Grundstücksgrenze unklar: Was tun bei fehlenden Grenzsteinen, Abweichungen im Lageplan & Nachbarstreit?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Grundstücksgrenze unklar: Was tun bei fehlenden Grenzsteinen, Abweichungen im Lageplan & Nachbarstreit?
Ich möchte nun meinen Zaun auf diese Randsteine setzen und mein Nachbar hat vor einiger Zeit auch schon mündlich zugestimmt. Eine schriftliche Zustimmung werde ich von ihm jedoch nicht erhalten (ziemlich kleinlich und feilscht um jeden Zentimeter). Um weitere Diskussionen zu vermeiden möchte ich auch nicht nochmal nachfragen.
Was könnte geschehen, wenn ich den Zaun nun aufbaue und mein Nachbar im nachhinein Anspruch auf die Randsteine erhebt?
Die gesamte Anlage wurde von einer Baufirma erstellt und es geht aus der Baubeschreibung nicht hervor zu welchem Grundstück die Randsteine gehören.
MfG
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🔴 Kritisch: Bei Unsicherheiten bezüglich des Grenzverlaufs und möglicher Überbauungen sollte umgehend ein Vermessungsingenieur und ggf. ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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Ich verstehe, dass Sie Probleme mit dem Grenzverlauf Ihres Grundstücks haben, da keine amtlichen Grenzmarkierungen vorhanden sind und die Maße im Lageplan nicht exakt mit der Realität übereinstimmen. Dies kann insbesondere dann problematisch sein, wenn ein Weg Ihres Nachbarn direkt an Ihren Garten grenzt.
Mögliche Vorgehensweisen:
- Einvernehmliche Klärung mit dem Nachbarn: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Nachbarn, um gemeinsam den Grenzverlauf zu bestimmen. Eine einvernehmliche Lösung ist immer die beste Option, um Streitigkeiten zu vermeiden.
- Überprüfung des Lageplans: Vergleichen Sie den Lageplan genau mit der tatsächlichen Situation vor Ort. Achten Sie auf markante Punkte wie Gebäude, Zäune oder Bäume, die im Plan eingezeichnet sind.
- Beauftragung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs: Ein Vermessungsingenieur kann den Grenzverlauf amtlich feststellen und neue Grenzmarkierungen setzen. Dies ist zwar mit Kosten verbunden, schafft aber Rechtssicherheit.
- Einsicht in das Katasteramt: Das Katasteramt führt ein öffentliches Register, in dem die Grundstücksgrenzen verzeichnet sind. Sie können dort Einsicht nehmen und sich über den amtlichen Grenzverlauf informieren.
- 🔴 Gefahr: Sollte es bereits zu einer Bebauung gekommen sein, die möglicherweise die tatsächliche Grenze überschreitet, kann dies rechtliche Konsequenzen haben.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, zunächst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn zu suchen und gemeinsam zu versuchen, den Grenzverlauf zu klären. Wenn dies nicht möglich ist, sollten Sie einen Vermessungsingenieur beauftragen, um den Grenzverlauf amtlich feststellen zu lassen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Grundstücksgrenze
- Die Grundstücksgrenze ist die rechtliche Linie, die ein Grundstück von anderen Grundstücken oder öffentlichen Flächen abgrenzt. Sie wird im Liegenschaftskataster dokumentiert und durch Grenzmarkierungen (z.B. Grenzsteine) gekennzeichnet.
Verwandte Begriffe: Grenzverlauf, Grenzstein, Liegenschaftskataster - Lageplan
- Ein Lageplan ist eine maßstabsgerechte Zeichnung, die die Lage eines Grundstücks, seine Bebauung und die umliegenden Gegebenheiten darstellt. Er dient als Grundlage für Bauanträge und zur Dokumentation des Grundstücks.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Katasterkarte, Flurkarte - Katasteramt
- Das Katasteramt ist eine Behörde, die das Liegenschaftskataster führt. Es ist zuständig für die Vermessung, Kartierung und Dokumentation von Grundstücken und Gebäuden.
