Ist ein Swimmingpool im Garten baugenehmigungspflichtig?
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Ist ein Swimmingpool im Garten baugenehmigungspflichtig?

Wir möchten in NRW einen Außenpool der Größe 8x4 m errichten. In der Bauordnung des Landes NRW steht unter nichtgenehmigungspflichtige Vorhaben: 30. Wasserbecken bis 100 m³ Fassungsvermögen, außer im Außenbereich.
Was bedeutet der Zusatz "außer im Außenbereich"? Wo sonst soll man ein Wasserbecken solcher Größe errichten.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
  • Name:
  • Dr. Dietmar Ott
  1. Begriff ...

    der Begriff Außenbereich im Sinne der BauO NRW bedeutet, dass sich ein (Bau-) Vorhaben im Bereich des § 35 BauGB befindet. Das sind Bereiche ohne einfachen oder qualifizierten Bebauungsplan und es gibt dort keine zusammenhängende Bebauung. Sie meinen mit Außenbereich "draußen", also außerhalb eines Gebäudes.
    Wenn Sie Ihr Schwimmbecken also im Bereich eine B-Planes bauen wollen, benötigen Sie keine Baugenehmigung.
    MfG
    Ingo Klerx
    • Name:
    • Ingo KLerx

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