geplantes Bauvorhaben ist wie folgt (Bayern): Hanggrundstück, am unteren Ende ist das Gelände auf 2,50 m aufgeschüttet. In die Aufschüttung soll eine Doppelgarage, dahinter soll dann Richtung Hang ab Oberkante Garage das Haus (ca. 10x10 m Grundfläche) beginnen mit drei Vollgeschossen (Keller, EGAbk., OGAbk.), wobei der Keller dann im Hang verschwindet. Abschluss bildet ein Zeltdach mit 25 Grad Neigung. Ich habe eine 3D-Ansicht zur Veranschaulichung hier eingestellt:
Da es sich um eine Baulücke in einem älteren Baugebiet handelt, existiert kein Bebauungsplan. Von Seiten der Stadt gab es keine Einwände. Der Kreisbaumeister stört sich nun daran, dass wir das einzige Haus mit einem vollen Obergeschoss wären und dass wir uns daher nicht in die vorgegebene Bebauung einfügen ☹
Allerdings haben die Häuser in der unmittelbaren Umgebung praktisch jedes einen eigenen Stil: Satteldach mit 60 Grad, Satteldach mit 45 Grad, Krüppelwalmdach, mal quer zur Straße, mal längs. In 70 Meter Entfernung (vier Häuser weiter) steht zudem ebenfalls ein Haus, dessen Unterkante Keller wie bei uns ab Oberkante Garage beginnt und das volle drei Stockwerke samt Satteldach mit 25 oder 30 Grad Dachneigung hat. Dummerweise interessiert sich der Kreisbaumeister nur für die Häuser im Umkreis von 50 Metern ...
Ansonsten ist das unmittelbare Nachbarhaus höher als unser geplantes, auch hier beginnt die Unterkante Keller hinter der Oberkante Garage (wie bei uns), allerdings dann nur in 2 1/2 geschossiger Bauweise mit Krüppelwalmdach.
Inwieweit habe ich eine Chance, auch gegen den Willen des Kreisbaumeisters das Vorhaben durchzusetzen?
Zudem wurde uns angeboten, die Voranfrage zurückzuziehen, um die Gebühren zu sparen. Ist das eine übliche Vorgehensweise?
Wie sind Eure Erfahrungen?
Steffen
