Bauvertrag prüfen: Nachteilige Klauseln zu Mehrkosten, Eigenleistungen & Verantwortung?
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Bauvertrag prüfen: Nachteilige Klauseln zu Mehrkosten, Eigenleistungen & Verantwortung?
wir sind kurz davor einen Bauvertrag zu unterzeichnen. Folgende Punkte sind enthalten und erscheinen mir wegen des Risikos das auf das auf uns abgewälzt wird sehr nachteilig. Können Sie mir bitte schreiben welche Punkte normalerweise nicht in einen BVAbk. gehören?
1. Werden nach Unterzeichnung des Bauvertrages oder während der Bauphase Änderungen am
Projekt oder Sonderleistungen durch den AGAbk. gewünscht, werden diese gesondert vereinbart und können
vor Leistungserbringung zur Zahlung gefordert werden, ggf. als zu verrechnende Pauschale. Das gilt
ebenso für Mehrkosten, die Aufgrund von Auflagen der Baugenehmigungsbehörde entstehen können.
🔴 Hier stört mich die Formulierung können vor Leistungserbringung gefordert werden?
2. Auf der Baustelle ist der AN weisungsbefugt, auch gegenüber dem AG. Der AG kann jederzeit seine
Baustelle besuchen und ggf. Eigenleistungen ausführen, meldet sich aber bei aktivem Baubetrieb beim
Bauleiter oder Teamleiter an. Kommen Dritte auf der Baustelle zu Schaden, die nicht in das
Baugeschehen des AN eingebunden sind, so haftet der AN nicht.
🔴 Hier stört mich die Weisungsmöglichkeit gegenüber dem AG?
3. Die Zufahrt zur Baustelle muss mit schwerem Lkw-Zug möglich sein und ein schwerer Kran muss
an das zu errichtende Gebäude heranfahren und mit dem Ausleger schwenken können.
🔴 Hier dachte ich, dass der AN die Verantwortung normalerweise trägt?
4. Der Bauherr hat für Strom und Wasser auf der Baustelle zu sorgen und er hat deren Installationsund
Betriebskosten zu tragen.
Bauwasser: 3/4"-Ventil-Anschluss mit Mindest-Druck von 3 kp/cm2, Bei Frostgefahr hat der
Bauherr das Einfrieren zu verhindern.
Baustrom: gegen Fremdbenutzung gesicherter Anschlusskasten mit einer 32 A-Kraftstrom-Steckdose und mindestens 2 x 16 A Schuko-Steckdosen.
🔴 Ist eine solch genaue Definition üblich?
Danke für Ihre Mühe und
liebe Grüße
Frank Meyer
-
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Ich verstehe Ihre Bedenken bezüglich der Klauseln im Bauvertrag. Es ist wichtig, die potenziellen Risiken und Verantwortlichkeiten genau zu prüfen, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen.
Allgemein gilt: Ein Bauvertrag sollte die Rechte und Pflichten beider Parteien (Bauherr und Bauunternehmer) klar und ausgewogen regeln. Klauseln, die einseitig Risiken und Kosten auf den Bauherrn abwälzen, sind kritisch zu hinterfragen.
Typische kritische Punkte in Bauverträgen sind:
- Mehrkostenregelungen: Unklare Formulierungen zu Mehrkosten aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen oder behördlichen Auflagen. Hier sollte genau definiert sein, wann und wie Mehrkosten entstehen und wie sie nachgewiesen werden müssen.
- Eigenleistungen: Detaillierte Beschreibung der Eigenleistungen, Verantwortlichkeiten und Haftung bei Mängeln. Es muss klar sein, wer für Schäden verantwortlich ist, die durch Eigenleistungen entstehen.
