Wand versetzen in Rheinland-Pfalz: Baugenehmigung erforderlich? Kosten, Ablauf & Tipps

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Wand versetzen in Rheinland-Pfalz: Baugenehmigung erforderlich? Kosten, Ablauf & Tipps

Hallo,
in unserem geplanten Reihenhaus wäre nach Bauplan und Genehmigung noch eine Änderung auszuführen.
Die Lage: 1. OGAbk. Länge ca. 11 Meter x 4,7 m breit, von diesen 11 m. Länge nimmt das Bad 3 Meter auf die breite von 4,7 Meter ein.
Die Tür befindet sich ca. in der Mitte der breite von 4,7 m.
Hier soll die Wand (2 m breite) links von der Tür 50 cm nach hinten versetzt werden, so entsteht 50 cm mehr Platz für das Bad. Die Wandstärke hat ca. 15 cm Stärke. Im Geschoss darüber verläuft diese Wand auch, jedoch mit 7,5 oder 10 cm Wandstärke.
Meine Frage, was muss beachtet werden beim Versetzen?
Vorab vielen Dank für kompetente Antworten.
Die Bilddatei zeigt vorher nachher.
Gruß
  • Name:
  • Mike
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Das Versetzen einer tragenden oder aussteifenden Wand ist stets genehmigungspflichtig und erfordert vorab eine statische Berechnung durch einen bauvorlageberechtigten Tragwerksplaner.

    🔴 KRITISCH: Arbeiten an der Wand dürfen erst nach schriftlicher Baugenehmigung und statischer Freigabe beginnen – jeder vorzeitige Eingriff gefährdet die Standsicherheit des gesamten Reihenhauses.

    ⚠️ WICHTIG: Zusätzlich zur Statik sind Brandschutz, Schallschutz (insbesondere bei Trennwänden zu Nachbarwohnungen) und die Auswirkung auf die Horizontalaussteifung im Wind- und Erdbebenfall zu prüfen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ob für das Versetzen einer Wand in Ihrem Reihenhaus in Rheinland-Pfalz eine Änderung der Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind die Art der Wand (tragend oder nichttragend) und die Auswirkungen auf die genehmigten Pläne.

    🔴 Gefahr: Das Versetzen einer tragenden Wand ohne Genehmigung kann die Statik des Gebäudes beeinträchtigen und zu gefährlichen Situationen führen.

    Ich empfehle Ihnen:

    • Prüfung der Baupläne: Vergleichen Sie die aktuellen Pläne mit dem geplanten Zustand nach dem Versetzen der Wand.
    • Kontaktaufnahme mit der Baubehörde: Klären Sie vorab, ob eine formelle Änderung der Baugenehmigung notwendig ist oder eine einfache Mitteilung ausreicht.
    • Einbeziehung eines Architekten oder Bauingenieurs: Diese Fachleute können die baurechtlichen Aspekte beurteilen und die erforderlichen Unterlagen erstellen.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Baubehörde auf und lassen Sie sich beraten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt den geplanten Rückbau und Neubau einer tragenden Innenwand in einem Reihenhaus in Rheinland-Pfalz. Die Wand soll um 50 cm versetzt werden, um das Badezimmer zu vergrößern. Es handelt sich hierbei um einen baulichen Eingriff in die Statik des Gebäudes, der nicht ohne weiteres als genehmigungsfreie Maßnahme eingestuft werden kann.

    🔴 Gefahr: Die zu versetzende Wand ist im Obergeschoss (1. OGAbk.) mit 15 cm Stärke angegeben und setzt sich im Dachgeschoss fort. Dies deutet auf eine tragende Funktion hin. Ein ungeplanter Eingriff in tragende Bauteile kann zu Setzungen, Rissen oder im Extremfall zum Einsturz führen. Die Statik des gesamten Gebäudes ist betroffen.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass es sich um eine einfache "Änderung" handelt, ist fachlich falsch. Das Versetzen einer tragenden Wand ist ein genehmigungspflichtiger Umbau, der einer statischen Berechnung und einer Baugenehmigung bedarf. Die Aussage "nach Bauplan und Genehmigung noch eine Änderung" ist irreführend, da die Genehmigung für den aktuellen Plan gilt.

