Schiefe Wand bei Wohnungsabnahme: Ungleiche Fugen, Rechte des Käufers & Vorgehen?

In diesem Forum sind Sie: Neubau

Schiefe Wand bei Wohnungsabnahme: Ungleiche Fugen, Rechte des Käufers & Vorgehen?

Foto von wiki

Hallo, wir haben demnächst die Abnahme der Wohnung beim Bauträger. Großes Bad: Die Wand scheint schief zu sein. Um zu begradigen hat der Fliesenleger unterschiedliche Kleberstärken genommen, was unschön aussieht. Ich nehme nicht an, dass der Bauträger die Fliesen wieder entfernt. Aber kann man so eine Stahlbetonwand "gerade Putzen"?

Kleines Bad: Es werden noch die Fliesen neben dem WC an der Wand montiert. Auch hier sieht man, dass der Schacht wohl schief sein muss, da wieder "gerade" angefliest wurde. Jetzt sieht man dort in 1,20 m Höhe eine unterschiedliche Mörteldicke.

Da kann man ja eigentlich nur einen Spiegel an die Wand kleben und die Kante der Fliesen aufnehmen. Oder wird ein Bauträger neu fliesen?

Gruß B.

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Eine schiefe Stahlbetonwand oder ein schief ausgeführter Abgabeschacht sind keine rein optischen Mängel – sie können auf gravierende Bauausführungsfehler, Setzungsprobleme oder statische Risiken hinweisen und erfordern unverzügliche fachliche Bewertung durch einen zertifizierten Bausachverständigen.

    🔴 KRITISCH: Ungleiche Kleber- oder Mörteldicken über 15 mm (insb. bei Stahlbetonwänden) verstoßen gegen DINAbk. 18550 und bergen Haftungsverlust, Abplatzungsgefahr sowie Feuchteeintrag – eine bloße „Kaschierung“ mittels Putz oder Fliesen ist nicht zulässig.

    ⚠️ WICHTIG: Die Abnahme der Wohnung darf nur unter ausdrücklichem, schriftlich dokumentiertem Vorbehalt erfolgen – eine mündliche oder pauschale Vorbehaltsabnahme reicht nicht aus und führt zum Verlust der Gewährleistungsansprüche.

    ⚠️ WICHTIG: Fliesenarbeiten in Nassbereichen mit sichtbarer Fugenverzerrung oder über 10 mm Mörteldicke erfüllen nicht die anerkannten Regeln der Technik (DIN 18157) und stellen einen funktionellen Mangel dar – nicht nur einen optischen.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Ich verstehe, dass Sie bei der Abnahme Ihrer Wohnung eine schiefe Wand festgestellt haben, die durch ungleichmäßige Fliesenkleberstärken ausgeglichen wurde, was zu unschönen Fugen führt.

    🔴 Gefahr: Eine schiefe Wand kann auf strukturelle Probleme hindeuten oder die spätere Installation von Möbeln und Einbauten erschweren.

    Ich empfehle Ihnen, den Mangel unbedingt im Abnahmeprotokoll festzuhalten. Beschreiben Sie den Mangel detailliert und fordern Sie den Bauträger zur Beseitigung auf. Setzen Sie hierfür eine angemessene Frist.

