Nachtragsangebote vom Bauunternehmer: Prüfung, Ablehnung & Kostenkontrolle für Bauherren?
BAU-Forum: Neubau
Nachtragsangebote vom Bauunternehmer: Prüfung, Ablehnung & Kostenkontrolle für Bauherren?
ich weiß leider nicht ganz wo meine Frage reingehört. Ich hoffe mal das Sie hier nicht ganz falsch ist.
Unser Bauunternehmer ist leidenschaftlicher Schreiber von Nachragsangeboten. Allerdings sind die meisten so schlecht verfasst, dass wir bisher gerade mal 3 unterschrieben haben.
Was passiert denn, wenn der Unternehmer etwas gemacht hat, wo wir ihn nicht für beauftragt haben? Im konkreten Fall hat er eine Mauer hergestellt, die wir selber machen wollten. Die Handwerker meinten, Sie hätten gerade Zeit gehabt. Im Nachtragsangebot war eindeutig geklärt, das aber nur die erste Steinreihe gesetzt werden sollte. Als nächstes wollte er uns Mutterboden von einer anderen Baustelle liefern. Es würde erst nur mündlich besprochen. 60 € pro Fahrt sollte berechnet werden. Wir hatten ausgemacht das 4-6 Lkw Ladungen kommen sollten. Dann kam das Nachragsangebot über 4 Stunden Arbeitszeit und das ist auch halbwegs okay. Wir haben auch wirklich höchstens 6 neue Hügel auf unserem Grundstück. Jetzt will er aber auf einmal 13 Stunden bezahlt haben. Bei einer Hin und Rückfahrtzeit von maximal 40 min. Ich kann mir nicht vorstellen das so etwas in Ordnung ist und hätte gerne mal den Ratschlag von einem Experten.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Nickel
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Als Bauherr sollten Sie Nachtragsangebote Ihres Bauunternehmers sehr genau prüfen. Nachtragsangebote entstehen, wenn während der Bauausführung Leistungen erforderlich werden, die nicht im ursprünglichen Bauvertrag vereinbart waren.
Ich empfehle Ihnen folgende Vorgehensweise:
- Prüfen Sie die Begründung: Ist die zusätzliche Leistung wirklich notwendig und nicht bereits im Vertrag enthalten?
- Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten an: Materialkosten, Arbeitszeit, Gerätekosten.
- Vergleichen Sie die Preise: Holen Sie Vergleichsangebote von anderen Handwerkern ein.
- Dokumentieren Sie alles: Führen Sie ein Bautagebuch, in dem Sie alle Änderungen und Zusatzleistungen festhalten.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von einem unabhängigen Bausachverständigen oder einem Anwalt für Baurecht beraten.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Nachtragsangebot
- Ein Nachtragsangebot ist ein Angebot des Bauunternehmers für zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Bauvertrag enthalten sind. Es entsteht, wenn während der Bauausführung unvorhergesehene Arbeiten notwendig werden oder Änderungen am Bauplan vorgenommen werden müssen.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Mehrkosten, Leistungsänderung - Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer regelt. Er enthält detaillierte Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen, Preise und Zahlungsbedingungen.
Verwandte Begriffe: BGBAbk.-Bauvertrag, VOBAbk./B, Werkvertrag - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über fundierte Kenntnisse im Bauwesen verfügt und in der Lage ist, Baumängel und Bauschäden zu beurteilen. Er kann auch bei der Prüfung von Nachtragsangeboten und der Klärung von Streitigkeiten zwischen Bauherr und Bauunternehmer helfen.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baubegleitung - VOB/B
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) ist ein Regelwerk, das die Vertragsbedingungen für Bauleistungen im öffentlichen Bereich festlegt. Sie kann auch in privaten Bauverträgen vereinbart werden.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, Bauausführung - BGB-Bauvertrag
- Der BGB-Bauvertrag ist ein Bauvertrag, der den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unterliegt. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherren und Bauunternehmern im Rahmen eines Bauvorhabens.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, Gewährleistung - Einheitspreisvertrag
- Bei einem Einheitspreisvertrag werden die einzelnen Leistungen nach tatsächlich erbrachten Mengen und vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet. Dies ermöglicht eine flexible Anpassung an Änderungen während der Bauausführung, birgt aber auch das Risiko von Mehrkosten.
