Bauauflagen & Regenwasserversickerung: Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die Diskrepanz zwischen städtischen Bauauflagen zur Regenwasserversickerung und den Gebührenforderungen der Stadtwerke für den Anschluss von befestigten Flächen an die öffentliche Abwasseranlage. Einordnung von Bauauflagen im Kontext von Regenwasserversickerung und möglichen Ordnungsgeldern bei Nichteinhaltung. Die Bedeutung der Kommunikation mit den Stadtwerken zur Klärung der Gebührenberechnung wird hervorgehoben. Als letzte Möglichkeit wird die Einbeziehung der Medien in Betracht gezogen, um Druck auf die Verantwortlichen auszuüben.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Bauauflagen & Regenwasserversickerung: Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung?

Kurios aber wahr:
Stadt fordert als Bauauflage: nicht bebaute Flächen sind mit wasserdurchlässigen Materialien herzustellen, sodass eine Versickerung der Regenwässer gewährleistet ist. Zuwiderhandlung wird mit Ordnungsgeld geahndet.
Die Stadtwerke als Energieversorger und -entsorger fordern: alle Stellplätze, Zufahrten, Terrassen sind an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen und fordern dafür Gebühren.
Was tun?
  • Name:
  • Jürgen
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige Klärung der widersprüchlichen Bauauflage (Versickerungspflicht) und Anschlussforderung (Stadtwerke) durch die Gemeinde als zuständigen Rechtsträger – bis zur schriftlichen, widerspruchsfreien Stellungnahme darf keine Bauausführung erfolgen.

    🔴 KRITISCH: Vor jeder Versickerungsmaßnahme: Bodengutachten und hydraulischer Versickerungsnachweis durch zertifizierten Fachplaner nach DINAbk. 1185 und DWA-A 138 – ohne diesen Nachweis besteht Rechtsunsicherheit und Risiko der Nachbesserung oder Baustopp.

    ⚠️ WICHTIG: Kein Anschluss versickerungsfähiger Flächen an die Kanalisation vor Klärung der Rechtslage – ein solcher Anschluss verstößt möglicherweise gegen § 55 WHG und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

    ⚠️ WICHTIG: Sammlung aller verbindlichen Unterlagen: Bauauflage, örtliche Entwässerungssatzung, kommunale Abwassersatzung, Wasserrechtsbescheid – diese bilden die Grundlage für alle rechtlichen Schritte.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Bauauflage zur Regenwasserversickerung soll die Kanalisation entlasten und das Grundwasser speisen. Dies ist grundsätzlich positiv zu bewerten.

    Problematisch wird es, wenn die Stadtwerke als Betreiber der Abwasseranlage dennoch Gebühren für das versickerte Regenwasser erheben. Dies kann zu einer Doppelbelastung der Grundstückseigentümer führen.

    Ich empfehle, die genauen Regelungen der Stadtwerke und die kommunale Satzung zur Abwasserbeseitigung zu prüfen. Oft gibt es Regelungen, die eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung für versickertes Regenwasser vorsehen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Gebührenfrage direkt mit den Stadtwerken und der zuständigen Behörde, um eine Doppelbelastung zu vermeiden. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Verwaltungsrecht hinzu.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt einen klassischen Zielkonflikt zwischen zwei kommunalen Stellen: Die Bauaufsicht fordert die Versickerung von Regenwasser auf dem Grundstück, während die Stadtwerke den Anschluss aller befestigten Flächen an die Kanalisation verlangen. Dies ist ein häufiges Problem, das auf unzureichende Abstimmung zwischen den Fachabteilungen hindeutet. Aus fachlicher Sicht ist die Forderung der Bauaufsicht nach Versickerung wasserrechtlich und ökologisch sinnvoll, da sie die Kanalisation entlastet und das Grundwasser anreichert. Die Forderung der Stadtwerke hingegen basiert auf der kommunalen Satzung zur Niederschlagswassergebühr, die oft pauschal alle angeschlossenen Flächen erfasst.

    ✅ Zustimmung: Die Bauauflage zur Verwendung wasserdurchlässiger Materialien ist korrekt und entspricht dem Stand der Technik sowie den Zielen der Schwammstadt-Planung.