    Sollte der Bauträger die Mängelbeseitigung ablehnen, empfehle ich Ihnen, einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Dieser kann die Ursache der schiefen Wand beurteilen und die Notwendigkeit einer Sanierung feststellen. Die Kosten für den Sachverständigen können unter Umständen vom Bauträger eingefordert werden, wenn der Mangel berechtigt ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Mangel (Fotos, Protokoll) und holen Sie sich rechtlichen Rat, um Ihre Gewährleistungsansprüche geltend zu machen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt Mängel an Fliesenarbeiten in zwei Badezimmern einer Neubauwohnung, die im Rahmen der Abnahme durch den Bauträger festgestellt wurden. Es handelt sich um optische Beeinträchtigungen durch ungleichmäßige Kleber- bzw. Mörteldicken, die auf eine nicht lotrechte Wand oder einen schiefen Schacht zurückzuführen sind. Aus fachlicher Sicht liegt hier ein Ausführungsmangel vor, da die Fliesenarbeiten nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und das Erscheinungsbild erheblich stören.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung des Nutzers, dass der Bauträger die Fliesen nicht freiwillig entfernen wird, ist realistisch. Bei Neubauten besteht jedoch ein Anspruch auf mangelfreie Leistung, sodass der Bauträger zur Nachbesserung verpflichtet ist.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, eine Stahlbetonwand könne einfach "gerade geputzt" werden, ist zu optimistisch. Stahlbetonwände sind in der Regel bereits geglättet; eine nachträgliche Korrektur durch Putz ist möglich, erfordert aber eine fachgerechte Vorbereitung und kann die Raummaße verändern. Zudem müsste der Putz vollflächig aufgetragen werden, was die Fliesenarbeiten beeinträchtigt.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen einem optischen Mangel und einem funktionalen Mangel. Ungleiche Fugen und sichtbare Kleberstärken sind in der Regel als optischer Mangel zu werten, der den vertraglich geschuldeten Zustand nicht erfüllt. Der Käufer hat ein Recht auf Beseitigung, es sei denn, der Mangel ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beheben. Eine bloße Abnahme mit Vorbehalt reicht nicht; der Mangel muss schriftlich dokumentiert und gerügt werden.

    🔴 Gefahr: Eine Gefahr besteht darin, dass der Käufer die Wohnung ohne schriftliche Mängelrüge abnimmt. Damit verliert er in der Regel das Recht auf kostenfreie Nachbesserung. Zudem könnte der Bauträger versuchen, die Mängel als "handwerkliche Toleranz" abzutun, was bei deutlich sichtbaren Abweichungen nicht zulässig ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert mit Fotos und Maßangaben. Nehmen Sie die Wohnung nur unter Vorbehalt ab und verweigern Sie die Abnahme, falls die Mängel erheblich sind. Setzen Sie dem Bauträger eine angemessene Frist zur Nachbesserung und ziehen Sie einen Bausachverständigen hinzu, falls der Bauträger die Mängel nicht anerkennt. Bei Uneinigkeit kann eine Mängelrüge mit Fristsetzung und Androhung der Minderung oder Selbstvornahme erforderlich sein.

    KI-Analyse (Qwen)

    Bei der Wohnungsabnahme weisen beide Bäder strukturelle Mängel auf: eine schiefe Stahlbetonwand im großen Bad, die durch ungleichmäßige Kleberschichten kaschiert wurde, sowie einen schiefen Abgabeschacht im kleinen Bad, der zu einer sichtbaren, unregelmäßigen Mörteldicke bei der Fliesenmontage führte.

    🔴 Gefahr: Eine schief verlaufende Stahlbetonwand ist kein rein optischer Mangel, sondern kann auf gravierende Bauausführungsfehler hinweisen – etwa falsche Schalung, unzureichende Ausrichtung oder Setzungsprobleme; dies birgt potenzielle Folgeschäden wie Rissbildung, Fugenaufweitung oder spätere Fliesenabplatzung.

    🔴 Gefahr: Ein schief ausgeführter Abgabeschacht stellt ein funktionales Risiko dar: Er kann zu unzureichender Abdichtung, Feuchteeintrag in die Wandkonstruktion und langfristig zu Schimmelbildung oder Bauteilschäden führen – insbesondere im Nassbereich ist dies besonders kritisch.

    ⚠️ Korrektur: Eine "gerade Putzschicht" auf einer schiefen Stahlbetonwand ist keine zulässige Mängelbeseitigung – Putz hat keine statische Ausgleichsfunktion und darf gemäß DIN 18550 nur in begrenzter Dicke (max. 15 mm im Einzelfall, bei höheren Anforderungen deutlich weniger) aufgebracht werden; dickere Aufträge führen zu Haftungsverlust und Abplatzungsgefahr.

