VOB-Aufmaßregel für Mauerwerk-Öffnungen: Korrekte Berechnung nach VOB?
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VOB-Aufmaßregel für Mauerwerk-Öffnungen: Korrekte Berechnung nach VOB?

Hallo,
ich suche eine Aussagekräftige Regel zum Aufmaß bei Verblendmauerwerk.
Problem:
In der VOBAbk. findet sich kein Ansatz zum folgenden Sachverhalt.
Nehmen wir an, dass eine Wandscheibe unter einer Überführung hergestellt werden soll. Maße der Wand: b: 10 m x h: 4 m x t: 0,115 m.
Lichtes Maß der Überführung 4,30 m. Ab 2 m Mauerwerkshöhe sind zwei "Öffnungen" von 1 m x 2 m geplant.
Da die "Öffnungen" nicht überdeckt werden und auch nicht Raumhoch sind, greift die Aufmaßregel der VOB (übermessen wird < 2,5 m²) wohl nicht und es müssen die beiden "Öffnungen" abgezogen werden, oder?
Gruß
SPB
  • Name:
  • marcus
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    Ich verstehe, dass Sie eine eindeutige VOBAbk.-Regel für das Aufmaß von Mauerwerk-Öffnungen suchen. Leider ist die VOB in Bezug auf spezielle Details oft nicht erschöpfend.

    Generell gilt: Die VOB legt fest, dass nur tatsächlich vorhandene Bauteile aufgemessen werden dürfen. Das bedeutet, dass Öffnungen im Mauerwerk in der Regel vom Brutto-Wandmaß abgezogen werden müssen.

    Konkret bedeutet das für Ihr Beispiel:

    • Ermitteln Sie die Gesamtfläche der Wandscheibe (10 m x 4 m = 40 m²).
    • Messen Sie die Fläche der Öffnungen exakt aus.
    • Ziehen Sie die Summe der Öffnungsflächen von der Gesamtfläche ab.

    Wichtig:

    • Prüfen Sie, ob es im Bauvertrag spezielle Vereinbarungen zum Aufmaß gibt. Diese haben Vorrang vor den allgemeinen VOB-Regeln.
    • Dokumentieren Sie das Aufmaß detailliert und nachvollziehbar (z.B. mit Skizzen).

