Schlüsselfertig bauen: Was ist enthalten? Definition, Leistungen & Kosten erklärt
BAU-Forum: Neubau

Schlüsselfertig bauen: Was ist enthalten? Definition, Leistungen & Kosten erklärt

Hallo!
Wir stehen ganz am Anfang unserer Planung und überlegen, ob wir "schlüsselfertig" bauen lassen - was anderes bleibt uns in Ermangelung fehlender Kenntnisse und Helfer eigentlich gar nicht übrig.
Was bedeutet schlüsselfertig eigentlich genau? Ich habe bislang immer "alles bis auf Maler- und Bodenarbeiten (Malerarbeiten, Bodenarbeiten)" gelesen. Alles andere ist drin? Also Sanitäre Anlagen, Heizungen etc.? Rein theoretisch könnte man Tapete und Teppich verlegen und einziehen?
Sorry, für viele vielleicht eine blöde Frage, aber irgendwo muss man ja mal anfangen zu nerven!
Danke!
Jula
  • Name:
  • Jula
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Beim schlüsselfertigen Bauen übergeben Sie die Verantwortung für den Bau Ihres Hauses an ein Bauunternehmen. Ich verstehe, dass dies für Sie aufgrund fehlender Kenntnisse und Helfer eine attraktive Option ist.

    Definition: Schlüsselfertig bedeutet, dass das Haus nach der Übergabe direkt bewohnbar ist. Dies umfasst in der Regel:

    • Sanitäranlagen: Bäder und WCs sind vollständig installiert und funktionsfähig.
    • Heizung: Das Heizsystem ist betriebsbereit.
    • Bodenbeläge: In allen Räumen sind Bodenbeläge verlegt.
    • Elektroinstallation: Alle Steckdosen, Schalter und Lampenanschlüsse sind vorhanden und funktionieren.

    Nicht enthalten sind typischerweise:

    • Malerarbeiten: Das Streichen der Wände und Decken.
    • Tapezierarbeiten: Das Anbringen von Tapeten.
    • Gartenarbeiten: Die Gestaltung des Gartens.

    Wichtig: Klären Sie im Vorfeld genau, welche Leistungen im Vertrag enthalten sind. Lesen Sie das Kleingedruckte sorgfältig durch und holen Sie sich bei Unklarheiten rechtlichen Rat.

    👉 Handlungsempfehlung: Erstellen Sie eine detaillierte Liste Ihrer Wünsche und Anforderungen und vergleichen Sie die Angebote verschiedener Baufirmen sorgfältig.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Schlüsselfertig
    Ein Hausbau, bei dem ein Unternehmen alle Bauleistungen bis zur Übergabe eines bewohnbaren Hauses übernimmt. Der Bauherr erhält den Schlüssel und kann direkt einziehen, wobei Malerarbeiten und Außenanlagen oft ausgenommen sind.
    Verwandte Begriffe: Bezugsfertig, Ausbauhaus, Generalunternehmer.
    Bauvertrag
    Ein Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmen, der alle Leistungen, Kosten und Fristen für den Hausbau regelt. Er sollte detailliert sein und alle Vereinbarungen schriftlich festhalten.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Leistungsbeschreibung, Bauordnung.
    Gewährleistung
    Die gesetzliche Verpflichtung des Bauunternehmers, Mängel am Bauwerk innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachverständiger, Baumängel.
    Leistungsbeschreibung
    Eine detaillierte Auflistung aller Bauleistungen, die im Bauvertrag enthalten sind. Sie sollte alle Materialien, Qualitäten und Ausführungsdetails genau beschreiben.
    Verwandte Begriffe: Baubeschreibung, Bauvertrag, Angebot.
    Festpreisgarantie
    Eine Vereinbarung, dass der im Bauvertrag vereinbarte Preis für alle Bauleistungen gilt und nicht überschritten werden darf. Ausnahmen können unvorhergesehene Ereignisse sein.
    Verwandte Begriffe: Kostenvoranschlag, Nachtrag, Baufinanzierung.
    Sanitäranlagen
    Die Einrichtungen für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Haus, einschließlich Bäder, WCs und Küchenanschlüsse. Sie müssen den geltenden Normen entsprechen.
    Verwandte Begriffe: Heizung, Lüftung, Klimatechnik.
    Bodenbeläge
    Die Materialien, die auf den Rohfußboden aufgebracht werden, um eine begehbare Oberfläche zu schaffen. Dazu gehören Fliesen, Parkett, Laminat, Teppich und Vinyl.
    Verwandte Begriffe: Estrich, Trittschalldämmung, Fußbodenheizung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist der Unterschied zwischen schlüsselfertig und bezugsfertig?
      Schlüsselfertig bedeutet, dass das Haus bewohnbar ist, aber Maler- und Tapezierarbeiten oft fehlen. Bezugsfertig kann bedeuten, dass auch diese Arbeiten erledigt sind, aber die genaue Definition variiert je nach Anbieter. Klären Sie die Details im Vertrag.
    2. Welche Vorteile hat schlüsselfertiges Bauen?
      Sie haben einen Ansprechpartner für alle Gewerke, sparen Zeit und Nerven und haben oft eine Festpreisgarantie. Das Risiko liegt hauptsächlich beim Bauunternehmen.
    3. Welche Nachteile hat schlüsselfertiges Bauen?
      Sie haben weniger Einfluss auf die Details und sind stärker auf die Entscheidungen des Bauunternehmens angewiesen. Außerdem kann es teurer sein als der Bau in Eigenregie.
    4. Was sollte ich bei der Auswahl eines schlüsselfertigen Anbieters beachten?
      Achten Sie auf Referenzen, Bewertungen und die Erfahrung des Anbieters. Vergleichen Sie die Angebote genau und prüfen Sie, welche Leistungen im Preis enthalten sind. Lassen Sie sich Musterhäuser zeigen.
    5. Sind Bodenbeläge immer im schlüsselfertigen Preis enthalten?
      In der Regel ja, aber es ist wichtig, dies im Vertrag zu überprüfen. Oft gibt es eine Auswahl an Standardböden, und für spezielle Wünsche können zusätzliche Kosten entstehen.
    6. Was passiert, wenn während des Baus Mängel auftreten?
      Der Bauunternehmer ist für die Beseitigung von Mängeln verantwortlich. Lassen Sie alle Bauabschnitte von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen, um Mängel frühzeitig zu erkennen.
    7. Kann ich Eigenleistungen beim schlüsselfertigen Bau einbringen?
      Das ist oft möglich, sollte aber im Vertrag klar geregelt sein. Durch Eigenleistungen können Sie Kosten sparen, aber es kann auch die Gewährleistung beeinflussen.
    8. Wie lange dauert es, ein schlüsselfertiges Haus zu bauen?
      Die Bauzeit variiert je nach Größe und Komplexität des Hauses, liegt aber in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten.

