Was muss ich beachten wenn ich jemanden aufs Dach schicke?
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Was muss ich beachten wenn ich jemanden aufs Dach schicke?

Hallo, ich habe ein großes Haus. Dieses ist Sanierungsbedürftig.
ich habe jemanden auf 400 € Basis angestellt.
Dieser hat 3 Jahre Dachdecker gelernt (ohne Abschluss) danach 10 Jahre auf dem Dach gearbeitet und dann noch 10 Jahre Gerüstbauer gelernt.
ICh möchte mir von Ihm Dacharbeiten vornehmen lassen.
Ich brauche jetzt keine blödeleien als Antwort alla "mache es wenn Du in den Knast willst" oder sonst was.
Ehrliche Vernünftige Antworten auf meine Frage:
Darf ich den Mann ein privates Gerüst aufbauen lassen und auf dem Dach arbeiten lassen. Traufhöhe deutlich über 3 Meter.
Oder anders gefragt, was darf ich den Mann auf dem Dach machen lassen, ohne dass ich als "Unternehmer" und Arbeitgeber in die Bredullie komme?
Vielen Dank
  • Name:
  • Ernesto
  1. UVV

    Hallo,
    wenn sie ein Unternehmer sind müssen sie bei der Jeweiligen Berufsgenossenschaft angemeldet sein, und sobald sie Mitarbeiter haben auch 400 € Kräfte sind sie über die BG versichert.
    Damit sie auch bei einem unfall versichert sind müssen die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden.
    Gehen sie mit dieser Angelegenheit sehr rücksichtvoll um.
    MfG
  2. Was ist wenn der Ernesto

    Hallo,
    Was ist wenn der @Ernesto kein Unternehmer, sondern Privatmann wäre.
    Darf er alles machen, was er erzählt hat?

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