Verwandte Begriffe: Liegenschaftskataster, Flurkarte, Vermessung - Grenzstein
- Ein Grenzstein ist ein dauerhaftes Zeichen, das den Verlauf der Grundstücksgrenze markiert. Er besteht in der Regel aus Stein oder Kunststoff und ist im Boden verankert.
Verwandte Begriffe: Grenzmarkierung, Grenzverlauf, Vermessungspunkt - Nachbarrecht
- Das Nachbarrecht regelt die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn untereinander. Es umfasst unter anderem Regelungen zu Grenzabständen, Einfriedungen und Immissionen.
Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Einfriedung, Immissionen - Vermessungsingenieur
- Ein Vermessungsingenieur ist ein Experte für die Vermessung von Grundstücken und Gebäuden. Er kann den Grenzverlauf amtlich feststellen und neue Grenzmarkierungen setzen.
Verwandte Begriffe: Vermessung, Kataster, Geodäsie - Überbau
- Ein Überbau liegt vor, wenn ein Gebäude oder eine bauliche Anlage über die Grundstücksgrenze hinaus auf das Nachbargrundstück ragt. Dies kann rechtliche Konsequenzen haben.
Verwandte Begriffe: Grenzüberschreitung, Nachbarrecht, Beseitigungsanspruch
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was tun, wenn die Grundstücksgrenze nicht eindeutig erkennbar ist?
Suchen Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Wenn keine Einigung möglich ist, beauftragen Sie einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, der den Grenzverlauf amtlich feststellen kann. - Was ist ein Lageplan und wo bekomme ich ihn?
Ein Lageplan ist eine maßstabsgerechte Zeichnung, die die Lage eines Grundstücks und seiner Bebauung darstellt. Sie erhalten ihn beim Katasteramt oder bei einem Vermessungsingenieur. - Was mache ich, wenn die Maße im Lageplan nicht mit der Realität übereinstimmen?
Kontaktieren Sie das Katasteramt oder einen Vermessungsingenieur. Es könnte sich um einen Fehler im Lageplan handeln, der korrigiert werden muss. - Welche Rechte habe ich, wenn mein Nachbar die Grundstücksgrenze überschreitet?
Sie haben das Recht, die Beseitigung der Überbauung zu verlangen. Setzen Sie Ihrem Nachbarn eine angemessene Frist zur Beseitigung und ziehen Sie gegebenenfalls einen Rechtsanwalt hinzu. - Was ist ein Grenzzaun und wer ist dafür zuständig?
Ein Grenzzaun ist eine Einfriedung, die auf der Grundstücksgrenze steht. Die Zuständigkeit für den Grenzzaun ist im Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Oftmals sind beide Nachbarn gemeinsam zuständig. - Was bedeutet "amtliche Grenzmarkierung"?
Amtliche Grenzmarkierungen sind dauerhafte Zeichen (z.B. Grenzsteine), die den genauen Verlauf der Grundstücksgrenze kennzeichnen und von einem Vermessungsingenieur gesetzt wurden. - Kann ich einen Zaun auf der Grundstücksgrenze ohne Zustimmung des Nachbarn errichten?
Das hängt vom Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes ab. In einigen Bundesländern ist die Zustimmung des Nachbarn erforderlich, in anderen nicht. Informieren Sie sich vorab über die geltenden Bestimmungen. - Was ist das Katasteramt und welche Aufgaben hat es?
Das Katasteramt ist eine Behörde, die ein öffentliches Register über Grundstücke und deren Grenzen führt. Es ist zuständig für die Vermessung, Kartierung und Dokumentation von Grundstücken.
🔗 Verwandte Themen
- Grenzstreitigkeiten vermeiden
Tipps zur Vorbeugung von Konflikten mit Nachbarn bezüglich des Grenzverlaufs. - Rechte und Pflichten als Grundstückseigentümer
Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Eigentum an einem Grundstück. - Einfriedungspflicht: Was ist zu beachten?
Informationen zur Pflicht, ein Grundstück einzufrieden, und welche Regelungen dabei gelten. - Grenzabstände: Welche Vorschriften gelten?
