Zu kleine Fenster in Neubauwohnung: Angemessene Entschädigung & Rechte?
BAU-Forum: Neubau

Zu kleine Fenster in Neubauwohnung: Angemessene Entschädigung & Rechte?

Hallo Experten.
Wir haben eine 4 Zi Wohnung (Bayern) gekauft, die gerade von einem Bauträger erstellt wird (4 Häuser, 3 Stockwerke, ca. 50 Wohneinheiten). Nun haben wir zwei Abweichungen vom Bauplan festgestellt und ich würde gerne wissen, was der "angemessene Wert" ist, den ich für diese Abweichungen vom Kaufpreis zurückhalten könnte und ob dieser Wert dem Streitwert entsprciht, nach dem sich die Kosten für einen Notar richten würden.
Die Abweichungen sind:
1. Das eingebaute Küchenfenster ist ca. 60 cm breit anstatt geplanten 90 cm.
2. Im Garten befindet sich ein Lichtschacht zur Tiefgarage, dessen Außenmaße ca. 1,80 x 1,80 m anstatt geplanten 1,40 x 1,40 m betragen.
Über Hilfe oder weiterführende Tipps würde ich mich sehr freuen.
Gruß
Jürgen
  • Name:
  • Jürgen
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Unzureichende Belichtung kann zu Schimmelbildung führen, insbesondere in Verbindung mit mangelhafter Belüftung.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie Abweichungen vom Bauplan bezüglich der Fenstergröße in Ihrer Neubauwohnung festgestellt haben. Dies ist ein nicht zu unterschätzendes Problem, da die Fenstergröße direkten Einfluss auf die Lichtverhältnisse und somit auf die Wohnqualität hat.

    🔴 Gefahr: Zu kleine Fenster können zu unzureichender Belichtung führen, was sich negativ auf das Wohlbefinden auswirken und sogar Schimmelbildung begünstigen kann.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Prüfung des Bauplans und der Baubeschreibung: Vergleichen Sie die tatsächliche Fenstergröße mit den Angaben im Bauplan und der Baubeschreibung.
    • Dokumentation der Abweichung: Fotografieren Sie die Fenster und messen Sie die tatsächlichen Maße.
    • Kontaktaufnahme mit dem Bauträger: Teilen Sie dem Bauträger die Abweichung schriftlich mit und fordern Sie eine Stellungnahme.
    • Einschaltung eines Sachverständigen: Ein Bausachverständiger kann die Abweichung bewerten und eine Einschätzung zur Wertminderung der Wohnung abgeben.
    • Rechtliche Beratung: Ein Anwalt für Baurecht kann Sie über Ihre Rechte informieren und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

    Die Höhe einer angemessenen Entschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Grad der Abweichung, der Beeinträchtigung der Wohnqualität und der Wertminderung der Wohnung. Es ist wichtig, alle relevanten Informationen zu sammeln und sich fachkundig beraten zu lassen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Abweichung von einem Bausachverständigen begutachten und ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauplan
    Der Bauplan ist eine zeichnerische Darstellung eines Bauvorhabens, die alle wesentlichen Details wie Grundrisse, Ansichten und Schnitte enthält. Er dient als Grundlage für die Baugenehmigung und die Ausführung der Bauarbeiten.
    Verwandte Begriffe: Baubeschreibung, Baugenehmigung, Architektenplan
    Baubeschreibung
    Die Baubeschreibung ist eine detaillierte Beschreibung der Bauweise, der verwendeten Materialien und der Ausstattungsmerkmale eines Bauvorhabens. Sie ergänzt den Bauplan und dient als Grundlage für die vertragliche Vereinbarung zwischen Bauherr und Bauträger.
    Verwandte Begriffe: Bauplan, Leistungsbeschreibung, Ausstattungsmerkmale
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Bauwesens verfügt. Er kann Gutachten erstellen, Mängel bewerten und die Ursachen von Bauschäden ermitteln.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baugutachten
    Wertminderung
    Die Wertminderung ist die Minderung des Verkehrswertes einer Immobilie aufgrund von Mängeln, Schäden oder anderen Beeinträchtigungen. Sie wird in der Regel von einem Sachverständigen ermittelt.
    Verwandte Begriffe: Verkehrswert, Schaden, Mangel
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers oder Werkunternehmers, für Mängel an der verkauften Sache oder dem erstellten Werk einzustehen. Sie beträgt beim Neubau in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Sachmangel
    Minderung
    Die Minderung ist die Herabsetzung des Kaufpreises oder Werklohns aufgrund von Mängeln an der Kaufsache oder dem Werk. Sie ist ein Rechtsbehelf, der dem Käufer oder Besteller zusteht, wenn der Verkäufer oder Werkunternehmer den Mangel nicht beseitigt.
    Verwandte Begriffe: Kaufpreisminderung, Werklohnminderung, Schadenersatz
    Abnahme
    Die Abnahme ist die Erklärung des Bauherrn, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe, Gewährleistungsfrist