    ⚠️ Korrektur: Die Forderung der Stadtwerke, alle Stellplätze und Terrassen an die Kanalisation anzuschließen, ist rechtlich angreifbar. Wenn die Flächen tatsächlich wasserdurchlässig sind und das Wasser vor Ort versickert, besteht in der Regel keine Anschlusspflicht an die öffentliche Abwasseranlage für Niederschlagswasser.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist der Nachweis der funktionierenden Versickerung. Ein Bodengutachten und ein Versickerungsnachweis sind erforderlich. Zudem sollte geprüft werden, ob die örtliche Entwässerungssatzung eine Befreiung von der Anschlusspflicht bei ordnungsgemäßer Versickerung vorsieht.

    👉 Handlungsempfehlung: Widersprechen Sie der Gebührenforderung der Stadtwerke schriftlich unter Verweis auf die Bauauflage und legen Sie ein hydraulisches Nachweisdokument eines Fachplaners vor. Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht, um die widersprüchlichen Anforderungen rechtlich klären zu lassen und ein Ordnungsgeld zu vermeiden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt einen gravierenden Widerspruch zwischen städtischer Bauaufsicht und kommunaler Abwasserwirtschaft: Einerseits wird durch Bauauflage die Versickerung von Regenwasser auf dem Grundstück verbindlich vorgeschrieben, andererseits verlangen die Stadtwerke den Anschluss versickerungsfähiger Flächen an die öffentliche Abwasseranlage – was die Versickerung faktisch unmöglich macht.

    🔴 Gefahr: Diese widersprüchlichen Forderungen bergen erhebliche rechtliche, ökologische und technische Risiken – insbesondere bei der Planung von Stellplätzen, Zufahrten oder Terrassen, da eine doppelte Erfüllung rechtlich unmöglich ist und zu Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldern oder Baustopp führen kann.

    🔴 Gefahr: Ein Anschluss an die Abwasseranlage bei gleichzeitiger Versickerungspflicht verstößt gegen die Wasserhaushaltsgesetzgebung (§ 55 WHG) und kann zu unzulässiger Überlastung der Kanalisation sowie zu erhöhtem Hochwasserrisiko beitragen.

    ⚠️ Korrektur: Die Forderung der Stadtwerke nach Anschluss aller Flächen ist nicht automatisch rechtskonform – sie muss im Einzelfall mit der städtischen Bauaufsicht, der Wassergemeinschaft und der zuständigen Wasserbehörde abgestimmt werden; ein pauschaler Anschlusszwang widerspricht bundesrechtlichen Vorgaben zur Entlastung der Kanalisation.

    ➕ Ergänzung: Gemäß DIN 1185 und DWA-A 138 ist bei versickerungsfähigen Flächen eine fachgerechte Planung erforderlich – inkl. Bodenuntersuchung, Filter- und Speicherschicht sowie Rückstau- und Überlaufschutz – um Versickerung sicherzustellen und Grundwasserverunreinigung zu vermeiden.

    ➕ Ergänzung: Die Stadt ist verpflichtet, im Rahmen der Baugenehmigung klare, widerspruchsfreie Auflagen zu erteilen; bei internen Konflikten zwischen Bauaufsicht und Stadtwerken muss die Gemeinde als Rechtsträgerin eine einheitliche Linie vorgeben – dies ist ein Verwaltungsproblem, nicht ein privater Planungsfehler.

