ATV-Abweichungen im Leistungsverzeichnis: Wie klar müssen sie sein? VOB-konform?
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ATV-Abweichungen im Leistungsverzeichnis: Wie klar müssen sie sein? VOB-konform?

Was zunächst wie eine tumbe Frage anmutet, hat (zumindest für mich) einen wichtigen Hintergrund:
wie deutlich muss in einer Leistungsbeschreibung / einem Leistungsverzeichnis nach VOBAbk. deutlich gemacht werden, dass die angebotenen Lieferungen und Leistungen von der ATV gemäß VOB/C abweichen?
Genügt z.B. die Angabe "Vordachschalung aus 15 mm starken Nut- und Federbrettern", wenn die DINAbk. 18334 3.5.4 16 mm fordert? Oder muss explizit die Abweichung von der ATV benannt werden ("im Gegensatz zu DIN 18334 ... ")?
Gelten im genannten Beispiel die anderen Forderungen der ATV (z.B. Güteklasse II) dann trotzdem?
Zweites Beispiel (gravierender)
Durch die DIN 18355 gilt für Türen die DIN 18101 (und damit die genormten Maße der Türblätter etc.). Wenn nun im LVAbk. aufgeführt wird: "Massive Kiefernrahmentür, ..., ..., lichtes Durchgangsmaß: 78,0 x 203,5 cm, Rahmenaußenmaß: 89,0 x 209,0 cm", reicht das dann aus, um die Nicht-Einhaltung der DIN 18101 ausreichend kund getan zu haben?
Ratlos (mal wieder)
Jochen
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  • Jochen
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    Um Abweichungen von den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) im Leistungsverzeichnis (LVAbk.) korrekt zu kennzeichnen, ist eine eindeutige und detaillierte Beschreibung erforderlich. Ich empfehle, jede Abweichung explizit zu benennen und die betroffene ATV-Position zu referenzieren.

    Beispiel: Statt "Vordachschalung mit Nut- und Federbrettern" sollte bei Abweichung von der Standardausführung präzisiert werden: "Vordachschalung mit Nut- und Federbrettern, abweichend von ATV DINAbk. 18334, Punkt 3.5, Güteklasse 2".

    Bei Türblättern und Rahmenmaßen ist es wichtig, sowohl das Durchgangsmaß als auch das Rahmenaußenmaß anzugeben, besonders wenn diese von den üblichen Normen abweichen. Eine Formulierung wie "Massive Kiefernrahmentür, Durchgangsmaß 89 cm, Rahmenaußenmaß 90 cm, abweichend von DIN 18101, Punkt 4.16" schafft Klarheit.

    👉 Handlungsempfehlung: Führen Sie alle Abweichungen von den ATV-Bestimmungen detailliert im Leistungsverzeichnis auf und verweisen Sie auf die entsprechenden ATV-Positionen, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen)
    Die ATV sind Bestandteil der VOBAbk./C und beschreiben die technischen Anforderungen an Bauleistungen. Sie definieren Standards für Materialien, Ausführung und Qualität. Die ATV sind branchenspezifisch und werden regelmäßig aktualisiert. Verwandte Begriffe: VOB, DIN-Normen, Leistungsverzeichnis.
    VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
    Die VOB ist ein deutsches Regelwerk für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen. Sie besteht aus den Teilen A (Vergabe), B (Vertragsbedingungen) und C (Technische Vertragsbedingungen). Die VOB regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggebern und Auftragnehmern. Verwandte Begriffe: ATV, Leistungsverzeichnis, Bauvertrag.
    Leistungsverzeichnis (LV)
    Das Leistungsverzeichnis ist eine detaillierte Aufstellung aller zu erbringenden Bauleistungen. Es enthält Beschreibungen der Leistungen, Mengen und Qualitäten. Das Leistungsverzeichnis dient als Grundlage für die Angebotserstellung und die Abrechnung. Verwandte Begriffe: VOB, ATV, Ausschreibung.
    DIN-Norm
    DIN-Normen sind technische Standards, die vom Deutschen Institut für Normung (DIN) herausgegeben werden. Sie legen Anforderungen an Produkte, Verfahren und Dienstleistungen fest. DIN-Normen dienen der Qualitätssicherung und der Vergleichbarkeit. Verwandte Begriffe: ATV, VOB, EN-Norm.
    Ausschreibung
    Eine Ausschreibung ist die öffentliche oder beschränkte Aufforderung an Unternehmen, Angebote für bestimmte Leistungen einzureichen. Sie dient dazu, den wirtschaftlichsten Anbieter zu ermitteln. Die Ausschreibung basiert auf einem Leistungsverzeichnis. Verwandte Begriffe: VOB, Leistungsverzeichnis, Angebot.
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer über die Erbringung von Bauleistungen. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien. Der Bauvertrag basiert auf dem Leistungsverzeichnis und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verwandte Begriffe: VOB, Leistungsverzeichnis, Werkvertrag.
    Durchgangsmaß
    Das Durchgangsmaß bezeichnet die tatsächliche, freie Öffnungsweite einer Tür oder eines Durchgangs. Es ist das Maß, das tatsächlich für den Durchtritt zur Verfügung steht, wenn die Tür geöffnet ist. Das Durchgangsmaß ist besonders wichtig für die Barrierefreiheit. Verwandte Begriffe: Rahmenaußenmaß, Türblatt, Zarge.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet ATV im Zusammenhang mit der VOB?
      ATV steht für Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Sie sind Bestandteil der VOB/C und beschreiben die technischen Ausführungsstandards für verschiedene Bauleistungen. Die VOB ist ein umfassendes Regelwerk für Bauverträge, das aus den Teilen A, B und C besteht.
    2. Warum ist die genaue Kennzeichnung von ATV-Abweichungen wichtig?
      Eine genaue Kennzeichnung von Abweichungen ist wichtig, um Missverständnisse und Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vermeiden. Sie stellt sicher, dass alle Beteiligten die vereinbarten Leistungen und deren Abweichungen von den Standardnormen verstehen.
    3. Wie detailliert müssen Abweichungen im Leistungsverzeichnis beschrieben werden?
      Abweichungen sollten so detailliert wie möglich beschrieben werden. Es ist ratsam, nicht nur die Art der Abweichung zu nennen, sondern auch die betroffene ATV-Position und die genauen Spezifikationen der abweichenden Leistung.
    4. Was passiert, wenn Abweichungen nicht ausreichend gekennzeichnet sind?
      Wenn Abweichungen nicht ausreichend gekennzeichnet sind, kann dies zu Auslegungsstreitigkeiten führen. Im schlimmsten Fall kann der Auftragnehmer die Leistung gemäß den Standard-ATV-Bestimmungen erbringen, auch wenn der Auftraggeber eine abweichende Leistung erwartet hat.
    5. Welche Rolle spielt die DIN-Norm bei der Kennzeichnung von Abweichungen?
      DIN-Normen sind ein wichtiger Bestandteil der ATV. Bei Abweichungen von DIN-Normen sollte dies explizit im Leistungsverzeichnis angegeben werden, idealerweise mit Angabe der genauen DIN-Norm und der abweichenden Spezifikation.
    6. Muss jede Abweichung einzeln aufgeführt werden, oder genügt eine allgemeine Klausel?
      Eine allgemeine Klausel genügt nicht. Jede Abweichung muss einzeln und detailliert aufgeführt werden, um Klarheit und Transparenz zu gewährleisten.
    7. Was ist der Unterschied zwischen Durchgangsmaß und Rahmenaußenmaß bei Türen?
      Das Durchgangsmaß ist die tatsächliche freie Breite und Höhe, durch die man gehen kann, wenn die Tür geöffnet ist. Das Rahmenaußenmaß bezieht sich auf die Gesamtabmessungen des Türrahmens, einschließlich aller Zargen und Verkleidungen.
    8. Wie kann man sicherstellen, dass alle Abweichungen korrekt im Leistungsverzeichnis erfasst sind?
      Es ist ratsam, das Leistungsverzeichnis sorgfältig zu prüfen und alle Abweichungen mit dem Auftraggeber abzustimmen. Eine frühzeitige Kommunikation und Klärung von Unklarheiten hilft, Fehler zu vermeiden.

