(z.B. in Bayern nur Klasse 1-3) Wie sieht es mit Erweiterung der Befugnisse aus?
Nils
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(z.B. in Bayern nur Klasse 1-3) Wie sieht es mit Erweiterung der Befugnisse aus?
Nils
Der Brandschutzbeauftragte ist vom Arbeitgeber beauftragt, im Gebäude Brandschutzmaßnahmen zu überwachen, zu Beraten, zu unterstützen usw. Der Arbeitgeber delegiert seine Verpflichtung zum Schutz der Mitarbeiter.
Ein Brandschutzkonzept (in Verbindung mit Baugenehmigungsverfahren) wird i.d.R. vom Entwurfsverfasser (Architekt und Ähnliche) erstellt. Oft delegiert es der (alles betreuende und überwachende) Entwurfsverfasser auf spezialisierte Fachplaner. im Regelfall wird nur bei Sonderbauten der Nachweis von der Behörde geprüft.
Bescheinigen (= anstatt der Behörde prüfen und als richtig bestätigen) darf den Brandschutznachweis (eines anderen Planers) nur ein Sachverständiger für baulichen Brandschutz. (in anderen Bundesländern auch Prüfsachverständiger)
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