Ich habe eine Frage und hoffe, dass mir hier jemand weiter helfen kann.
Wir haben vor 4 Jahren eine Doppelhaushälfte gekauft. Diese hat im DGAbk. ein nicht ausgebautes Studio. Nachbarn von uns habe es ausgebaut gekauft mit 2 Zimmern und einem Bad. Bei der Förderung ist uns das DG als Wohnraum berechnet worden.
Auf der Giebelwand sind insg. 3 Fenster. Ein Badezimmerfenster mit 1x1 m und je ein Fenster je Zimmer, Bodentief, 180x0,8 m.
Deckenhöhe ist 2,4 m. Grundfläche 47 m². Es gibt ein normale Treppe nach oben.
Gilt solch ein DG bereits als Aufenthaltsraum nach BauO NRW? Ein Fenster das als zweiter Rettungsweg dienen kann fehlt. Müsste dies nicht vorhanden sein, oder muss ich es einbauen wenn ich das DG als Aufenthaltsraum nutzen will? Wie schaut es bei den Nachbarn aus, welche es mit Aufenthaltsräumen im DG gekauft haben?