    🔗 Verwandte Themen

    • Ausbauhaus
      Ein Haus, bei dem der Bauherr bestimmte Arbeiten selbst übernimmt, um Kosten zu sparen.
    • Baukostenrechner
      Ein Tool zur Ermittlung der voraussichtlichen Kosten für den Hausbau.
    • Baufinanzierung
      Die Finanzierung des Hausbaus durch Kredit oder Eigenkapital.
    • Bauplanung
      Die Planung des Hauses durch Architekten oder Bauingenieure.
    • Baurecht
      Die gesetzlichen Bestimmungen für den Hausbau.
  2. Schlüsselfertig Bauen: Ironische Definition zur Schlüsselübergabe

    Schlüsselfertich meint
    dasse bei der Schlüsselübergabe völlich fertig bist!
  3. Baurecht: Vertrag vor Unterschrift unbedingt prüfen lassen!

    Geflügeltes Wort
    Und leider ist oft tatsächlich so. Genaueres im Link.
    Mein dringender Rat: keinen Vertrag unterzeichnen, der nicht vom eigenen (!) im Baurecht erfahrenen Rechtsanwalt geprüft wurde.
    Typisch Falle: "Fertigstellung garantiert am 32.13.2006! " Ja und? Was passiert, wenn es nicht fertig ist?
    • Name:
    • Reg2003-R.K.
  4. Schlüsselfertig vs. Bauträger: Unterschiede und wichtige Aspekte

    in Ermangelung fehlender Kenntnisse
    sollten sie hier im Forum viel lesen und lernen. Werfen Sie jetzt nicht "schlüsselfertig" und "alles aus einer Hand zum Festpreis" (vom Bauträger (Bauträger) oder Generalunternehmer (Generalunternehmer) ) durcheinander. Auch der Architekt baut ihnen "schlüsslefertig", oder denken Sie, bei Architektenbauten muss man die Heizung selber anschrauben? Sicher nicht. Wenn sie etwas im Forum lesen, werden sie feststellen, dass bei mangelnden Kenntnissen die Version Bauträger/Generalunternehmer sehr gefährlich sein kann. Wenn sie nur einen Vertragspartner wünschen, sollten sie das Geld für jemanden übrig haben, der IHRE Interessen beim Bau vetrtritt. Also ein Sachverständiger, der von IHNEN bezahlt wird und Ihren Vertragspartner überwacht. Das macht sonst der Architekt, denn der macht gemeinhin mehr als nur ein paar Zeichnungen. Ggf. auch ein RA, der sie bei Vertragsabschluss berät.
  5. Forum-Wissen: Ermangelung an Kenntnissen ist kein Problem!

    also, Ermangelung fehlender Kenntnisse
    ist hier sicher nicht das Problem!🙂
  6. Korrektur: Gemeint war 'Ermangelung nötiger Kenntnisse'

    fällt mir
    jetzt auch erst auf😉 Denke aber, gemeint war "Ermangelung nötiger Kenntnisse ... " Verfluchtes Copy&Paste ...
  7. Schlüsselfertig: Bauträger vs. Architekt – Grundstückswahl entscheidend

    Schlüsselfertig mit BToder Architekt
    Das Endergebnis, schlüsselfertige Erstellung eines Hauses, ist bei Bauträger oder freier Bauleitung das gleiche. Der Weg dorthin ist jedoch grundverschieden. Bauträger halten in der Regel Grundstücke vor, die Sie nur mit diesem bebauen können. Wollen Sie die volle Auswahl, Bauträger xxx oder yyy oder Architekt zzz, sollten Sie ein Grundstück ohne Bauträgerbindung ins Auge fassen.
  8. Erfahrungsbericht: Schlüsselfertig mit Architekt bis zur Lüsterklemme

