Pflastereinbau nach VOB oder anderer Richtlinie?
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Pflastereinbau nach VOB oder anderer Richtlinie?

Hallo,

eine Gemeinde erneuert die Bürgersteige und tauscht somit das vorhandene Pflaster gegen Neues aus. Bei dieser Aktion wird an den Grundstücksgrenzen Noppenfolie zum Schutzder Häuser und Mauern aufgestellt  -  dies relativ tief im Unterbau des des Pflaster beginnend! Nun sind aber an verschiedenen Gebaäuden und Gartenmauern diese Folien nicht eingebracht worden  -  ist dies nun Pfusch oder gibt es für diesen Schutz ein gewisse Definition nach VOBAbk. oder einer anderen Baurichtlinie?

Wer hat dazu eine gute Idee?

Danke

  • Name:
  • TOM
  1. Gibt es keine Richtlinie, an die ...

    Gibt es keine Richtlinie, an die sich der "Pflasterer" halten muss?

    Irgendjemand muss Ihm ja auch gesagt haben, dass er bei einigen Gebäuden diese Noppenfolie anbringen muss und bei anderen nicht! Oder hatte er den Auftrag, überall diese Folie anzubringen und hat diese dann manchmal vergessen?

    Für mich wäre wichtig, ob es dafür eine grundsätzliche Vorgehensweise gibt!

    Danke TOM

  2. Mmh

    Mal ganz ketzerisch: Da es sich bei der Noppenbahn um eine Trennfolie zwischen Erdreich und Bauwerksabdichtung handelt, muss sie ja nur eingebaut werden, wenn eine schützenswerte Bauwerksabdichtung erkennbar ist. Vielleicht haben die betreffenden Hausbesitzer die Gunst der Stunde genutzt und schnell ihre Sockel mit Bitumenanstrich oder KMB abgedichtet, als es freigeschachtet war. Klar, dass dann auch eine Noppenbahn davor gehört. Ansonsten stehen solche Vorgaben in keiner Pflasterregel, da es sich nicht um Pflasterarbeiten handelt, sondern um ein Schnittstellenproblem zwischen Pflaster und Bauwerk.
  3. Hmmmm, wurum müssen nur Schutzanstriche geschützt werden? Du ...

    Hmmmm, wurum müssen nur Schutzanstriche geschützt werden? Du Hmmmm,

    warum müssen nur Schutzanstriche geschützt werden? Du suggerierst hier, dass der Pflasterer erkennt was schützenswert ist und was nicht  -  also ein schlecht isolierter Keller nicht geschützt werden muss!?!?

    Gibt es für den Pflasterer keine Richtlinie, die Ihm genau diese Entscheidung abnimmt? (DINAbk. 18195 oder sowas ähnliches)

    Danke TOM


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