Fliesen Mehrpreis: Was tun bei unklarer Leistungsbeschreibung im Bauvertrag?
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Fliesen Mehrpreis: Was tun bei unklarer Leistungsbeschreibung im Bauvertrag?

Hallo,
Ich bin gerade am Bauen und wie sollte es anders sein, irgendwann kommt es immer zu Missverständnissen.
Meine Frage:
In der Leistungsbeschreibung steht die Räume Bad Küche Flur, ... erhalten einen Fliesen Belag (Fliesenpreis 20 €/m²).
Wir haben uns jetzt Fliesen ausgesucht, natürlich teurere.
Jetzt flattert ein Angebot ins Haus, in dem folgende Punkte aufgeführt sind:
1.) Mehrpreis Fliesen: (steht außer Frage, wenn wir uns was teures
aussuchen, müssen wir natürlich den Mehrpreis zahlen
2.) Mehrpreis verlegen großer Fliesen, ich sehe ja ein das es etwas schwieriger ist große Fliesen zu verlegen, die Größe ist aber nicht in der Leistungsbeschreibung spezifiziert
3.) Diagonalverlegungs Aufpreis (gar nicht von uns gewünscht und auch nicht in der Leistungsbeschreibung spezifiziert)
Das gleiche Thema haben wir mit den gesamten Badartikel zurzeit. Die Leistungsbeschreibung ist Maximal schwammig, was man als Laie nur schwer erkennt. So steht z.B. ein Warmwasservorratsbehälter Inhalt 165 Liter Firma Broetje in der Leistungsbeschreibung, jetzt soll uns aber nur ein 150 Liter Behälter Firma weiß ich im Moment nicht eingebaut werden. Hier die Aussage Unternehmer, das ist ein Druckfehler.
Kann ich da irgendetwas machen?
Danke
  • Name:
  • Christian
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass es bei der Leistungsbeschreibung zu Unklarheiten gekommen ist. Da der Fliesenpreis in der Leistungsbeschreibung mit 20 €/m² angegeben ist, aber keine klare Aussage über teurere Fliesen getroffen wurde, ist die Situation interpretationsbedürftig.

    Meine Einschätzung:

    • Prüfen Sie die Leistungsbeschreibung genau: Gibt es Klauseln, die Spielraum für Änderungen oder Preisanpassungen lassen?
    • Dokumentieren Sie alles: Halten Sie alle Absprachen und Vereinbarungen schriftlich fest.
    • Suchen Sie das Gespräch mit dem Unternehmer: Klären Sie, wie der Mehrpreis für die Fliesen berechnet wird und ob es Alternativen gibt.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Bauvertrag von einem Anwalt für Baurecht prüfen, um Ihre Rechte und Pflichten genau zu kennen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Leistungsbeschreibung
    Die Leistungsbeschreibung ist ein detailliertes Dokument, das alle Leistungen und Materialien beschreibt, die im Rahmen eines Bauprojekts erbracht bzw. verwendet werden sollen. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Bauvertrags.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Baubeschreibung
    Aufpreis
    Ein Aufpreis ist ein zusätzlicher Betrag, der über den ursprünglich vereinbarten Preis hinaus für eine bestimmte Leistung oder ein bestimmtes Material gezahlt werden muss.
    Verwandte Begriffe: Mehrkosten, Zusatzkosten, Preiserhöhung
    Diagonalverlegung
    Die Diagonalverlegung ist eine Art der Fliesenverlegung, bei der die Fliesen nicht parallel zu den Wänden, sondern diagonal dazu angeordnet werden. Sie ist aufwendiger als die herkömmliche Verlegung und erfordert mehr Material.
    Verwandte Begriffe: Fliesenmuster, Verlegemuster, Fliesenarbeiten
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Errichtung, die Veränderung oder den Abbruch eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Leistungsbeschreibung, Baurecht
    Mängelrüge
    Die Mängelrüge ist die Anzeige eines Mangels an einer Werkleistung durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Nacherfüllung
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkunde und Erfahrung im Bauwesen, die Gutachten zu bautechnischen Fragen erstellt.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baubegleitung
    DIN-Norm
    DIN-Normen sind technische Regeln, die von dem Deutschen Institut für Normung (DINAbk.) erarbeitet werden. Sie legen Qualitätsstandards und Ausführungsrichtlinien für verschiedene Bereiche fest, darunter auch für Bauleistungen.
    Verwandte Begriffe: Norm, Standard, technische Regel