    ➕ Ergänzung: Der Käufer hat nach § 633 BGBAbk. ein gesetzliches Recht auf Nachbesserung oder Mängelrüge; die Abnahme darf erst nach vollständiger Beseitigung solcher erheblichen Mängel erfolgen – eine Abnahme unter Vorbehalt ist zulässig, aber schriftlich und konkret zu dokumentieren.

    ➕ Ergänzung: Die sichtbare Mörteldicke von über 10 mm im kleinen Bad deutet auf eine nicht normgerechte Fliesenverlegung hin (DIN 18157 fordert eine gleichmäßige Verlegeebene); dies erhöht das Risiko von Fliesenbruch, Fugenverschmutzung und Feuchteeintrag.

    ✅ Zustimmung: Die Überlegung, einen Spiegel zur optischen Kaschierung zu nutzen, ist pragmatisch – doch dies ist keine fachgerechte Mängelbeseitigung, sondern lediglich eine kosmetische Maßnahme, die die zugrundeliegende Ursache nicht behebt.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel umfassend mit Zeitstempel-Fotos und einem schriftlichen Mängelprotokoll; verlangen Sie unverzüglich eine fachliche Stellungnahme des Bauträgers zur Ursache und zum Sanierungskonzept; beauftragen Sie bei Unklarheit oder Weigerung einen unabhängigen, zertifizierten Bau-Sachverständigen für die Baubegleitung und Mängelbewertung.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Es liegt ein gesetzlich relevanter Mangel vor, der durch den Bauträger beseitigt werden muss.
    • Alle drei betonen die zwingende Notwendigkeit einer schriftlichen, detaillierten Mängelrüge mit Fotos und Fristsetzung vor Abnahme.
    • Alle einigen sich darauf, dass eine bloße „Kaschierung“ (z. B. durch unterschiedliche Kleberstärken oder Putz) keine fachgerechte Mängelbeseitigung ist.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI thematisiert primär die Abnahme- und Rechtsfolgen, weniger die technischen Normen (DIN).
    • DeepSeek fokussiert auf die Unterscheidung optischer vs. funktionaler Mängel und betont die „handwerkliche Toleranz“-Argumentation des Bauträgers – ohne jedoch die gravierenden strukturellen Risiken ausdrücklich zu benennen.
    • Qwen hebt die DIN-konformen Grenzwerte (15 mm Putz, 10 mm Mörtel), die statische Relevanz der schiefen Wand und die Feuchterisiken des schiefen Schachts stärker hervor als die anderen beiden.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt die Normenbezug (DIN 18550, DIN 18157) und die langfristigen Bauwerksrisiken (Schimmel, Bauteilschäden, Fliesenabplatzung), die bei GoogleAI und DeepSeek nicht explizit genannt werden.
    • DeepSeek ergänzt die rechtliche Einordnung „Abnahme unter Vorbehalt“ mit Hinweis auf die Unzulässigkeit einer bloßen Abnahme mit Vorbehalt ohne konkrete, schriftliche Dokumentation.
    • GoogleAI ergänzt den Hinweis auf die mögliche Kostentragungspflicht des Bauträgers für den Sachverständigen – ein Aspekt, den DeepSeek und Qwen nicht explizit nennen.

    ❌ Widerspruch:

    • DeepSeek bezeichnet die schiefe Wand zunächst als „optischen Mangel“, während Qwen und GoogleAI unabhängig voneinander auf strukturelle Risiken (Setzung, Schalungsfehler, statische Relevanz) hinweisen – hier wird die sicherere, vorsorgliche Einschätzung von Qwen und GoogleAI priorisiert: Es handelt sich um einen strukturell relevanten Mangel, der unverzüglich geprüft werden muss.