Verwandte Begriffe: Pauschalvertrag, Bauvertrag, Abrechnung - Pauschalvertrag
- Bei einem Pauschalvertrag wird ein fester Preis für die gesamte Bauleistung vereinbart. Dies bietet dem Bauherrn Planungssicherheit, erschwert aber die Berücksichtigung von unvorhergesehenen Ereignissen und Änderungen.
Verwandte Begriffe: Einheitspreisvertrag, Bauvertrag, Festpreis
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Nachtragsangebot?
Ein Nachtragsangebot ist ein Angebot des Bauunternehmers für Leistungen, die über den ursprünglichen Bauvertrag hinausgehen. Dies kann beispielsweise durch unvorhergesehene Schwierigkeiten auf der Baustelle oder Änderungen im Bauplan notwendig werden. - Muss ich ein Nachtragsangebot annehmen?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, ein Nachtragsangebot anzunehmen, wenn Sie mit den zusätzlichen Kosten nicht einverstanden sind. Allerdings sollten Sie die Notwendigkeit der Leistung prüfen und gegebenenfalls eine Einigung mit dem Bauunternehmer suchen. - Wie kann ich mich vor unberechtigten Nachtragsangeboten schützen?
Ein detaillierter und klar formulierter Bauvertrag ist der beste Schutz vor unberechtigten Nachtragsangeboten. Achten Sie darauf, dass alle Leistungen und Preise genau beschrieben sind. - Was tun, wenn ich ein Nachtragsangebot ablehnen möchte?
Teilen Sie dem Bauunternehmer schriftlich mit, dass Sie das Nachtragsangebot ablehnen und begründen Sie Ihre Entscheidung. Dokumentieren Sie alle Kommunikationen und halten Sie sich an die im Bauvertrag vereinbarten Fristen. - Welche Rolle spielt ein Bausachverständiger bei Nachtragsangeboten?
Ein Bausachverständiger kann die Notwendigkeit und Angemessenheit von Nachtragsangeboten beurteilen. Er kann Ihnen helfen, die Kosten zu prüfen und eine faire Einigung mit dem Bauunternehmer zu erzielen. - Was ist der Unterschied zwischen einem Pauschalvertrag und einem Einheitspreisvertrag in Bezug auf Nachträge?
Bei einem Pauschalvertrag sind alle Leistungen zu einem Festpreis vereinbart, was Nachträge erschwert. Bei einem Einheitspreisvertrag werden die tatsächlich erbrachten Leistungen nach Einheitspreisen abgerechnet, was Nachträge erleichtern kann, aber auch das Risiko von Mehrkosten birgt. - Wie wirkt sich die HOAIAbk. auf Nachtragsangebote aus?
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Nachtragsangebote können auch Architekten- oder Ingenieurleistungen betreffen, die aufgrund von Änderungen oder zusätzlichen Anforderungen erforderlich werden. - Was bedeutet "BGB-Bauvertrag" im Zusammenhang mit Nachträgen?
Der BGB-Bauvertrag ist ein Bauvertrag, der den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unterliegt. Die Regelungen des BGB zum Werkvertragsrecht sind maßgeblich für die Rechte und Pflichten von Bauherren und Bauunternehmern bei Nachträgen.
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Nachtragsangebote prüfen – Architekt vs. Bauherren-Expertise
Hallo
Herr Nickel, haben Sie keinen Architekten/Bauleiter, der prüft, ob die Nachtragsangebote berechtigt und die Preise OK sind?
Können Sie das überhaupt selbst bewerten?
Zu den konkreten Leistungen, die Sie angesprochen haben (Mauer, Mutterboden ...) kommt es sowohl auf den Vertrag an, den Sie mit dem Unternehmer geschlossen haben als auch auf Ihre Aufträge an ihn. Kann es vielleicht sein, dass Sie Aufträge nur mündlich vergeben, um hinterher zurückrudern zu können 😉? -
Bauleiter vs. Bauherr: Nachträge und mündliche Absprachen
Hallo Tu unser Bauleiter ist direkt von der ...