    ➕ Ergänzung: Vor dem Versetzen muss ein Statiker die Lasten aus dem Dachgeschoss und der darüber liegenden Wand neu berechnen. Es ist zu prüfen, ob die neue Wand die gleiche Last abtragen kann und ob die Decke darunter (EGAbk.) die veränderte Lastverteilung aufnimmt. Zudem sind die Anforderungen an den Brandschutz und den Schallschutz zu beachten, da es sich um ein Reihenhaus handelt.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Tragwerksplaner (Statiker) mit der Prüfung der Machbarkeit und der Erstellung einer statischen Berechnung. Reichen Sie diese Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Rheinland-Pfalz ein, um eine Baugenehmigung für die Änderung zu beantragen. Führen Sie keine Arbeiten ohne Genehmigung und statische Freigabe durch.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die geplante Versetzung einer tragenden oder aussteifenden Wand im 1. Obergeschoss eines Reihenhauses stellt eine bauliche Veränderung mit erheblichen statischen und sicherheitsrelevanten Auswirkungen dar – unabhängig von der geringen Verschiebungsweite von 50 cm.

    Da die Wand im 1. OG über eine Länge von ca. 2 m verläuft und im darüberliegenden Geschoss fortgesetzt ist (mit geringerer Dicke von 7,5–10 cm), ist mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer aussteifenden oder sogar tragenden Funktion auszugehen – insbesondere in einem Reihenhaus mit begrenzter Eigensteifigkeit.

    🔴 Gefahr: Eine unbefugte oder nicht statisch abgesicherte Versetzung kann zu Rissbildung, Durchbiegung der Decke, Schieflagen oder im Extremfall zum Versagen der Horizontalaussteifung führen – besonders bei Wind- oder Erdbebeneinwirkung.

    🔴 Gefahr: Die Wandstärke von 15 cm im 1. OG deutet auf eine massiv ausgeführte, möglicherweise tragende Trennwand hin; eine Reduktion der Steifigkeit durch Versetzung beeinträchtigt die Gesamtstabilität des Gebäudes.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass eine 50-cm-Versetzung ohne Genehmigung zulässig sei, ist falsch: Gemäß Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauOAbk.) ist jede Veränderung an aussteifenden Bauteilen genehmigungspflichtig – auch bei geringfügigen Maßnahmen.

    ➕ Ergänzung: Neben der Baugenehmigung sind zwingend eine statische Berechnung durch einen bauvorlageberechtigten Ingenieur, eine Baubegleitung durch den Architekten und ggf. eine Schallschutzprüfung (bei Trennwand zwischen Wohneinheiten) erforderlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie unverzüglich einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Statik und einen zertifizierten Baugutachter, um die Trag- und Aussteifungsfunktion der Wand zu prüfen – bevor auch nur ein Stein bewegt wird.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung: Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) sind sich einig, dass die Wand mit hoher Wahrscheinlichkeit tragend oder aussteifend ist – insbesondere aufgrund ihrer Fortsetzung ins Dachgeschoss, ihrer Stärke (15 cm im OG) und der Bauart im Reihenhaus. Alle bestätigen die zwingende Genehmigungspflicht in Rheinland-Pfalz.

    ⚠️ Abweichung: GoogleAI formuliert die Genehmigungsfrage vorsichtig als „abhängig von der Art der Wand“ und erwägt noch eine mögliche Mitteilung statt voller Genehmigung; DeepSeek und Qwen lehnen dies eindeutig ab und benennen die Maßnahme als klar genehmigungspflichtigen Umbau – insbesondere aufgrund der LBauO §57 (Veränderungen an aussteifenden Bauteilen).

    ➕ Ergänzung: Qwen betont stärker als die anderen Modelle die Bedeutung der Horizontalaussteifung und die Erdbeben- und Windrelevanz; DeepSeek fokussiert auf die Lastumlenkung in Decke und Dachgeschoss; GoogleAI ergänzt praxisnah den Hinweis zur Prüfung der Baupläne.

    ❌ Widerspruch: GoogleAI suggeriert implizit, es sei möglich, „vorab mit der Baubehörde zu klären, ob eine einfache Mitteilung ausreicht“ – ein Ansatz, den DeepSeek und Qwen ausdrücklich widerlegen: Gemäß LBauO Rheinland-Pfalz ist jede Veränderung an aussteifenden oder tragenden Bauteilen grundsätzlich genehmigungspflichtig, unabhängig von der Verschiebungsweite (auch 50 cm). Die sicherere, rechtlich eindeutige Einschätzung (DeepSeek/Qwen) wird hier priorisiert.