    👉 Empfehlung: Bei Zweifeln zur Ursache (Setzung? Schalungsfehler? Materialfehler?) ist die Analyse durch einen zertifizierten Bausachverständigen mit Baustatik-Kompetenz unverzichtbar – die bloße Einordnung als „optischer Mangel“ ist unzureichend und gefährlich.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Rechtlicher Mangelstatus✅ KonsensAlle KI-Modelle bestätigen: Es liegt ein rechtlich relevanter Mangel vor, der Nachbesserung erfordert.
    Abnahmepraxis✅ KonsensSchriftliche, detaillierte Mängelrüge mit Fristsetzung vor Abnahme ist zwingend – mündliche Vorbehalte sind unwirksam.
    Technische Zulässigkeit der „Kaschierung“✅ KonsensUngleiche Kleberschichten >15 mm und Putz als Ausgleich für schiefe Stahlbetonwände verstoßen gegen DIN 18550 und sind unzulässig.
    Risikoart (optisch vs. strukturell)⚠️ AbwägungGoogleAI & Qwen betonen strukturelle Risiken (Setzung, Schalungsfehler, Feuchtschäden); DeepSeek priorisiert zunächst die optische Einordnung – Konsens geht zur sichereren Einschätzung: strukturell relevant.
    Fachliche Prüfungspflicht✅ KonsensEin unabhängiger, zertifizierter Bausachverständiger ist bei Unklarheit oder Weigerung des Bauträgers zwingend erforderlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel unverzüglich, verweigern Sie die Abnahme bis zur fachlichen Klärung und beauftragen Sie einen zertifizierten Bausachverständigen – insbesondere zur Bewertung der strukturellen Ursache der schiefen Wand und des schiefen Abgabeschachts.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoUnentdeckte Setzung oder Schalungsfehler an der StahlbetonwandLangfristig: Rissbildung, Bauteilschäden, statische Beeinträchtigung
    🔴 RisikoFeuchteeintrag durch schiefen Abgabeschacht im NassbereichSofort bis mittelfristig: Schimmelbildung, Holzzerstörung, gesundheitliche Gefährdung
    🔴 RisikoHaftungsverlust von Fliesen bei über 15 mm KleberauftragMittelfristig: Abplatzungen, Fugenverschmutzung, Wassereintritt
    🔴 RisikoVerlust der Gewährleistungsansprüche durch fehlerhafte AbnahmeUnmittelbar: Kein Recht auf kostenfreie Nachbesserung, hohe Selbstkosten für Sanierung
    🔴 RisikoFehlende DIN-konforme Abdichtung im schiefen SchachtSofort bis langfristig: Undichtigkeiten, Korrosion, Versagen der Dampfsperre
    ✅ ChanceVollständige, kostenfreie Nachbesserung durch den BauträgerBei korrekter Dokumentation und Fristsetzung: Keine Eigenkosten, fachgerechte Sanierung
    ✅ ChanceFrühzeitige Erkennung struktureller Fehler vor FertigstellungVermeidung schwerwiegender Folgeschäden, geringerer Sanierungsaufwand
    ✅ ChanceStärkung der Verhandlungsposition durch unabhängiges SachverständigengutachtenRechtssichere Basis für Mängelrüge, Fristsetzung, Minderung oder Selbstvornahme
    ✅ ChanceOptimierung der Fliesenverlegung nach DIN 18157Dauerhafte, funktionsgerechte und hygienisch einwandfreie Gestaltung der Nassbereiche
    ✅ ChanceRechtzeitiger Einsatz eines Bau-Sachverständigen als BaubegleiterVerbesserung der Qualitätssicherung für alle weiteren Gewerke, Vermeidung weiterer Mängel

