Menge Rechte ...
    • Name:
    • Herr Lar-2038-Zuc
  10. Mietminderung: Schimmelbefall – Recht auf Mietreduktion?

    Guten Morgen
    Hallo Herr Lar ...
    ja auch ich würde für solche Wohnung kein Geld bezahlen. die kaltmiete liegt bei ca. 3 €/m². die Wohnung ist mit modernen Fenstern und Gas-Zentralheizung sowie einem Kaminofen und einem normalen Ofen ausgestattet. seid 2 1/2 Jahren weise ich die Mieter an, den sondermüll, den sie eigenmächtig angebracht haben (das steht seid Telefonat mit dem vorherigen Eigentümer, gestern, eindeutig fest), wieder zu entfernen. sicher gibt es ein Feuchtigkeitsproblem. aber darauf zielte meine Frage gestern auch, ob das Problem so heftig sich gestalten würde wenn die dämmmaßnahme nicht stattgefunden hätte. zumal ja eben nicht fachgerecht durchgeführt. und da gab es ja auch entsprechende Hinweise""sicher ist, dass auch aufsteigende Feuchtigkeit ein Problem ist"
    Warum soll das sicher sein? Der Sockel liegt 0,80-2 m über Gelände. Gebäude dieser Bauzeit haben dort keine horizontale Abdichtung und haben trotzdem in der Regel nicht solche Probleme. "
    zumal sich das Problem auch in der anderen Wohnung nicht annähernd so heftig darstellt.
    leider muss das Verhältnis Mieter-Vermieter auch mittlerweile als zerüttet bezeichnet werden und wie schon in ihrer ersten Antwort muss will ich nun zusehen, diese Mieter schnellstmöglich loszuwerden.
    Gruß
    • Name:
    • stephan
  11. Bausachverständiger: Beratung bei Schimmel & Mietstreit sinnvoll!

    Dann doch eher
    Dann ist doch erstmal eine Rechtsberatung nötig, am Besten in Verbindung mit bausachverständiger Beratung.
    Die Mieter sollten gemäß Mietvertrag einen Innenputz anbringen. Das für sich finde ich erstmal merkwürdig. Wie sollten denn die Kosten für den Innenputz vergütet werden? Haben die Mieter eine Zeitlang mietfrei gewohnt?
    Nun haben die Mieter ja einen Innenputz angebracht: Einen Trockenputz aus Gipskartonverbundplatten (mit aufkaschierter Styropor-Dämmung nehme ich an), der Aufgrund der Innendämmung und schlechten Verarbeitung nun Bauschäden aufweist.
    Wenn die Mieter die Gipskartonplatten freiwillig nicht wieder abbauen wollen bleibt Ihnen ja nur übrig, das entweder so hinzunehmen, oder den Mietern den Streit zu verkünden.
    Vielleicht können Sie mit einem SV (Architekt/Bauingenieur) erstmal nur eine Begehung mit mündlicher Beratung ohne schriftliches Gutachten machen. So gehen ohnehin die meisten SV vor. Zuerst wird das Objekt begangen und danach die Kosten für die Gutachtenerstattung ermittelt. Diese Erstbegehung dürfte Sie 2-3 Sachverständigenstunden a 75-100 € kosten. Ob Sie ein umfassendes Gutachten beauftragen können Sie dann immer noch entscheiden. Dann können Sie erstmal in einer Erstberatung bei einem RA die juristischen Möglichkeiten sondieren.
    Gruß
  12. Mietvertrag: Feuchtigkeitsschäden – Pflichten des Mieters?

    zum Mietvertrag
    unter § 6 zustand der mieträume
    der Vermieter gewährt den gebrauch der mietsache in dem zustand bei Übergabe.
    und handschriftlich hinzugesetzt: "Der Zustand ist dem Mieter bekannt"
    unter § 23-Weitere Vereinbarungen
    "Der Mieter verpflichtet sich, auf eigene kosten, die feuchten stellen an den Wänden zu entfernen und durch entsprechende Behandlung trocken zu legen und neu zu verputzen. "
    • Name:
    • stephan
  13. Feuchteschäden: Unwirksame Klausel im Mietvertrag möglich?

