Zählen die Außenanlagen zur Fertigstellung?
BAU-Forum: Neubau

Zählen die Außenanlagen zur Fertigstellung?

Hallo.
Bei uns wurde in dem Bauvertrag eine Bauzeit von 9 Monaten festgelegt. Bei Verzug wurden Verzugsstrafen festgelegt. Jetzt sind wir nach 9 Monaten und einer Woche eingezogen aber seit über 6 Wochen wurden die vertraglich vereinbarten Außenanlagen (Zufahrt, Garten, Raseneinsaat, Zaun, etc.) noch nicht mal begonnen. Können wir jetzt Druck ausüben, indem wir die Verzugsstrafe ins Spiel bringen oder ist mit unserem Einzug die Fertigstellung juristisch erfolgt? Danke für etwaige Hilfe.
Thomas Beyer
  • Name:
  • Thomas Beyer
  1. Fertigstellung ist ...

    wenn die vertraglich geschuldetete Leistungen vollständig, auftragsgemäß und mangelfrei erbracht wurden oder eine Abnahme (faktisch oder durch konkludentes Handeln) erfolgt ist.
    Haben Sie vor Ihrem Einzug schriftliche erklärt das Ihr Einzug keine Abnahme der Leistung bedeutet?
  2. Zählen die Außenanlagen zur Fertigstellung?

    Hallo Herr Wahle,
    danke für Ihre Antwort. Nein, wir haben beim Einzug keinerlei mündliche oder schriftliche Erklärungen abgegeben. Es ist auch faktisch noch keine Abnahme erfolgt. Bei Fertigstellung hat der TÜV-Süd das Haus inspiziert und eine Mängelliste erstellt, an der noch abgearbeitet wird. Uns ärgert jetzt nur, dass man seit 6 Wochen an den Außenanlagen keinen Handstreich gemacht hat. Wir haben ja sonst kein Druckmittel, das wir einsetzen können. Sollten wir aber in der Lage sein, die Vertragsstrafe bei Nichteinhalten des Termins einzusetzen, würde die Baufirma sicherlich ganz schnell anfangen.
    VG
    Thomas Beyer
    • Name:
    • Thomas Beyer
  3. Haben Sie ...

    Haben Sie denn schon alles bezahlt?
    Man müsste auch schon den exakten Wortlaut der Vertragsstrafenregelung kennen. Hier gibt einige Regeln zu beachten, damit sie überhaupt wirksam ist.
    Freundliche Grüße
  4. Vertragsstrafe Fertigstellungstermin ...

    sind mehr oder weniger explizit in Ihrem Kaufvertrag aufgeführt. Sicherlich haben Sie die letzte Teilzahlung bei Einzug (= Abnahme durch konkludentes Verhalten) schon bezahlt. Nach meiner Erfahrung wurde im Vertrag sicherlich nur ein Termin für die Bezugsfertigkeit "vereinbart". Eine Terminierung für die Außenanlagen wird (wohlweislich) zu verhindern versucht. Zumeist fehlt diese ganz.
    Empfehlung:
    1. fordern Sie Ihren Verkäufer schriftlich mit angemessener Fristsetzung auf die (leider, wie so oft) vorab bezahlten Arbeiten an den Außenanlagen zu erledigen
    2. m.E. erfolgsversprechender ist die Hinzuziehung eines Dritten (qualifizierter, Sachverständiger Berater für den Immobilienkauf, Baurechtsanwalt) für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
    MfG
    R. Kaiser
  5. Die Schlussrate ...

    Die Schlussrate habe ich noch nicht bezahlt, auch wenn das im Vertrag so drin steht. Die Baufirma hat bisher auch noch nicht versucht, die letzte Rate einzufordern. Trotzdem nervt es natürlich ungemein, wenn die Baufirma nun keinen Handschlag an den vereinbarten Außenanlagen macht. Was könnte ich machen, um Druck auszuüben? Sicherlich ist es sinnvoll, einen schriftlichen Termin festzulegen. Ob sich die Baufirma daran hält, wage ich zu bezweifeln ...
    VG
    Thomas Beyer
  6. Immobilienkaufvertrag nach VOB/ BGB

    je nach Vertragsart ergibt sich die Notwendigkeit eines weiteren Vorgehens:
    1. Fristsetzung ggf. Nachfrist
    wenn erfolglos, dann
    2. Selbstvornahme bzw. Auftrag der Ausführung an einen Dritten
    Ohne entsprechende Kenntnis empfehle ich Ihnen sich fachliche Hilfe zu nehmen.
    MfG
    R. Kaiser

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