    Zum Beispiel
    wir (auch für alle, die es vielleicht nicht mehr hören mögen ...🙂 bauen auch schlüsselfertig, allerdings alle Leistungsphasen mit einem freischaffenden Architekten. Das heißt bei uns, alles ist fertig bis hin zu den Lüsterklemmen, an die Lampen müssen wir selber ran. (In drei Wochen übrigens, wir sind im Endspurt.)
    Wir haben uns genau aus dem Grunde, dass wir Laien sind und einen Fachmann zur Seite stehen haben wollen, dazu entschlossen. Bislang war das Bauen im Wesentlichen entspannt, den streß hat der Architekt abgefangen. Das Haus wird und gedeiht, die ausführliche Planung ist es vermutlich Wert gewesen, jetzt fehlen noch die Wandanstriche, das WDVSAbk. kommt gerade dran und Carport/Gartenhaus mit Außenanlagen (Architekt koordiniert Nahtstellen der Gewerke). Also, abgesehen vom Umzug mit Mann und Mäusen bin ich nicht fertig, wenn ichn Schlüssel krich. Ich kann diese Art des Bauens weiterempfehlen.
    (Und übrigens: wir sind nicht reich, es ist keine Villa, und wir mussten auch auf unsere € achten.)
    Grüße von Indira Simon
    • Name:
    • Frau Ind-295-Sim
  9. Bauherr vs. Nicht-Bauherr: Bauträger vs. Generalunternehmer

    Ergänzung zu Herrn Volquardsen
    Neben dem Bauträger, der Ihnen wie gesagt das Haus verkauft (FOLGE: Sie sind NICHT Bauherr, dürfen im Zwiefelsfall nicht mal die Baustelle betreten), gibt es noch den Generalunternehmer, der Ihnen auf ihrem Grundstück ein Haus errichtet. Dann sind Sie Bauherr. Grundstück und Haus sollten meiner Meinung nach getrennt betrachtet und gekauft/beauftragt werden.
  10. GU oder Architekt: Empfehlung trotz positiver GU-Erfahrung?

    Foto von Oliver Kettig

    @Christian
    Hallo Christian,
    was mich immer verblüfft. Du hast Doch selbst mit Generalunternehmer gebaut und bist offenbar ganz zufriedden mit dem Ergebnis (oder nicht?). Warum empfiehlst Du dann im Forum eigentlich den Architektenbau als bessere Variante?
    Bevor jetzt die Architekten und die die Architekten-BH auf mich einschlagen: Ich will damit nicht sagen, dass man nicht mit Architekten bauen sollte. Allerdings habe ich mit Generalübernehmer gebaut und bin trotz einiger Probleme zufrieden.
    Wesentlicher Tipp ist mehrfach genannt: Eigenen Fachmann engagieren, Das kann der eigene Architekt sein oder bei Generalunternehmer der zusätzlich vom BH engagierte Bau-Sachverständige der den Baufortschritt begleitet.
    Grüße
  11. Schlüsselfertig Definition: Keine Norm, individuelle Auslegung!

    Denke mal,
    dass es der Fragestellerin mit Ihrer Frage nicht so sehr darum ging, mit wem man schlüsselfertig bauen kann, sondern darum, was unter dem Begriff "schlüsselfertig" zu verstehen ist. Und diese Frage kann eigentlich nur so beantwortet werden: "Schlüsselfertig" bezeichnet keine genormte Ausstattung, sondern schlüsselfertig ist das, was der einzelne Anbieter darunter versteht und in seiner Bau- / Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) ausweist. Neben den oftmals fehlenden Maler- / Bodenbelagsarbeiten (Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten)
    sind zu berücksichtigen: Bodenabfuhr/Hausanschlusskosten/Kanalanschlüsse/Außenanlagen. u.a. Architekten erstellen komplette Leistungsverzeichnisse in denen alle notwendigen Gewerke enthalten sind. Interessiert man sich für Bauträger/Bauunternehmeranbgebote, sollte man die Baubeschreibung vom Fachmann prüfen lassen.
    • Name:
    • M.P.
  12. Leistungsbeschreibung: Details wichtiger als 'schlüsselfertig'!

