Nachtragsangebot Malerarbeiten nach Brandschaden: Was tun bei Fehlkalkulation des Handwerkers?
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Nachtragsangebot Malerarbeiten nach Brandschaden: Was tun bei Fehlkalkulation des Handwerkers?

Hallo erstmal ... 😉
Nun zu meiner Frage:
im Rahmen einer Brandsanierung habe ich ein Angebot von einer Firma über Malerarbeiten bekommen. Im Nachhinein wurde mir geraten eine andere Firmen zu nehmen. Ich habe also das Angebot an die andere Firma gefaxt, mit dem Inhaber telefoniert und Ihn darauf hingewiesen, das er sich  -  da es sich um einen brandschaden mit etlichen Löschwasserschäden handelt  -  das Haus ansehen soll und mir ein Angebot machen soll.
Das Angebot lautete über 16.744 € und ich vergab den Auftrag.
Nach gut drei Monaten hieß es plötzlich, das die Massen nicht mit den überlassenen Angaben übereinstimmen und diverse Zusatzarbeiten dazu kämen: Nachtragsangebot über gesamt 24.500,- €.
Der Handwerker muss sich doch vergewissern ob er den Auftrag zu dem kalkulierten Preis machen kann und das die Massen stimmen, oder?
Des weiteren hat er die gesamten Auslegwaren rausgerissen  -  ohne Auftrag! Und berechnet mir jetzt 1620,- € fürs Rausreißen und entsorgen ...
Was meine Sie dazu?
Mir freundlichen Grüßen
Lampertius
  • Name:
  • Matthias Lampertius
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie ein Nachtragsangebot für Malerarbeiten nach einem Brandschaden erhalten haben, weil der Handwerker sich offenbar bei der ursprünglichen Kalkulation geirrt hat. Das ist natürlich ärgerlich.

    Wichtig ist: Ein Handwerker kann ein Nachtragsangebot stellen, wenn sich während der Ausführung des Auftrags herausstellt, dass unvorhergesehene Zusatzarbeiten notwendig sind, die im ursprünglichen Angebot nicht enthalten waren. Allerdings muss er Sie darüber informieren, bevor er diese Zusatzarbeiten ausführt und Ihnen die Mehrkosten in Rechnung stellt.

    In Ihrem Fall sollten Sie prüfen, ob die im Nachtragsangebot aufgeführten Positionen tatsächlich notwendig waren und nicht bereits im ursprünglichen Angebot enthalten waren. Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Mehrkosten an. Vergleichen Sie die Positionen mit dem ursprünglichen Angebot und den tatsächlich ausgeführten Arbeiten.