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rechte habe ich bei Abweichungen vom Bauplan?
      Sie haben das Recht auf Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises oder im Extremfall Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn die Abweichungen erheblich sind und die Wohnqualität beeinträchtigen. Die genauen Rechte hängen vom Einzelfall ab und sollten von einem Anwalt geprüft werden.
    2. Wie wird die Wertminderung einer Wohnung durch zu kleine Fenster berechnet?
      Die Wertminderung wird in der Regel von einem Bausachverständigen ermittelt. Dabei werden Faktoren wie die Abweichung von den Bauplänen, die Beeinträchtigung der Lichtverhältnisse und die allgemeine Wohnqualität berücksichtigt. Es gibt keine pauschale Formel, da jeder Fall individuell ist.
    3. Was ist der Unterschied zwischen Bauplan und Baubeschreibung?
      Der Bauplan ist eine zeichnerische Darstellung des Bauvorhabens, während die Baubeschreibung eine detaillierte Beschreibung der verwendeten Materialien, Bauweisen und Ausstattungsmerkmale enthält. Beide Dokumente sind wichtig, um die vertraglich vereinbarte Leistung des Bauträgers zu beurteilen.
    4. Kann ich den Bauträger zur Nachbesserung verpflichten?
      Ja, wenn die Abweichungen vom Bauplan einen Mangel darstellen, haben Sie grundsätzlich das Recht auf Nachbesserung. Der Bauträger muss den Mangel beseitigen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
    5. Was passiert, wenn der Bauträger die Nachbesserung verweigert?
      Wenn der Bauträger die Nachbesserung verweigert oder diese nicht erfolgreich ist, können Sie Minderung des Kaufpreises verlangen oder, wenn die Mängel erheblich sind, vom Kaufvertrag zurücktreten.
    6. Wie lange habe ich Zeit, Mängel am Neubau geltend zu machen?
      Die Gewährleistungsfrist für Mängel am Neubau beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Es ist wichtig, Mängel innerhalb dieser Frist schriftlich beim Bauträger zu rügen.
    7. Was ist ein Lichtschacht und wozu dient er?
      Ein Lichtschacht ist ein Bauelement, das dazu dient, Tageslicht in Kellerräume oder Tiefgaragen zu leiten. Er besteht in der Regel aus einer Wanne, die vor einem Fenster oder einer Öffnung im Erdreich angebracht ist.
    8. Welche Normen regeln die Fenstergrößen in Wohnräumen?
      Die Fenstergrößen in Wohnräumen werden durch die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Diese enthalten in der Regel Bestimmungen über die Mindestgröße von Fenstern zur Sicherstellung ausreichender Belichtung und Belüftung.

    🔗 Verwandte Themen

    • Mängelrüge beim Neubau
      Wie Sie Mängel am Neubau richtig rügen und Ihre Ansprüche geltend machen.
    • Kaufpreisminderung bei Baumängeln
      Unter welchen Voraussetzungen Sie eine Kaufpreisminderung bei Baumängeln verlangen können.
    • Rechte bei Abweichungen vom Bauplan
      Ihre Rechte als Käufer, wenn der Neubau vom Bauplan abweicht.
    • Sachverständigengutachten im Baurecht
      Die Bedeutung von Sachverständigengutachten bei Streitigkeiten im Baurecht.
    • Schimmelbildung in Neubauten
      Ursachen und Folgen von Schimmelbildung in Neubauten und wie Sie sich schützen können.
  2. Fenster Neubau: Fragen zur Minderung bei Abweichung

    Zwei Fragen
    Werter Fragesteller
    1.) Was sagt den der Verkäufer?
    2.) Waren die Zeichnungen verbindlicher Bestandteil des Notarvertrags?
    Wenn 2. mit Nein beantwortet wird, wird's wohl nichts geben.
    An sonsten dürften die Minderungsansprüche wohl kaum die Notarkosten decken (es sei denn, der Notar hätte Mengenrabatt gewährt 😉
    Welche Beeinträchtigung sehen Sie durch Vergrößerung des Lichtschachts?
  3. OT: Beeinträchtigung – Wertminderung bei Fensterabweichung?