    schlüsselfertig oder nicht
    ist eigentlich völlig nebensächlich. Wer in Ermangelung eigener Kenntnisse die maßgebenden Details in der Leistungsbeschreibung nur überfliegt und lediglich auf den Begriff "schlüsselfertig" sein Hauptaugenmerk legt, in dem Glauben, es handelt sich dann um ein "Rundum-Sorglospaket" (bei dem man höchstens nur noch darauf achten muss, ob die Malerleistungen/Bodenbeläge enthalten sind oder nicht), der irrt meist gewaltig!
    Lösen Sie sich am besten völlig von diesem sowieso meist irreführenden Begriff und kümmern Sie sich um die eigentliche Leistungsbeschreibung. Denn nur dort steht drin, was sie wirklich bekommen! Wenn Sie es nicht selbst beurteilen können, dann engagieren Sie einen Fachmann, wie ja schon empfohlen wurde.
    Und: "Schlüsselfertig" bauen können Sie prinzipiell alle, Bauträger, Generalübernehmer, Architekten, etc.
    Zu den prinzipiellen Unterschieden "schlüsselfertig mit Bauträger" bauen und dem Bauen mit dem Architekten mit Einzelvergabe der Gewerke suchen Sie am besten mal in diesem Forum. Dazu sind hier schon Bücher geschrieben worden😉
    Meine persönliche Meinung:
    Wenn Sie vom Hausbau absolut keine Ahnung haben, gerade dann sollten Sie überlegen, ob es nicht besser ist, von Anfang an mit einem Fachmann, also einem unabhängigen (!) Architekten zu bauen (nicht zu verwechseln mit einem bei einem Bauträger angestellten Architekten, der im Zweifelsfall aus gutem Grund eher dazu neigt, die Interessen seines Arbeitgebers zu vertreten als die des Kunden) ...
    • Bauherrenmeinung-
  13. Bauplanung: Mehr Vorsorge statt Nachsorge durch Beratung

    Vorsorge statt Nachsorge
    @ Herr Aselmeyer,
    würde die Mehrzahl der Bauherren so denken wie Sie, hätten wir mehr mit Vorsorge als Nachsorge zu tun, und könnten somit unserer eigentlichen Aufgabe nachgehen, beraten, statt zu begutachten. Zur Zeit ist das Verhältnis, jedenfalls bei mir, etwa 20 % zu 80 %. Vor kurzem schrieb ein Kollege, ich glaube es war Herr Dühlmeyer, den sinnigen Vergleich, dass viele potenzielle Bauherren mehr Gehirnschmalz in den Erwerb eines Toasters verwenden als in den Erwerb eines Hauses.
  14. Sorgenfreies Bauen: Erfahrung mit Architekt als Erfolgsfaktor

    @ Aselmeyer:
    aus dem Grunde, den Sie nennen, schrieb ich meinen obigen Beitrag: um zu zeigen, dass es (zu mindestens bei uns nach der Wahl eines erfahrenen, fähigen  -  und netten  -  Architekten) auf diesem Weg offenbar eine im Großen und Ganzen sorgenfreie Bauzeit geben kann, an deren Ende ein gut geplantes und gebautes Haus steht. Klar, das hat Honorar gekostet, aber ich halte es für gut angelegt. Ich wäre sogar bereit, mal die Kosten für ein ähnlich ausgestattetes Bauträgerhaus (o.ä.) zu vergleichen um zu sehen, wie sich's verhält. (Wobei wir bei max. 7,50 m Breite keinen fertigen Entwurf hätten nehmen können).
    I. Simon
    • Name:
    • Frau Ind-295-Sim
  15. Holzrahmenbauweise: Preisvergleich und persönliche Präferenzen

    Frau Simon, alle sind gespannt auf Ihr Haus und den Preis!
    Bis dahin ist Ihr letzter Beitrag reine Rhetorik. Und sollte jemand zeigen, dass er Ihr Haus z.B. in Holzrahmenbauweise (Bei mehr Fläche wegen dünnerer Wände) preisgünstiger hingekriegt hätte, dann wäre Ihre Antwort: "Na, ja, aber Holzbauweise kam für uns nicht in Betracht. " Sie haben ja nicht verglichen, sondern verbreiten nur Ihren pesönlichen Glauben. Aber es ist schön, dass Sie das Glück hatten, einen guten Architekten zu erwischen.
  16. Architekt vs. Generalunternehmer: Erfahrungen und Entscheidungskriterien

    @Oliver
    Gute Frage, warum ich für den Architekt-Bau plädiere, obwohl ich mit dem Generalunternehmer zufrieden war.
    ALSO! Auch ein Architekt muss ein guter Architekt sein. Ich kenne genügend Beispiele, in denen folgendes bei Architekt-Bauten passierte ...
    • toller Entwurf, fahrlässige Bauaufsicht hoch drei
    • langweiliger, immergleiche Entwurf, klasse Bauaufsicht
    • Architekt ist ein verkappter BT
    • Architekt wohnt zu weit Weg und kümmert sich wenig => Zeitverzug

    (von der massiven Budgetüberziehung des Frank O'Gehry Baus, der knapp 5 km von mir entfernt morgen eingeweiht wird mal ganz zu schweigen😉
    Das vorweg. Obwohl wir sehr zufrieden waren mit unserem Generalunternehmer, würde mein nächster Bau doch mit Architekt stattfinden, da ich beim Bau einige Dinge GELERNT habe und die Position des Architekten habe schätzen lernen. Warum wir trotzdem mit dem Generalunternehmer zufrieden waren hat viele Gründe:

    • Wir hatten beim (Eigen-) Entwurf Hilfe aus dem "Architektenlager".
    • Unser Entwurf ist lange "gereift". Zahlreiche Diskussionen mit meinem Bruder, der kurz vor Abschluss seinen Architekturstudiums steht, haben mich da durchaus weiteregebracht. Ich war auch bereit in der langen Entwurfsphase mich von bestimmten Ideen zu lösen und fiese Diskussionen mit der Liebsten zu führen. Beides hat Kraft und Nerven gekostet
    • Wir hatten eine Bauingenieur, der den Bau überwacht hat
    • Wir hatten ein seriöses Unternehmen, und kannten andere BH, die gute Erfahrungen mit denen gemacht haben.
    • Zwar hat auch noch die Architektin des GUs am Entwurf gefeilt, ein, zwei Dinge im Außenbereich wären mit einem "richtigen" Architekt

    aber sicher besser gelöst worden. Da haben wir eben einen Planungsfehler
    .- Ärger/Probleme (es gibt keinen Bau OHNE Ärger) gab es dann an den Stellen, wo Generalunternehmer Leistungfen mit selbst beauftragten Leistungen (Erdbauer, Gartenbauer, Treppenbauer) koordiniert werden mussten. Gut, waren alles keine großen Probleme, wurden alle auch gelöst, aber das kostete auch Kraft, Nerven und Zeit. Da dachte man oft "Wäre mir mich Architekt nicht passiert".

    • Wir wohnen jetzt ein halbes Jahr in dem Haus, und es "funktionier" bisher super, was den Entwurf angeht, der Rest aber auch. Mal sehen ob ich in ein paar Jahren sage: "Hätten wir damals doch ... " Bisher sind wir aber sonst sehr zufrieden ...

    Warum beim nächsten Bau anders?

    • haben dazugelernt
    • dann ist mein Bruder fertiger Architekt😉
    • wir können die Kosten mit unseren heutigen Erfahrungen besser abschätzen

    Wenn ein Bekannter unbedingt mit Generalunternehmer bauen will wegen "Angst vor Kostenexplosion", kein guter Architekt gefunden, nur von schlechten Erfahrungen gehört usw. und denen ein Festpreis lieber ist, dann würde ich denen unseren Generalunternehmer durchaus weiterempfehlen. Natürlich mit ein paar weiteren Infos zu all den Kosten, mit denen man doch noch rechnen muss ...

  17. Schlüsselfertig: Was NICHT enthalten ist – Baubeschreibung prüfen!

    Wichtig ist ...
    was alles NICHT in schlüsselfertig enthalten ist!
    Da der Begriff schlüsselfertig (meines Wissens) weder per Gesetz Verordnung noch per Urteil definiert ist, darf jeder was anderes drunter verstehen.
    Im Industriebau heißt schlüsselfertig meist, Firma kann die Halle in Betrieb nehmen, nur die Maschinen sind zu montieren.
    In Einfamilienhaus  -  Bereich herrscht da Wildwest.
    Also Baubeschreibung genau lesen, was drin ist. Und alles, was nicht drin ist, wird auch nicht gemacht. GANZ sicher!
    @ Christian
    Ich nehme mal an, bei eurem nächsten Haus😉 ist dein Bruder ein guter Architekt. Aber ob er dann auch ein guter Bauleiter ist? Nicht böse sein, aber leider wird an den Uni's nur Theorie gelehrt. Aber bei der Bauleitung  -  und damit Mängel- und Besch ... Vermeidung  -  kommt es nur auf Praxiskenntnisse an. Und da braucht es viele Jahre an der Seite erfahrener Bauleiter, um die Kniffs und Schliche zu lernen, die jeder Handwerker schon im 1. ten Lehrjahr beigebracht bekommt.
  18. Holzrahmenbau: Angebot über Massivbau trotz Platzknappheit

    @ Stodenberg wg. HRB:
    nee, nee, so war's eben nicht. Wir hatten ein Angebot von einem Holzrahmenbauer in der ersten Phase, als wir die Bauweise ausgelotet haben (eben wg. Platzknappheit), aber das lag schon ohne besonderen Trittschallschutz (Federschiene o.ä.) einige Tausend € über dem Massivbauer. Ich gebe zu, dass wir da nicht mehrere Angebote eingeholt haben, aber es war eine kleine Firma und der Preis ein sog. "Kampfpreis". Ich fand es schade, weil ich mit dem HRB noch einige schöne Ideen hätte umgesetzt sehen können (Innenfenster usw.). Ich kann ja bei Gelegenheit unsere Ausstattung und den m²-Preis hier reinstellen.
    Dass unser Haus neugierig macht, freut mich, ich bin ja selber gespannt darauf, endlich drin zu wohnen🙂.
    Grüße von Indira Simon
    • Name:
    • Frau Ind-295-Sim
  19. Praxiserfahrung: Wichtig für den nächsten Hausbau!

    @RD
    bis zum nächsten Haus hat er Praxiserfahrung!😉 So schnell wollte ich nicht wieder bauen. Klar, die Praxis braucht es auch unbedingt.
  20. Architektur-Tipp: Frank Gehry Bau als Museum-Highlight

    Betr. : Marta
    Dafür ist der bau von Rank o' Gehry aber ein toller Bau! Ich gehe selten ins Museum, aber bei diesem muss ich einfach.
  21. Architektur-Diskussion: Frank Gehry Bau in Herford – Befürwortung

    klar ist das
    eine toller Bau! Siehe hier

    Gehöre auch zu den (leider) wenigen Herfordern (naja bin erst seit 6 Monaten Herforder, sonst auch Bielefelder), die den Bau befürworten!