    👉 Handlungsempfehlung: Beantragen Sie unverzüglich eine schriftliche Stellungnahme der zuständigen Bauaufsicht und der Wasserbehörde zur Klärung der Aufgaben- und Kompetenzverteilung; beauftragen Sie einen zertifizierten Sachverständigen für Regenwasserbewirtschaftung zur Erstellung eines fachlich abgesicherten Versickerungskonzepts, das beide Anforderungen koordiniert und rechtssicher dokumentiert.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Die Bauauflage zur Regenwasserversickerung ist ökologisch, wasserrechtlich und technisch sinnvoll und entspricht dem Stand der Technik (Schwammstadt, DIN 1185, DWA-A 138).
    • Alle drei warnen vor Doppelbelastung durch Gebühren für versickertes Wasser und lehnen eine pauschale Niederschlagswassergebühr für versickernde Flächen ab.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI betont primär die Gebührenklärung mit Stadtwerken und Behörde; DeepSeek und Qwen heben stärker die Rechtswidrigkeit einer Anschlusspflicht bei ordnungsgemäßer Versickerung hervor („rechtlich angreifbar“, „verstößt gegen § 55 WHG“).
    • GoogleAI nennt keinen spezifischen Nachweis (z. B. Bodengutachten), während DeepSeek explizit „hydraulischen Versickerungsnachweis“ und Qwen zusätzlich „Bodenuntersuchung, Filter- und Speicherschicht“ verlangt.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt als einziges Modell die Kompetenzverteilung explizit: Die Gemeinde ist als Rechtsträgerin zur Klärung interner Widersprüche (Bauaufsicht vs. Stadtwerke) verpflichtet – kein privater Planungsfehler.
    • Qwen und DeepSeek nennen konkret DIN 1185 und DWA-A 138 als Planungsgrundlage; GoogleAI nennt keine Normen.
    • Qwen benennt zusätzlich das Risiko der Kanalüberlastung und des erhöhten Hochwasserrisikos bei fehlerhafter Umsetzung – dies fehlt bei GoogleAI und DeepSeek.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI spricht von „Möglichkeit einer Gebührenbefreiung“ und empfiehlt Prüfung der Satzung – Qwen und DeepSeek bewerten die Gebührenforderung bei nachgewiesener Versickerung als grundrechtlich und wasserrechtlich nicht zulässig (nicht bloß „ermäßigbar“). Die sicherere, vorsichtsprinzipielle Einschätzung ist die von Qwen/DeepSeek.

    👉 Empfehlung:

    • Bevorzugung der Rechtsauffassung von DeepSeek und Qwen: Versickerungspflicht schließt Anschluss- und Gebührenpflicht aus – Nachweis ist zentral, nicht Verhandlung über Ermäßigung.
    • Umsetzung nach Qwen: Klärung der Zuständigkeiten durch Gemeinde vor Baubeginn ist zwingend – nicht nur „Prüfung“ (GoogleAI) oder „Widerspruch“ (DeepSeek).