    OT: Die Beeinträchtigung ...
    OT: Die Beeinträchtigung doch ein paar € (so ca. 1-2000) herauszuholen, weil: das macht man doch so, oder etwa nicht? ... 🙂
  4. Fensterabweichung: Anspruch auf Minderung bei Nichterfüllung?

    ja klar, soll sich mal nicht so anstellen ...
    soll er doch froh sein dass er überhaupt Fenster hat. Diese Beträge liebe ich (OK meiner ist jetzt auch nicht konstruktiv).
    Ich kann zwar so pauschal auch keine Beeinträchtigung sehen (was nicht heißt das es die nicht gibt. Aber wenn ich Fenster mit den Massen BxH bestellt habe und was anderes bekomme ist der Werkvertrag nicht erfüllt und es steht eine Beeinträchtigung zu.
  5. Minderung bei Fensterabweichung: Verhältnismäßigkeit prüfen!

    Typisch, Maschinenbauer und Lehrer ... 🙂
    ... da geht es auf den hundertstel mm. Aber jetzt ehrlich gesagt: ausbauen und neu ist nicht, weil unverhältnismäßig. Der Kostenvorteil klein zu großem Fenster macht keine 50 € aus. Da ist die Erstberatung beim RA teurer. Und im übrigem: welcher Nachteil wird gesehen? Mangelfolgeschäden ausdrücklich unberücksichtigt gelassen. Hier ging es um die Grundsätzliche Frage: was darf ich abziehen?
  6. Fenstergröße: Deutliche Beeinträchtigung durch kleinere Fenster!

    schweinchenerkenner? 😉
    aber .. guck mal durch ein 60er Fenster .. oder durch ein 90 er!?
    das sind nicht 150 %, sondern eher gegen 200 %  -  ist das nix?
    allerdings .. was gegen den Lichtschacht sprechen soll? ist doch gut?
    allerdings: "wo kann ich was abziehen" .. das ist allmählich abgegriffen.
    wenn's ein relevanter Mangel ist, müsste doch nach Behebung gestrebt werden?
  7. Schweinchenerkenner ...

    Schweinchenerkenner!
  8. Lichtschacht zu groß: Ablenkung vom Fenster-Mangel?

    Wer ruft mich?
    Mein Senf:
    Wie kann man als Fragesteller nur so dumm sein und den zu großen Lichtschacht mit ins Spiel bringen?
    Da verblasst der echte Mangel und der Hals wird dicker.
  9. Lichtschacht-Änderung: Wertminderung des Sondernutzungsrechts Garten

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Lichtschacht
    Es geht nicht darum, das der Fragesteller mehr Lichtschacht bekommen hat. Der ist Gemeinschaftseigentum. Sein Sondernutzungsrecht Garten ist um 1,28 m² kleiner geworden. Ein gescheiter SV könnte das bewerten:
    • Wert des Sondernutzungsrechts pro m²: 60 € für nicht bebaubares Hinterland
    • Minderwert wg. eingeschränkter Nutzung Rost statt Rasen: 30 %
    • Minderung: 1,28 m² *60*0,3= 23,04 €.

    Beim Fenster könnte der gescheite SV ausrechnen:

    • Verlust der schönen Aussicht: 0 € (man kann nach wie vor raussehen)
    • Ersatz des verminderten Lichteinfalls in Dämmerungszeiten durch künstliches Licht:
    • 100 W * 0,3 Std. täglich * (365 Tage % 30 Tage Urlaub) = 10,05 kWh/a.
    • Kosten: 10,05 * 0,20 € p.a. = 2,01 € p.a.
    • 2,01 € * 80 Jahre Gesamtnutzungsdauer = 160,80 €
    • zehnmaliger Ersatz der 100-W-Birne (8.040 Std. zusätzliche Brenndauer): 10 * 1,49 = 14,90 €
    • Abzinsungsfaktor bei 3 % Verzinsung: 0,2051
    • Minderung: (160,80+14,90) * 0,2051 = 36,04 €