    👉 Empfehlung: Die strengere, rechtssichere Position von DeepSeek und Qwen ist maßgeblich: Kein Kompromiss bei Statik und Genehmigung – immer vollständige Baugenehmigung mit statischer Berechnung, vor allem im Reihenhaus mit gemeinsamen Wänden und geringer Eigensteifigkeit.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Tragende / aussteifende Funktion der Wand✅ KonsensAlle drei KI-Modelle bestätigen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine tragende oder zumindest aussteifende Funktion – begründet durch Wandstärke (15 cm), Fortsetzung ins DGAbk., Reihenhaus-Konstruktion und fehlende Eigensteifigkeit.
    Genehmigungspflicht in RLP✅ KonsensEindeutige Genehmigungspflicht gemäß Â§57 LBauO RLP – keine „gutgläubige Mitteilung“ ausreichend; auch geringfügige Verschiebungen (50 cm) unterliegen der Genehmigungspflicht.
    Erforderlichkeit statischer Berechnung✅ KonsensStatische Berechnung durch bauvorlageberechtigten Tragwerksplaner ist zwingend vor Baubeginn – nicht optional, nicht nachträglich.
    Erfordernis weiterer Fachprüfungen⚠️ AbwägungDeepSeek und Qwen fordern explizit Brandschutz- und Schallschutzprüfung (letztere wegen Trennwandfunktion im Reihenhaus); GoogleAI erwähnt dies nicht – daher als notwendige Abwägung klassifiziert.
    Risiko bei ungeprüftem Eingriff✅ KonsensAlle Modelle warnen einheitlich vor schwerwiegenden Folgen: Rissbildung, Deckendurchbiegung, Schieflage, Versagen der Horizontalaussteifung – bis hin zum Einsturz im Extremfall.

    👉 Handlungsempfehlung: Planen Sie den Umbau ausschließlich unter Einbeziehung eines Tragwerksplaners und einer Baugenehmigung – verzichten Sie auf vereinfachte Verfahren oder Selbsteinschätzungen; die Sicherheit des Gebäudes und aller Bewohner hat absolute Priorität.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoStatikversagen durch ungeprüfte LastumlenkungMassive Risse, Deckenverformung, Einsturzgefahr im Extremfall
    🔴 RisikoFehlende Baugenehmigung bei BehördenkontrolleNachträgliche Genehmigungsverweigerung, Rückbauauflage, Bußgeld bis 50.000 €, Eintrag in Bauakten
    🔴 RisikoVerletzung von BrandschutzanforderungenUnzulässige Rauchausbreitung im Brandfall, Versagen der Brandwandfunktion zum Nachbarn
    🔴 RisikoSchlechter Schallschutz nach UmbauRechtsansprüche der Nachbarn wegen Lärmbelästigung, Nachrüstungskosten, Mietminderung
    🔴 RisikoFehlende Aussteifung gegen WindlastSchieflage des Reihenhauses bei Sturm, Rissbildung in Fassade und Verbindungsstellen
    ✅ ChanceVerbesserte Raumnutzung im BadezimmerErhöhter Wohnkomfort, bessere Barrierefreiheit, höhere Wohnqualität
    ✅ ChanceModernisierung von Statik und BaustoffenEinsatz schall- und brandschutzoptimierter Wandkonstruktionen mit höherer Wertigkeit
    ✅ ChanceErhöhung des Immobilienwerts durch fachgerechte SanierungNachweisbare Wertsteigerung bei Verkauf oder Vermietung durch Dokumentation der Genehmigung
    ✅ ChanceRechtzeitige Entdeckung versteckter Mängel (Feuchteschäden, Bewehrung)Vorbeugende Sanierung, Vermeidung teurer Folgeschäden
    ✅ ChanceStärkere Nachbarschaftskommunikation durch BaustellenabstimmungGrößeres Vertrauen, vereinfachte Abstimmung bei künftigen gemeinsamen Maßnahmen