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie Unklarheiten bezüglich des Aufmaßes idealerweise vorab mit dem Auftraggeber, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    VOB
    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein deutsches Regelwerk, das die Vergabe von Bauaufträgen und die Vertragsbedingungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer regelt. Sie besteht aus den Teilen A, B und C.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, ATV.
    Aufmaß
    Das Aufmaß ist die detaillierte Erfassung und Messung von erbrachten Bauleistungen zur Abrechnung. Es dient als Grundlage für die Rechnungsstellung und muss nachvollziehbar und prüfbar sein.
    Verwandte Begriffe: Abrechnung, Leistungsnachweis, Mengenermittlung.
    Mauerwerk
    Mauerwerk ist ein Bauteil, das aus einzelnen Steinen (z.B. Ziegel, Kalksandsteine, Natursteine) durch Vermörtelung oder andere Verbindungstechniken zusammengefügt wird. Es dient zur Errichtung von Wänden, Pfeilern und anderen tragenden oder raumbildenden Elementen.
    Verwandte Begriffe: Ziegel, Mörtel, Wand.
    Öffnung
    Eine Öffnung im Bauwesen ist eine Aussparung in einem Bauteil, beispielsweise einer Wand oder Decke, die dazu dient, Durchgänge, Fenster, Türen oder Installationen aufzunehmen. Die Größe und Form der Öffnung sind für die statische und funktionale Integrität des Bauteils von Bedeutung.
    Verwandte Begriffe: Aussparung, Durchbruch, Fensteröffnung.
    Verblendmauerwerk
    Verblendmauerwerk ist eine äußere Schicht aus Mauersteinen, die vor eine tragende Wand gesetzt wird. Es dient hauptsächlich der optischen Gestaltung und dem Schutz der dahinterliegenden Konstruktion.
    Verwandte Begriffe: Sichtmauerwerk, Fassade, Klinker.
    Lichtes Maß
    Das lichte Maß bezeichnet die tatsächliche, freie Weite einer Öffnung oder eines Raumes, gemessen von Innenkante zu Innenkante. Es ist das reine Durchgangsmaß ohne Berücksichtigung von Bauteilen wie Rahmen oder Verkleidungen.
    Verwandte Begriffe: Rohbaumaß, Nennmaß, Fertigmaß.
    Bruttofläche
    Die Bruttofläche ist die Gesamtfläche eines Bauteils oder Raumes, einschließlich aller umschließenden Bauteile wie Wände und Decken. Sie dient als Ausgangspunkt für die Berechnung der Nettofläche.
    Verwandte Begriffe: Nettofläche, Grundfläche, Wohnfläche.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was bedeutet "lichtes Maß"?
      Antwort: Das lichte Maß bezeichnet die tatsächliche, freie Öffnungsweite einer Öffnung, beispielsweise einer Tür oder eines Fensters, gemessen von Wand zu Wand. Es ist das reine Durchgangsmaß ohne Berücksichtigung von Rahmen oder Verkleidungen.
    2. Frage: Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettofläche beim Aufmaß?
      Antwort: Die Bruttofläche ist die Gesamtfläche eines Bauteils, während die Nettofläche die Fläche nach Abzug von Öffnungen, Aussparungen oder anderen nicht zum Bauteil gehörenden Elementen ist. Beim Aufmaß wird in der Regel die Nettofläche berechnet, da nur die tatsächlich vorhandene Substanz vergütet wird.
    3. Frage: Was ist, wenn die Öffnungen sehr klein sind? Gibt es eine Bagatellgrenze?
      Antwort: Die VOB selbst definiert keine klare Bagatellgrenze für das Abziehen kleiner Öffnungen. Es ist üblich, dass sehr kleine Öffnungen (z.B. für Kabeldurchführungen) nicht abgezogen werden. Die genaue Handhabung sollte jedoch im Vertrag oder mit dem Auftraggeber vereinbart werden.
    4. Frage: Was passiert, wenn die Öffnungen unregelmäßig geformt sind?
      Antwort: Unregelmäßig geformte Öffnungen müssen so genau wie möglich ausgemessen werden. Man kann die Fläche in geometrische Grundformen zerlegen (z.B. Rechtecke, Dreiecke) und die Teilflächen addieren. Alternativ kann man spezielle Messgeräte oder Software zur Flächenermittlung verwenden.
    5. Frage: Welche Rolle spielt die DINAbk. 18202 beim Aufmaß?
      Antwort: Die DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau) ist zwar nicht direkt für das Aufmaß relevant, kann aber indirekt eine Rolle spielen. Sie legt Toleranzen für Maße im Bauwesen fest. Bei der Ausmessung von Öffnungen sollte man diese Toleranzen berücksichtigen, um realistische Werte zu erhalten.
    6. Frage: Was ist der Unterschied zwischen VOB/A, VOB/B und VOB/C?
      Antwort: Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) besteht aus drei Teilen: VOB/A regelt die Vergabe von Bauleistungen, VOB/B enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, und VOB/C beinhaltet die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) für verschiedene Gewerke.
    7. Frage: Wie gehe ich vor, wenn im Vertrag keine Regelung zum Aufmaß von Öffnungen getroffen wurde?
      Antwort: Wenn der Vertrag keine spezifischen Regelungen enthält, gelten die allgemeinen Grundsätze der VOB/B. Es ist ratsam, die Vorgehensweise mit dem Auftraggeber zu besprechen und eine einvernehmliche Lösung zu finden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
    8. Frage: Was bedeutet "raumhoch" im Zusammenhang mit Öffnungen?
      Antwort: "Raumhoch" bedeutet, dass sich die Öffnung über die gesamte Höhe des Raumes erstreckt, also vom Boden bis zur Decke. Dies ist relevant für die Berechnung der Wandfläche, da eine raumhohe Öffnung einen größeren Abzug von der Gesamtfläche bedeutet.