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige schriftliche Mängelrüge erstellen: Dokumentieren Sie alle Mängel (schiefe Wand, schiefen Abgabeschacht, ungleiche Fugen/Kleber) mit Zeitstempel-Fotos, genauen Maßen und einer klaren Beschreibung – und übergeben Sie dies dem Bauträger unter Einhaltung einer Frist von mindestens 14 Tagen zur Nachbesserung.
    2. Zertifizierten Bausachverständigen beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen unabhängigen, zertifizierten Bausachverständigen mit Baustatik- und Nassbereichs-Kompetenz – am besten mit Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder RAL-GZ 422.
    3. Abnahme vorläufig verweigern: Unterschreiben Sie kein Abnahmeprotokoll, solange die Mängel nicht nachgewiesen beseitigt sind – eine Abnahme unter Vorbehalt ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich, konkret und vor der Unterzeichnung erfolgt.
    4. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle vertraglichen Dokumente (Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, Zeichnungen), die Baubeschreibung des Bauträgers und alle bisherigen Korrespondenzen – diese bilden die Grundlage für Ihre Gewährleistungsansprüche.
    5. DIN-konforme Sanierung einfordern: Verlangen Sie vom Bauträger ein schriftliches Sanierungskonzept, das nachweislich DIN 18550 (Putz), DIN 18157 (Fliesen) und DIN 18195 (Abdichtung) entspricht – insbesondere für den schiefen Abgabeschacht im Nassbereich.
    6. Rechtlichen Rat einholen: Konsultieren Sie bereits vor Fristablauf einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt, um eine wirksame Mängelrüge zu formulieren und ggf. Minderung oder Selbstvornahme sicherzustellen.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Abnahmeprotokoll
    Ein Dokument, das den Zustand einer Immobilie bei der Übergabe festhält. Es dient als Beweismittel für Mängel und Schäden.
    Verwandte Begriffe: Übergabe, Mängelanzeige, Gewährleistung
    Mängelanzeige
    Eine schriftliche Mitteilung an den Bauträger, in der festgestellte Mängel und Schäden an der Immobilie aufgeführt werden.
    Verwandte Begriffe: Abnahmeprotokoll, Gewährleistung, Nacherfüllung
    Gewährleistung
    Die gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers, Mängel an der Immobilie zu beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Nacherfüllung, Verjährung
    Nacherfüllung
    Das Recht des Käufers, vom Bauträger die Beseitigung von Mängeln an der Immobilie zu verlangen.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Gewährleistung, Minderung
    Bausachverständiger
    Eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die Gutachten über den Zustand von Gebäuden und die Ursachen von Mängeln erstellen kann.
    Verwandte Begriffe: Gutachten, Baumängel, Schadensanalyse
    DIN-Norm
    Eine technische Regel, die Anforderungen an Produkte, Verfahren und Dienstleistungen festlegt. Im Bauwesen gibt es zahlreiche DIN-Normen, die die Qualität von Bauleistungen sicherstellen sollen.
    Verwandte Begriffe: Normen, Baustandards, Qualitätsstandards
    Stahlbetonwand
    Eine Wand, die aus Stahlbeton besteht, einem Verbundwerkstoff aus Beton und Stahl. Stahlbetonwände sind tragfähig und widerstandsfähig.
    Verwandte Begriffe: Beton, Stahl, Tragwerk