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  2. ATV/VOB: Leistungsverzeichnis – Keine Kennzeichnungspflicht für Abweichungen

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    gar nicht
    Abweichungen müssen gar nicht kenntlich gemacht werden. Mit einem Leistungsverzeichnis werden beliebige Leistungen beschrieben. Ich kann als potenzieller AG jeden Unsinn anfragen und als potenzieller AN jeden Unsinn anbieten. Mit "Unsinn" meine ich Leistungen, die von TVs und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) abweichen. "LV nach VOBAbk." ist ein wenig sinnvoller Begriff. Da die VOB vorformulierte Vertragsbedingung ist, wird sie erst relevant, wenn ein Vertrag geschlossen wird. Wird dort nichts zusätzlich vereinbart, liefert § 1 VOB/B die Widerspruchsregel mit: vorrangig gilt das LV, erst dann die ATV. Bei der Ausführung von "Unsinn" wird es dann spannend. Als AGAbk. kann ich diesen ausdrücklich ausführen lassen, "wenn nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen" (§ 4 VOB/B). Als AN darf ich ihn aber nicht ohne weiteres ausführen, wenn das Ergebnis gegen allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) verstößt. Dann sind zuerst Bedenken anzumelden.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    ATV-Abweichungen im Leistungsverzeichnis: Klarheit und VOBAbk.-Konformität

    💡 Kernaussagen: Im Kern der Diskussion steht die Frage, inwieweit Abweichungen von der ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) im Leistungsverzeichnis (LVAbk.) kenntlich gemacht werden müssen. Einigkeit herrscht, dass ein LV beliebige Leistungen beschreiben kann, auch solche, die von den a.a.R.d.T. (allgemein anerkannten Regeln der Technik) abweichen. Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) wird relevant, sobald sie Vertragsbestandteil wird, wobei ihre Bestimmungen im Konfliktfall Vorrang vor der ATV haben. Bedenken sind anzumelden, wenn Leistungen von den Regeln der Technik abweichen.

    ⚠️ Wichtig/Achtung: Laut ATV/VOB: Leistungsverzeichnis – Keine Kennzeichnungspflicht für Abweichungen besteht keine zwingende Notwendigkeit, Abweichungen von der ATV im Leistungsverzeichnis explizit zu kennzeichnen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Auftraggeber und Auftragnehmer sich blind auf unklare Formulierungen verlassen sollten.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Es wird empfohlen, bei Unklarheiten oder potenziellen Abweichungen von Normen und Richtlinien im Leistungsverzeichnis frühzeitig das Gespräch zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Eine transparente Kommunikation vermeidet spätere Streitigkeiten und sichert die Qualität der Bauleistungen.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie bei der Erstellung und Prüfung von Leistungsverzeichnissen stets die Übereinstimmung mit den relevanten ATV-Bestimmungen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Bei Abweichungen sollten diese klar und unmissverständlich im LV dokumentiert werden, um Missverständnisse und Nachträge zu vermeiden. Die VOB sollte als Vertragsgrundlage dienen, um die Rechte und Pflichten beider Parteien zu definieren.

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