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    • Nachträge bei Bauprojekten
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    • Bauvertragliche Regelungen
      Wichtige Klauseln und Vereinbarungen im Bauvertrag.
  2. VOB: Kalkulation von Mauerwerk-Öffnungen – Ein Lösungsansatz

    tz
    so was lässt sich normalerweise durch nachdenken über Kalkulation lösen! das ist relativ klar nach VOBAbk. ---
  3. VOB-Kalkulation: Präzisierung der Aufmaß-Berechnung für Öffnungen

    Hr Blücher Können Sie mir Ihre Aussage näher ...
    @Hr. Blücher
    Können Sie mir Ihre Aussage näher substantieren?
    Was meinen Sie mit " über Kalkulation "? Das ist es ja gerade was ich meine, wie soll ich genau kalkulieren, wenn mir diesbezüglich die Sicherheit fehlt.
    In der VOBAbk. kann ich nicht adäquates finden. Vielleicht können sie mir den Absatz nennen, den Sie meinen.
    Gruß
    Marcus
    • Name:
    • marcus
  4. VOB-Aufmaß: Analogie Türöffnungen – Abzug von Mauerwerk-Flächen

    Standard
    im Umkehrschluss könnte man doch fragen: werden Türen, weil sie keine Brüstung haben abgezogen? ja, sie werden abgezogen!
    im Grundsatz versucht die VOBAbk. kalkulatorischen Aufwand beim herstellen einer Öffnung mit de r2,5 m²-Regel zu erfassen. dass das nicht immer 100 Prozent den tatsächlichen Aufwand trifft ist klar. nur ist am Schluss die Summe aller Fehler Null.
    wie wollen sie denn das sonst abrechnen? warum sollte die aufmaßregel nicht greifen? oder wollen sie das als pfeiler abrechnen? nach VOB DINAbk. 18330
    nach VOB DIN 18330 5.2.1 werden Öffnungen >2,5 m² abgezogen. eine Öffnung liegt vor, oder ziehen sie Türen auch nicht ab, weil sie nicht in der Fläche liegen? der Sturz über der Öffnung wird nach 5.1.11 abgerechnet. --- also alles klar definiert! in der Hoffnung auf ausreichende Substanz
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    VOB-Aufmaßregel für Mauerwerk-Öffnungen: Korrekte Berechnung

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte VOBAbk.-konforme Berechnung von Mauerwerk-Öffnungen beim Aufmaß, insbesondere bei Verblendmauerwerk. Es wird die Frage aufgeworfen, wie mit Öffnungen umzugehen ist, wenn die VOB keine explizite Regelung bietet. Ein Ansatz ist die Orientierung an der Kalkulation und der Vergleich mit dem Aufmaß von Türöffnungen. Die 2,5 m²-Regel der VOB wird als möglicher, aber nicht immer exakter Richtwert genannt.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Die VOB bietet keine explizite Regelung für das Aufmaß von Mauerwerk-Öffnungen, wie im Beitrag VOB-Kalkulation: Präzisierung der Aufmaß-Berechnung für Öffnungen hervorgehoben wird. Daher ist eine individuelle Betrachtung und Kalkulation erforderlich.

    ✅ Zusatzinfo: Ein möglicher Lösungsansatz ist die Analogie zu Türöffnungen, die ebenfalls vom Aufmaß abgezogen werden, wie im Beitrag VOB-Aufmaß: Analogie Türöffnungen – Abzug von Mauerwerk-Flächen erläutert wird. Die 2,5 m²-Regel der VOB kann als Orientierung dienen, auch wenn sie nicht immer den tatsächlichen Aufwand widerspiegelt.

    🔧 Praktische Umsetzung: Es wird empfohlen, die Kalkulation der Mauerwerk-Öffnungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Beitrag VOB: Kalkulation von Mauerwerk-Öffnungen – Ein Lösungsansatz deutet an, dass eine durchdachte Kalkulation oft Klarheit schafft.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Unsicherheiten bezüglich des VOB-konformen Aufmaßes sollte ein Bausachverständiger oder ein erfahrener Bauabrechner hinzugezogen werden. Es ist ratsam, die Aufmaßregeln im Vorfeld mit allen Beteiligten zu klären, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

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