    🔴 Gefahr: Wenn der Handwerker ohne Ihre Zustimmung Zusatzarbeiten ausgeführt hat, besteht die Gefahr, dass Sie diese nicht bezahlen müssen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie das Nachtragsangebot von einem Anwalt oder einer Verbraucherberatung prüfen, um Ihre Rechte zu klären.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Nachtragsangebot
    Ein Nachtragsangebot ist ein zusätzliches Angebot, das ein Handwerker stellt, wenn während der Ausführung eines Auftrags unvorhergesehene Arbeiten notwendig werden, die im ursprünglichen Angebot nicht enthalten waren. Es dient dazu, die zusätzlichen Kosten für diese Arbeiten zu decken.
    Verwandte Begriffe: Angebot, Auftrag, Kostenvoranschlag, Zusatzleistung
    Brandschaden
    Ein Brandschaden ist ein Schaden, der durch ein Feuer verursacht wurde. Er kann sowohl materielle Schäden (z.B. an Gebäuden, Möbeln) als auch gesundheitliche Schäden (z.B. durch Rauchgasvergiftung) verursachen.
    Verwandte Begriffe: Feuer, Rauch, Löschwasser, Sanierung
    Malerarbeiten
    Malerarbeiten umfassen alle Arbeiten, die mit dem Anstrich von Innen- und Außenflächen zu tun haben. Dazu gehören z.B. das Vorbereiten der Oberflächen, das Auftragen von Farbe oder Lack und das Tapezieren.
    Verwandte Begriffe: Anstrich, Farbe, Lack, Tapezieren
    Angebot
    Ein Angebot ist eine unverbindliche Aufforderung eines Unternehmens (z.B. eines Handwerkers), eine bestimmte Leistung zu einem bestimmten Preis zu erbringen. Es dient als Grundlage für einen möglichen Auftrag.
    Verwandte Begriffe: Kostenvoranschlag, Auftrag, Nachtragsangebot
    Auftrag
    Ein Auftrag ist die verbindliche Zusage eines Kunden, eine im Angebot genannte Leistung zu den genannten Bedingungen in Anspruch zu nehmen. Er kommt durch die Annahme des Angebots zustande.
    Verwandte Begriffe: Angebot, Vertrag, Bestellung
    Massen
    Im Bauwesen beziehen sich Massen auf die Mengen von Materialien oder die Umfänge von Arbeiten, die für ein Projekt benötigt werden. Diese Angaben sind entscheidend für die Kalkulation der Kosten.
    Verwandte Begriffe: Mengenermittlung, Kalkulation, Einheitspreis
    Sanierung
    Sanierung bezeichnet die Wiederherstellung eines beschädigten oder veralteten Gebäudes oder Bauteils in einen ordnungsgemäßen Zustand. Dies kann Reparaturen, Modernisierungen oder den Austausch von Bauteilen umfassen.
    Verwandte Begriffe: Renovierung, Instandsetzung, Modernisierung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Nachtragsangebot?
      Ein Nachtragsangebot ist ein zusätzliches Angebot, das ein Handwerker stellt, wenn während der Ausführung eines Auftrags unvorhergesehene Arbeiten notwendig werden, die im ursprünglichen Angebot nicht enthalten waren. Es dient dazu, die zusätzlichen Kosten für diese Arbeiten zu decken.
    2. Muss ich ein Nachtragsangebot akzeptieren?
      Sie müssen ein Nachtragsangebot nur akzeptieren, wenn die zusätzlichen Arbeiten tatsächlich notwendig waren und nicht bereits im ursprünglichen Angebot enthalten waren. Der Handwerker muss Sie vor der Ausführung der Zusatzarbeiten informieren und Ihnen die Mehrkosten mitteilen.
    3. Was passiert, wenn ich ein Nachtragsangebot nicht akzeptiere?
      Wenn Sie ein Nachtragsangebot nicht akzeptieren, muss der Handwerker beweisen, dass die zusätzlichen Arbeiten notwendig waren und nicht bereits im ursprünglichen Angebot enthalten waren. Im Streitfall kann ein Gericht entscheiden, ob Sie die Mehrkosten bezahlen müssen.
    4. Kann ich ein Nachtragsangebot ablehnen, wenn der Handwerker sich bei der Kalkulation geirrt hat?
      Ein Irrtum des Handwerkers bei der Kalkulation ist grundsätzlich sein Problem. Er kann Ihnen die Mehrkosten nicht einfach in Rechnung stellen. Allerdings kann es Ausnahmen geben, wenn der Irrtum auf unvollständigen oder falschen Angaben Ihrerseits beruht.
    5. Was ist, wenn der Handwerker ohne meine Zustimmung Zusatzarbeiten ausgeführt hat?
      Wenn der Handwerker ohne Ihre Zustimmung Zusatzarbeiten ausgeführt hat, müssen Sie diese in der Regel nicht bezahlen. Sie sollten den Handwerker schriftlich auffordern, die Arbeiten auf seine Kosten zurückzubauen.
    6. Wie kann ich mich vor unberechtigten Nachtragsangeboten schützen?
      Um sich vor unberechtigten Nachtragsangeboten zu schützen, sollten Sie vor der Auftragsvergabe ein detailliertes Angebot einholen, in dem alle Leistungen genau beschrieben sind. Vereinbaren Sie einen Festpreis oder eine verbindliche Kostenschätzung. Dokumentieren Sie alle Absprachen schriftlich.
    7. Was bedeutet Massen im Zusammenhang mit einem Angebot?
      Massenangaben in einem Angebot beziehen sich auf die Mengen der benötigten Materialien oder den Umfang der auszuführenden Arbeiten (z.B. Quadratmeterzahl für Malerarbeiten). Diese Angaben sind wichtig für die Kalkulation des Preises.
    8. Was ist der Unterschied zwischen einem Angebot und einem Auftrag?
      Ein Angebot ist eine unverbindliche Aufforderung des Handwerkers, einen Auftrag zu erteilen. Ein Auftrag ist die verbindliche Zusage des Kunden, die im Angebot genannten Leistungen zu den genannten Bedingungen in Anspruch zu nehmen.

