Wohnflächenberechnung Treppe nach DIN: Abstellraum, Geschosszuordnung in Niedersachsen?
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Wohnflächenberechnung Treppe nach DIN: Abstellraum, Geschosszuordnung in Niedersachsen?
Welchem Geschoss wird die Fläche des Treppenhauses zugeschlagen? (Hintergrund: Berechnung der Geschossigkeit). Bauort: Niedersachsen.
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Bei der Wohnflächenberechnung eines Treppenhauses nach DINAbk. sind einige Aspekte zu beachten. Ich helfe Ihnen gerne dabei, die relevanten Punkte zu klären:
Treppenhaus: Die Grundfläche des Treppenhauses wird in der Regel dem Geschoss zugeschlagen, in dem sich der Treppenabsatz befindet. Da Ihre Treppe vom Erdgeschoss (EG) zum Dachgeschoss (DGAbk.) führt, ist zu klären, wo der Schwerpunkt der Nutzung liegt. Oft wird die Fläche hälftig auf beide Geschosse verteilt.
Abstellraum unter der Treppe: Dieser Raum wird wie eine Dachschräge behandelt. Das bedeutet, dass Flächen mit einer Höhe von mindestens 2 Metern vollständig, Flächen mit einer Höhe zwischen 1 und 2 Metern zur Hälfte und Flächen unter 1 Meter nicht zur Wohnfläche gerechnet werden.
Wichtig: Da Ihr Haus nicht unterkellert ist, sind die genannten Punkte besonders relevant für die korrekte Berechnung der Wohnfläche.
👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Architekten oder einen Sachverständigen für eine genaue Wohnflächenberechnung hinzu, um sicherzustellen, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Wohnfläche
- Die Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Nicht zur Wohnfläche gehören beispielsweise Keller, Treppenhaus (teilweise) und nicht ausgebaute Dachböden.
Verwandte Begriffe: Grundfläche, Nutzfläche, DIN 277 - DIN 277
- DIN 277 ist eine deutsche Norm, die die Berechnung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken regelt. Sie dient als Grundlage für die Ermittlung der Wohnfläche, Nutzfläche und Bruttogrundfläche.
Verwandte Begriffe: Grundfläche, Rauminhalt, Bruttogrundfläche - Grundfläche
- Die Grundfläche ist die Fläche, die von den äußeren Begrenzungen eines Raumes oder Gebäudes umschlossen wird. Sie wird nach DIN 277 berechnet und dient als Basis für die Ermittlung der Wohnfläche und Nutzfläche.
Verwandte Begriffe: Wohnfläche, Nutzfläche, Bruttogrundfläche - Treppenhaus
- Ein Treppenhaus ist ein Gebäudeteil, der eine oder mehrere Treppen enthält und dazu dient, verschiedene Geschosse miteinander zu verbinden. Die Fläche des Treppenhauses wird bei der Wohnflächenberechnung teilweise berücksichtigt.
Verwandte Begriffe: Treppe, Geschoss, Aufgang - Dachschräge
- Eine Dachschräge ist eine geneigte Fläche unterhalb eines Daches. Bei der Wohnflächenberechnung werden Flächen unter Dachschrägen nur teilweise oder gar nicht berücksichtigt, abhängig von ihrer Höhe.
Verwandte Begriffe: Wohnfläche, Raumhöhe, Dachgeschoss - Geschoss
- Ein Geschoss ist eine Ebene eines Gebäudes, die durch Decken und Wände begrenzt wird. Die Anzahl der Geschosse ist ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung von Gebäuden und der Berechnung von Flächen.
Verwandte Begriffe: Etage, Stockwerk, Ebene - Abstellraum
- Ein Abstellraum ist ein Raum, der hauptsächlich zur Lagerung von Gegenständen dient. Bei der Wohnflächenberechnung kann die Fläche eines Abstellraums berücksichtigt werden, wenn er bestimmte Kriterien erfüllt.
Verwandte Begriffe: Lagerraum, Kellerraum, Nutzfläche
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wie wird die Fläche unter einer Treppe bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt?
Flächen unter Treppen mit einer Höhe von mindestens 2 Metern werden voll angerechnet, Flächen zwischen 1 und 2 Metern zur Hälfte, und Flächen unter 1 Meter gar nicht. Dies entspricht der Berechnung von Dachschrägen. - Welchem Geschoss wird die Treppenhausfläche zugeschlagen?
Die Treppenhausfläche wird in der Regel dem Geschoss zugeschlagen, in dem sich der Treppenabsatz befindet. Bei einer Treppe, die mehrere Geschosse verbindet, kann die Fläche auch aufgeteilt werden. - Was ist bei der Wohnflächenberechnung in Niedersachsen besonders zu beachten?
Die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes (hier Niedersachsen) kann spezifische Regelungen zur Wohnflächenberechnung enthalten. Es ist ratsam, diese zu berücksichtigen oder einen lokalen Experten zu konsultieren. - Warum ist eine korrekte Wohnflächenberechnung wichtig?
Eine korrekte Wohnflächenberechnung ist wichtig für Mietverträge, Kaufverträge, Versicherungen und die Berechnung von Steuern und Gebühren. Falsche Angaben können rechtliche Konsequenzen haben. - Was bedeutet DIN 277 für die Wohnflächenberechnung?
Die DIN 277 ist eine Norm, die die Berechnung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken regelt. Sie dient als Grundlage für die Wohnflächenberechnung, wobei jedoch auch andere Faktoren wie Dachschrägen und Treppen berücksichtigt werden müssen. - Wie wirkt sich ein nicht unterkellertes Haus auf die Wohnflächenberechnung aus?
Bei einem nicht unterkellerten Haus sind die Flächen im Erdgeschoss und Dachgeschoss besonders relevant für die Wohnflächenberechnung, da hier die Hauptwohnräume liegen. Die korrekte Erfassung der Treppenhausfläche und der Flächen unter der Treppe ist daher entscheidend. - Kann ich die Wohnfläche selbst berechnen oder benötige ich einen Fachmann?
