In meinem Fall wird nach meinen Vorgaben (Leistungskatalog) eine ETW neu ausgebaut - in dem Haus wurde schon gewohnt, die Wohnung ist aber neu - und dann an mich verkauft, ich zahle erst nach kompletter Fertigstellung, laut Vertrag gibt es keine Gewährleistung
Meine Fragen:
- Ist die Gewährleistung bei einer neuen Immobilie an einen Werkvertrag gebunden?
- Handelt es sich hier nun um einen "Neubau" mit obiger gesetzl Gewährleistung oder nicht
- Kann auch beim Verkauf einer gebrauchten Immobilie Gewährleistung vereinbart werden?
Die Immobilie liegt in Niedersachsen.