Erläuterungen zu den einzuhaltenden Grenzabständen bei der Bebauung eines Grundstücks. - Das Liegenschaftskataster: Aufgaben und Bedeutung
Informationen über das Liegenschaftskataster und seine Rolle bei der Dokumentation von Grundstücken.
-
Grenzverlauf: Katasteramtliche Einmessung erforderlich
amtlich einmessen
Im geschilderten Fall hilft nur eine katasteramtliche Einmessung. -
Grenzstreit: Wer trägt die Vermessungskosten?
Kosten?
Wer trägt die Kosten für die Vermessung, falls ich den Zaun einfach so aufbaue und der Nachbar anschließend den Grenzverlauf anzweifelt?
Darf ich den Zaun auch ohne Einverständnis des Nachbarn auf die Grenze setzen (im Nachbarschaftsrecht NRW steht, dass wenn eine Partei einen Zaun verlangt dieser auf die Grenze gesetzt werden muss)?
MfG -
Amtliche Vermessung: Kostentragung bei Beschwerde?
Nochmal: amtliche Vermessung
ich möchte nochmal auf meine vorangegangene Frage zurückkommen:
Vom Bauamt wurde mir mitgeteilt, dass bei fehlenden amtlichen Grenzmarkierungen eigentlich eine katasteramtliche Vermessung notwendig wäre. Falls sich jedoch niemand beschwert könnte darauf verzichtet werden.
Im Falle einer Beschwerde beim Bauamt, wer trägt die Vermessungskosten?
1. Derjenige, der die Beschwerde vorbringt?
2. Derjenige, der grundstücksmäßig ohne amtliche Vermessung begünstigt wäre, also zu viel Land bekommen hätte (Es liegen ja Randsteine, an denen man sich orientieren könnte).
3. Beide Parteien zu 50 %.
Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar.
MfG -
Zaunbau ohne Vermessung: Risiko Kostenbeteiligung?
kann doch egal sein
Also mal so überlegt:
Sie setzen das Einverständnis des schwierigen Nachbarn beim Zaunbau voraus. Ein Vermesser ist nicht nötig. Vorerst keine Kosten.
Nun quängelt der Nachbar doch beim Amt. Was Ihnen schlimmstenfalls passieren kann (was ich nicht glaube, denn er versucht seine Ansprüche durchzusetzen), dass Sie an den Kosten beteiligt werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies Kostenbeteiligung im Nachgang mehr wird, als wenn Sie jetzt gleich einen Vermesser holen.
Also Nachgarn freundlich anlächeln und Zaun auf der Grenzlinie ziehen. Vielleicht lassen Sie den Nachbarn ja zuschaun oder stellen Sie sich mal etwas doof und fragen Ihn um Rat, schon haben Sie sein Einverständnis und er kann nicht sagen er hätte von nichts gewusst. -
Grenzabmarkung: Kosten & Vermeidung von Grenzüberbau
Grenze ist nicht gleich Randstein!
Grundsätzlich tragen beide Anlieger gemeinsam die Kosten einer Grenzabmarkung - die Kosten hierfür richten sich nach einer Gebührentabelle. Den Zaun auf den Randsteinverlauf zu platzieren kann einen Grenzüberbau verursachen, was nicht in ihrem Sinne sein kann. Sie können sich von einem Vermessungsbüro den Verlauf der Grenze auch ohne Abmarkung hinstecken lassen und danach den Zaun bauen. Lassen Sie sich dafür ein Angebot erstellen und vergleichen Sie dies mit den Gebühren einer Abmarkung mit Grenzzeichen von Amts wegen. So können Sie entscheiden, welche der Varianten für Sie eher tragbar ist. -
Randsteine vs. Grenzsteine: Zaunbau im Nachbarrecht NRW
Betrifft: Beitrag 1679
1.) Was haben Randsteine mit Grenzsteinen zu tun?
2.) Im Nachbarschaftsgesetz NRW steht, dass wenn eine angrenzende Partei einen Zaun fordert, dieser auf die Grenze gestellt werden soll/darf? Nach meiner Ansicht befinden sich die Randdsteine aber noch auf meinem Grund.