Für eine erste Einschätzung können Sie die Wohnfläche selbst berechnen. Für eine rechtssichere Berechnung, beispielsweise für einen Verkauf oder eine Vermietung, ist es ratsam, einen Architekten oder Sachverständigen zu beauftragen. - Welche Dokumente sind für die Wohnflächenberechnung erforderlich?
Für die Wohnflächenberechnung benötigen Sie in der Regel Baupläne, Grundrisse und gegebenenfalls eine Baubeschreibung. Diese Dokumente dienen als Grundlage für die Berechnung und helfen, alle relevanten Flächen korrekt zu erfassen.
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Besonderheiten bei der Berechnung über mehrere Etagen.
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Wohnflächenberechnung: DIN 276 vs. II. BV – Geschosszuordnung
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Wohnflächen-Bonbon: Treppenflächen bei Holz-/Stahlkonstruktionen
Ich bin ehrlich!
Bei einer graden Treppe ist das kein Problem, bei einer gewendelten Treppe aus Beton auch noch nicht so richtig, aber bei einer Holztreppe oder Stahl/Holztreppe ist das schon nicht ganz so leicht. Ich bin ehrlich: Ich lasse diese Fläche in diesem Fall immer ganz weg - sozusagen ein Bonbon für den Bauherren. Werden Abstellräume nach der II. BVAbk. überhaupt zur Wohnfläche gerechnet - ich denke nicht! -
Treppenhaus-Fläche: Geschossigkeit nach 2/3-Regel im Dachgeschoss?
Zweifach viertelgewendelte Treppe
Habe ich das richtig verstanden, die Fläche (wie groß auch immer) der Treppe vom EG zum OG (= DGAbk.) wird komplett dem EGAbk. zugeschlagen, d.h. beim Nachweis der Geschossigkeit (2/3-Regel)
ergibt sich im Dachgeschoss eine (mögliche) größere Fläche?
Der Unterschied zwischen den Treppenformen ist für mich (als Baulaie) nicht nachvollziehbar. Wird nicht die Fläche nicht
projeziert, ergal wie verkorkst die Treppe läuft?
Viele Grüße
D. O. -
II. BV: Abstellräume nicht in Wohnflächenberechnung enthalten
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Raum unter Treppe: Berechnung oberhalb 2m Höhe – Knifflig!
Nachtrag- - oder bezog sich, Herr Plecker, Ihre Antwort nur auf den Raum unterhalb der Treppe. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht, eine
Berechnung der Raumanteile oberhalb der 2 m ist, wenn keine glatte/schräge Untersicht "knifflig".
Detlev O. -
DIN 277: Korrekte Berechnung von Treppenräumen & Wohnflächen
Antwort von rn
ist falsch, die DINAbk. 276 beinhaltet Kosten im Hochbau. Nutzflächen werden nach DIN 277 berechnet. Treppenräume werden lotrecht auf die darüber liegende Grundrissebene projeziert. Herr Plecker ist tatsächlich ehrlich, Treppen ab 3 Steigungen und deren Absätze müssen nach II. BVAbk. abgezogen werden, also kein Bonbon, sondern normal. Raumteile unter Treppen sind hinzuzurechnen, wenn deren lichte Höhe größer ist als 2 Meter. Abgezogen werden müssen generell Flächen unter 1 m lichter Höhe, zur Hälfte angerechnet werden Flächen von 1-2 m lichter Höhe. Diese Flächen müssen bei Berechnungen nach DIN getrennt aufgeführt werden! . Und nun, liebe Bauherrn, sagt mir mal, welcher Bauträger, von Herrn Plecker mal abgesehen (großes Lob von hier!) rechnet korrekt nach II. BV. Und wer von den Bauträgern, die nach DIN rechnen, stellt die Flächen vernünftig auf? Vergleichbarkeit ist nicht gegeben, die Bauherrn verschwenden tausende von DM ... Beispiel nach DIN: Treppe ist mit drin (6 m²), Flächen unter 2 m nicht gesondert definiert (12 m²)
das macht 18 m² mal 2500 DM macht 45.000 DM! , die der Bauträger, der nach getürkter DIN 277 rechnet schon mal vermeintlich günstiger ist. Hinzu kommt noch die Flächenverschwendung durch einen "Schubladengrundriss", so kommen schnell 60.000 DM zusammen. So - und nun kommt ihr ... Gruß -
2/3-Geschossigkeitsregel: Bauherren-freundliche Berechnung in Niedersachsen
Bitte um Aufklärung
Welche der beiden Berechnungsmöglichkeiten ist denn Bauherren-freundlicher im Hinblick auf die maximale Ausnutzung der hier in Neidersachsen üblichen 2/3-Geschossigkeitsregel. Ich möchte nämlich max. zulässige Fläche im DGAbk. (in Abhängigkeit von Kniestock und Dachneigung). - Kann man das pauschal angeben.
Besten Dank nochmals.
Detlev Ochtrup -
II. BV: Hauswirtschaftsräume bei Wohnflächenberechnung abziehen!
Nachtrag meinerseits
das mit den Abstellräumen ist korrekt, abgezogen werden sogar die allseits beliebten "Hauswirtschaftsräume" ... alle Bauherrn sollten sich also vor Auftragserteilung eine korrekte Berechnung
nach II. BVAbk. machen lassen ... damit kann man mehr Geld verdienen als bei Günther Jauch. Und die Bauträger sollten so ehrlich sein und auch die II. BV nehmen, damit Wohnfläche auch mit Wohnfläche verglichen wird. Gruß Herr Zack --- zu D.O. noch: die Treppe vom EG zum DGAbk. wird dem DG zugeschlagen, vom KG zum EGAbk. dem EG, im KG gilt die erwähnte 2 m-Regelung -
Bauantrag: Wohnflächenberechnung nach DIN – Abstellraum-Planung?