    Ich glaube, das wollte der Fragesteller wissen 🙂

  10. Fenster-Mangel: Toleranzgrenzen im Baurecht?

    ich frag mich ob Herr Berg immer so tolerant ist
    und das seine Autowerkstatt auch bestätigen kann.
    Wenn z.B. die Tür an seinen neuen Volvo oder Saab klemmt weil auf 'nen mm kommst ja nicht drauf an, und er dann auch den vollen Preis bezahlt?!?
  11. Fenster zu klein: Einschränkungen & Minderung für Bauherren

    Unverständlich:
    Ich verstehe nicht warum in Beiträgen der hier vorliegenden Art den Fragestellern immer sofort Abzocke, Drittelfinanzierung oder andere verwerfliche Beweggründe unterstellt werden. Aus meiner Sicht gibt es für den Bauherren hier deutliche Einschränkungen bzw. Veränderungen gegenüber der bestellten Sache. Das Fenster ist deutlich kleiner (und wir sprechen hier nicht über einen marginalen Unterschied, sondern über deutlich weniger) als vereinbart während der Lichtschacht deutlich mehr Fläche einnimmt. Das sind doch  -  wenn man davon ausgeht das der Fragesteller ehrlich ist  -  Tatsachen die man nicht einfach wegargumentieren kann. Was letztlich als Minderung oder Werteinschränkung dabei herauskommt ist eine völlig andere Frage.
    Mein Tipp (aus Bauherrenerfahrung): Suchen Sie zunächst das Gespräch mit dem Bauträger. Machen Sie sich sinnvollerweise im Vorwege Gedanken über eine mögliche Kompensation (denn baulich wird wohl kaum etwas verändert werden, da stimme ich meinen Vorrednern zu) in "Naturalien" (z.B. Bodenbeläge o.ä.). Sie werden auf diesem Wege i.d.R. mehr bekommen als in € und Cent. Insbesondere das zu kleine Fenster halte ich für eine nicht unerhebliche Werteinschränkung.
  12. Farbabweichung vs. Funktion: Vergleich zur Fenster-Minderung

    @ R. + M. Berg
    Das Beispiel von Ralf Möller mit der klemmenden Autotür wegen ein paar mm Maßabweichung ist sicherlich nicht ganz vergleichbar, denn durch das Klemmen der Tür liegt eine klare Gebrauchseinschränkung vor.
    Besser wäre vielleicht folgendes Beispiel:
    Das Auto wird statt in "feuerrot" in "magmarot" geliefert = kleine Farbabweichung = keinerlei Gebrauchseinschränkung. Alle Funktionen sind zu 100,0 % gegeben.
    Jetzt möchte ich mal wissen, ob Sie (und einige andere hier) das akzeptieren würden und den vollen Preis bezahlen würden?!
  13. Fokus auf Minderung: Frage richtig lesen!

    Stopp meine Herren, lesen hilft ...
    Stopp meine Herren, lesen hilft die Frage war: was kann ich abziehen. Und nicht, wie kann ich es beheben. Und das ist sowas von deutlich *schweinchenamgangerkenner2*
  14. Minderung als erster Gedanke: Umgang mit Baumängeln

    Schweinchen näher ansehen:
    "Abziehen" ist in der Regel der erste aus Unkenntnis und Hilflosigkeit geborene Gedanke wenn Fehler am Bau auftreten. Wenn der Bauherr wüsste mit der Situation umzugehen würde er hier nicht posten. Das einfaches abziehen von Beträgen keine Lösung ist denke ich auch. Es ist aber wenig hilfreich für alle Beteiligten dem Frager nur kräftig einen überzubraten anstelle zu beraten.
  15. Minderung gerechtfertigt: Unverhältnismäßige Mängelbeseitigung?

    sicherlich
    sicherlich schwant auch dem Fragesteller, dass eine Behebung der Mängel unverhältnismäßig wäre.
    Im übrigen haben die Experten hier das auch selber bestätigt.
    Was ist daher an der Frage zur Minderung verwerflich?
    Vielleicht ist's auch einfach aus Unwissenheit gefragt. Minderung fällt einem Laien oft als erstes ein, wenn es sich nicht um einen gravierender Mangel handelt (wie z.B. ein undichter Keller).
  16. Auto-Vergleich: Minderung bei Lieferung eines kleineren Modells?