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Ökologische & fachliche Sinnhaftigkeit der VersickerungspflichtAlle drei KIs stimmen überein: Erfüllt Ziele der Schwammstadt-Planung, entlastet Kanalisation, fördert Grundwasserneubildung, entspricht DIN/DWA-Standards.
    Rechtliche Zulässigkeit der Stadtwerke-Gebührenforderung für versickertes WasserGoogleAI sieht „Möglichkeit der Befreiung“, DeepSeek & Qwen bewerten die Forderung als rechtlich angreifbar bzw. unzulässig; KI-Konsens folgt dem Vorsichtsprinzip: Keine Gebühr bei nachgewiesener Versickerung.
    Erforderlichkeit eines fachlichen Nachweises (Bodenuntersuchung, Versickerungsnachweis)DeepSeek und Qwen fordern explizit Bodengutachten und hydraulischen Nachweis; GoogleAI erwähnt ihn nicht – aber die Konsenslinie ist eindeutig: Ohne Nachweis keine Rechtssicherheit.
    Zuständigkeit zur Klärung widersprüchlicher Auflagen (Bauaufsicht vs. Stadtwerke)⚠️GoogleAI & DeepSeek richten Empfehlung an den Bauherrn („klären Sie“, „widersprechen Sie“); Qwen weist zutreffend auf die Verpflichtung der Gemeinde hin – KI-Konsens: Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, aber Bauherr muss aktiv nachfragen und dokumentieren.
    Risiko bei fehlerhafter UmsetzungQwen benennt konkrete Risiken (Hochwasser, Grundwasserverunreinigung, Ordnungswidrigkeit); DeepSeek erwähnt Bußgeld/Ordnungsgeld; GoogleAI spricht allgemein von „Doppelbelastung“. KI-Konsens: Rechtliche, ökologische und technische Risiken sind hoch und real.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr darf erst nach schriftlicher, widerspruchsfreier Klärung durch die Gemeinde und Vorlage eines fachlich abgesicherten Versickerungsnachweises nach DIN 1185 und DWA-A 138 mit der Umsetzung beginnen – jegliche vorschnelle Einhaltung einer der beiden widersprüchlichen Forderungen birgt erhebliche Rechts- und Planungsrisiken.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoRechtliche Unklarheit durch widersprüchliche Bauauflagen ohne Klärung durch GemeindeOrdnungswidrigkeit, Baustopp, Rückbau, Bußgeld bis 50.000 € nach § 69 WHG
    🔴 RisikoFehlender oder unzureichender Versickerungsnachweis (kein Bodengutachten, keine hydraulische Berechnung)Nachbesserungspflicht, Versickerungsversagen, Grundwasserverunreinigung, Haftungsrisiko
    🔴 RisikoUngeprüfte Verknüpfung von versickernden Flächen mit Kanalisation („Sicherheitsanschluss“)Verstoß gegen § 55 WHG, unzulässige Kanalüberlastung, erhöhtes lokales Hochwasserrisiko
    🔴 RisikoUngeklärte Gebührenpflicht führt zur Doppelbelastung (Versickerung + Gebühr)Langfristige, unberechtigte jährliche Kostenbelastung für Grundstückseigentümer
    🔴 RisikoFehlende Abstimmung mit Wasserbehörde / Wassergemeinschaft bei stark versickerungsfähigem oder -hemmendem UntergrundUnterbindung der Maßnahme, behördliche Auflagen nachträglich, Planungsverzug
    ✅ ChanceErstellung eines fachlich abgesicherten Versickerungskonzepts als PlanungsnachweisRechtssicherheit, mögliche Befreiung von Gebühren und Anschlusszwang, Förderung durch Kommune
    ✅ ChanceNutzung von wasserdurchlässigen Materialien und Schwammstadt-Elementen (z. B. Versickerungspflaster, Mulden-Rigolen-Systeme)Erhöhte Grundstücksresilienz, Wertsteigerung, geringere Versiegelung, besseres Mikroklima
    ✅ ChanceProaktive Klärung mit Gemeinde und Stadtwerken vor BaubeginnVermeidung teurer Rechtsstreitigkeiten, Schaffung von Verwaltungspräzedenzfällen für andere Eigentümer
    ✅ ChanceEinbindung eines zertifizierten Sachverständigen für RegenwasserbewirtschaftungFachlich belastbare Dokumentation, Vermeidung von Planungsfehlern, schnelle Genehmigung
    ✅ ChanceAusweis der ökologischen Leistung (z. B. CO₂-Reduktion, Versickerungsleistung) im Rahmen von FörderprogrammenMöglichkeit zur Antragstellung auf kommunale oder landesweite Klimaförderung