3.) In meinem Fall gibt es eine mündliche Zustimmung des Nachbarn aber keine schriftliche. Diese würde ich auch nicht bekommen.
4.) Der Kläger wäre in meinem Fall der Nachbar, wenn später Streit entsteht, der müsste dann auch die Kosten tragen oder?
MfG -
Grundstückseigentum: Randsteine & Einfriedungspflicht
zum ersten Punkt
also generell gilt:
Was auf Ihrem Grundstück steht, gehört Ihnen. Was auf dem Nachbargrundstück steht, gehört dem Nachbarn.
Gilt für alles, was sich auf dem Grundstück befindet, also auch Randsteine, Einfriedungen, etc.
Wer wo eine Einfriedung errichten muss, ist eine andere Sache. Die ergibt sich aus dem Nachbarschaftsgesetz. Ich kenne das so (Niedersachsen), dass der zaunpflichtige die Einfriedung komplett auf seinem eigenen Grundstück errichten muss. Wenn es tatsächlich so ist, dass eine Einfriedung auf der Grenze zulässig oder sogar gefordert ist, dann gehört sie beiden Grundstückseigentümern zusammen mit allen Konsequenzen (Kostenteilung etc.).
(Bauherrenmeinung, keine Rechtsberatung!) -
Randsteine gehören wem? Lageplan vs. Realität
Keine Lösung
es geht doch darum, festzustellen ob mir diese Randsteine gehören oder nicht! Und das möglichst ohne hohe Kosten. Mit dem Maßband gemessen gehören die Randsteine, und etwas darüber hinaus, laut katasteramtlichen Lageplan mir.
Sind die Maße in diesem Lageplan verbindlich? Dann kann mir ja im Falle einer Beschwerde des Nachbarn nichts passieren. Der Beamte im Katasteramt meinte hingegen, dass gewisse Toleranzen hingenommen werden müssen.
Eine neue Vermessung ist die Sache jedenfalls nicht Wert.
MfG -
Einfriedigungspflicht: Nachbarschaftsgesetz NRW §32
Nachbarschaftsgesetz NRW
"§ 32 Einfriedigungspflicht
(1) Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist der Eigentümer eines bebauten
oder gewerblich genutzten Grundstücks auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks
verpflichtet, sein Grundstück an der gemeinsamen Grenze einzufriedigen.
Sind beide Grundstücke bebaut oder gewerblich genutzt, so sind deren Eigentümer verpflichtet,
die Einfriedigung gemeinsam zu errichten, wenn auch nur einer von ihnen die
Einfriedigung verlangt ... "
"§ 36 Standort der Einfriedigung
(1) Die Einfriedigung ist auf der Grenze zu errichten, wenn sie
a) zwischen bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücken oder
b) zwischen einem bebauten oder gewerblich genutzten und einem Grundstück der in §
32 Abs. 2 genannten Art liegt. In allen übrigen Fällen ist sie entlang der Grenze zu errichten ... "
Frage: gehört der Weg zum bebauten Grundstück?
MfG -
Zaunbau auf Randsteine: Absolution oder Vermessung?
verstehe ich richtig
dass Sie am allerliebsten vom Forum die Absolution hätten, den von Ihnen gewünschten Zaun auf die Randsteine zu setzen, von denen Sie vermuten, dass sie Ihnen gehören?
Also mal ehrlich: was erwarten Sie? Probieren Sie's - Sie können Pech haben oder Glück. Wenn Sie definitive Aussagen haben wollen, müssen Sie definitive Umstände schaffen = vermessen lassen. Das was Sie selbst tun können mit Maßband und Katasterplan rausmessen, ist soviel wie nix. Gilt nämlich nicht.
Zu den Kosten einer amtlichen Vermessung hat Herr Cerny Ihnen bereits geantwortet. -
Lageplan-Maße verbindlich? Nachfrage bei Vermessungsfirma
Komisch
dass man in diesem Forum immer nur ausweichende Antworten auf klare Fragen bekommt, die paar cm ...
Sind die Maße im Lageplan nun verbindlich oder nicht?
Wer legt die Maße eigentlich fest, im Kaufvertrag sind keine Maße, sondern nur Grundstücksflächen angegeben?
