Überstunden und Zuschläge nach Tarif
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Überstunden und Zuschläge nach Tarif

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, wie die "Zuschläge § 3 Abs.6 " und "Überstunden § 3 Abs.5 " nach "BRTV  -  Bundesrahmentarifvertag für das Baugewerbe" zu verstehen sind?

Nach § 3 Abs.6 sind folgende Zuschläge zu bezahlen:

  • Überstunden 25 %
  • Nachtarbeiten 20 %
  • Sonntag 75 %
  • Feiertage 200 %

"Fallen mehrere Zuschläge an, sind alle Zuschläge nebeneinander zu zahlen."

Nach § 5 sind Überstunden welche, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehen.

Fragen:

  • Feiertags werden 10 Std. gearbeitet, also werden folgende Zuschläge fällig 200 % + 25 % Überstunden für alle 10 Stunden  -  also 225 % für jede Stunde? Oder anderes gefragt werden Sonntagszuschläge und Feiertagszuschläge immer mit +25 % für Überstunden berechnet?
  • Oder ist es so das in den Zuschlägen Sonntag 75 % und Feiertage 200 % die 25 % schon enthalten sind?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Viele Grüße

Vinzent

  • Name:
  • Vinzent Hardt

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