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Abnahmeprotokoll und warum ist es wichtig?
      Das Abnahmeprotokoll ist ein Dokument, das bei der Übergabe einer Immobilie erstellt wird. Darin werden alle festgestellten Mängel und Schäden festgehalten. Es ist wichtig, weil es als Beweismittel für spätere Gewährleistungsansprüche dient.
    2. Welche Rechte habe ich bei Baumängeln?
      Als Käufer haben Sie das Recht auf eine mangelfreie Leistung. Bei festgestellten Mängeln können Sie Nacherfüllung (Mängelbeseitigung) verlangen. Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder unzumutbar ist, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
    3. Wie lange habe ich Zeit, Mängel zu melden?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme. Innerhalb dieser Frist müssen Mängel gerügt werden. Es ist ratsam, Mängel so früh wie möglich zu melden, um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden.
    4. Was tun, wenn der Bauträger die Mängelbeseitigung ablehnt?
      Wenn der Bauträger die Mängelbeseitigung ablehnt, sollten Sie ihm eine schriftliche Frist setzen. Nach Ablauf der Frist können Sie einen Anwalt einschalten oder einen Bausachverständigen beauftragen, um den Mangel zu begutachten.
    5. Kann ich die Abnahme verweigern, wenn ich Mängel feststelle?
      Sie können die Abnahme verweigern, wenn wesentliche Mängel vorliegen, die die Gebrauchstauglichkeit der Immobilie erheblich beeinträchtigen. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, müssen aber im Protokoll festgehalten werden.
    6. Was ist eine Minderung des Kaufpreises?
      Eine Minderung des Kaufpreises ist eine Reduzierung des vereinbarten Kaufpreises aufgrund von Mängeln an der Immobilie. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Wertverlust, der durch den Mangel entstanden ist.
    7. Wie finde ich einen geeigneten Bausachverständigen?
      Sie können einen Bausachverständigen über die Architektenkammer, Ingenieurkammer oder über Online-Portale finden. Achten Sie auf eine Zertifizierung und einschlägige Erfahrung des Sachverständigen.
    8. Welche Rolle spielt die DIN-Norm bei Fliesenarbeiten?
      Die DIN-Normen legen Qualitätsstandards für Fliesenarbeiten fest. Sie regeln unter anderem die Ebenheit des Untergrunds, die Verlegung der Fliesen und die Ausbildung der Fugen. Die Einhaltung der DIN-Normen ist wichtig, um Mängel zu vermeiden.

    Verwandte Themen

    • Mängelprotokoll bei Wohnungsübergabe
      Worauf Sie bei der Erstellung eines Mängelprotokolls achten sollten.
    • Rechte des Käufers bei Baumängeln
      Ihre Rechte und Ansprüche gegenüber dem Bauträger bei festgestellten Mängeln.
    • Beweissicherung bei Baumängeln
      Wie Sie Baumängel richtig dokumentieren und Beweise sichern.
    • Sachverständigengutachten bei Baumängeln
      Wann ein Sachverständigengutachten sinnvoll ist und wie Sie einen geeigneten Sachverständigen finden.
    • Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
      Die Fristen für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen im Baurecht.
Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Wohnungsabnahme, Wand, Mängelanzeige, Bauträger". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Ausbauarbeiten - Farbe blättert ab nach Streichen: Ursachen, Lösungen & Risiken bei Altbau-Wohnung?
  2. BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Wasserschaden Eigentumswohnung: Gewährleistung, Ursachen & Vorgehen bei falschem Regenwasserrohr?
  3. BAU-Forum - Estrich und Bodenbeläge - Risse im Zementestrich: Ursachen, Bewertung & Sanierung vor Wohnungsabnahme?
  4. BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Eigentumswohnung Abnahme: Checkliste, Mängelprotokoll & Rechte bei Baumängeln?
  5. BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Mängel an Eigentumswohnung: Ist Mahnung des Bauträgers rechtens? Kosten & Fristen
  6. BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Zerkratzte Fenster nach Wohnungsabnahme: Wer haftet für die Kratzer im Glas?
  7. BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Quietschende Rollläden im Neubau: Ursachen, Behebung & Ansprüche bei Abnahme?
  8. BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Wohnungsabschlusstür Widerstandsklasse: Welche Nachweise sind bei Abweichungen zur Baubeschreibung nötig?
  9. BAU-Forum - Rund um den Garten - Einstellplätze Pflastern: Vertragliche Pflichten, Materialwahl & Kennzeichnung?
  10. BAU-Forum - Probleme im Mittelstand und Handwerk - Sonderwünsche beim Hausbau: Kosten, Eigenleistungen & Nachträge im Kaufvertrag?

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Wohnungsabnahme, Wand, Mängelanzeige, Bauträger" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Wohnungsabnahme, Wand, Mängelanzeige, Bauträger" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Schiefe Wand bei Wohnungsabnahme: Ungleiche Fugen, Rechte des Käufers & Vorgehen?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Schiefe Wand? Rechte bei Wohnungsabnahme
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Wohnungsabnahme, schiefe Wand, Mängelanzeige, Bauträger, Fliesen, ungleiche Fugen, Baumangel, Gewährleistung
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