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet "Leistungsbeschreibung" im Bauvertrag?
      Die Leistungsbeschreibung ist ein detailliertes Dokument, das alle Leistungen und Materialien beschreibt, die im Rahmen eines Bauprojekts erbracht bzw. verwendet werden sollen. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Bauvertrags.
    2. Was tun, wenn die Leistungsbeschreibung unklar formuliert ist?
      Bei Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Bauunternehmen suchen, um die Details zu klären. Dokumentieren Sie alle Vereinbarungen schriftlich. Im Zweifelsfall kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.
    3. Muss ich Mehrkosten tragen, wenn ich teurere Fliesen auswähle?
      Grundsätzlich ja, wenn die Leistungsbeschreibung einen bestimmten Fliesenpreis vorsieht. Allerdings sollte der Mehrpreis transparent und nachvollziehbar sein. Klären Sie die genaue Berechnungsgrundlage mit dem Bauunternehmen.
    4. Was ist ein Aufpreis für Diagonalverlegung?
      Die Diagonalverlegung von Fliesen ist aufwendiger als die herkömmliche Verlegung und erfordert mehr Material. Daher ist ein Aufpreis üblich. Die Höhe des Aufpreises sollte im Vorfeld vereinbart werden.
    5. Was ist, wenn der Unternehmer einen Druckfehler in der Leistungsbeschreibung zugibt?
      Ein Druckfehler in der Leistungsbeschreibung kann die Grundlage für eine Anfechtung des Vertrags sein, insbesondere wenn der Fehler wesentlich ist. Lassen Sie sich rechtlich beraten, um Ihre Optionen zu prüfen.
    6. Wie kann ich mich vor unklaren Leistungsbeschreibungen schützen?
      Achten Sie bei der Vertragsgestaltung auf eine detaillierte und eindeutige Leistungsbeschreibung. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Bausachverständigen oder Anwalt beraten.
    7. Was bedeutet "verkehrsüblicher Preis"?
      Der verkehrsübliche Preis ist der Preis, der für eine bestimmte Leistung oder ein bestimmtes Material üblicherweise in der Region gezahlt wird. Er dient oft als Referenzwert bei Streitigkeiten über die Angemessenheit von Preisen.
    8. Welche Rolle spielt die DIN-Norm bei Fliesenarbeiten?
      Die DIN-Normen legen Qualitätsstandards und Ausführungsrichtlinien für Fliesenarbeiten fest. Die Einhaltung der DIN-Normen ist wichtig, um eine fachgerechte Ausführung sicherzustellen und Mängel zu vermeiden.

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  2. Fliesen Mehrpreis: Baubeschreibung vs. Ladenpreis

    Da sind sie wieder ...
    die tollen Baubeschreibungen.
    Druckfehler sind nicht Ihr Problem. 165 l sind 165 l. Bei der Firma dürfte dann schon wieder  -  oder gleichwertig  -  stehen. Da war es das mit dem Anspruch.
    Fliesen: Mehrpreis ist zu zahlen. Jetzt fragt sich, welchen Mehrpreis Ihnen der Bauunternehmer angegeben hat? Den zwischen Ladenpreis des Fliesenhandels und den 20 €, ja? Na da sind Sie aber schön rasiert. Weil der auf die teureren Fliesen mehr Rabat bekommt als auf die Standardware. Aber SIE werden von dem Rabat nichts sehen ;-(((.
    Große Fliesen haben mehr verschnitt, Mehrpreis kann i.O. sein.
    Wenn Sie keine Diagonalverfliesung wollen, woher kommt der Mehrpreis?
    Noch ein Tipp. Große Fliesen heißt 50  -  60 cm größte Länge? Dann bitte nicht im Fugenversatz verlegen. Die DÜRFEN bis 3 mm gewölbt sein  -  und das gibt so unschönen Seegang.
  3. Baumängel: 'Druckfehler' als Bauträger-Ausrede?