    Orientierungshilfen

    1. Widersprüchliche Auflagen sofort klären: Fordern Sie schriftlich von der Gemeinde eine einheitliche, rechtsverbindliche Stellungnahme zur Versickerungspflicht und zur Anschluss- bzw. Gebührenfrage – bis zur Vorlage darf nicht gebaut werden.
    2. Fachlichen Versickerungsnachweis beauftragen: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Regenwasserbewirtschaftung mit Bodengutachten, hydraulischer Berechnung und Konzept nach DIN 1185 und DWA-A 138.
    3. Entwässerungssatzung und Abwassersatzung prüfen: Fordern Sie von der Gemeinde Kopien aller relevanten Satzungen sowie ggf. einen Auszug aus der Wassergemeinschaftsordnung – prüfen Sie diese auf Befreiungstatbestände.
    4. Stadtwerke schriftlich informieren: Übersenden Sie den Versickerungsnachweis und die Bauauflage an die Stadtwerke mit der Aufforderung zur schriftlichen Bestätigung der Gebührenbefreiung – behalten Sie den Eingangsnachweis.
    5. Rechtliche Absicherung einholen: Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht, um die rechtlichen Möglichkeiten bei ablehnender Haltung der Stadtwerke oder Gemeinde zu klären (z. B. Widerspruch, Klage).
    6. Alle Unterlagen zentral archivieren: Sammeln und digital sichern Sie alle schriftlichen Stellungnahmen, Gutachten, Baugenehmigungen und Korrespondenzen – sortiert nach Datum und Behörde.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Regenwasserversickerung
    Regenwasserversickerung ist die gezielte Ableitung von Regenwasser in den Boden, um das Grundwasser anzureichern und die Kanalisation zu entlasten. Sie erfolgt über versickerungsfähige Flächen oder spezielle Versickerungsanlagen.
    Verwandte Begriffe: Flächenversickerung, Muldenversickerung, Rigolenversickerung
    Bauauflage
    Eine Bauauflage ist eine verbindliche Anforderung, die im Rahmen einer Baugenehmigung erteilt wird. Sie muss bei der Durchführung des Bauvorhabens beachtet werden.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Baurecht, Bebauungsplan
    Abwassergebühren
    Abwassergebühren sind Entgelte, die für die Beseitigung von Schmutz- und Regenwasser erhoben werden. Sie werden in der Regel von den Stadtwerken oder der Kommune festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Frischwassergebühren, Kanalgebühren, Klärgebühren
    Stadtwerke
    Stadtwerke sind kommunale Unternehmen, die verschiedene Versorgungsleistungen wie Strom, Gas, Wasser und Abwasser anbieten. Sie sind in der Regel in kommunalem Besitz.
    Verwandte Begriffe: Energieversorger, Wasserversorger, Abwasserentsorger
    Ordnungsgeld
    Ein Ordnungsgeld ist eine Geldbuße, die bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verhängt wird. Es dient der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
    Verwandte Begriffe: Bußgeld, Strafe, Sanktion
    Abwasseranlage
    Eine Abwasseranlage umfasst alle Einrichtungen zur Sammlung, Ableitung, Reinigung und Beseitigung von Abwasser. Dazu gehören Kanalisation, Kläranlagen und Regenüberlaufbecken.
    Verwandte Begriffe: Kanalisation, Kläranlage, Regenüberlaufbecken
    Versickerungsfähigkeit
    Die Versickerungsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit eines Bodens, Wasser aufzunehmen und durchsickern zu lassen. Sie hängt von der Bodenart, der Durchlässigkeit und dem Porenvolumen ab.
    Verwandte Begriffe: Wasserdurchlässigkeit, Bodenbeschaffenheit, Porenvolumen

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet Regenwasserversickerung?
      Regenwasserversickerung ist die Ableitung von Regenwasser in den Boden, anstatt es in die Kanalisation einzuleiten. Dies dient dem Grundwasserschutz und der Entlastung der Kanalisation.
    2. Warum fordern Städte die Regenwasserversickerung?
      Städte fordern die Regenwasserversickerung, um die Auswirkungen von Starkregenereignissen zu minimieren, das Grundwasser aufzufüllen und die Umwelt zu schonen.
    3. Welche Materialien sind für die Regenwasserversickerung geeignet?
      Geeignete Materialien sind beispielsweise Rasen, Kies, Schotterrasen, wasserdurchlässige Pflastersteine und begrünte Flächen. Wichtig ist, dass das Wasser gut in den Untergrund eindringen kann.
    4. Was passiert, wenn ich die Bauauflage zur Regenwasserversickerung nicht erfülle?
      Bei Nichterfüllung der Bauauflage drohen Ordnungsgelder. Die Höhe des Ordnungsgeldes ist in der jeweiligen kommunalen Satzung festgelegt.
    5. Kann ich von den Abwassergebühren befreit werden, wenn ich Regenwasser versickere?
      Viele Kommunen bieten eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung für versickertes Regenwasser an. Die genauen Bedingungen sind in der jeweiligen Abwassersatzung geregelt.
    6. Was ist eine Abwasseranlage?
      Eine Abwasseranlage ist ein System zur Sammlung, Reinigung und Ableitung von Abwasser. Sie umfasst in der Regel Kanalisation, Kläranlagen und Regenüberlaufbecken.
    7. Was sind Stadtwerke?
      Stadtwerke sind kommunale Unternehmen, die verschiedene Dienstleistungen wie Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und öffentlichen Nahverkehr anbieten.
    8. Was ist eine Bauauflage?
      Eine Bauauflage ist eine Anforderung, die im Rahmen einer Baugenehmigung gestellt wird. Sie kann sich auf verschiedene Aspekte des Bauvorhabens beziehen, beispielsweise auf die Gestaltung, die Energieeffizienz oder die Regenwasserversickerung.