    Huch
    Da ist die Vorschädigung der Wohnung ja schon schwarz auf weiß dokumentiert. Es gab schon feuchte Stellen.
    Eigentlich muss einem Vermieter klar sein, dass ein Mieter, der solch eine Wohnung mit Feuchteschäden mietet, fachlich und finanziell gar nicht in der Lage sein kann, die Schäden fachgerecht zu beheben. Ich zweifle, ob dieser Passus genau genug formuliert ist. Ggf. ist dieser ungültig, aber das lassen Sie mal nen Juristen bewerten.
    Gruß
  14. Vermieterschutz: Ausbleibende Miete – Risiken bei Sozialmietern?

    mieterschutz
    erst einmal bin ich ja durchaus der Meinung, dass mieterschutz sinnvoll ist. aber was ist mit dem vermieterschutz? bisher hattet ich zwei mieterwechsel im Haus. jedesmal blieb ich auf kosten von ca. 1000 € sitzen, ausstehende miete usw.. dieses Geld ist nicht beibringbar. beide mietparteiein lebten/leben von harzIV. aus meiner Sicht ist das ja dann schon mal Betrug, gegenüber dem arbeitsamt, weil es wurde ja entsprechend Geld bezogen.
    auch habe ich eigentlich versucht meine Ansprüche auf die nette Art verständlich zu machen.
    nett sein bringt aber wohl nicht so viel!
    der Vermieter-Job ist häufig ganz schön undankbar!
    • Name:
    • stephan
  15. Bausubstanz: Feuchteschäden – Teure Sanierung vermeiden!

    Ich höre schon ...
    Ich höre schon da ist nichts zu hohlen, also lohnt auch keine juristsche Auseinandersetzung.
    Aber aus Vermietersicht ist das doch auch blauäugig:
    Wenn die Bausubstanz schon schlecht und unsaniert ist und Feuchteschäden bestehen, dann bekomme ich in so eine Wohnung auch nur sozial schwache Mieter rein, die sich eine teurere Wohnung nicht leisten können. Einen solchen Mieter vertraglich zu verpflichten, die Sanierung von feuchten Wänden und Innenputz durchzuführen, kann doch nur scheitern.
    Gruß
  16. Mietpreis: Reduzierte Miete wegen Instandhaltungspflichten?

    entsprechen die 3 €/m² dem was üblicherweise in der Region für vergleichbaren Wohnraum gezahlt wird oder wurde hier mit Rücksicht auf die Pflichten reduziert?
    entsprechen die 3 €/m² dem was üblicherweise in der Region für vergleichbaren Wohnraum gezahlt wird oder wurde hier mit Rücksicht auf die Pflichten reduziert?
    Gruß
  17. Schimmelstreit: Mietverhältnis beenden – Schnellste Lösung?

    Mieter
    Tja, Stefan ...
    IMHO, der Mieter hat gar keinen Schaden verursacht, sondern einen bestehenden bestenfalls verschlimmbessert.
    Da das Verhältnis twischen Mieter und Vermieter dahin ist, kann es eigentlich nur einen Weg geben.
    Der Mieter zieht schnellst möglich aus, der Vermieter verzichtet auf vermeintliche Ansprüche.
    Vielleicht wird ein bisschen Geld verbrannt, OK, aber danach ist doch Ruhe..
    Zeit um die Wohnung soweit herzurichten, das normale Mieter friedlich drin leben können.
    Je mehr Streit nun noch entsteht, umso größer werden die finaz. Verluste sein ...
    Stichwort Nebenkostenabrechnung ... ist die nicht wirklich 1000 % heißt es für den Vermieter zahlen.
    Findet ihr im bilateralen Gespräch keine Lösung, kann ein Schiedsmann/Frau behilflich sein ...
    ist billiger als ein Rechtstreit, der einen wahrscheinlich nicht positiven Ausgang für den Vermieter nimmt.
    Und dann kann es teuer werden ...
    • Name:
    • Herr Lar-2038-Zuc
  18. Instandhaltung: Vermieterpflicht vs. Mieter-Eigenleistung!

    Eigentlich wäre es einfach ...
    Der Vermieter hält die Wohnung instand, lässt die Mieter diese benutzen und bekommt dafür die Miete. Der Mieter tut nichts als wohnen und Miete bezahlen.
    Das ist einfach, übersichtlich und jeder hat seine Pflicht im Griff.
    Wenn man handwerklich unbegabte Leute Teile der Miete ableisten lässt, indem sie eine eigentlich renovationsbedürftige Wohnung verbessern sollen  -  ich weiß, man kann in Verträgen viel vereinbaren, aber verputzen ist nun wirklich nicht Mietersache  -  dann sind solche Probleme voreingeplant.
    Mein Tipp wäre auch, fort mit Schaden und beim nächsten Mal einfache und klare Verhältnisse. Ist den Nerven und dem Geldbeutel beider Parteien zuträglich ...
  19. Havelland: Durchschnittsmiete – Vergleich & Sanierungsbedarf!