Sie meinen
das 2. Vollgeschoss, Herr Ochtrup? Im Bauantrag wird nach DINAbk. gerechnet ... sonst würde ich ja oben immer nur Abstellräume planen (müssen).. 😉 Gruß Herr Zack -
1,5 Geschosse: Treppenhaus-Fläche im EG anrechnen – Problem!
Hier nur 1,5 Geschosse zulässig
Ist ja mein Problem: Die DINAbk.-Fläche im Ober- / Dachgeschoss (Obergeschoss, Dachgeschoss) darf nur 66 % der DIN-Fläche des EGAbk. betragen. Ich dachte bis soeben, dass ich die Treppe dem EG zuschlagen darf. Mmmmppfff ... ☹
Kann ich meinen Kids nicht zumuten: IM DGAbk. lauter Abstellräume ... 🙂.
Danke allen für die Klarstellung. Hilft mir sehr weiter. Tolles Forum hier. -
Raum unter Treppe: Schwierige Berechnung – Bonbon für Bauherren
Herr Zack hat mich falsch verstanden!
Das Bonbon, das ich meine, bezieht sich auf den Raum unter der Treppe, der höher als 2 Meter ist. Da die Berechnung kniffelig ist und es wohl auch keine genaue Definition gibt, wie ich die Fläche bei Holztreppen oder Stahl/Holztreppen ermittele lasse ich die Fläche lieber ganz weg. Treppen über 3 Steigungen sind klar, dass diese nicht zur Wohnfläche gehören. Ich lasse eine zulässige Fläche, die nicht klar zu berechnen ist, lieber weg und sehe diese als Bonbon an, OK? -
Ich war's
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Staffelgeschoss: Optimale Flächenausnutzung bei 1,5 Geschossen?
1,5 Geschosse?
na, verdammt niedrige Deckenhöhe bei Ihnen, Herr Ochtrup.. 😉 aber für Kinder reicht's ja, die sind ja kurz..
Bauen Sie eigentlich mit einem Architekten oder wie ist bei Ihnen die Konstellation? Probieren Sie mal ein Staffelgeschoss, das ist meist die beste Variante für eine hohe Flächenausnutzung.
Gruß -
Bebauungsplan: Dachgeschoss als Vollgeschoss – 66%-Regelung
Bin noch am herumpopeln ...
Architekt kommt später, ich möchte erstmal schauen, was überhaupt machbar und maximal herausholbar ist.
Sind 1,5 Geschosse so unbekannt? Bebauungsplan sagt nur, dass Dachgeschoss kein Vollgeschoss sein darf, d.h. Grundfläche nicht mehr als 66 % ... (s. oben.). Mindesthöhen müssen natürlich eingehalten werden. Blöde Regelung, ich weiß, woanders im Land sind nur Kniestock und Dachneigung reglementiert, reicht auch aus.
Das gibt kuriose Bauwerke. Ein Nachbar hat sein Haupthaus mit 4 flachen Anbauten "verziert". Folge: Die Räume im OGAbk. sind ohne Dachschrägen, quasi ein Vollgeschoss, nur nach Beb. Plan nicht!
Ein Kid spuckt mir bald auf den Kopf (bin 1,8 groß) ... 🙂 )
Staffelgeschoss wäre schön, leider ist das Land hier bügelbrettgerade und der Grundwasserstand so hoch, dass sich Keller verbieten. Die Kosten für Split-Levels sind mir dann doch zu hoch.
D. Ochtrup -
DIN 277: Nutzflächen vs. Wohnflächen – Raumhöhen-Differenzierung
ist wie seminarunterricht
also so falsch lass ich mich nicht abwatschen:
Herr zeck, da habe ich mich in der ziffer vertan, danke für die Korrektur - DINAbk. 277 muss es natürlich heißen. sie sollten dann aber auch nicht nutzflächen schreiben (jetzt wird es schlaumeierisch) die DIN 277 beinhaltet viieel mehr! ansonsten ist bei mir die Differenzierung nach raumhöhen vom daemonen Verschlungen worden - hat sich aber inzwischen erledigt. den Raum unter einer Treppe setze ich als nicht Bauträger natürlich an, ist ja nutzbar.. ihre Rechnung mit der Verschwendung ist wohl ein eigenes Thema!
die abstellräume, Herr Plecker, werden nur dann nicht angesetzt, wenn sie sich außerhalb der Wohnung befinden, oder? -
Hauspreis-Kalkulation: Wohnfläche x 2500 DM – Treppen-Kosten?
schnip schnip
ähm Hallo Herr Zack,
können Sie mir nochmal das mit Ihren 60.000 DM für eine Treppe erklären, das versteh ich nicht. Kalkulieren Sie denn so Ihre Häuser Wohnfläche mal *indiluftgucksagenwirheutemal2500* gleich Hauspreis?
' -
Wohnflächenberechnung: Abstellräume innerhalb Wohnung abziehen!
Abstellräume
rn, werden auch innerhalb der Wohnung liegend nicht mit angerechnet ... wenn Sie das immer gemacht haben und (ich gehe mal davon aus sie sind Bauträger) nach Wohnfläche angeboten haben, sollten Sie Ihren Bauherrn die Differenz erstatten..
Ich denke, Sie haben die Verordnung vor sich liegen bzw. die DINAbk.. (die auch ... viel mehr ... beinhaltet die sie können doch ruhig sagen, das Sie die Rauminhalte meinen, obwohl - es ging ja um Flächen, oder?) Was an meinem Beitrag schlaumeierisch war, ist mir zwar schleierhaft, aber was soll es, Herrn Ochtrup hat's offensichtlich geholfen. (der sitzt bestimmt gerade vor seinem Staffelgeschoss ...)
