Zählt hier das folgende Urteil?
Wie verhält es sich, wenn zusätzlich dazu ein Flurplan existiert, in welchem eben dieser Schwarzbau verzeichnet ist, und der Plan mit einem grünen Stempel "Baurechtlich genehmigt" abgestempelt und unterschrieben ist?
Logisch ist ein Schwarzbau nicht legal - aber auch eine Behörde darf doch nicht Fehler über Fehler machen?