  22. OLG Nürnberg: Urteil präzisiert den Begriff 'schlüsselfertig'

    Urteil des OLG Nürnberg, 2 U 3110/98 beschreibt den Begriff "schlüsselfertig"
    Auch wenn man sich nicht darauf verlassen sollte (d.h. eine klare Leistungsbeschreibung anstreben sollte) wurde der Begriff streitbare Begriff schlüsselfertig im dortigen Urteil etwas präzisiert.
    Aus einer Urteilskommentierung: "Das sieht das OLG Nürnberg anders. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter "schlüsselfertig", dass der Käufer das Haus aufschließen und die Möbel hineinstellen kann. Der Bauträger schuldet die uneingeschränkte dauerhafte Bezugsfertigkeit des Gebäudes. Es ist daher selbstverständlich, dass die Malerarbeiten ausgeführt sein müssen. Das ergibt sich auch aus dem Negativkatalog, in welchem Malerarbeiten gerade nicht erwähnt sind. Auch aus dem Fehlen der Malerarbeiten in der Baubeschreibung ergibt sich nichts anderes. Die Baubeschreibung stellt eine überschlägige Darstellung der vereinbarten Gesamtleistung dar. Sie soll dem Käufer einen Überblick über die technische Ausgestaltung und das verwendete Material geben. Bei einem schlüsselfertig angebotenen Haus wird mit der Baubeschreibung die technische Ausführung der Leistung, die zur Schlüsselfertigkeit führt, dargestellt. Die Baubeschreibung kann beim schlüsselfertigen Bau immer nur eine Ergänzung der im Vertrag gegebenen Darstellung der schlüsselfertigen Leistung sein. Sie kann aber nicht dazu führen, die Schlüsselfertigkeit zu beeinträchtigen bzw. abzuändern. Das gilt hier um so mehr, als die Durchführung von Malerarbeiten selbstverständlicher Bestandteil der Schlüsselfertigkeit ist. "
    Mit freundlichem Gruß
    • Name:
    • Herr Buehler
  23. Baubeschreibung: 'Negativliste' kann Leistungsumfang definieren

    Mit Vorsicht genießen ...
    im beschriebenen Fall kam für den Unternehmer belastend hinzu, dass der Baubeschreibung eine "Negativliste" mit den Gewerken beigefügt war, die nicht zum Leistungsumfang gehören sollten. Und in dieser Liste waren die Malerarbeiten eben nicht aufgeführt. Schon aus diesem Grunde konnte der Bauherr davon ausgehen, dass diese Arbeiten enthalten waren. Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit, d.h. der Unternehmer kann seine Baubeschreibung mit "Schlüsselfertig" betiteln, er kann jedoch einzelne Gewerke herausnehmen, so lange er dies für den Bauherrn nachvollziehbar macht, z.B. über "Negativliste". Daher also nach wie vor die Baubeschreibungen ausführlich und genau überprüfen. (lassen).
    • Name:
    • M.P.
  24. Bezugsfertig vs. Schlüsselfertig: Unterschiede und Definitionen

    hhm
    denke das urteil dürfte nicht veralgemeinert werden. wie Herr Peters schon schrieb lag der Urteilsbegründung wohl vor allem die in der negativliste nicht aufgeführten Malerarbeiten zugrunde. im allgemeinen wird der Leistungsumfang (also koffer rein und möbelaufstellen  -  ansonsten alles fertig) mit der Bezeichnung "bezugsfertig" betitelt. aber selbst dieser Begriff ist nicht geschützt. die meisten bauverträge beinhalten die VOBAbk. und da ist vorgesehen das an erster Stelle  -  vertragsgrundlage die Bauleistungsbeschreibung ist. da durchzuschauen ist für einen Laien nicht leicht (es sei denn er ist Lehrer🙂.
    erschwerend kommt hinzu das es verschiedene Bauweisen gibt.
    MfG
    jens
  25. Malerarbeiten: Was gehört wirklich dazu? Achtung bei Eigenleistung!

    Malerarbeiten
    Und jetzt sind wir beim nächsten Punkt ...
    Was bedeutet "Malerarbeiten" genau?😉
    Einige meine Nachbarn (Reihenhäuser) haben "Malerarbeiten" herausgenommen (also: Eigenleistung) und waren nachher schockiert, dass "Malerarbeiten" mehr als Tapete und Farbe an Innenwände bedeutet ...
    Gruß
    Amy
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  26. Malerarbeiten: Spachteln wird gerne verschwiegen!

    meinen sie spachteln?
    wird gerne verschwiegen!
    Gruß
    jens
  27. Malerarbeiten: Spachteln wichtig bei Dächern ohne Dampfbremse

    u.a.
    Jepp, spachteln, u.a. Und weil wir Dächer ohne Dampfbremse-Folie haben, waren solche Arbeiten ziemlich wichtig ...
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  28. Bauplanung: Glanzleistung des Verkäufers bei Malerarbeiten!

    na toll
    Glanzleistung des Verkäufers!
    MfG
    jens
  29. Baubeschreibung: Malerarbeiten – Definition ist entscheidend!