Bop Pao, mit den 60.000 DM war die Zahl gemeint, die unter Strich dabei herauskommt, wenn z.B. Bauträger yx seine gerechneten Flächen (unabsichtlich oder absichtlich, Unwissenheit schützt jedoch bekanntlich nicht vor Strafe) dem Bauherrn unterjubelt. Die Treppe an sich hat damit nichts zu tun, schlägt im Falle einer Änderung (Gutschrift) nur mit 2500 DM zu Buche ... falls Du weißt, was ich meine.. 🙂
Zum Glück muss ich meine Häuser nicht kalkulieren, sondern schätzen ... 😉 Die 2500 DM/m² sind ein Beispiel, ich kann auch für 1600 DM oder für einen Scheich bauen. (bitte Summe dementsprechend ändern). rn könnte ja mal an einem Praxisbeispiel ein angebotenes Haus analysieren lassen, würde sicher interessant sein. Ich habe es ja neulich mal gemacht, ich glaube, das Ergebnis steht unter Frage 4 bei Architektenhonorar.
Das war ein großer Bauträger aus dem Norden, der Bauherr wurde um 18 m² besch ... (Grundrisse lagen mir vor, die Baubeschreibung hieß "Junge Familie", angewendet wurde DIN 277, Flächen unter 2 m wurden nicht gesondert aufgeführt, dafür aber noch Carport und Abstellraum außerhalb der Wohnung, der Grundriss war objektiv grottenschlecht geschnitten ... naja sei's drum, ich soll das ja nicht bezahlen und auch nicht drin wohnen. Fazit für mich ist: Die Leute wollen offensichtlich betrogen werden, anders kann ich es mir bald nicht erklären ... leider lesen die wenigsten VOR Planugsbeginn in den Foren oder lassen sich kompetent beraten, immer erst, wenn es zu spät ist. Gruß Herr Zack -
Bauträger oder nicht? Spezies-Bestimmung im Bauwesen-Forum
PS
rn, gerade nochmal gelesen, sorry, sie sind also doch kein Bauträger?! Hörte sich für mich zuerst so an ... zu welcher spezies gehören sie denn? MfG zack -
Wohnflächenberechnung: Fehler erkennen – Windhunde entlarven!
Das einfachste Element..
... um einem Interessenten zu verdeutlichen, dass er es mit einem "Windhund" zu tun hat ist die Wohnflächenberechnung. Was da so alles falsch gemacht wird obwohl die Berechnung auch für Laien leicht nachvollziehbar ist. Jetzt frage ich mich nur, wie man den Interessenten klarmachen kann, dass er zunächst mal die Richtigkeit der Wohnflächenberechnung prüfen soll. Wenn dort schon grobe Formfehler enthalten sind, kann der Rest doch auch nicht fairer und ehrlicher zugehen. Außerdem kann man daran doch auch die Schulung des Anbieters erkennen oder nicht? -
II. BV § 42: Wohnflächenberechnung – Kein Bauträger-Betrug!
ach Herr zack ...
lesen sie doch die II. Berechnungsverordnung § 42 Absatz 4 Punkt 1! im Umkehrschluss wird also der ast angesetzt, oder? nicht jeder der Flächen berechnet ist Bauträger und Betrüger! da sollten sie mal ihr menschenbild revidieren. schlaumeyerisch fand ich meinen Hinweis auf die DINAbk., nicht ihren. also slow down___!
zu den Wohnflächenberechnungen sollten sie nicht soviel Wind machen. wenn ein Bauträger eine Wohnung mit 120 m² verkauft, verkauft er je nach Berechnung mit allen Unschärfen evtl. zwischen 118 und 122, oder? er verkauft doch die Wohnung und nicht den m². die Wohnung kostet einen Preis, oder? die öffentliche Förderung ist ein anderes Thema ...
was soll ich an einem praxisbsp "analysieren"? beruhigen sie sich, Herr zack, das leben geht weiter ... "ich bin OK - du bist OK" ...
"probiere es mal #kling# mit Gemütlichkeit" Zitat Ende -
Grundriss vs. Wohnfläche: Ordentlicher Zuschnitt wichtiger?
Herr Plecker..
da bin ich toleranter!
sicher kann man bei der Berechnung tricksen, macht ja jeder so wie es am besten passt, ob Bauträger Architekt oder Bauherr - Vermieter+Mieter incl.
mir wäre es in diesem Zusammenhang wichtiger eine Wohnung mit einem "ordentlichen" zuschnitt, als eine "richtige" Berechnung vorliegen zu haben. da liegt es doch im argen, Herr Plecker. leider wird das von Technokraten selten erkannt, die hängen dann an einem oder zwei m², die doch im ganzen oft unwichtig sind, oder? da streitet man über zahlen, kann aber keinen Schrank stellen, weil der mauerbacken 50 cm hat, oder der Grundriss einen Haken schlägt? -
Schubladenentwürfe: Architekten & korrekte Wohnflächenberechnung
Herr Plecker,
genau meine Meinung, -- RN, einen Punkt weiter lesen und dann weitermeditieren, sie haben das System der (vorsätzlich oder aus Dummheit) falsch rechnenden Bauträger nicht erkannt, hier geht es außerdem nicht um individuell geplante Häuser, sondern um Schubladenentwürfe, ein Architekt hat kein Interesse daran, die Fläche falsch zu berechnen. Das mit dem "ordentlichen Zuschnitt" ist in meinen Erläuterungen wohl rübergekommen, oder? Technokrat hin oder her, 2 m² sind für einen Bauherrn bei nullachtfünfzehn-Bauträgern immerhin 5000 Mark, viel Geld für einen sogenannten Schwellenhaushalt. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, worauf sie nun noch hinauswollen, rn ... es geht um die Vergleichbarkeit für einen Laien .. MfG Herr Zack -
Kaufentscheidung: Wohnfläche als Kenngröße – Grundriss-Beispiel
Richtig rn
aber die Wohnfläche ist nun mal (leider) eine Kenngröße, von der die Kaufentscheidung mit abhängig gemacht wird. Ich sage ja auch vielen Bauherren, ich kann Ihnen ein Haus mit 120 m² Wohnfläche planen mit einem 30 m² großen Flur und einem 25,5 m² großen Wohnzimmer. Ich stimme Ihnen da ja vollstens zu. Aber seien wir doch mal ehrlich, wie viele Doppelhaushälfte mit gleichem 08-15-Grundriss gibt es. Der Zuschnitt ist bei den verschiedneen Anbietern identisch nur die Wohnfläche und der Preis sind die ersten Kenngrößen, stimmen die, wird die Ausstattung hinterfragt. Nur bei der ersten Werbung (z.B. durch Zeitung etc.) kann man nun mal nicht die ganze BBS auflisten, sondern Preis und Wohnfläche und daran wird im Vorfeld doch schon selektiert, oder? Und wenn man das in die Köpfe der Bauherren bekommt, dass es nicht nur auf die beiden Kenngrößen ankommt, sind wir^schon ein ganzes Stückchen weiter. Und wenn wir es auch noch schaffen, an dem ganz einfachen Mittel, die Wohnflächenberechnung auf ihre Formrichtigkeit zu überprüfen, wäre das doch schon der nächste Schritt. -
Wohnfläche: Ansatz von Raum, Putz, Fenster – Kundenaufklärung!