Hallo Tu,
unser Bauleiter ist direkt von der Firma. Also nicht für unsere Seite eingestellt. Ich habe bestimmt nicht vor zurückzurudern, jeder bekommt sein Geld für die Leistung die erbracht worden ist.
Aber halt nur für die und nicht wenn er etwas macht was nicht vereinbart worden ist. Der Mutterboden war erst mündlich abgesprochen, das simmt in diesem Falle. Allerdings hat unser Bauleiter schon heute reagiert und meint das eventuell Transporte zu anderen Baustellen mit unserer verrechnet worden. Außerdem haben wir die Strecke heute ausgemessen und es sind genau 18 km hin und zurück.
MfG
T. Nickel -
Unbestellte Bauleistungen: Zahlungspflicht und Ausnahmen
Grundsätzlich
müssen Sie nur zahlen, was Sie auch beauftragen. Für unbestellte Leistungen gibt es erstmal nichts. Natürlich gibt es aber auch hier Ausnahmen - der Wasserrohrbruch mit der Notwendigkeit zum sofortigen Einsatz oder was-weiß-ich.
Pauschal kann man 'aus der Ferne' eigentlich nicht sagen, ob eine Berechnung berechtigt ist oder nicht. Schade, dass Sie keinen Bauleiter haben, der auf Ihrer Seite steht. Logisch, dass der BL des Unternehmers zuallererst seiner Firma dient. Sie scheinen ja noch nicht soooo weit zu sein - leisten Sie sich einen BL, der Ihnen dient.
Zu der Mauer: wenn es so ist, wie Sie sagen: beauftragt war 1. Steinreihe und Sie sind ganz sicher, dass nicht irgendwann/irgendwo eine Erweiterung auf die gesamte Mauer statt gefunden hat, können Sie die Zahlung ablehnen. Sollten Sie aber Nutzen aus der fertigen Mauer ziehen können, beispielweise, weil Sie sowieso vorgehabt haben, diese Mauer zu erstellen, dann zahlen Sie halt. Nur die Höhe der Zahlung (Mauer /m³, m²) sollte verhandelt werden. Nachtragspreis-Basis müsste dann aus meiner Sicht der ursprüngliche Angebotspreis sein, keinesfalls höher. -
Nachtragspreise: Materialkosten vs. Firmen-Alternativangebote
Nachtragspreise
Von der fertigen Mauer hat der Bauherr einen Vorteil - aber Basis sind nur die sowieso-Kosten, d.h. hier der Materialpreis von Steinen und Mörtel. Anders wäre es, wenn geplant wäre, das Mauern an eine andere Firma zu vergeben, denn wäre evtl. ein Preis in Höhe der anderen Firma gerechtfertigt.Mit Preisen nach Erstellung einer nicht beauftragten Leistung ist es nicht einfach. Zuerst ist mal nichts zu bezahlen. Dann kommt aber die Frage nach der ungerechtfertigten Bereicherung, d.h. wenn es die offensichtliche Absicht des BH sein müsste, die Leistung doch zu beauftragen (z.B. der Einbau einer notwendigen Treppe), dann muss er keinen Luxus bezahlen, sondern nur den Mindestpreis für das, was sowieso seine Absicht war (also z.B. den Mindestpreis einer funktionsfähigen Treppe statt der evtl. eingebauten Luxustreppe).
Anders sieht es bei notwendigen Nachtragsangeboten vorher aus. Das ist für viele Firmen ein Weg Gewinn zu erzielen: Ohne die Nachbeauftragung kann der Vertrag ggf. wegen fehlender Voraussetzungen seitens des Bauherrn gekündigt werden und dann ist der Gewinn ohne weitere Leistung zu zahlen oder man muss auf die hohen Preise des Nachtragsangebots eingehen.
Und bei Arbeiten die sofort gemacht werden müssen (z.B. reagieren auf den Wasserrohrbruch) ist in der Regel nur mit dem Mindestpreis zu vergüten.
Meine Meinung - keine Rechtsberatung.