- Verantwortlichkeit für Baustelleneinrichtung: Regelungen zu Strom, Wasser, Zufahrten und deren Kosten. Hier sollte festgelegt werden, wer die Kosten trägt und wer für die ordnungsgemäße Bereitstellung verantwortlich ist.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Bauvertrag von einem unabhängigen Anwalt für Baurecht prüfen, bevor Sie ihn unterzeichnen. Er kann die Klauseln rechtlich bewerten und Ihnen helfen, nachteilige Regelungen zu erkennen und gegebenenfalls zu verhandeln.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Errichtung, die Veränderung, die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, BGBAbk.-Bauvertrag, VOBAbk./B-Vertrag - Mehrkosten
- Mehrkosten sind zusätzliche Kosten, die im Rahmen eines Bauprojekts entstehen und nicht im ursprünglichen Bauvertrag vereinbart wurden. Sie können durch unvorhergesehene Ereignisse, Änderungen des Bauplans oder behördliche Auflagen verursacht werden.
Verwandte Begriffe: Nachtragsforderungen, Bauzeitverlängerung, Preisgleitung - Eigenleistungen
- Eigenleistungen sind Arbeiten, die der Bauherr selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte erbringt. Sie können im Bauvertrag vereinbart werden und reduzieren die Baukosten.
Verwandte Begriffe: Muskelhypothek, Selbstbau, Bauhelfer - Baugenehmigung
- Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Bebauungsplan - Bauleiter
- Der Bauleiter ist für die Überwachung und Koordination der Bauausführung verantwortlich. Er ist Ansprechpartner für den Bauherrn und die Handwerker und sorgt für die Einhaltung der Bauvorschriften.
Verwandte Begriffe: Architekt, Projektleiter, Bauüberwachung - Baustrom
- Baustrom ist der Strom, der während der Bauphase für den Betrieb von Baumaschinen, Werkzeugen und Beleuchtung benötigt wird. Die Kosten für Baustrom können im Bauvertrag geregelt werden.
Verwandte Begriffe: Bauwasser, Baustelleneinrichtung, Stromanschluss - VOB/B
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) ist ein Regelwerk, das die Vertragsbedingungen für Bauleistungen regelt. Sie wird häufig bei öffentlichen Bauvorhaben angewendet.
Verwandte Begriffe: BGB-Bauvertrag, Werkvertrag, Bauvertrag
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Klauseln in einem Bauvertrag sind besonders kritisch zu prüfen?
Besonders kritisch sind Klauseln zu Mehrkosten, Eigenleistungen, Bauzeitverlängerungen, Abnahme und Gewährleistung. Achten Sie auf klare Formulierungen und eine ausgewogene Verteilung der Risiken. - Was tun, wenn der Bauvertrag unklare Formulierungen enthält?
Unklare Formulierungen sollten Sie unbedingt vor der Unterzeichnung des Vertrags klären lassen. Bestehen Sie auf eine präzise und eindeutige Formulierung, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. - Wer trägt die Verantwortung für Schäden auf der Baustelle?
Die Verantwortung für Schäden auf der Baustelle hängt von der Ursache des Schadens ab. Grundsätzlich ist derjenige verantwortlich, der den Schaden verursacht hat. Im Bauvertrag sollte geregelt sein, wer welche Risiken trägt. - Was ist bei Eigenleistungen im Bauvertrag zu beachten?
Bei Eigenleistungen sollten die genauen Leistungen, der Zeitplan und die Verantwortlichkeiten klar definiert sein. Klären Sie auch die Haftung für Mängel, die durch Eigenleistungen entstehen. - Wie kann ich mich vor unberechtigten Mehrkosten schützen?
Lassen Sie sich Mehrkosten immer schriftlich bestätigen, bevor Sie diese akzeptieren. Prüfen Sie die Begründung für die Mehrkosten sorgfältig und lassen Sie sich gegebenenfalls beraten. - Was ist der Unterschied zwischen VOB/B und BGB-Bauvertrag?
Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B) ist ein Regelwerk, das vor allem bei öffentlichen Bauvorhaben zur Anwendung kommt. Der BGB-Bauvertrag ist ein Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der für private Bauvorhaben üblich ist. Die VOB/B ist für den Auftragnehmer in der Regel vorteilhafter. - Was bedeutet Bauzeitverlängerung und wie wird sie geregelt?
Eine Bauzeitverlängerung tritt ein, wenn die vereinbarte Bauzeit aus Gründen, die der Bauherr oder der Auftragnehmer zu vertreten hat, überschritten wird. Die Regelungen zur Bauzeitverlängerung sollten im Bauvertrag klar definiert sein. - Welche Rolle spielt der Bauleiter bei der Bauausführung?
Der Bauleiter ist für die Überwachung und Koordination der Bauausführung verantwortlich. Er ist Ansprechpartner für den Bauherrn und die Handwerker. Seine Aufgaben und Verantwortlichkeiten sollten im Bauvertrag festgelegt sein.
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Bauvertrag: Zusatzkosten – Klärung vor Unterzeichnung!
Hallo,
ich versuche es mal:1) Es ist für beide Seiten gut, wenn vorher geklärt wird was das Zusätzliche kostet. Es heißt ja auch "können" und nicht "müssen"
2) Hier soll verhindert werden, dass der Bauherr auf die Baustelle kommt, irgendwas beauftragt und dann nichts mehr weiß. Vereinbaren Sie Baustellentermine, gehen vorher alles alleine durch und schreiben Sie sich auf, was Sie wissen wollen, was Ihnen nicht gefällt etc.
3) Wie man's ausmacht. Dies Formulierung ist üblich, da es meist nicht kalkulierbar ist. Brauchen Sie eine neue Straße? 20 m oder 200 m? Deshalb.
4) Wenn's genau drinsteht, gibt's hinterher kein Blabla. "Das hätten Sie sagen müssen"
Wenn alles andere genauso ausführlich beschrieben und geprüft ist: Glückwunsch. -
Eigenleistungen: Strom & Wasser – Angebote und Verantwortlichkeiten
Spannend wird es immer für die Dinge,
welche der Bauherr selber zu erbringen hat.
In Ihrem Fall also z.B. den Wasser und Stromanschluss. Ist ja schon mal gut, dass Sie das "selber" machen sollen. Dann können Sie sich auch entsprechende Angebote einholen (wobei bei Strom und Wasser es wohl eh wenig Möglichkeiten gibt.
Bei Strom könnten Sie evtl. einen gebrauchten Baustromverteiler bei eBay ersteigern. Andererseits muss der Elektriker den he anschließen. Wäre zu klären was Miete kostet
usw. usw.
Fazit: Immer da wo "Bauseits" steht sollten Sie prüfen ob das für Sie "passt". Dass es drin steht ist erstmals nicht nachteilig. Nur liest das nicht jeder und wundert sich nachher warum das auch noch zu bezahlen ist.
KLARE Regelungen vorher ersparen hinterher das Ärgern.
Üblich sind oft auch noch, Lagerung Aushub oder Abfuhr, Bauschuttcontainer, Bautoilette etc. -
Baustrom/Bauwasser: Risikobereich des Bauunternehmers!
Strom und Wasser
Hallo Herr Meyer!
Die Punkte 1. und 2. hat Herr Eggelsberger genau richtig beantwortet.
Die Punkte 3. (Bau-Wasser und Baustrom) und 4. (Zufahrt zur Baustelle) müssten unbedingt in den Risikobereich des AN fallen.
Machen Sie dabei keine Kompromisse.
Lassen Sie auf jeden Fall den Bauunternehmer für Strom und Wasser selber sorgen! (auch die Stromkosten!)
Wenn Sie dafür verantwortlich sind, könnten u.U. enorme Folgekosten auf Sie zukommen, im Falle, dass eines der Medien ausfällt oder weil einem Dritten Schaden zugefügt wird, z.B. durch Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften! (bei Stromausfall, Wasserleitungen frieren ein, Standrohr (angemietetes?) und Stromkasten werden gestohlen, Verteilerkasten bei einem Elektriker anmieten usw. usw.)