soso
Herr zack, das sind doch Milchmädchenrechnungen, das wissen sie doch ganz genau. oder wird in ihrer Region Wohnfläche nach einem staatlich festgelegten m²-Preis verkauft?- bitte jetzt nicht sauer sein wegen dem mädchen, im Süden der Republik darf man das so sagen --
Herr Plecker, setzen sie doch den Raum und die Flächen an, die sie verkaufen, das ist doch nicht unanständig, und dann erklären sie das ihrem Kunden, wie das gerechnet ist, da verhalten sie sich marktkonform?
- wie gehen sie denn mit rohbaumaßen abzgl. 3 % oder Fertigmaßen um=>Fertigmaße bei Ansatz von 1,5 cm für Putz ergibt mehr m²?
- Fenster- und wandnischen etc. (§ 43)
- Balkonen "können" bis zu 50 % angerechnet werden (§ 44 II. BVAbk.) etc
sie sollten nicht den wehklagenden samariter darstellen, es gibt einfach eine varianz in der Berechnung der Wohnfläche, und da ist es nicht unanständig das maximale zu rechnen! und dazu gehört auch der Abstellraum in der Wohnung und der Raum unter eingeschossigen Treppen.
und wenn ich als Architekt die Wohnfläche für ein nach dem soz. wobau zu förderndes EFHAbk. berechne, rechne ich "kann"-Flächen minimal. Ich will ja dann möglichst viel m² für den Bauherrn erreichen. was ist daran denn so verwerflich --- -
Wohnflächenberechnung: Spielräume nutzen – Kunden verlieren?
Türlich!
Klar ist es in Ordnung, sich Rahmen des Zulässigen zu bewegen. Fensternischen werden auch bei mir eingerechnet, wenn zulässig. Ich arbeite jedoch noch mit der pauschalen 3 %-Abzugsgeschichte. aber Sie haben es noch nicht richtig erkannt, rn, sorry, aber Sie sagen mir, ich solle es dem Kunden sagen, dass ... aber wie oft kommt es vor, dass der Kunde erst gar nicht mehr zu mir kommt, weil er auf die "falschen" Berechnungen reingefallen ist. Wohnfläche nach DINAbk. 283, Terrasse mit eingerechnet, die letztlich gar nicht im Leistungsumfang enthalten ist und und und. Wenn ich den Kunden einmal mir gegenüber sitzen habe, ist er erstmal zu r Aufklärung verhaftet, aber bis das oft so weit ist. Ich will hier ja gar nicht, die vorhandenen Spielräume der II. BVAbk. anprangern, ich kritisiere lediglich die hinzunahme von alten ungültigen Normen oder Flächen, die doch gar nicht erbracht werden, oder im Zuge einer nachträglichen logischen Umplanung Aufgrund nicht möblierbarer Räume entfallenden Grundflächen. -
Falsche Flächenberechnung: Abmahnen statt Weinen – DIN 283
dochdoch
Herr Plecker, ich habe es schon erfasst!
wenn denn einer nach der antiken DINAbk. 283 rechnet, und illegales macht, hilft eh nur abmahnen, und das macht dann am besten gleich der ra. wenn sie ihre konkurennten soweit beobachten, dass sie von falschen, betrügerischen Berechnungen wissen, sollten sie reagieren und nicht weinen 🙂
also rechnen sie doch maximal, dann kommen noch mehr Kunden, und die klären sie dann auf, wie diese Berechnungen erstellt wurden. die II. BV ist ja was die Flächenberechnung angeht auf eine DIN a 4 Seite zu bekommen, oder? für die VOBAbk./b braucht man schon zwei (bei 6 pt schrifthöhe) -
Wohnflächenverlust: Umplanung & Terrassen – Unzulässiger Verkauf?
Abmahnen ist gut ...
Abmahnen ist gut habe bereits mit meinem RA darüber gesprochen. Anders geht's nicht. Aber die Sache mit dem anderen Beispielen (nachträglich erforderliche Umplanung, hierdurch Wohnflächenverlust, Terrassen mit einrechenen) sieht anders aus. Nach II. BVAbk. ist das ja alles zulässig, wird vom Mitbewerber zwar nicht geleistet aber die Zahl der Grundfläche mitverkauft und das ist unzulässig? -
Bauträger-Info: Berechnungsmethode & Unterschiede – Wichtig!
Nord oder Süd
der m² Preis ist nicht festgelegt, aber darum geht es auch nicht, rn ... was halten Sie sich denn so an dem m² -Preis fest? Es geht um die Fläche. Und eben darum, das die meisten Bauträger die Bauherren nicht darüber informieren nach welcher Methode gerechnet wird und was die Unterschiede sind. Dem Milchmädchen nützt es auch nichts, wenn Sie ihm die Flächen unter den Dachschrägen als vollwertige Wohnfläche verkaufen. Und ob es nun 20.000,30.000 oder 60.000 DM sind, um die der Bauherr betrogen wird ist hier im Forum auch egal, Hauptsache, der Bauherr weiß um die Problematik! Zack -
Flächenermittlung: Grundlage in Bauleistungsbeschreibung angeben!