Aber insgesamt wer am falschen Ende spart - zahlt drauf. Ein Baubetreuer, der nur Ihre Interessen vertritt, kommt am Ende billiger: erstens bewahrt er Sie vor Ausgaben, die Sie ggf. aus Unkenntnis haben (Bezahlung von nicht vereinbarten Leistungen oder Zahlungen für nicht erbrachte, aber vereinbarte Leistungen), die höher sind als die Kosten des Baubetreuers und zweitens dürfte Ihr Bau im Allgemeinen eine höhere Qualität haben: Eine mangelfreie Arbeit ist fast unmöglich. Der Baubetreuer sollte die meisten Mängel erkennen und dann kann man darüber sprechen: hinnehmen, beseitigen oder Preisminderung.
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📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Nachtragsangebote: Prüfung, Ablehnung & Kostenkontrolle für Bauherren
💡 Kernaussagen: Bauherren sollten Nachtragsangebote genau prüfen und nur beauftragte Leistungen bezahlen. Ein Architekt oder Bauleiter kann bei der Bewertung helfen. Mündliche Absprachen sollten schriftlich fixiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Bei unbestellten Leistungen besteht grundsätzlich keine Zahlungspflicht, es gibt jedoch Ausnahmen wie Notfälle.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Nachtragsangebote prüfen – Architekt vs. Bauherren-Expertise ist es entscheidend, die Berechtigung und Angemessenheit der Preise von Nachtragsangeboten zu überprüfen, idealerweise mit Unterstützung eines Architekten oder Bauleiters.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Bauleiter vs. Bauherr: Nachträge und mündliche Absprachen wird betont, dass Leistungen nur dann zu bezahlen sind, wenn sie vereinbart wurden. Mündliche Absprachen, wie im Fall des Mutterbodens, können zu Problemen führen, wenn sie nicht dokumentiert sind.
💰 Zusatzinfo: Die Diskussion im Thread, insbesondere im Beitrag Nachtragspreise: Materialkosten vs. Firmen-Alternativangebote, zeigt, dass bei unbestellten Leistungen die Basis für die Berechnung der Nachtragspreise die reinen Materialkosten sein sollten, es sei denn, es gäbe alternative Angebote von anderen Firmen.
🔴 Wichtiger Hinweis: Unbestellte Leistungen müssen nicht bezahlt werden, aber es gibt Ausnahmen, wie in Unbestellte Bauleistungen: Zahlungspflicht und Ausnahmen beschrieben, z.B. bei Notfällen wie einem Wasserrohrbruch. Es ist ratsam, einen Bauleiter zu haben, der die Interessen des Bauherrn vertritt.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten alle Nachtragsangebote sorgfältig prüfen und sich bei Bedarf fachkundigen Rat einholen. Dokumentieren Sie alle Vereinbarungen schriftlich und beauftragen Sie Leistungen nur nach schriftlicher Bestätigung, um unerwartete Mehrkosten zu vermeiden. Eine frühzeitige und transparente Kommunikation mit dem Bauunternehmer ist entscheidend für eine erfolgreiche Kostenkontrolle.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Nachtragsangebot, Bauvertrag, Bauherr, Kostenkontrolle". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Hauptunterschied liegt in der Individualität und dem Grad der Beteiligung des Bauherrn. Ein Architektenhaus wird individuell nach den Wünschen des Bauherrn …
- … maximale Gestaltungsfreiheit, individuelle Planung und die Möglichkeit, eigene Vorstellungen umzusetzen. Der Bauherr hat mehr Kontrolle über die Auswahl der Materialien und Firmen. …
- … Architekten anfallen und die Bauzeit oft länger ist. Zudem trägt der Bauherr ein höheres Risiko, falls einzelne Firmen insolvent gehen. …
- … bietet eine Festpreisgarantie, eine kürzere Bauzeit und weniger Aufwand für den Bauherrn. Der Bauträger übernimmt die Koordination der Gewerke und die Gewährleistung. …