Würde es helfen, bei der Vermessungsfirma nachzufragen, die die amtliche Vermessung durchgeführt hat (Maße im Lageplan)?
PS. : (1679) Ich habe schon gute Gründe warum ich meinem Nachbarn nichts schenken möchte. Und offenbar haben Sie ja gegen Ihren Nachbarn wegen ein paar cm geklagt, wer ist den jetzt kleinlich? -
Grenzverlauf feststellen: Nur Vermesser ist befugt!
falsch verstanden
es geht nicht um die paar Zentimeter.
Sie müssen verstehen, dass SIE persönlich mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln nicht in der Lage sind, einen Grenzverlauf fest zu stellen!
Der Vermesser mit seinen geeichten Geräten darf es, und nur der.
Und von daher gesehen, ist es völlig nebensächlich, ob die Maße, die Sie in Ihrem Lageplan stehen haben, verbindlich sind oder nicht. Und die Vermessungsfirma wird Ihnen ganz sicher nicht telefonisch bestätigen, dass z.B. 10,60 m in Ordnung sind.
Bitte, lesen Sie doch mal, was Herr Cerny geschrieben hat! Lassen Sie sich vom Vermesser den Preis geben, den er für die Feststellung des Grenzverlaufs ohne Abmarkung haben will. -
Klare Verhältnisse: Amtliche Vermessung unerlässlich
Die Antworten waren doch eindeutig:
Wenn Sie Klarheit haben wollen, werden Sie um eine amtliche Vermessung nicht herumkommen. Wenn sie Bedenken hinsichtlich der Haltung Ihres Nachbarn haben sollte es auf ein paar hundert € zur Feststellung einer eindeutigen Situation auch nicht mehr ankommen. Wenn ich zwischen Ihren Zeilen lese wie das Verhältnis zum Nachbarn ist sollten Sie klare Verhältnisse schaffen. Das geht nur mit der Vermessung und wurde von den Forumsteilnehmern auch schon eindeutig geschrieben.
Sicherlich gibt es auf jede klare Frage eine klare Antwort. Sie werden nur nicht immer zu hören bekommen was Sie erwarten. Meines Wissens ist der Plan im Katasteramt verbindlich, muss aber in Anbetracht des Fehlens von Grenzmarken vor Ort durch eine amtliche Vermessung auf das tatsächliche Gelände übertragen werden. Was die Kosten angeht hat sich Herr Cerny weiter oben eindeutig geäußert. Nach Aussage unseres Vermessers müssen übrigens bei einer Erstvermessung Toleranzen von bis zu 20 cm geduldet werden. -
Lageplan-Bemaßung: Zaunbau ohne Risiko möglich?
Na endlich!
genau das wollte ich ja wissen. Wenn die Maße im katasteramtlichen Lageplan verbindlich sind bin ich auch in der Lage den Zaun auf mein Grundstück zu stellen, ohne zu riskieren das Nachbargrundstück zu verletzen.
Und ich habe gelernt, dass es wohl vernünftig ist den Nachbarn schriftlich über die geplante Baumaßnahme zu informieren.
Auf eine teure Vermessung werde ich zunächst verzichten.
zu 1679: Die Randsteine gehören ja laut Bemaßung im Lageplan zu meinem Grundstück. Was ist daran arglistig meinen Zaun auf meine Randsteine zu setzen? Es hat für mich ganz einfach praktische Gründe den Randstein zu benutzen, da ich darauf die Pfeiler setzen kann (die Steine sind relativ breit, 12 cm, und einbetoniert). Im übrigen ergibt sich damit ein sauberer Abschluss zum Boden. Mir war im Anfang halt nicht klar ob die Randsteine 'bautechnisch' zum Weg oder zu meinem Garten gehören, aber das ist wie aus den Antworten hervorgeht wohl unerheblich. Hat Ihr Nachbar seinen hässlichen Zaun nun durch einen schöneren ersetzt;-)
MfG -
Randsteine als Grenzmarkierung: Art und Bedeutung
Bitte zum Mitschreiben für die Landbevölkerung:
Was nach meinem Eindruck mir und den anderen Schreibern nicht so ganz klar wird ist die Art und Bedeutung der von Ihnen genannten Randsteine. Diese Randsteine sind also in etwa so breit wie Bordsteinkanten und als Grenzmarkierung im Plan im Katasteramt eingetragen? Sie werden also als Orientierungslinie zur Bestimmung der Grundstücksgrenze genutzt? -
Planmaße verbindlich? Vermesser bestellen!
