Haftung bei Rissen in gestrichener Wand nach Eigenleistung Bauherr
BAU-Forum: Neubau

Haftung bei Rissen in gestrichener Wand nach Eigenleistung Bauherr

Guten Tag.

Habe für einen Kunden ein Haus gebaut. Der Innenputz ist Gipsputz.

Der Kunde hat Malerarbeiten dann in Eigenleistung gemacht, d.h. alle Wände geschliffen, grundiert und gestrichen. Gewebebänder habe ich keine gesehen.

Nun tauchen nach zwei Jahren Risse auf. Ein langer Diagonal durch eine Wand, ca 1 mm, dann zwischen Holzdecke und Innenmauerwerk in zwei Räumen und an zwei Leitungsstränge zu Steckdosen tauchen Haarrisse auf.

Ich kann zwar Risse behandeln, aber Frage

Nr. 1 Ist der Unternehmer haftbar, wenn streichen,Maler und Grundierarbeiten der Bauherr selbst gemacht hat?

2.Erlischt die Gewährleistung nicht für den Unternehmer, wenn der Bauherr die Wand verspachtelt, schleift und wieder malert?

💡 Kontext: Der Fragesteller kam von Thread "Risse im Innenputz: Ursachen, Arten & Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung?", um diese Frage zu stellen. Dieser Kontext könnte für die Beantwortung hilfreich sein.
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