    Wenn wir denn beim Beispiel Auto bleiben ...
    Wenn wir denn beim Beispiel Auto bleiben sprich, statt eines Golf wurde ein Polo geliefert (um es jetzt mal zu überziehen) dann fällt mir sicherlich auch als allererstes die Minderung ein. Ganz bestimmt ... 🙂
  17. Unverhältnismäßigkeit: Argumentation bei Baumängeln?

    Vermutlich ...
    Vermutlich würden Sie dem Verkäufer sagen er soll sich mit der kleinen Karre zum Teufel scheren. Das ist ja das schöne bei Autos, das man nicht alles mögliche mit dem Hinweis auf "unverhältnismäßig hohen Aufwand bei der Fehlerbehebung" akzeptieren muss. So gesehen verstehe ich Ihre Argumentation nicht so ganz, Herr Berg.
  18. Bau vs. Maschinenbau: Toleranzen bei Fensterabweichungen

    Wir sind auf dem Bau Herr Alde ...
    Wir sind auf dem Bau Herr Alde das müssen Sie nun mal endlich begreifen. Das ist kein Maschinenbau o.ä.
  19. Fenster-Mangel: Ursachenforschung statt direkter Minderung?

    Wie wär's denn
    wenn man erst einmal versucht, den Grund herauszufinden? Vielleicht ist er ja ...
    einleuchtend?!
  20. Fensterbreite: Akzeptanz von 33% Abweichung im Neubau?

    genau, wir sind auf dem Bau
    Und da muss man eben akzeptieren, dass ein 90 cm breites Fenster plötzlich mal aber so 33 % schmaler ist!?
    Das wird doch jeder Bauherr einsehen. So ist das beim Bau nun mal ...
    Wie kann man dafür nur ein paar € abziehen wollen?
    ;-)
  21. Kundenkommunikation: Umgang mit Minderungswünschen

    "Das müssen Sie nun endlich mal begreifen! "
    Argumentieren Sie genauso mit Ihren armen Kunden? Wortwahl und Tenor sind jedenfall genau das was den Bauherren die Galle hochsteigen lässt und zu Gedanken wie "wo kann ich noch mindern" führt.
    Ich denke das ich in diesem Beitrag durchaus vernünftig und vermittelnd argumentiert habe. Ich habe lediglich nicht verstanden was genau Sie mit ihrem Vergleich mit dem Autokäufer genau sagen wollten. Ich stimme JDB vollkommen zu: Vielleicht gibt es gute Gründe für ein schmaleres Fenster. Allerdings fällt mir dazu sofort auf das offensichtlich nicht mit dem Kunden geredet wurde und das keine Alternativen angeboten wurden.
    Wie wäre es wenn der Schreiber erstmal nach Gründen und Hintergründen gefragt wird, bevor er in die Schmuddelecke gestellt wird. Von dort aus argumentiert es sich nämlich wirklich schlecht.
  22. Bauträger-Pech: Ursachenforschung vor Minderung!

    So argumentiere gegenüber "grünen Körnerfressern" ...
    So argumentiere gegenüber "grünen Körnerfressern" 🙂 Es mag ja sein, dass sie mit Ihrem Bauträger Pech gehabt haben. Wenn aber gewisse Leute nicht willens sind, zu begreifen wie Sie Herr Alde (vermittelnd, ich lach mich schlapp) und nur das konträre suchen, biteschön dann sollen sie es haben. Zur Aussage: ... ".. unverhältnismäßig ... " Jo, das weiß ein unbedarfter Laie natürlich sofort, was das bedeutet. Im übrigen sage es ich noch mal: Lesen hilft. Jeder, der etwas kauft, was nicht dem entspricht, denkt zunächst an Reklamation und dann Umtausch. Und nicht an Minderung. Nur auf dem Bau, da wird an Reklamation als zweites Gedacht. Erst kommt Minderung? Leute, hört auf zu träumen. Der richtige Weg wäre gewesen: 1. Reklamieren, nach den Ursachen/Verantwortlichkeit suchen. 2. Prüfung der Möglichkeit der Behebung und im Verhinderungsfalle 3. Minderung, in welcher Höhe. Aber hier sind gleich die beiden ersten Positionen Übersprungen worden.
  23. Kompensation statt Minderung: Auseinandersetzung mit Bauträger