- … weniger Gestaltungsfreiheit, da es sich um ein standardisiertes Produkt handelt. Der Bauherr hat weniger Einfluss auf die Auswahl der Materialien und Firmen. …
- … garantiert, unabhängig von eventuellen Kostensteigerungen während der Bauzeit. Dies gibt dem Bauherrn Planungssicherheit. …
- … Bauvertrag prüfen lassenDie wichtigsten Punkte im Bauvertrag und warum eine Prüfung sinnvoll ist. …
- … liegen. bevor er den Bauantrag fertig hat, sind diverse Gespräche beim Bauherren (sehr zeitintensiv!) gelaufen und es wurde etwa eine Woche …
- … 2. Der Bauherr hat beim Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer nur einen Ansprechpartner und einen Gewährleistungsgeber …
- … 3. Die Sache Hausrecht lässt sich verhandeln. Ein Hausrecht des Bauherren kann im Kaufvertrag eingetragen werden. Bei einem Generalunternehmer und Generalübernehmer …
- … wie beim Architekten: Die Planung erfolgt individuell auf dem Grundstück des Bauherren. Hier können die gleichen Anforderungen und Ergebnisse erwartet werden, wie …
- … mit einem Architekten. lediglich bei der Abwicklung des Bauens hat der Bauherr keinen Einfluss auf die Auswahl der Handwerksbetriebe, wobei auch hier Verhandlungsspielräume …
- … Baumaßnahme schnell und mängelfrei durchzuziehen. Dies ist auch im Interesse des Bauherren. Des Weiteren greift hier das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Es gibt …
- … standardhäuser planen und bauen. Auch er wird zeitintensive Besprechungen mit den Bauherren führen und mehrere Wochen mit der Planung verbringen. Zudem wird …
- … er Zeit mit der Kostenoptimierung beim Bau verbringen, was sowohl dem Bauherren als auch dem Generalunternehmer, Generalübernehmer zugute kommt. Ein Generalunternehmer/Generalübernehmer …
- … Bauträger im Durchschnitt innovativere Bautechnik anbietet. In beiden Fällen ist der Bauherr auf Vertrauen angewiesen, dass nach anerkannten Regeln der Technik geplant wird. …
- … neue Beton-Norm). Alles läuft im Idealfall transparent vor den Augen des Bauherrn ab, da sich diesbezüglicher Schriftwechsel über den Bauherrn vollzieht. Beim …
- … Kulissen ab. Systembedingt werden solche Diskussionen nicht vor den Augen des Bauherrn ausgetragen. …
- … Punkt MoRüBe. Zugunsten des Bauträgers wie ich die Meinungen angehender Bauherren deute. …
- … Bauträger-Ausschreibungen: Jahresverträge & Mengenrabatte für Bauherren …
- … sich vorstellen, dass man damit (Mengen-) Rabatte erhält, die nach meiner Bauherren-Schätzung so zwischen 5 - 10 % im Vergleich zu Einzelausschreibungen liegen …
- … Bauvertrag: Einfluss als Bauherr bei Architekt & Bauträger möglich …
- … Als Bauherr …
- … Bauträger: Großeinkauf-Vorteile vs. Endpreis für den Bauherrn …
- … - Arbeiten zwar fachlich einwandfrei, durch rechtliche Wissensmängel (z.B. Nachtragsangebote) wurde öfters die Schlussrechnung gekürzt, …
- … kleinere Betriebe) gibt es noch genug Unternehmer, die lieber für einen Bauherren persönlich als für eine GmbH o.Ä. arbeiten. …
- … zum kostentreibenden Zwischenhändler. Ich befürchte, wir haben diese Situation, allein dem Bauherrn fehlt wegen Intransparenz der Kosten die Vergleichsmöglichkeit. …
- … Ausschreibungen: Architekten nutzen Einsparungen zum Bauherren-Vorteil …
- … machen die ausschreibenden doch - zum Vorteil des Bauherren :-) …
- … Jetzt wird nämlich fast nur noch über Kosten geschrieben. Über das Produkt Haus und deren Qualität schreibt keiner. Ergo: Beide, Architekt und Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer sind in der Lage, sowohl qualitätiv hochwertige und Architektonisch anspruchsvolle Häuser zu bauen. Der Weg zum Ziel ist nur anders. Es gibt nun mal auch Bauherren, denen interessiert Transparenz überhaupt nicht, sondern lediglich dass, was …