@MfG
sagen Sie mal ...
können Sie eigentlich überhaupt lesen?
Nein! Sie können gar nichts rausmessen, verdammich!
Bitte nicht nur rauspicken, was Ihnen gefällt und weg lassen, was Ihnen nicht passt! Sogar Herr Alde schrieb, dass nur unter gewissen Voraussetzungen die Planmaße verbindlich sind. Und diese Voraussetzungen können Sie nur schaffen, indem Sie einen Vermesser bestellen.
Aber machen Sie in Gottes Namen, was Sie wollen. Und das nächste Mal gar nicht erst fragen, hm?!
1679 wird mir direkt sympathisch ... -
Amtlicher Vermesser: Bezug zu Lageplan-Maßen?
MfG?
Auf welche Maße bezieht sich denn ein amtlicher Vermesser?
Und was soll ein Lageplan, wenn die Angaben darin nichts taugen?
Warum ist ihnen 1679 sympathische, weil er genau das gemacht hat was ich vermeiden möchte: erst bauen lassen und dann klagen, wegen ein paar cm!
zur Herr Alde: Im Lageplan sind nur Linien eingezeichnet, ich weiß nicht, ob die Randsteine als Grenzmarkierung dienen. Kann man das beim Katasteramt erfragen?
Übrigens, MfG ist nicht mein Pseudonym, sondern heißt 'Mit freundlichen Grüßen', ich bin jedenfalls freundlich geblieben.
Grüße -
Katasteramt: Randsteine als Grenzmarkierung?
@MfG
Sie sind zwar freundlich aber überaus stur. Und darüber hinaus anonym, was nun wieder überhaupt nicht höflich ist.
Ja, Sie können beim Katasteramt erfragen, ob die Randsteine als Markierung dienen. Das Katasteramt wird Ihnen sagen: Nein, das tun sie nicht.
Gucken Sie mal, ob in Ihrem Lageplan bei Richtungsänderungen des Grenzverlaufs Kreise eingezeichnet sind. Wenn ja, suchen Sie diese Stellen in Ihrem Garten, das müssten eigentlich Grenzsteine sein. Wenn Sie jetzt zwischen 2 Steinen eine Schnur spannen, haben Sie ungefähr die Grenze. Rechtlich haltbar ist das aber keinesfalls. -
Private Vermessung: Rechtlich nicht verbindlich!
ich glaube das größte Problem ist dabei folgendes:
Wenn man als Privatmann vermisst, ist es rechtlich NICHTS Wert. Selbst wenn das "private" Vermessungsergebnis sich 100 %ig mit dem eines amtlichen Vermessers decken würde. Denn nur dieser kann "rechtlich verbindliche" Vermessungen machen.
Tja, so ist das nun mal in Deutschland ... und sicher nicht nur da.
(Bauherrenmeinung) -
Zaunbau: Schriftliche Vereinbarung mit Nachbarn?
Dann mache ich das halt so:
ich werde also nochmal das Gespräch mit dem Nachbarn suchen und auf eine schriftliche Vereinbarung drängen (mündlich habe ich die Zusage ja schon).
Sollte der diese nicht unterschreiben wollen, so hoffe ich, dass eine schriftliche 'in Kenntnis Setzung' des Nachbarn mit einer entsprechenden Frist ausreicht.
Sollte dieser widersprechen muss ich mir halt überlegen ob der Aufwand einer neuen Vermessung lohnt, oder ich den Zaun neben den Randsteinen aufbauen.
Ich hoffe das wäre dann eine rechtlich sichere Vorgehensweise.
