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Innenbereichssatzung § 34 BauGB: Erweiterung am Ortsrand möglich? Vorgehen & Chancen
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Innenbereichssatzung § 34 BauGB: Erweiterung am Ortsrand möglich? Vorgehen & Chancen

Guten Tag,
ich versuche den Sachverhalt möglichst umfassend darzustellen.
Ich hoffe, mir gelingt dies.
Zielsetzung: Erweiterung der Innenbereichsatzung um eine Teilfläche
Es handelt sich um ein Grundstück, welches
a) im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen ist
b) am Ortsrand liegend unmittelbar hinter dem letzten Wohnhaus einer kleinen Ortschaft (bestehende Innenbereichssatzung) an der dortigen Gemeindestr.
c) Größe ca. 600 m²
d) voll erschlossen (öffentl. Kanal/ Straße/ alles vorhanden/etc.)
e) z.Z. mit Holzhütte / Partyhütte (6 X 4 m) Baujahr. 1995 bebaut;; soll sodann abgerissen werden.
f) nicht Bestandteil des Landschaftsschutzes
Diese o.a. Angaben sind Fakt.
Ich möchte in Kürze den Antrag auf Satzungserweiterung
bei der Gemeinde stellen.
Befürchte jedoch Widerstände ...
Meine Fragen:
1. Nach § 34 BauGBAbk. (Entwicklungssatzung) können
bebaute Bereiche im Außenbereich zum Ortsteil
bei Ausweis im F-Plan zugeschlagen werden.
Könnte ich über die Entwicklungssatzung argumentieren,
da eine Bebauung über die Holzhütte faktisch vorliegt.
(Achtung: Holzhütte nicht genehmigt)?
2. Kann die Gemeinde eigenständig entscheiden (Entwicklung
aus bereits bestehendem F-Plan) oder muss RP (Landesamt NRW)
genehmigen?
3. Sehen Sie andere Möglichkeiten der Argumentation aus & 34 BauGB? z.B. Ergänzungssatzung?
Ich freue mich auf Ihre Antwort und bin sehr gespannt.
Vielen Dank für ihre freundliche Unterstützung.
Bernd Stiefelhagen aus NRW
  • Name:
  • Bernd Stiefelhagen
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

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    Ich verstehe, dass Sie eine Innenbereichssatzung nach § 34 BauGBAbk. erweitern möchten, um eine Teilfläche am Ortsrand einzubeziehen. Da das Grundstück im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen ist, könnte dies grundsätzlich möglich sein. Allerdings ist zu beachten, dass das Grundstück am Ortsrand liegt und möglicherweise im Landschaftsschutzgebiet liegt.