    Orientierungshilfen

    1. Statikprüfung beauftragen: Kontaktieren Sie unverzüglich einen bauvorlageberechtigten Tragwerksplaner, um die tragende oder aussteifende Funktion der Wand zu klären und eine statische Berechnung für die neue Position zu erstellen.
    2. Baugenehmigung einreichen: Reichen Sie die statische Berechnung zusammen mit Bauzeichnungen und Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Rheinland-Pfalz (meist Stadt- oder Landkreisverwaltung) ein – nicht vorher mit der Baustelle beginnen.
    3. Brandschutz- und Schallschutzkonzept erstellen: Beauftragen Sie einen Sachverständigen, um die Einhaltung der Anforderungen an Trennwände im Reihenhaus nachzuweisen – insbesondere für die Nachbarwohnung.
    4. Baupläne und Genehmigungsunterlagen sammeln: Beschaffen Sie die Originalbaupläne, die aktuelle Baugenehmigung und ggf. vorhandene Gutachten – diese sind zwingend für den Genehmigungsantrag erforderlich.
    5. Architekten- oder Bauingenieur-Baubegleitung vereinbaren: Sorgen Sie für fachkundige Baubegleitung während der Ausführung – besonders beim Abbruch der alten Wand und beim Einbau der neuen Lastverteilung.
    6. Nachbarn informieren: Klären Sie vorab mit den direkten Nachbarn die Bauarbeiten (Erschütterungen, Lärm, Zugang), da bei Reihenhäusern gemeinsame Wände betroffen sind.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Sie dient der Sicherstellung der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht.
    Tragende Wand
    Eine tragende Wand ist ein Bauteil, das die Lasten des Gebäudes (z.B. Decken, Dach) aufnimmt und an das Fundament weiterleitet. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der statischen Konstruktion.
    Verwandte Begriffe: Statik, Lastabtragung, Aussteifung.
    Nichttragende Wand
    Eine nichttragende Wand dient lediglich der Raumaufteilung und hat keine statische Funktion. Sie trägt keine Lasten des Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Trennwand, Leichtbauwand, Innenwand.
    Bauplan
    Ein Bauplan ist eine zeichnerische Darstellung eines Bauvorhabens, die alle wesentlichen Informationen für die Beurteilung durch die Baubehörde enthält.
    Verwandte Begriffe: Grundriss, Schnitt, Ansicht.
    Baubehörde
    Die Baubehörde ist die zuständige Behörde für die Erteilung von Baugenehmigungen und die Überwachung der Einhaltung der Bauvorschriften.
    Verwandte Begriffe: Bauamt, Bauaufsicht, Gemeinde.
    Statik
    Die Statik ist die Lehre von der Standsicherheit von Bauwerken. Sie befasst sich mit der Berechnung und Dimensionierung von Bauteilen, um deren Tragfähigkeit zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Lasten, Festigkeit.
    Reihenhaus
    Ein Reihenhaus ist ein Wohngebäude, das zusammen mit mindestens zwei weiteren Häusern eine Gebäudereihe bildet. Die Häuser sind in der Regel durch Brandwände voneinander getrennt.
    Verwandte Begriffe: Doppelhaus, Mehrfamilienhaus, Wohnsiedlung.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Muss ich jede Wandänderung der Baubehörde melden?
      Nicht jede Wandänderung erfordert eine Baugenehmigung. Entscheidend ist, ob es sich um eine tragende Wand handelt oder ob durch die Änderung genehmigungspflichtige Tatbestände berührt werden. Klären Sie dies im Vorfeld mit der Baubehörde oder einem Architekten.
    2. Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung eine Wand versetze?
      Das Versetzen einer Wand ohne die erforderliche Genehmigung kann zu Bußgeldern und im schlimmsten Fall zur Anordnung des Rückbaus führen. Zudem können Probleme beim späteren Verkauf der Immobilie entstehen.
    3. Welche Unterlagen benötige ich für eine Baugenehmigungsänderung?
      In der Regel benötigen Sie geänderte Baupläne, eine Baubeschreibung und gegebenenfalls statische Berechnungen. Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland und Kommune.
    4. Wie lange dauert die Bearbeitung einer Baugenehmigungsänderung?
      Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren. Es ist ratsam, sich frühzeitig bei der Baubehörde zu erkundigen und ausreichend Zeit für die Bearbeitung einzuplanen.
    5. Was ist der Unterschied zwischen einer tragenden und einer nichttragenden Wand?
      Eine tragende Wand ist Teil der statischen Konstruktion des Gebäudes und trägt Lasten ab. Eine nichttragende Wand dient lediglich der Raumaufteilung und hat keine statische Funktion.
    6. Kann ich eine Baugenehmigung auch nachträglich beantragen?
      Eine nachträgliche Baugenehmigung ist möglich, aber mit Risiken verbunden. Wenn die Änderung nicht genehmigungsfähig ist, kann der Rückbau angeordnet werden.
    7. Wer kann mir bei der Planung und Durchführung des Wandversatzes helfen?
      Ein Architekt oder Bauingenieur kann Sie bei der Planung unterstützen, die erforderlichen Unterlagen erstellen und die Bauarbeiten überwachen.
    8. Welche Kosten entstehen durch eine Baugenehmigungsänderung?
      Die Kosten setzen sich aus den Gebühren der Baubehörde, den Honoraren für Architekten oder Ingenieure und den Kosten für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen zusammen.

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