    "Druckfehler" als Ausrede
    Tja, angeblich hat mein Bauträger auch mehrere (ahem!) "Druckfehler" gemacht. Scheint ein "Standard Ausrede" zu sein.
    Hier bei mir verträglich geschuldet: 15 mm Verputz an der Fassade. Gesamt Putzdicke wurde aber an mehrere Stellen gemessen (Gutachten) mit eine Gesamtdicke von 3 bis 4 mm. (Also, Ober- und Unterputz (Oberputz, Unterputz) zusammen gemessen.) Der Verputz ist an manche Stellen so dunn, dass er sogar "weich" ist. "Natürlich", laut Bauträger, gibt es im Vertrag ein Druckfehler. Der Bauträger behauptet, dass NICHT 15 mm geschuldet war, sondern 1,5 mm Verputz (welche natürlich auch die Zulassung nicht entspricht).☹(
    Ich wette: Du bekommst doch ein Broetje Warmwasservorratsbehälter aber Broetje hat wahrscheinlich nur 150 und 200 Liter Behälter im Programm. Ein 200-Liter Behälter nimmt der Bauträger natürlich nicht ... es sei denn, Du ein Mehrpreis bezahlst ...☹(
    Ich würde auf den 165 Liter Behälter bestehen ...
    Gruß
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  4. Bauvertrag prüfen: Versäumte Chancen & WW-Speicher

    Kann ich da irgendetwas machen?
    Die Frage ist gut! Spätestens jetzt sollten Sie sich selber fragen.
    Irgendwas versäumt, Baubegleitung, Prüfung des Bauträger-Vertrages durch RA?
    Zu dem 165 l WW-Speicher, bin wie die Vorredner gespannt, ob es ein solches Gerät überhaupt gibt.
  5. Warmwasserspeicher: Broetje BS 160 statt 165 Liter?

    Von Broetje
    gibt es den Systemspeicher BS 160 mit 160 l Inhalt. 165 l Speicher gibt es bei Broetje nicht.
    Wenn in der Baubeschreibung nicht die Formulierung "oder gleichwertig" enthalten ist, könnten Sie zumindest auf Einbau dieses Speichers bestehen.
    • Name:
    • M.P.
  6. Fliesen Mehrverschnitt: Kulanz vs. Leistungsbeschreibung

    Danke schon mal für die ersten Antworten
    Mehrverschnitt ist ein ziemlich schlechtes Argument, da der Fliesenleger meine Frau überredet hat (nix schriftlich) doch Höher zu Fliesen, um nicht soviel Verschnitt zu haben, als in der Leistungsbeschreibung angeboten, natürlich die zusätzlichen Kosten Lohn usw. alles extra. Ich bin meist soweit, die Fliesen selbst zu besorgen (der Fliesengroßhandel, kein Fliesen schleuderer, sagte mir, das auch ich Prozente bekommen könnte)
    Das Problem ist jetzt, das ich ein Festpreis für das gesamte Haus habe, von daher ist es auch schwierig das alles rauszurechenen ohne noch mehr Verlust zu machen.
    Zur Zeit fährt unser Bauträger die Schiene, Wochenlang gar nichts sagen und am Donnerstag Abend ruft er an, das am Freitag morgen die Entscheidung da sein soll
    Wir haben auch schon vor einiger Zeit einen Bekannten von uns, einen Architekten, so als stillen Beobachter eingeschaltet, da dieser doch mehr Mängel sieht wie ich sehe. Das hat unseren Bauträger auch ziemlich auf die Palme gebracht, aber sicher ist sicher.
    das Thema mit dem Bad schlägt jetzt auch größere Wellen, wir bekamen von unserem Bauträger das Angebot des Badinstallateurs, damit wir Wissen was ins Bad kommt/Angeboten war.
    Das wich schon mal von der Leistungsbeschreibung ab (Argument, das ist eine Standard Leistungsbeschreibung für nen anderen Installateur). Wir hatten uns die Sachen angeschaut und sogar einiges davon entsprach unserem Geschmack (z.B. das WC, welch Wunder). Kurz danach, Ausgesucht wurde bei einem Bad Großhandel, sollten wir nen Mehrpreis z.B. für das WC zahlen. Auf Nachfrage, bekamen wir ein neues Angebot, mit dem Hinweis, das andere war das alte, bevor wir den Vertrag Unterschrieben hatten, und vom Bauträger kam, "um den Preis zu halten musste er auf qualitativ natürlich Gleichwertige, aber Kostengünstigere Varianten ausweichen" und das alles ohne uns zu Informieren.
    • Name:
    • Christian
  7. Leistungsbeschreibung: Bauträger-Vereinbarung bindend!