    Ich empfehle Ihnen, zunächst das Gespräch mit dem zuständigen Landesamt zu suchen, um die Chancen für eine Satzungserweiterung auszuloten. Eine Ergänzungssatzung könnte eine Option sein, um die Bebauung zu ermöglichen. Achten Sie darauf, dass die Erweiterung der Satzung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entspricht.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Gemeinde und dem Landesamt ab, bevor Sie einen formellen Antrag auf Satzungserweiterung stellen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Innenbereichssatzung
    Eine Satzung, die die Bebauung innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils regelt, auch ohne Bebauungsplan. Sie basiert auf § 34 BauGB. Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Baunutzungsverordnung, BauGB.
    § 34 BauGB
    Paragraph im Baugesetzbuch, der die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile regelt. Er bildet die Grundlage für Innenbereichssatzungen. Verwandte Begriffe: BauGB, Baurecht, Bebauungsplan.
    Flächennutzungsplan
    Ein vorbereitender Bauleitplan, der die Grundzüge der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet darstellt. Er ist nicht rechtsverbindlich für den einzelnen Bürger. Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Bauleitplanung, BauGB.
    Mischgebiet
    Ein Baugebiet, das sowohl Wohngebäude als auch Gewerbebetriebe aufnehmen kann. Die genauen Nutzungsmöglichkeiten sind in der Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) geregelt. Verwandte Begriffe: BauNVO, Wohngebiet, Gewerbegebiet.
    Landschaftsschutzgebiet
    Ein Gebiet, das aufgrund seiner besonderen Eigenart und Schönheit geschützt ist. In Landschaftsschutzgebieten gelten besondere Beschränkungen für die Bebauung. Verwandte Begriffe: Naturschutzgebiet, Naturschutzrecht, BNatSchG.
    Ergänzungssatzung
    Eine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB, die es ermöglicht, einzelne Außenbereichsflächen in den Innenbereich einzubeziehen. Sie ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Verwandte Begriffe: Innenbereichssatzung, § 34 BauGB, Außenbereich.
    Geordnete städtebauliche Entwicklung
    Ein Zustand, in dem die Bebauung in einem Gebiet den städtebaulichen Zielen der Gemeinde entspricht und keine negativen Auswirkungen auf die Umgebung hat. Verwandte Begriffe: Städtebau, Bauleitplanung, Raumordnung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Innenbereichssatzung nach § 34 BauGB?
      Eine Innenbereichssatzung ist ein Instrument des Bauplanungsrechts, das es Gemeinden ermöglicht, die Bebauung in bestimmten Bereichen des Innenbereichs zu regeln, auch wenn kein Bebauungsplan existiert. § 34 BauGB regelt die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
    2. Was ist bei der Erweiterung einer Innenbereichssatzung zu beachten?
      Bei der Erweiterung einer Innenbereichssatzung muss sichergestellt sein, dass die Erweiterung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung entspricht und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Zudem sind die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes zu berücksichtigen.
    3. Was ist eine Ergänzungssatzung?
      Eine Ergänzungssatzung ist eine spezielle Form der Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB, mit der einzelne Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen werden können, wenn sie an den Siedlungsbereich angrenzen und die Voraussetzungen des § 34 Abs. 4 BauGB erfüllen.
    4. Was bedeutet "geordnete städtebauliche Entwicklung"?
      Eine geordnete städtebauliche Entwicklung bedeutet, dass die Bebauung in dem betreffenden Gebiet in einer Weise erfolgt, die den städtebaulichen Zielen der Gemeinde entspricht und keine negativen Auswirkungen auf die Umgebung hat.
    5. Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan bei der Aufstellung einer Innenbereichssatzung?
      Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dar. Bei der Aufstellung einer Innenbereichssatzung sollte der Flächennutzungsplan berücksichtigt werden, auch wenn er nicht zwingend mit der Satzung übereinstimmen muss.
    6. Was ist ein Mischgebiet?
      Ein Mischgebiet ist eine Baufläche, die sowohl Wohngebäude als auch Gewerbebetriebe aufnehmen kann. Die genaue Ausgestaltung der Nutzungsmöglichkeiten wird in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt.
    7. Was ist bei Grundstücken am Ortsrand zu beachten?
      Grundstücke am Ortsrand befinden sich oft in einem Übergangsbereich zwischen Innen- und Außenbereich. Hier ist besonders darauf zu achten, dass die Bebauung die Eigenart der Landschaft nicht beeinträchtigt und die Belange des Naturschutzes berücksichtigt werden.
    8. Welche Behörden sind bei der Aufstellung einer Innenbereichssatzung beteiligt?
      Bei der Aufstellung einer Innenbereichssatzung sind in der Regel die Gemeinde als Satzungsgeber, das Bauamt und gegebenenfalls das Landesamt für Bauen und Verkehr beteiligt. Auch die Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen des Verfahrens beteiligt.

    🔗 Verwandte Themen

    • Bebauungsplanverfahren
      Der Prozess zur Aufstellung eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans.
    • Genehmigungsfreie Bauvorhaben
      Welche Bauvorhaben ohne Baugenehmigung realisiert werden können.
    • Abstandsflächen im Baurecht
      Die einzuhaltenden Abstände zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen.
    • Baulasten im Grundstücksrecht
      Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten.
    • Nutzungsänderung von Gebäuden
      Die Voraussetzungen und Genehmigungen für die Änderung der Nutzung eines Gebäudes.
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