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  2. Fehlkalkulation: Wer unentgeltliche Angebote weitergibt, haftet!

    Ich meine dazu,
    wer jemanden anderen "Unendgeldlich" (wenn es denn so war, eine komplettes Angebot erstellen lässt, dieses einen anderen zufaxt, der seine EP Preise einträgt und mit den aufgeführten Massen multiplizieren lässt, ist gelinde gesagt selber Schuld.
    Hier hat jemand sich im Vorfeld Mühe gegeben, ein Angebot zu erstellen. In der KFZ Wirtschaft bezahlt man für so etwas viel Geld und keinem wundert es. Bei uns im Bau, lässt man irgend einen Doofmann, umsonst ein Lv erstellen, kopierot es, gibt sich noch Mühe den Briefkopf raus zu nehmen und erwartet dann auch noch von anderen Unternehmer, dass die das Lv mit den Massen als Verbindlich übernehmen.
    Falls der Vorgang so war, wie ich hier annehme  -  freut mich der Reinfall  -  und in Teilen wird der Unternehmer sogar recht haben. Bis auf die Problematik des handelns ohne Auftrag.
    Sollte der Vorgang nicht so abgelaufen sein, wie ich hier annehme  -  entschuldige ich mich hiermit  -  und behaupte dass Gegenteil.
    Wenn Sie wüssten wie viel Arbeit wir in Sinnlose Angebote stecken, deren Ausgang von Vorneherein feststehen und Angebote nur zum Preisdrücken benutzt werden, Sie würden unsere Wut verstehen.
  3. Urheberrecht: Angebotskopie bei Fehlkalkulation ist Rechtsverstoß!

    Foto von Martin G. Halbinger

    Urheberrecht
    Die erste Firma hat ein Urheberrecht auf seine Leistungen. Dadurch, dass Sie deren Arbeit (das Angebot mit Massenermittlung) kopiert und weitergegeben haben (sogar an die Konkurrenz!) haben Sie gegen das Urheberrecht verstoßen. (Auch wenn keine derartigen Hinweise vermerkt sind)
    Normalerweise sollte für die Erstellung eines LVs ein Planer beauftragt werden, der die erforderlichen Arbeiten und die entsprechenden Massen ermittelt und so das LVAbk. formuliert. Der Planer bekommt Geld und steht dann aber auch für die Richtigkeit gerade.
    Für die Richtigkeit ist nur der Ersteller (die erste Firma) verantwortlich. Wenn Sie die in die Haftung nehmen wollen, müssen Sie denen auch den Aufwand für die Angebotserstellung bezahlen.
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

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    Nachtragsangebot Malerarbeiten: Rechte bei Fehlkalkulation nach Brandschaden

    💡 Kernaussagen: Bei einer Fehlkalkulation des Handwerkers nach einem Brandschaden ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen. Die unentgeltliche Weitergabe eines Angebots kann rechtliche Konsequenzen haben. Das Urheberrecht des Erstellers ist zu beachten, und die Beauftragung eines Planers für die Angebotserstellung kann sinnvoll sein.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Fehlkalkulation: Wer unentgeltliche Angebote weitergibt, haftet! erläutert, kann die Weitergabe eines unentgeltlich erstellten Angebots an Dritte zu Problemen führen, insbesondere wenn der ursprüngliche Handwerker sich Mühe gegeben hat.

    ✅ Zusatzinfo: Die korrekte Massenermittlung ist entscheidend für ein genaues Angebot bei Malerarbeiten nach einem Brandschaden. Ein Planer kann hier die Richtigkeit gewährleisten und Haftung übernehmen, wie im Beitrag Urheberrecht: Angebotskopie bei Fehlkalkulation ist Rechtsverstoß! betont wird.

    💰 Zusatzinfo: Die Erstellung eines detaillierten Leistungsverzeichnisses (LVAbk.) durch einen Planer verursacht Kosten, kann aber langfristig vor Fehlkalkulationen und rechtlichen Auseinandersetzungen schützen. Dies ist besonders wichtig bei komplexen Sanierungen nach Brandschäden.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Unsicherheiten bezüglich eines Nachtragsangebots für Malerarbeiten nach einem Brandschaden sollte man sich rechtlich beraten lassen und gegebenenfalls einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen. Die Einhaltung des Urheberrechts ist dabei unerlässlich.

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