    Können Sie lesen, Herr Berg?
    Haben Sie meinen ersten Beitrag gelesen? Ich habe dem Fragenden vorgeschlagen sich mit dem Bauträger auseinanderzusetzen und zu versuchen eine vernünftige Kompensation zu finden. Wo ich da nur das konträre suche (während Sie natürlich eine unglaublich vermittelnde Position haben *lach*) ist mir nicht klar. Weiterhin fehlt mir das Verständnis woher Sie die Weisheit haben ich hätte mit meinem Bauträger Pech gehabt. Das Gegenteil ist der Fall, aber ich lese täglich andere Fälle in diesem Forum.
    Nebenbei: "Unverhältnißmäßig" ist in dem von mir genannten Zusammenhang kein vom Bauherren genannter Maßstab, sondern das vom Bauträger genutzte "Totschlagargument". Natürlich weiß der Laie nicht worum es dabei geht, das meine ich doch gerade!
    Schlussendlich: Ich verstehe Ihre Argumentation nicht. Sie werfen zusammenhanglos mit Schlagwörtern ("grünen Körnerfressern") um sich, werden herausfordernd ("dann sollen sie es haben") und legen allgemein den inakzeptablen Tonfall an den Tag bei dem Verkäufer und Handwerker normalerweise herausfliegen. Was glauben Sie damit zu erreichen? Nochmal gefragt: Legen Sie diesen Tonfall auch Ihren Kunden gegenüber an?
  24. Diskussion ohne Fragesteller: Infos zur Fenster-Minderung

    Schlagabtausch ohne Fragesteller bringt nix.
    Dieser Thread hat eine Stufe erreicht, bei der nur noch verloren werden kann. Der Fragesteller hat doch jetzt seine Infos und kann nichts Neues mehr hinzubekommen. Außerdem hat er sich seit der Fragestellung nicht mehr gemeldet.
  25. Zustimmung: Diskussion beenden

    Yepp, ...
    Yepp,, so sehe ich das auch. Vielen Dank für den Einwurf Herr Fuchs.
  26. Rechtsprechung: Unverhältnismäßigkeit bei Mängelbeseitigung

    Können Sie lesen Herr Alde? ...
    Können Sie lesen Herr Alde? unverhältnismäßig ist kein Totschlagargument der Bauträger, sondern Rechtsprechung, jurisdiktion, oder die dritte Gewalt im Staate. Im übrigem: wem der Schuh passt, der zieht sich ihm an. Und man muss endlich auch mal begreifen, dass auf dem Bau Menschen arbeiten, die nicht die "Hundertstel-Millimeter-Perfektheit" des maschinenbauers haben. Man muss sich verinnerlichen, dass Toleranzen von 3 cm und mehr zur Tagesordnung gehören und auch zulässig sind, was für Maschinenbauer undenkbar wäre. Haben Sie das verstanden?
    So, und jetzt schlage ich vor, dass dieser Thread vom Systemadministrator gestoppt wird, bevor es noch ausartet.
  27. Fensterabweichung: 3 cm vs. ein Drittel mehr Fensterfläche

    stoppen damit Sie das letzte Wort haben?
    Warum reiten Sie eigentlich immer auf dem Maschinenbauer rum?
    Außerdem geht es hier nicht um 3 cm, sondern um ein Drittel mehr Fenster. Würden sich an diesem Thread Architekten beteiligen, würde wohl festgestellt werden, dass es auch auf dem Bau um 3 cm gehen kann.
    Warum unterstellt man dem Fragesteller gleich niedere Beweggründe?
    Vielleicht hat er sich ja auch nur falsch ausgedrückt. Schade, dass er sich nicht mehr zu Wort gemeldet hat.
    Ansonsten kann ich an Ihrer Argumentation keine Sachlichkeit mehr feststellen, ganz im Gegensatz zu der von Herrn Alde.
  28. Diskussion beenden: Eingestehen oder Schweigen!