Wenn ich mich mal als Ur-Fragesteller wieder einmischen darf ...
Es ist schön zu sehen, wie eine einfache Frage so kontrovers diskutiert werden kann, auch wenn man sich von der Urfrage soweit entfernt hat. Finde ich toll..
Um als Baulaie/Bauherr in spe zu sprechen: Die Fläche der Objekte
ist schon interessant. In der Regel wird auch bei guten Bauleistungsbeschreibungen die Grundlage der Flächenermittlung angegeben. Woran es hapert, ist die Materie, die dahinter steckt,
will sagen, kaum so ein Dummy wie ich kann ohne 100 %ige Kenntnis der Berechnungsverordnungen genau die Unterschiede erkennen.
Hallo Herr Zack, ja Aufklärung in diesem Bereich tut wirklich not. Aber besch.. fühle ich mich nicht, wenn die Dachschrägen als vollwertige Fläche verkauft werden. Für die meisten BH ist doch eher entscheidend, ob sie ihre Möbel hineinzwängen können. Ich hatte bislang nicht das Gefühl, dass die Einfamilienhaus ausschließlich nach Wohn- / Nutzfläche (Wohnfläche, Nutzfläche) verkauft werden (Schubladengrundrisse vorausgesetzt) auch wenn das werbewirksam so dargestellt wird. -
Wohnfläche vs. Preis: Unlauterer Wettbewerb im Hausbau?
Das bedarf wohl einer Umfrage
denn ich habe schon die Erfahrung gemacht, dass die Häuser nach der Wohnfläche verkauft werden. Möglichst viel Wohnfläche für möglichst wenig Geld - das wollen einige, mache, viele, alle? Bauherren und so werden die Häuser dann auch angeboten. Ist ja kein Problem, wenn da nicht die Versuchung nähe liegt, diese Wohnflächen-Preis-Qlympiade in unlauteren Wettbewerb laufen zu lassen. -
Reihen-/Doppelhaus: m²-Preis als Werbeargument – EFH anders?
Hallo Herr Plecker,
vollkommen d'Accord. Der m²-Preis ist DAS Werbeargument schlechthin - bei Reihen- und Doppelhäuser (Reihenhäuser, Doppelhäuser), also in Bereichen, in denen man Grundrisse nur sehr eingeschränkt variieren kann. Aber ich meine, im Einfamilienhaus-Bau, bei dem Grundrisse und somit Raum- / Flächengestaltung stärker variiert werden kann, tritt das Verkaufsargument "DM/m²" stark zurück; da will der BH seine Vorstellungen miteinbringen und nicht Fläche herausschinden. Entweder man braucht die 1,5 m² unterhalb der Treppe - oder man braucht sie nicht. Da ist das Gesamtkonzept und die Qualität der entscheidende Kaufgrund, nicht jedoch, ob Anbieter XY gegenüber Anbieter ZZ bei identischem Grundriss in der Berechnung 3 m² mehr in der Berechnung zu stehen hat. Hauptsache es ist eindeutig und nachvollziehbar, ohne Taschenspielertricks. Wer als Bauherr nur auf "DM/m²" schaut, ist selbst schuld. Aufklärung tut not, dafür ist dieses Forum doch hervorragend geeignet. Weiter so! -
Festpreis vs. Wohnfläche: Besseres Konzept trotz höherem Preis?
Schenau!
Da haben Sie Recht, Herr Ochtrup! Bei 08-15-Grundrissen wird um Die Größe der Wohnfläche gekämpft. Bei indivieduellen Häusern weniger - da haben Sie wirklich Recht, aber trotzdem wird auch von Diesen Bauherren der Festpreis durch Die Wohnfläche diviDiert und das Ergebnis mit zur Kaufentscheidung genommen, obwohl der vielleicht teurere das bessere Konzept geplant hat. Und nun haben wir schon zwei Größen, mit denen Schindluder betrieben wird: Die genaue Definition der Leistung für einen Festpreis (steht zunächst "versteckt" in der BBS) und Die Wohnfläche mit all ihrem Möglichkeiten und darüber hinaus. Eine größere Wettbewerbsverfälschung gibt es doch gar nicht, oder? -
Hausentwurf: Räume & Anordnung vor m² – Bauträger-Auswahl
Sehe ich auch so!
Wir haben beim Entwurf unseres Hauses sowie bei der Auswahl des Bauträger nicht die Frage nach den m² sondern nach der Anzahl der Räume sowie der Anordnung in den Vordergrund gestellt. Die m² waren nur eine Hilfestellung für den Bauträger, um eine Vorstellung vom gewünschten Umfang des Vorhabens zu haben.
Letztlich haben wir einen Bauträger gewählt, der für den gleichen Preis 8 m² weniger Fläche geboten hat. Da waren aber die Räume im OGAbk. alle gleich groß (also kein Streit unter den Kindern!), der Keller 12 cm höher, und die Ausstattung besser. Dafür hatte der - nicht ausgewählte - Bauträger deutlich mehr Platz für Verkehrsflächen verschwendet.
Wir haben im Gespräch mit anderen Bauherren festgestellt, dass das Interesse an den absoluten m² in dem Maße abnimmt, wie die BH sich in die Konzeption des Hauses und der darin stattfindenen Tagesabläufe vertiefen. Das sind aber nur wenige, und wir werden eben von vielen für die Mühe belächelt, die wir in die Konzeption gesteckt haben. Fragen nach dem Raumgefühl beim Türöffnen, Ergonomie beim Wäschetransport, Stellflächen für Haushaltsgerät in günstiger Position, ausgewogenen Außenansichten und dem vermeiden von Stilbrüchen (ich denke da nur an viele Türklinken *grusel*) usw. machen sich eben die meisten erst nach dem Einzug (das sind dann die Häuser, in denen sich im EGAbk. nicht einmal ein Platz für den Staubsauger findet, und das sind erschreckend viele). All diese Dinge sind so viel wichtiger als 3,5 m² zusätzliche - evtl. gar nicht nutzbare - Wohnfläche. -
Planungskonzepte: Bauherren zum Umdenken bewegen – Dozent Alde!
