Aufgrund deutlich geänderter Familienverhältnisse (meine Frau trennt sich während der Bauphase von mir ... aber das nur am Rand) bin ich derzeit am Überlegen ob ich im Keller meines im Bau befindlichen Einfamilienhaus nicht etwas umplane und eine Einliegerwohnung reinbau.
Bundesland ist BaWü ... falls das wichtig ist.
Welche Randbedingungen müssen erfüllt sein?
Folgendes ist vorhanden :
- ein gemeinsamer Hauseingang. Von dort geht eine Tür in meine Wohnung, und die Kellertreppe nach unten zum Kellerflur an dem die Türen abgehen würden.
- Die Einlieger-Wohnung wäre NICHT komplett hinter einer Tür, sondern hätte 2 (einmal Bad/WC, einmal Kochen/Wohnen).
- Raumhöhe von 250 cm.
- WC mit Kleinhebeanlage da das WC unter der Rückstauebene liegt und der Kanaleinlauf höher liegt.
Ist da was machbar?
Oder gibt es bereits ein Killerargument dagegen?
Danke
Sven