wir sind gerade dabei den Umbau unserer neu erworbenen Doppelhaushälfte zu planen. Zum direkt angebauten Nachbarhaus ist keine Brandschutzwand, sondern lediglich eine 10-15 cm starke Bimswand mit beideseitigem Putz verbaut.
Das Dachgeschoss soll mit einer Schleppdachgaube vergrößert werden. Die Gaube soll 6,40 m breit sein, das Haus hat 7,40 m. Wenn irgendwie genehmigungstechnisch möglich soll die Gaube also bis auf die Mauer zur anderen Doppelhaushälfte gebaut werden.
Kann mir jemand sagen wie die Chancen stehen so etwas genehmigt zu bekommen? Ein besonderer Bebauungsplan ist für unser Baugebiet nicht existent.
Vielen Dank für eure Einschätzung!
Grüße Daniel