Herr Alde wird nun Dozent
Sie haben da vollkommen Recht. Ich wollte, alle Bauherren würden bezüglich der Planungskonzepte sich so viele Gedanken machen. Vielleicht ist es auch Unwissenheit oder der fehlende Mut ("wird dann bestimmt zu teuer"). Herr Alde sollte diese Aussage öffentlich immer und immer wieder kundtun. Die, die Sie müde belächeln werden's auch irgendwann kapieren! -
Flächenverkauf: Augenmerk auf Art der Flächen – Hausbau-Tipps
Herr Alde
Sie haben völlig recht, und ist dann auch mit einer individuellen Planung vergleichbar. 70-80 % der Einfamilienhaus werden jedoch von der Stange gekauft und die Leute beschäftigen sich nur mit DM/m² und der Baubeschreibung. Für Grundrissänderungen nehmen sie dann zusätzliche Mehrkosten in Kauf. Ich wollte die Bauherrn nur nochmal drauf stoßen, hier besonderes Augenmerk auf die Art des "Flächenverkaufs" durch die Bauträger zu legen. Das ich den Hausbau mit guten Architekten als Treuhänder des Bauherrn, einem guten Unternehmer, bei dem der Handschlag noch etwas zählt und einem an guter Gestaltung gelegenen Bauherrn favorisiere ist ja nun allen bereits bekannt. Dann macht Bauen nämlich Spaß! Zu Herrn Ochtrup noch: Sie glauben ja gar nicht, was man sogar noch für Möglichkeiten im Reihen- und Doppelhausbau (Reihenbau, Doppelhausbau) hat, was moderne Grundrisse angeht ... die Menschen lassen sich eben nur nicht auf moderne Grundrisse und gute Gestaltung ein, wie die Beiträge zeigen hören sie lieber auf selbsternannte fachkundige? Bekannte, informieren sich im Baumarkt oder sind vielleicht einfach schlichtweg überfordert, was ihre Lebensinvestition Haus angeht. Gruß Herr Zack -
Psychologie im Hausbau: Individualität vs. Standardprodukt-Preis
Herr Zack, ich kann's den Bauherren nicht zum Vorwurf machen ...
... denn dabei spielt Psychologie eine große Rolle. Die innere Einstellung, Individualität ist zu teuer oder gar nicht bezahlbar hemmt die Freiheit der Bauherren. Schwellenängste werden nicht überwunden. Man greift auf das Standartprodukt zurück, bei dem der Preis von vorneherein dasteht und man selbst entscheiden kann, ob's ins Budget passt. Dabei versteifen sich die Bauherren auf den Preis und die Wohnfläche (denn das ist die erste und wohl scheinbar einzige Individualität). Es kommt bei mir sehr häufig vor, dass Kunden "irrtümlich" bei mir landen und eigentlich eine Gebrauchtimmobilie kaufen wollen und dann völlig überrascht sind, was Sie für ihr geplantes Budget im Neubaubereich alles bekommen ohne das ich Dumpingpreise mache. Der AHA-Effekt kommt sehr häufig. Da gehen die Menschen los und suchen eine Gebrauchimmo weil sie glauben, dass ein Neubau viel zu teuer sei und erleben bei mir dann die Überraschung. Und das ist die entsprechende Überzeugungsarbeit, die ich zu leisten habe, und dabei spielt die Psychologie eine große Rolle. -
Bau.DE: Wichtige Infos VOR der Hausbau-Planung nutzen!
Und wer Plecker nicht kennt ...
sollte wenigstens BAU.DE kennen 🙂 Wie schon gesagt: VOR der Planung. -
Hausbau: Psychologie & Bautheologie am Abend – Prost!
noch wichtiger wird am Abend ...
neben der phsychologie die Bautheologie..
prost! -
Bautheologie hat eine eigene Forumsüberschrift
Nennt sich nur anders ... -
Reihen-/Doppelhausbau: DM/m² entscheidend – Gestaltung zweitrangig?
Glaube ich wohl, Herr Zack, dass ...
Glaube ich wohl, Herr Zack, dass es interessante, wohldurchdachte und kreative Grundriss- und Fassadengestaltungen im Reihen- / Doppelhausbau (Reihenbau, Doppelhausbau) gibt. Aber wie sieht denn (leider) die Realität aus: Diese Haustypen werden meist von Generalunternehmer/Bauträger schnell hochgezogen und DANN erst am Markt angeboten (meist im Rohbau). Dann kommt wieder das Argument DM/m² in's Spiel. Mir ist bislang noch kein Angebot unter die Pupillen gekommen, bei dem man als Käufer ENTSCHEIDEND an der Gestaltung beteiligt werden kann. Wenn Sie den Türanschlag von DINAbk. rechts nach DIN links im Vorfeld wechseln können, sind sie als BH/Käufer gut bedient. Sind Ihnen Fälle bekannt, bei denen sich 3 oder mehr BH zusammentun und im Reihenhausbau ihre Vorstellungen einbringen können? Doppelhaushälfte/Reihenhäuser werden meist von Baufirmen initiert, der "Bauherr" bleibt außen vor. Man wird als BH bzw. Interessent doch meist vor vollendete Tatsachen gestellt. Obwohl, dass Wort Bauherr ist falsch, muss Käufer heißen ... - und seien wir doch mal ehrlich: auf DIESEM Markt, wo Häuser als Ware dargeboten werden und nicht als individuelle Umsetzung einzelner Vorstellungen, wird halt beschissen. Aber, der Bauherr, der sein Haus nur als Konsumobjekt betrachtet (wie ein Pkw), hat es vielleicht nicht besser verdient ... Im Einfamilienhaus-Haus-Sektor abseits der 0815-Grundrisse mag das anders aussehen. Aber ich schweife ab und höre lieber auf.