    Malerarbeiten
    sind mal wieder das, was der Unternehmer unter dieser Position der Baubeschreibung aufführt. Wenn in dieser Position auch Spachtelarbeiten enthalten sind und Pos. "Malerarbeiten" entfällt, sind diese Arbeiten eben in Eigenleistung auszuführen.
    Man hört (liest) in diesem Zusammenhang einfach zu oft "aber ich dachte das wäre ... " Genaues Lesen von Baubeschreibungen ist oftmals die gleiche Kunst wie Reisekatalogbeschreibungen richtig zu deuten.
    • Name:
    • M.P.
  30. Bauleistungsbeschreibung: Vorsicht vor Zweideutigkeiten!

    grundsätzlich recht
    aber leider wird in dieser Beziehung in der Bauleistungsbeschreibung nichts beschrieben  -  und  -  der nette Verkäufer geht mit bedacht über diese fragen hinweg. schließlich ist er so rund 2000 € "preiswerter" als die Mitbewerber. das erwachen des Bauherrn kommt später  -  und  -  nicht jeder hat die nerven sich so freundliche Richter wie die nürnberger zu erträumen.
    es ist leider so  -  was nicht in der Bauleistungsbeschreibung und eventuellen Anlagen (Zeichnungen) beschrieben ist  -  wird auch nicht geschuldet. Vorsicht ist immer angebracht  -  und  -  am besten es wird gemeinsam mit einem Fachmann vorher eine Checkliste erarbeitet und diese Punkt für Punkt abgegangen und bei Unklarheiten hinterfragt. bei Zweideutigkeiten  -  schriftlich das mündlich erforschte bestätigen lassen.
    MfG
    jens
  31. Baubeschreibung: Malerarbeiten nicht explizit erwähnt, aber enthalten

    Baubeschreibung
    Ich habe nachgeschaut ... Das Wort "Malerarbeiten" steht eigentlich nirgends in der Baubeschreibung für unsere Reihenhäuser ... obwohl Maler hier bei mir gearbeitet haben (schlüsselfertig, keine Eigenleistungen). "Malerarbeiten" steht nur in der Bauträger-Liste von mögliche Eigenleistungen --- aber nicht detailliert.
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  32. Bauplanung: Glück gehabt – Malerarbeiten einkalkuliert!

    na sehen sie
    Glück gehabt! war es wohl einkalkuliert!
    Gruß
    jens
  33. Gemeinschaftseigentum: Luftdichtigkeit – Pech bei Nachbars Eigenleistung

    nicht ganz
    Heutzutage denke ich immer "Glück gehabt" wenn hier bei mir irgendwas einwandfrei funktioniert.😉
    Aber, da z.B. die Dächer "Gemeinschaftseigentüm" sind, und meine Nachbarn damals keine Ahnung von "Luftdichtigkeit" gehabt haben ... Na ja, da habe ich/ haben wir "Pech" gehabt.
    Grüße
    Amy
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  34. GBR-Eigentum: Haftung für Baumängel bei Nachbars Eigenleistung?

    hhm
    gbr  -  Eigentum  -  Dach? haften sie mit für Baumängel bei Eigenleistung ihres Nachbarn? hhm
    echt?
    Gruß
    jens
  35. Malerarbeiten: Lackieren von Treppenstufen oft nicht enthalten

    und irgendwo hier
    habe ich schon gelesen, dass unter "Malerarbeiten" sogar das Lackieren der (Holz-) Treppenstufen und des Geländers verstanden wurde ... natürlich waren diese Malerarbeiten NICHT enthalten ...
  36. Eigenleistung: Verantwortung und Beweislast bei Mängeln

    keine Ahnung
    @Jens
    ich habe da noch wenig Ahnung. Glaub, "theoretisch" ja, der mit Eigenleistung muss die Verantwortung übernehmen.
    Aber, so einfach läuft so was auch nicht. Solche Sachen werden einfach bestritten und es muss bewiesen werden, dass die Eigenleistung die Ursache ist ... Die Nachbarn sind natürlich der Meinung, der Bauträger muss was unternehem. Und falls Bauträger tatsächlich was unternimmt, oft wird der Mangel nur versteckt. Meine Nachbarn leiden noch an AWG-Syndrom (JDB's "Alles Wird Gut"). Ich leide mittlerweile an einen anderen Form von AWG: "Alles Wird Gemurkst" --- was auch nicht so gut ist.
    Die Maler-Firma ist eigentlich eine "Lieblingsfirma" vom Bauträger. Die erhalten öfters Nachträge vom Bauträger und sichtbare Probleme werden (natürlich nach "ausreichende" Verzögerung) einfach drüber gepinselt ... vielleicht auch mal etwas Silikon ...😉
    Grüße
    Amy
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  37. Sonntagsgrüße: Nicht so schönes Wetter!

    nicht so schön
    genau wie das Wetter im Moment.
    wünsch dir noch einen schönen (Rest) Sonntag.
    lg
    jens
  38. Malerarbeiten: Lackierung Stahlkonstruktion und Dachüberstände

    zum Thema Malerarbeiten
    dazu gehört auch die Lackierung der kompletten Stahlkonstruktion bei einer Stahlharfentreppe inkl. sämtlicher Vorarbeiten. Je nach Ausführung der Stahlharfe können die unendlich vielen Ecken und Kanten einen Heimwerker zur Weißglut bringen (ich tu mir das jedenfalls nicht noch einmal an).
    Wenn nichts anderes vereinbart ist, gehören auch die Malerarbeiten außen (!) dazu (z.B. der komplette Dachüberstand)! Als Eigenleistung auch nicht ohne ...
  39. Gewerkeleistungen: Definitionen prüfen – Malerarbeiten als Beispiel