Dumm daran ist nur, dass mein Nachbar nun sehr wahrscheinlich unter dem Vorwand, dass die Grenze nicht eindeutig ist, widersprechen wird und ich dann notwendigerweise die Grenze nachweisen muss. Oder müsste das im Falle eines Widerspruches mein Nachbar nachweisen?
MfG Jürgen M. -
Zaun setzen & Grenzfeststellung: Vorgehen ohne Vereinbarung
@Jürgen M- danke 😉 -
ich würde das folgendermaßen machen: wenn ich überzeugt wäre, dass die Bordsteine auf meiner Seite sind, würde ich meinen Zaun dort hin setzen. Und zwar ohne Vereinbarung, denn die hilft Ihnen nicht weiter, wenn die Bordsteine nicht Ihnen gehören.
Gesetzt den Fall, der Nachbar ist - nachdem Sie den Zaun erstellt haben - der Meinung, die Bordsteine würden ihm gehören, kann er dies nur durch amtliche Vermessung feststellen (lassen). Er muss also den Vermesser beauftragen. Den Vermesser zahlen Sie im Regelfall fifty/fifty (deshalb fragen Sie doch mal die Kosten an, die Auskunft kostet Sie nichts und Sie wissen wenigstens die Hausnummer für Ihr Kopfweh).
Dann ist immer noch Zeit genug, den Zaun wieder zu entfernen. Klar, das kostet Sie auch was aber wenn Sie wirklich der Meinung sind, dass es Ihr Grund und Boden ist, würde ich es riskieren. Und dem Nachbarn würde ich nach Grenzfeststellung eindeutig klar machen, dass wer bestellt auch bezahlt ... -
Grenzabmarkung: Kosten teilen & Klare Verhältnisse schaffen
Sehen Sie sich noch mal die Antwort von Herrn Cerny an!
Da steht aus berufenem Munde eindeutig geschrieben das die Kosten anteilig zu tragen sind wenn eine Abmarkierung erfolgen soll. Was mir nicht in den Kopf will ist die Tatsache das Sie hartnäckig selber nachmessen wollen obwohl Sie ganz eindeutig die Gefahr sehen in der Folge Schwierigkeiten mit Ihrem Nachbarn zu bekommen.
Ich kann Ihnen nur den eindeutigen Rat geben klare Verhältnisse zu schaffen. Was Sie jetzt eindeutig festlegen - lassen - steht auch für die Zukunft unstreitig fest und gibt Ihnen und Ihrem Nachbarn Sicherheit für die weitere Planung. Vergessen Sie die Randsteine und lassen Sie unabhängig davon eine eindeutige Grenzlinie festlegen.
Ein Vorschlag zum Vorgehen: Setzen Sie Ihren Nachbarn unter Zugzwang. Informieren Sie sich bei einem zugelassenen Vermessungsbüro nach den Kosten sowie der vorgesehenen Kostenteilung einer amtlichen Vermessung und Abmarkierung. Treten Sie dann an Ihren Nachbarn heran und verlangen Sie eine unwiderrufliche schriftliche Einverständniserklärung für das Setzen des Zaunes (die werden Sie vermutlich nicht bekommen und über die Rechtswirksamkeit einer solchen Erklärung bin ich mir auch nicht klar).
Bekommen Sie diese nicht verlangen Sie die Neuvermessung und Abmarkierung der Grenze und verweisen Sie auf die Kosten. Evtl. können Sie Ihren Nachbarn dann noch an den Kosten für das Setzen des neuen Zaunes auf der Grenze mit ins Boot holen.
Eins noch zum Schluss: Entgegen Ihrer eigenen Aussagen haben Sie hier von allen Beteiligten eine Menge gute Hinweise für lau bekommen. Und wenn Sie sich nicht so in das Heranziehen der für die Grenzziehung bedeutungslosen Randsteine verstiegen hätten wären wir schon viel früher viel weiter gewesen. -
Dank für Infos: Vorgehen bei unklarer Grundstücksgrenze
Vielen Dank!
nun habe viele wertvolle Information, die ich für mein weiteres Vorgehen gut gebrauchen kann erhalten. Manchmal dauert es halt etwas länger, aber ich bin nun mal kein Fachmann. (Jeder hat halt seine eigene Sichtweise und eine objektive Eindeutigkeit gibt es in den wenigsten Fällen).