    Guten Morgen!
    erstmal vielen Dank für alle Kommentare und Ratschläge.
    zu 8. : sicher ist es aauch "blauäugig" aus vermietersicht. nun habe ich den Mietvertrag aber gar nicht verbrochen, sondern nur im Zusammenhang mit dem Haus übernommen.
    so ganz unbeleckt, in Sachen bau, war der Mieter allerdings auch. zumindest war er ja zur damaligen Zeit in der Baubranche tätig.
    zu 9. : die durchschnittsmiete im havelland beträgt ca. 5,5 €/m² da sind dann aber auch struckturschwache gegenden, wie der rathenower Raum, prignitz usw. mit inbegriffen. potsdam ist z.B. nur 25 km entfernt. dort liegt das mietniveau bei ca. 10 €/m². der funkturm in Berlin ist ca. 35 km weg.
    zu 10. und 11. : ist glaube ich schon beantwortet, dennoch denke ich nicht, dass der Mieter keinen schaden verursacht hat. sch allein dass diese mietpartei vormals in der Dachgeschoss Wohnung gewohnt hat und selbst dort schimmelprobleme hatte (nach Aussage des mieters und) d zwar nicht etwa in außenecken, sondern in der Mitte der westwand, also nicht im Bereich von irgendwelchen kältebrücken. das Dach ist übrigens in Ordnung und ca. 5 m über geländeniveau kann ja aufsteigende Feuchtigkeit kaum noch Ursache des Problems sein.
    wie aber nun weiter vorgehen (nicht in Bezug auf den Mieter) sondern um die Wohnung vermieten zu können)?
    also Rigips-Styropor von den Wänden. das ist wohl klar! muss man ja auch nur noch nehmen und entsorgen. und dann? Sanierputz?
    das gleichzeitige einbauen von Horizontalsperre, Sanierung und Dämmung der Fassade kann ich mir nicht leisten. Ich muss also leider weiterhin in der Wohnung herumdoktern. übrigens sind die Innenwände z.T. aus lehmsteinen aufgebaut.
    naja, .. Dilemma habe ich ja schon gesagt!
    Gruß
    • Name:
    • stephan
  20. Sanierputz: Lehmputz oder Wandheizung – Alternativen?

    putzfrage
    was geht? grundsätzlich Sanierputz? oder geht auch Lehmputz oder vielleicht am besten gleich noch Wandheizung mit einbauen? oder oder oder ...
    • Name:
    • stephan
  21. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Schimmel nach Wasserschaden: Ursachen, Sanierung & Mietrecht

    💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt Schimmelbefall nach einem Wasserschaden an Gipskartonverbundplatten in einer Mietwohnung. Diskutiert werden Ursachenforschung durch einen Sachverständigen, die Rechtmäßigkeit von Mietervereinbarungen zur Sanierung, sowie die Frage, ob die bestehende Innendämmung fachgerecht ist. Zudem wird die Möglichkeit einer Mietminderung aufgrund des Schimmelbefalls erörtert und alternative Sanierungsmethoden wie Sanierputz oder Lehmputz in Betracht gezogen.

    ⚠️ Wichtig/Achtung: Laut Beitrag Altbau-Sanierung: Neue Fenster – Risiko für Schimmelbildung? können neue Fenster in ungedämmten Altbauten Schimmelprobleme verstärken, wenn die Wärmedämmung der Wände nicht angepasst wird. Dies sollte bei der Sanierung beachtet werden.

    💰 Kosten: Im Beitrag Vermieterschutz: Ausbleibende Miete – Risiken bei Sozialmietern? wird auf die finanziellen Risiken für Vermieter bei Mietern mit geringem Einkommen hingewiesen, insbesondere im Zusammenhang mit ausstehenden Mietzahlungen und Sanierungskosten.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, einen Bausachverständigen hinzuzuziehen, um die Ursachen des Schimmelbefalls zu ermitteln und Sanierungsmöglichkeiten aufzuzeigen (siehe Schimmelursache: Sachverständiger für Gipskarton-Innendämmung!). Zudem sollte der Mietvertrag auf Klauseln bezüglich der Instandhaltungspflichten des Mieters geprüft werden (siehe Mietvertrag: Feuchtigkeitsschäden – Pflichten des Mieters?).

    Die Diskussionsteilnehmer raten, die Ursache des Schimmels gründlich zu untersuchen, da diese vielfältig sein kann. Neben einer fehlerhaften Innendämmung kommen auch aufsteigende Feuchtigkeit oder Schlagregen in Frage. Eine klare Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter ist essenziell, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Im schlimmsten Fall kann eine Beendigung des Mietverhältnisses die beste Option sein, um weitere Streitigkeiten und finanzielle Verluste zu vermeiden, wie im Beitrag Schimmelstreit: Mietverhältnis beenden – Schnellste Lösung? angedeutet wird.

    Abschließend wird die Bedeutung einer fachgerechten Sanierung betont, um den Schimmelbefall dauerhaft zu beseitigen und zukünftige Schäden an der Bausubstanz zu verhindern. Dabei sollten auch alternative Sanierungsmethoden wie der Einsatz von Sanierputz oder Lehmputz in Betracht gezogen werden, wie im Beitrag Sanierputz: Lehmputz oder Wandheizung – Alternativen? diskutiert wird. Eine umfassende Beratung durch Experten ist ratsam, um die optimale Lösung für die spezifische Situation zu finden.

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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

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