    Umfang der Gewerkleistung
    Genau wie der Begriff "Schlüsselfertig" sind auch die Gewerkeleistungen äußerst dehnbar und nicht feststehend.
    Jeder Bauherr tut also gut daran, vor Übernahme von Eigenleistungen, sich genau zu informieren was der Bauträger z.B. unter Malerarbeiten oder Fliesenarbeiten versteht. Manchmal verbergen sich dahinter Arbeiten mit denen der Bauherr nicht im entferntesten rechnet. Beispielsweise die Verkleidung von Sanblöcken oder Rohrschächten in allen Räumen bis hin zu Abmauerungen, Schließen von Deckendurchbrüchen etc. Argument Bauträger, das macht bei uns immer der Fliesenleger.
  40. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Schlüsselfertig Bauen: Leistungen, Definition und Kosten im Überblick

    💡 Kernaussagen: Der Begriff 'schlüsselfertig' ist nicht genormt und bedarf genauer Definition im Vertrag. Die Baubeschreibung ist entscheidend, um den Leistungsumfang zu verstehen. Bauträger und Architekten bieten unterschiedliche Wege zum schlüsselfertigen Haus. Eigenleistungen bergen Risiken und erfordern detaillierte Absprachen. Die Definition von Malerarbeiten ist oft unklar und sollte präzisiert werden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Achten Sie auf 'Negativlisten' in der Baubeschreibung, um auszuschließen, welche Gewerke NICHT enthalten sind (siehe Baubeschreibung: 'Negativliste' kann Leistungsumfang definieren).

    ✅ Zusatzinfo: Ein Urteil des OLG Nürnberg präzisiert den Begriff 'schlüsselfertig', dennoch ist eine klare Leistungsbeschreibung unerlässlich (siehe OLG Nürnberg: Urteil präzisiert den Begriff 'schlüsselfertig').

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Vertrag vor Unterschrift von einem im Baurecht erfahrenen Anwalt prüfen. Vergleichen Sie Angebote von Bauträgern und Architekten und wählen Sie ein Grundstück ohne Bauträgerbindung, um volle Auswahl zu haben. Lesen Sie die Baubeschreibung genau und klären Sie Unklarheiten mit einem Fachmann. Weitere Tipps finden Sie im Beitrag Schlüsselfertig: Was NICHT enthalten ist – Baubeschreibung prüfen!.

    Die Diskussion im Forum zeigt deutlich, dass der Begriff "schlüsselfertig bauen" viele Interpretationen zulässt. Es wird betont, dass die Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung) das A und O ist, um Missverständnisse zu vermeiden. Insbesondere die Definition von Malerarbeiten sorgt oft für Überraschungen, da hier nicht nur das Streichen der Wände, sondern auch Spachtelarbeiten und das Lackieren von Treppen dazugehören können. Es wird geraten, sich vor der Übernahme von Eigenleistungen genau zu informieren, was der Bauträger unter den jeweiligen Gewerken versteht (siehe Gewerkeleistungen: Definitionen prüfen – Malerarbeiten als Beispiel).

    Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Unterscheidung zwischen Bauträger und Generalunternehmer. Beim Bauträger kauft man das Haus, während man beim Generalunternehmer Bauherr ist. Dies hat Auswirkungen auf die Entscheidungsfreiheit und die Möglichkeit, die Baustelle zu betreten. Einige Nutzer berichten von positiven Erfahrungen mit Architekten, die den Bau von Anfang bis Ende begleiten und so für eine sorgenfreie Bauzeit sorgen (siehe Sorgenfreies Bauen: Erfahrung mit Architekt als Erfolgsfaktor). Allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass auch ein Architekt ein guter Architekt sein muss, um Budgetüberschreitungen und Zeitverzug zu vermeiden.

    Die Wahl der Bauweise, beispielsweise Holzrahmenbauweise, wird ebenfalls diskutiert. Hierbei spielen persönliche Präferenzen und Preisvergleiche eine Rolle. Es wird empfohlen, mehrere Angebote einzuholen und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Bauweisen abzuwägen. Auch das Thema Gemeinschaftseigentum, insbesondere bei Reihenhäusern, wird angesprochen. Hier kann es zu Problemen kommen, wenn Nachbarn Eigenleistungen unsachgemäß ausführen und dadurch Mängel entstehen. Es ist wichtig, sich über die Haftungsfrage zu informieren und gegebenenfalls eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hausbau, egal ob schlüsselfertig oder nicht, eine komplexe Angelegenheit ist, die sorgfältige Planung und Information erfordert. Die Baubeschreibung ist das wichtigste Dokument, um den Leistungsumfang zu definieren und Missverständnisse zu vermeiden. Es ist ratsam, sich von einem Fachmann beraten zu lassen und den Vertrag vor Unterschrift prüfen zu lassen. Auch der Austausch mit anderen Bauherren, beispielsweise in einem Forum, kann wertvolle Tipps und Erfahrungen liefern.

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