    Da soll sich doch
    der "stille Beobachter" mal die Leistungsbeschreibung vornehmen. Es kann Ihnen z.B. völlig wurscht sein, für welchen Installateur Ihr Bauträger welche Leistungsbeschreibung vorgesehen hat. Das was er mit Ihnen vertraglich vereinbart hat gilt, natürlich auch die Leistungsbeschreibung.
    • Name:
    • M.P.
  8. Bauvertrag: Zusatzangebote ablehnen – Taktik des Bauträgers

    Das hat er auch schon gemacht, wir werden ...
    Das hat er auch schon gemacht, wir werden jetzt die gleiche Tour fahren wie unser Bauträger. Nichts sagen, die Zusatzangebote mit dem Verweis auf die Leistungsbeschreibung zurückweisen. Mal sehen, ob er dann noch seine Termine hält? Ist zwar auch nicht die Feine englische Art, aber was soll man machen.
    Habe übrigens gerade erfahren, das der Installateur schon Sachen eingebaut hat ohne, das wir unser OK gegeben haben (natürlich ist auch heute schon die Rechnung da).
    Mir scheint das wird langsam eine Sache für den Rechtsanwalt, habe eigentlich gedacht, das geht ohne, aber ...
  9. Update: Argumente wirken – Bauträger sucht Termin!

    Zwischenstand
    Wollte nur mal nen Zwischenstand geben. Haben diverse Argumente aus den vorangegangenen Anmerkung gegenüber unserem Bauträger angebracht, zusammen mit unserem Stillen Beobachter und noch einige andere Sachen angeführt. Auf einmal scheint Bewegung in die Sache zu kommen. Unser Bauträger will dringend einen Termin. Das Durchschlagskräftigste Argument war wohl die Baustoffe selbst zu Besorgen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Betrag von den Abschlagszahlungen einzubehalten. Im Fachjargon nennt man sowas wohl unkontrolierbarer Gewinn-Abfluss.
    Danke also für die Ratschläge
    • Name:
    • Christian
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Fliesen Mehrpreis im Bauvertrag: Rechte & Strategien

    💡 Kernaussagen: Bei unklarer Leistungsbeschreibung im Bauvertrag bezüglich Fliesen und deren Preis, ist es wichtig, die vertraglichen Vereinbarungen genau zu prüfen. Mehrkosten für Fliesen, die über den vereinbarten Preis pro Quadratmeter hinausgehen, können entstehen, sollten aber transparent und nachvollziehbar sein. Druckfehler in der Baubeschreibung sind nicht automatisch das Problem des Bauherrn. Eine frühzeitige Baubegleitung und die Prüfung des Bauvertrags durch einen Rechtsanwalt können helfen, Missverständnisse und Mehrkosten zu vermeiden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass mündliche Absprachen, wie im Beitrag Fliesen Mehrverschnitt: Kulanz vs. Leistungsbeschreibung beschrieben, schwer nachweisbar sind. Halten Sie Vereinbarungen immer schriftlich fest.

    ✅ Zusatzinfo: Wenn in der Baubeschreibung ein bestimmter Warmwasserspeicher (z.B. Broetje) genannt ist, aber die Formulierung "oder gleichwertig" fehlt, kann auf den Einbau des genannten Speichers bestanden werden, wie im Beitrag Warmwasserspeicher: Broetje BS 160 statt 165 Liter? erläutert.

    💰 Kosten: Mehrpreise für Fliesen können durch teurere Materialien oder aufwendigere Verlegemuster (z.B. Diagonalverlegung) entstehen. Klären Sie die Kosten vorab und lassen Sie sich ein detailliertes Angebot erstellen.

    👉 Handlungsempfehlung: Weisen Sie Zusatzangebote unter Berufung auf die Leistungsbeschreibung zurück, wie im Beitrag Bauvertrag: Zusatzangebote ablehnen – Taktik des Bauträgers beschrieben. Suchen Sie das Gespräch mit dem Bauträger und ziehen Sie bei Bedarf einen Rechtsanwalt für Bauvertragsrecht hinzu.

    📊 Fakten: Die Dicke des Verputzes an der Fassade sollte den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Abweichungen können einen Mangel darstellen, wie im Beitrag Baumängel: 'Druckfehler' als Bauträger-Ausrede? geschildert.

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