Schönen Abend noch -
Architektur-Wettbewerb: Bauträger-Zuschlag in NRW – Erfolgsmodell!
Herr Ochtrup, grundsätzlich haben Sie Recht!
Und deshalb habe ich vor einiger Zeit auch mal die Frage hier ins Forum gestellt (da war ich hier noch ein Neuling), ob es nicht denkbar wäre, wenn die Bauträger einen Architektur-Wettbewerb bestehen müssen, bevor sie den Zuschlag für die Grundstücke bekommen. Das ist nun keine Theorie, sondern wurde bei uns in NRW schon mehrfach gemacht und es hat sich auch gelohnt. -
Wohnflächenberechnung: Varianten für individuellen Grundriss – LAKRA
Und dann gibt es noch die Auflagen auf die max. Wohnfläche ...
weil wir mit 3 Kindern es gewagt haben mit LAKRA zu bauen. Und eine Mindstgröße fürs Kinderzimmer etc. Und da wir noch individuelle Grundriss-Ideen hatten (wg. Nachbarn, Eisenbahnlinie etc.) war es mit einem Haus von der Stange eh nichts. Und was hat das jetzt mit Wohnflächenberechnung zu tun? Ganz einfach. Lt. Architekt lässt die Wohnflächenberechnung gewisse "Varianten" zu. Für eine Bauträger mehr m², für uns rechnerisch weniger m². Und dann zählt mal die Terrasse dazu oder nicht. Ebenso mit Treppenhaus und Spitzgiebel. Alles schön "dehnbar". Jeder wie er es braucht. OK, für uns war es dann in diesem Fall OK, aber für einen Käufer? Werde mir wohl (wenn ich dazu komme) jetzt nach dem Einzug mal die Mühe machen und alle Räume "exakt" Vermessen. Denn CAD-Programme sind geduldig. -
Wohnfläche: Vorsätzliche Falschangaben & Betrug beim Hauskauf
Vorsatz
Ich habe sehr lange ein Haus gesucht und sehr viele Häuser nachgerechnet. In den meisten Fällen wurde die Wohnfläche zu groß angegeben, Oder es wurden Terrassen eingerechnet, welche nicht im Kaufvertrag waren. Für mich ist das glatter Vorsatz oder besser gesagt, BETRUG. Am "liebsten" sind mir die, die eine Zirka-Wohnfläche in die zweite Stelle nach dem Komma angeben. Glauben die Bauträger, die Kunden sind blöd. Ansonsten kann ich mir diese vertrauenszerstörende Werbung nicht erklären. -
Wohnflächenermittlung: Laien, Bauträger & Architekten-Unwissenheit
Tsch-Entschuldigung ...
Tsch-Entschuldigung aber die Kunden sind blöd - nein - blöd ist der falsche Begriff - sie sind Laien und nicht jeder rechnet die Wohnfläche nach bzw. weiß, auf welcher Grundlage die Wohnfläche ermittelt wird. Das wissen ja teilweise die Bauträger oder Architekten nicht, traurig aber wahr. Das mit den Terrassen habe ich auch schon bei uns in Goch erlebt. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Wohnflächenberechnung Treppe: DINAbk., Abstellraum & Geschosszuordnung
💡 Kernaussagen: Die korrekte Wohnflächenberechnung von Treppenhäusern und Räumen unter Treppen ist komplex und oft fehleranfällig. Die DIN 277 und die II. BVAbk. sind wichtige Regelwerke, die jedoch unterschiedlich interpretiert werden können. Bauträger neigen teils zu ungenauen Angaben, was zu Streitigkeiten führen kann. Eine transparente Kommunikation und korrekte Berechnung vor Vertragsabschluss sind entscheidend. Bauherren sollten sich umfassend informieren und ggf. rechtlichen Rat einholen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Wohnflächenberechnung: Abstellräume innerhalb Wohnung abziehen! werden Abstellräume innerhalb der Wohnung nicht zur Wohnfläche gerechnet. Dies sollte bei der Prüfung von Angeboten beachtet werden.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag DIN 277: Korrekte Berechnung von Treppenräumen & Wohnflächen wird klargestellt, dass Treppenräume lotrecht auf die darüber liegende Grundrissebene projiziert werden müssen. Die DIN 277 ist für die Berechnung von Nutzflächen relevant, nicht die DIN 276.
🔴 Risiko: Der Beitrag Wohnfläche: Vorsätzliche Falschangaben & Betrug beim Hauskauf warnt vor vorsätzlichen Falschangaben bei der Wohnfläche, die als Betrug gewertet werden können. Es wird empfohlen, die Angaben genau zu prüfen und gegebenenfalls nachzumessen.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten vor Vertragsabschluss eine detaillierte Wohnflächenberechnung nach II. BV einfordern und diese von einem unabhängigen Experten prüfen lassen. Der Beitrag Flächenermittlung: Grundlage in Bauleistungsbeschreibung angeben! betont die Wichtigkeit, dass die Grundlage der Flächenermittlung in der Bauleistungsbeschreibung angegeben wird.
Die Diskussion zeigt, dass die Wohnflächenberechnung ein komplexes Thema ist, bei dem es viele Interpretationsspielräume gibt. Umso wichtiger ist es, sich als Bauherr umfassend zu informieren und sich nicht blind auf die Angaben der Bauträger zu verlassen. Eine transparente Kommunikation und eine korrekte Berechnung sind die Grundlage für ein erfolgreiches Bauprojekt. Die Beiträge Kaufentscheidung: Wohnfläche als Kenngröße – Grundriss-Beispiel und Hausentwurf: Räume & Anordnung vor m² – Bauträger-Auswahl regen dazu an, neben der reinen Wohnfläche auch den Grundriss und die Raumaufteilung zu berücksichtigen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
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