Im Nachhinein Vielen Dank für die rege Teilnahme.
Grüße, Jürgen M. -
Absteckungsangebot: Günstiger als Zaun versetzen?
Viel Glück ...
bitte informieren Sie uns was bei ihrer Vorgehensweise rausgekommen ist. Mich würde interessieren, ob Sie inzwischen ein Angebot einer Absteckung der Grenzpunkte haben, weil Sie davon sprachen, dass sich eine Vermessung nicht lohnt. Ob es nicht unterm Strich günstiger kommt 2-3 Messtruppstunden zu bezahlen, als später den Zaun nochmals zu versetzen? Aber vielleicht haben Sie da eine andere Sichtweise ... -
Preiswerte Grenzfeststellung: Keine arglistige Täuschung!
Frage @Uwe P.
das mit dem Vorsatz bzw. der früher schon mal erwähnten arglistigen Täuschung müssen Sie mir jetzt aber nochmal genauer erklären! Dieses Forum ist ja dazu da Fragen zu stellen, und wenn man sich nicht gleich mit den Antworten zufrieden gibt, was ist denn schlimmes daran?
Im übrigen liegt es mir fern das Grundstück meines Nachbarn zu bebauen. Mir geht es halt darum, möglichst preiswert festzustellen wohin die Randsteine gehören, falls es Probleme gibt. Gelernt habe ich, dass dies nicht so einfach möglich ist.
Was ich auch nicht verstehe sind immer Ihre Beschuldigungen z.B. : Sie möchte ich nicht als Nachbarn, ich würde wahrscheinlich sein Grundstück bebauen wolle usw.
Mein Nachbar ist halt sehr kleinlich und unterschreibt grundsätzlich nichts was Ihm keinen Nutzen bringt, und deswegen ist mir die rein mündliche Zusage einfach zu riskant. Oder was würden Sie an meiner Stelle machen?
Das Verhältnis zu meinem Nachbarn ist Privatsache und gehört hier nicht hin, ist aber grundsätzlich OK.
Bitte bleiben Sie mit Ihren Antworten doch einfach sachlich!
Grüße, Jürgen M. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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💡 Kernaussagen: Bei unklarer Grundstücksgrenze, fehlenden Grenzsteinen und Abweichungen im Lageplan ist eine katasteramtliche Vermessung ratsam. Randsteine sind nicht automatisch Grenzmarkierungen. Eine mündliche Zustimmung des Nachbarn zum Zaunbau reicht nicht aus. Private Vermessungen sind rechtlich nicht bindend. Klare Verhältnisse schaffen durch Vermessung beugt Nachbarstreit vor.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Das Platzieren eines Zauns auf dem Randsteinverlauf kann einen Grenzüberbau verursachen (siehe Grenzabmarkung: Kosten & Vermeidung von Grenzüberbau).
✅ Zusatzinfo: Laut Nachbarschaftsgesetz NRW kann ein Nachbar die Errichtung eines Zaunes auf der Grundstücksgrenze verlangen. Die Einfriedigungspflicht ist in § 32 des Nachbarschaftsgesetzes NRW geregelt (siehe Einfriedigungspflicht: Nachbarschaftsgesetz NRW §32).
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für eine Grenzabmarkung tragen in der Regel beide Anlieger gemeinsam. Die genauen Gebühren richten sich nach einer Gebührentabelle (siehe Grenzabmarkung: Kosten & Vermeidung von Grenzüberbau).
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie beim Katasteramt, ob die Randsteine als Grenzmarkierung dienen. Holen Sie ein Angebot für eine Absteckung der Grenzpunkte ein, um die Kosten für eine vollständige Vermessung abzuwägen (siehe Absteckungsangebot: Günstiger als Zaun versetzen?). Suchen Sie das Gespräch mit dem Nachbarn und bestehen Sie auf einer schriftlichen Vereinbarung (siehe Zaunbau: Schriftliche Vereinbarung mit Nachbarn?).
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
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