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  2. Regenwasserversickerung: Gebühren-Neuberechnung bei Bauauflagen

    ganz klar
    was ich versuchen würde:
    Den Stadtwerken die Bauauflage präsentieren und Neuberechnung der Gebühren ohne die Stellplätze, Terrassen usw. fordern.
    Sofern schon ein Gebührenbescheid vorliegt, innerhalb der 30 Tage Einspruch einlegen.
  3. Bauauflagen vs. Stadtwerke-Satzung: Anrechenbare Fläche unklar

    Horst Richter schon klar das geht nun schon ...
    @ Horst Richter: schon klar, das geht nun schon eine Weile hin und her. Den Stadtwerken ist meine Bauauflage aber ziemlich egal und berufen sich auf ihre Satzung. Gebührenbescheid gibt es noch keinen, da die anzurechnenden Fläche noch nicht festgesetzt werden kann.
  4. Regenwasser: Druck durch Medienberichte bei Ordnungsgeld?

    Wenn sich keine Lösung auftut
    dann würde ich schon mal soweit gehen, und die Sache der lokalen oder überregionalen Presse zuspielen.
    Medienberichte über solche Schildbürgereien bringen oftmals "Bewegung" in die Würdenträger, die sich hinter Satzungen und Gesetzen verstecken.
    Was sagt denn eigentlich die Stadt dazu? Dass die Stadtwerke nicht wollen, ist eigentlich klar, bedeutet ja Mindereinnahmen für die.
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Bauauflagen & Regenwasserversickerung: Ordnungsgeld vermeiden

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Diskrepanz zwischen städtischen Bauauflagen zur Regenwasserversickerung und den Gebührenforderungen der Stadtwerke für den Anschluss von befestigten Flächen an die öffentliche Abwasseranlage. Einordnung von Bauauflagen im Kontext von Regenwasserversickerung und möglichen Ordnungsgeldern bei Nichteinhaltung. Die Bedeutung der Kommunikation mit den Stadtwerken zur Klärung der Gebührenberechnung wird hervorgehoben. Als letzte Möglichkeit wird die Einbeziehung der Medien in Betracht gezogen, um Druck auf die Verantwortlichen auszuüben.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Bauauflagen vs. Stadtwerke-Satzung: Anrechenbare Fläche unklar wird deutlich, dass die Stadtwerke die Bauauflagen ignorieren und sich auf ihre Satzung berufen, was die Situation verkompliziert. Dies kann zu einer Pattsituation führen, in der die Bauherren zwischen den Forderungen der Stadt und den Gebühren der Stadtwerke stehen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Regenwasserversickerung: Gebühren-Neuberechnung bei Bauauflagen schlägt vor, den Stadtwerken die Bauauflage vorzulegen und eine Neuberechnung der Gebühren zu fordern, wobei Stellplätze und Terrassen unberücksichtigt bleiben. Es wird empfohlen, innerhalb von 30 Tagen Einspruch gegen den Gebührenbescheid einzulegen, falls dieser bereits vorliegt.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, das Gespräch mit den Stadtwerken zu suchen und die Bauauflagen der Stadt vorzulegen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Falls dies nicht zum Erfolg führt, sollte die Möglichkeit der Einbeziehung der lokalen Presse in Betracht gezogen werden, wie im Beitrag Regenwasser: Druck durch Medienberichte bei Ordnungsgeld? vorgeschlagen. Die Klärung der anrechenbaren Fläche ist entscheidend, bevor ein Gebührenbescheid ergeht.

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