    Genau.
    Zeige Größe.
    Gib zu Dass Du Dich verrannt hast, oder halt einfach Deine Klappe, RüBe.
  29. Konstruktiver Weg: Reklamation, Prüfung, Minderung!

    konnte man Herrn Berg doch mal was konstruktives entlocken:
    OT:
    ... Der richtige Weg wäre gewesen: 1. Reklamieren, nach den Ursachen/Verantwortlichkeit suchen. 2. Prüfung der Möglichkeit der Behebung und im Verhinderungsfalle 3. Minderung, in welcher Höhe ...
    Genau Herr Berg! Warum nicht gleich so?
    Geht doch auch konstruktiv!
    Ich schließe mich ansonsten Herrn Aselmeyer und Herrn Alde an.
    Frau Liedtke: Ich bin Maschinenbauer und Bauherr, erfülle damit quasi das komplette Feindbild von Herrn Berg.
  30. Handwerk: Meterstab-Kontrolle auf der Baustelle

    @Herr Möller
    und ich bin Schneidermeisterin und habe unsere Maurer naturgemäß mit dem Meterstab verfolgt;) ) ) ) )
  31. Handwerker-Qualität: Lehrer, Maschinenbauer vs. Bauschaffende

    Keine Sorge, Herr Möller!
    Kennen Sie folgendes Rätsel?
    Welche Maßeinheit verwendet der Zimmermann?  -  Antwort: Das Zimmermannsmaß ist der Axtwurf.
    Das kann ich ruhig mal so kolportieren, weil die Leute wissen, dass Holzhandwerker im allgemeinen ganz ordentlich und gelegentlich hervorragend arbeiten. Da gibt's auf dem Bau ganz andere!
    Aber warum scheinen wohl gerade Lehrer und Maschinenbauer (oder Werkzeugmacher) hier die großen Feindbilder abzugeben? Wohl, weil man vor der berufsmäßigen Pingeligkeit des Metallers Schiss hat und die sicher oft etwas besserwisserische Controllettimentalität des Lehrers hasst. Beide hat man im Verdacht, dass sie einem beim Bau unangenehm auf die Finger gucken. Und davor haben doch viele Bauschaffende eben einen berechtigten Horror, 😉
    Im übrigen sollte man ruhig mal darüber nachdenken, warum denn der deutsche Maschinenbau (also eine Industrie) immer noch Weltspitze ist, sehr im Gegensatz zum deutschen Handwerk. Das macht zwar immer gern Reklame mit angeblicher Handwerksqualität, aber ich selbst habe schon z.B. in Schweden im Durchschnitt bessere Arbeiten im Holzbau, bei den Malern, auch bei den Maurern gesehen. Inzwischen hat sich auch herumgesprochen, dass gerade die Japaner und zunehmend auch die Chinesen höchst sorgfältig zu arbeiten wissen. Es gäbe noch mehr Beispiele dieser Art.
    Das war jetzt nicht das ursprüngliche Thema, aber das hat sich ja wohl sowieso totgelaufen.
  32. Qualitätsverlust: Verständnis für Kundenbedürfnisse im Bau

    mal aus dem nähkästchen geplaudert
    der Thread ist ja eh schon total abgedriftet.
    Fast so sehe ich das auch Herr Stodenberg. Was Qualität angeht haben wir in D leider eh schon den Anschluss an z.B. Japan verloren. Ist so, machen wir uns nichts vor.
    Was ich an Herrn Berg und manchen anderen Bauleuten so vermisse ist die Bereitschaft auch mal die andere Seite zu verstehen. "Wir sind hier aufm Bau und auf 30 cm kommst hier nicht an! " " Auf dem Bau arbeiten auch nur Menschen"
    Ach was ... und das ist in anderen Bereichen anders? Mir unterlaufen auch Fehler. ABER: Ich (muss) diese dann kostenfrei i.O. bringen ansonsten war es der letzte Auftrag von dem Kunden. Und wenn man es denn nicht i.O. bringen kann ich, also nicht 100 % Leistung/Qualität erbracht, habe kann ich dann erwarten dass ich den vollen Preis erhalte?
    Aber diese Diskussion hatten wir ja schon ...
  33. Bau-Ruf: Lokale Reputation als Qualitätsgarant?

    'war es der letzte Auftrag '
    Das ist der Unterschied zum Bau, Herr Möller.
    Shitegal, weil "der erste" = "der letzte"
    Das einzige Grund, warum's manchen dann vielleicht doch nicht so egal ist: Der lokale Ruf.
  34. Mundpropaganda: Bedeutung für Generalunternehmer?