Stillstands- und Folgekosten der Baustelle hätten Sie zu tragen.
Die Zufahrt zur Baustelle muss der Unternehmer verantworten.
Es kann jedoch sein, dass im Falle einer notwendigen Baustraßenherstellung, diese Kosten von Ihnen zu tragen sind.
Kaufen Sie sich fachlichen Rat eines neutralen Fachmanns dazu ein.
Viel Erfolg! -
Bauvertrag: Kostendruck vs. Verantwortungsübernahme
Zu Punkt 3 ...
Zu Punkt 3 lauf ich mit Ihnen Herr Rudolf im Prinzip konform, wenn, ja wenn denn der AGAbk. bereit wäre, die Kosten dafür zu übernehmen. In den heutigen Zeiten, wo nur auf unten rechts geschielt wird und (!) wo man im Wettbewerb steht muss man sich leider der Allgemeinheit anschließen. Da ist denn für solche Sachen kein Platz bzw. finanzieller Spielraum.
Als Fertiganbieter haben wir es zwar etwas leichter (wenn wir da mit den Lkw's nicht hinkommen, muss man sich entweder was ausdenken oder die ganze Geschichte vergessen), trotzdem gehen die Vorstellungen zwischen dem, was wir wollen (haben müssen) und dem, was der Kunde bezahlen will, doch weit auseinander.
Es ist halt alles - wie immer - eine Preis-Frage -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Bauvertrag prüfen: Mehrkosten, Eigenleistungen & Verantwortung
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um nachteilige Klauseln in Bauverträgen, insbesondere bezüglich Mehrkosten, Eigenleistungen und Verantwortlichkeiten für Baustrom und Bauwasser. Es wird betont, wie wichtig klare Vereinbarungen vor Vertragsunterzeichnung sind, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Die Verlagerung von Risiken auf den Bauherrn, insbesondere bei Baustrom und Bauwasser, wird kritisch betrachtet.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Baustrom/Bauwasser: Risikobereich des Bauunternehmers! hervorgehoben, sollten Bauherren keine Kompromisse eingehen und die Verantwortung für Baustrom und Bauwasser dem Bauunternehmer übertragen.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bauvertrag: Zusatzkosten – Klärung vor Unterzeichnung! betont die Bedeutung der Klärung von Zusatzkosten vor der Unterzeichnung des Bauvertrags, um Missverständnisse und finanzielle Belastungen zu vermeiden. Vereinbaren Sie Baustellentermine, um den Baufortschritt zu überwachen und frühzeitig auf Probleme zu reagieren.
🔴 Risiko: Die Übernahme von Verantwortlichkeiten für Baustrom und Bauwasser durch den Bauherrn birgt Risiken wie Folgekosten, Schäden durch Dritte, Missachtung von Unfallverhütungsvorschriften und Stillstand der Baustelle, wie im Beitrag Baustrom/Bauwasser: Risikobereich des Bauunternehmers! erläutert.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Bauvertrag vor Unterzeichnung von einem Anwalt für Baurecht prüfen, um nachteilige Klauseln zu identifizieren und zu vermeiden. Achten Sie besonders auf Klauseln zu Mehrkosten, Eigenleistungen und Verantwortlichkeiten für Baustrom und Bauwasser. Klären Sie alle Unklarheiten vorab und dokumentieren Sie Vereinbarungen schriftlich.
Der Beitrag Eigenleistungen: Strom & Wasser – Angebote und Verantwortlichkeiten rät, bei Eigenleistungen Angebote einzuholen und klare Regelungen zu treffen. Im Beitrag Bauvertrag: Kostendruck vs. Verantwortungsübernahme wird die Problematik des Kostendrucks im Wettbewerb und dessen Auswirkungen auf die Verantwortungsübernahme diskutiert.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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