    genau ...
    diese Erkenntnis habe ich auch leider erfahren müssen. Was ich eigentlich immer noch nicht verstehe, da doch eigentlich Mundpropaganda einen Großteil der Aufträge verschaffen sollte, auch bei den größeren Generalunternehmer's. Offenbar kommt "mein" Generalunternehmer auch ohne aus. Und der macht angeblich 100 Häuser im Jahr.. also auch nicht sooo groß. Kleine Baufirmen sind da wohl eher drauf angewiesen.
    • achselzuck*
  35. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Fenster zu klein im Neubau: Rechte, Minderung & Vorgehen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, welche Rechte Käufer einer Neubauwohnung haben, wenn die Fenster kleiner als im Bauplan angegeben sind. Es wird erörtert, ob eine Minderung des Kaufpreises gerechtfertigt ist und wie man am besten mit dem Bauträger umgeht. Ein weiterer Punkt ist die Frage der Verhältnismäßigkeit bei der Mängelbeseitigung und ob der Fokus primär auf Minderung liegen sollte.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Lichtschacht zu groß: Ablenkung vom Fenster-Mangel? kann ein zu großer Lichtschacht vom eigentlichen Mangel (zu kleine Fenster) ablenken und die Verhandlungsposition schwächen.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Konstruktiver Weg: Reklamation, Prüfung, Minderung! wird ein strukturierter Ansatz vorgeschlagen: Zuerst reklamieren, dann die Ursachen und Verantwortlichkeiten klären, die Möglichkeit der Behebung prüfen und erst im Verhinderungsfall eine Minderung in Betracht ziehen.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zum Bauträger auf und suchen Sie das Gespräch, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Prüfen Sie, ob eine Kompensation möglich ist, bevor Sie eine Minderung des Kaufpreises fordern. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Kompensation statt Minderung: Auseinandersetzung mit Bauträger.

    Die Diskussionsteilnehmer beleuchten verschiedene Aspekte, von der korrekten Vorgehensweise bei Mängeln bis hin zur Bedeutung von Toleranzen im Bauwesen. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob eine Minderung immer der erste und beste Weg ist, oder ob andere Lösungen, wie eine Kompensation, sinnvoller sein könnten. Der Beitrag Minderung als erster Gedanke: Umgang mit Baumängeln regt dazu an, die Situation umfassend zu betrachten und nicht vorschnell auf eine Minderung zu bestehen.

    Einige Beiträge vergleichen die Situation mit anderen Branchen, wie dem Automobilbau, um die Argumentation zu verdeutlichen. So wird im Beitrag Auto-Vergleich: Minderung bei Lieferung eines kleineren Modells? die Frage aufgeworfen, ob man bei einem Auto einfach eine Minderung akzeptieren würde, wenn ein kleineres Modell geliefert wird. Diese Vergleiche sollen helfen, die eigene Position besser zu verstehen und zu argumentieren.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Neubau, Fenster". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärmepumpe: Funktion, Arten, Kosten & Förderung im Überblick?
  2. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Heizungsanlage sanieren & auf Pellets umrüsten: Kosten, Förderung & Ablauf im Altbau?
  3. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärmepumpe überdimensioniert im Passivhaus? Heizlast, PHPP & Expertenmeinungen
  4. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Lüftungsanlage: KWL mit Wärmerückgewinnung vs. Abluftwärmepumpe – Vor- & Nachteile?
  5. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solaranlage zur Heizungsunterstützung: Mehrkosten, Speichergröße & Wirtschaftlichkeit?
  6. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Heizsystem für Neubau EFH aus Poroton: Erdwärme, Luftwärmepumpe, Pellets – Kosten & Erfahrungen?
  7. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Luft-Wasser-Wärmepumpe: Stromverbrauch im KW40 Haus – typische Werte, Optimierung & Probleme?
  8. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Heizbedarf Massivholzhaus berechnen: KFW-Kriterien, Heizlast & Lüftungsanlage im Neubau?
  9. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - KfW40 trotz Wärmepumpe nicht erreicht? Ursachen, Mängel & Ansprüche bei höherem Energiebedarf
  10. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärmepumpe vs. Blockheizkraftwerk (BHKW): Kosten, Effizienz & Fördermöglichkeiten für Reihenhäuser?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Neubau, Fenster" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Neubau, Fenster" oder verwandten Themen zu finden.

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Neubau, Fenster" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Neubau, Fenster" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Zu kleine Fenster in Neubauwohnung: Angemessene Entschädigung & Rechte?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Zu kleine Fenster: Entschädigung im Neubau
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Fenstergröße Neubau, Abweichung Bauplan, Minderung Kaufpreis, Fenster zu klein, Entschädigung Neubau, Baurecht Fenster, Wertminderung Wohnung, Lichtverhältnisse Wohnung
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