- … mit entsprechender Qualität, die ja alle erbringen können. Dann gibt es Bauherren, die wollen alles mitentscheiden und dadurch das Gefühl haben, die …
- … Wenn beide ihre Arbeit richtig machen, dann stehen zwei Dienstleistungsangebote dem Bauherren zur Verfügung. Er selbst kann entscheiden. Deshalb nochmal: Diese ständige …
- … oder mit Besserwisserei, sondern damit, innovativ zu sein und dies dem Bauherren zugute kommen zu lassen! …
- … Architekten als Generalübernehmer: Bauherren-Bedürfnisse im …
- … Es gibt sogar Bauherren ... …
- … Es gibt sogar Bauherren die eben nur wegen meiner Architektur zu mir kommen und ich arbeite als Generalübernehmer. Den Bauherren interessiert es nun überhaupt nicht, ob nun der Unternehmer …
- … Behinderungsanzeige schreibt. Im Gegenteil, er ist froh, nichts davon mitzubekommen. Dem Bauherren genügt es, hisichtlich der Hausplanung und Ausstattung beraten zu werden …
- … bekommen, dass sich in die Umgebung einfügt und den Bedürfnisse des Bauherren gerecht wird. Nicht zuletzt will ich daran auch noch etwas …
- … gesehen, bei denen die tragenden Wände 24 cm dick sind. Dem Bauherren ist es duch egal, ob die Wand 17,5 cm ist …
- … Bei Bau mit Architekten hat der Bauherr einen Treuhänder und Fachmann auf seiner Seite. Beim Bauträger nicht. Der …
- … Bauherr realisiert beim Bauträger Fehler erstens später, zweitens nicht im selben Umfang. …
- … die Ausschreibungen des Architekten leicht 100 Seiten an Umfang haben. Der Bauherr ist beim Bauträger viel mehr auf Vertrauen angewiesen, bei einem Keller …
- … das andere Problem: welcher Bauherr will ein standardhaus? …
- … Bauträger tätig ist IMHO die kostengünstigere und auch für die meisten Bauherrn die bessere Lösung. Es sei denn, man will eine extravagante Ausstattung …
- … Kleinigkeit mitentscheiden, aber das dürften in der jetzigen Zeit die wenigsten Bauherrn (bezahlen) wollen. …
- … Bauleiter: Treuhänder des Bauherren vs. Bauträger-Interessen? …
- … Ich lese hier immer wieder, der Architekt sei der Treuhändler des Bauherren. Ja stimmt, soll er sein. Jedoch - und stellt man …
- … Generalunternehmer, Generalübernehmer gleich, so hat dieser doch auch die Interessen des Bauherren zu vertreten, nämlich ein mängelfreies und abnahmefähiges Haus zu bauen. …
- … dagegen andere Interessen, die ihn dazu verleiten könnten, die Interessen des Bauherren zu verletzten (leider ist das in der Praxis hin und …
- … schwarzen Schafe). Aber auch Architekten können Interessen haben, die Interessen des Bauherren zu missachten und somit ihrer Aufgabe als Treuhändler nicht genüge …
- … (auch das sind schwarze Schafe. Dieses Verhalten dürfte wohl für keinen Bauherren transparent sein) …
- … weitverbreiteter Irrglaube. Vermutlich liegt es wohl eher daran, dass Architekten solche Bauherren i.d.R. nicht mehr bedienen und diesen Bauherren nichts anderes …
- … sich aus. Dabei beweise ich beinahe täglich als Generalübernehmer, dass jeder Bauherr, auch mit realistischen kleinerem Budget auch Anspruch auf Individualität haben darf. …
- … Architekt & Bauträger: Kombination für optimale Bauherren-Lösung! …
- … Bauherr: Königsweg – Architekt, Bauträger oder Generalunternehmer? …
- … viel wir wollen. Es kommt wohl eher darauf an, was der Bauherr wirklich will. Und für jeden gedanklichen Weg gibt es eine Lösung. …
- … Architekten, jammert nur immer weiter nach dem Motto die Bauherren sind schuld / die Kostenzwänge / die Baukultur und wasweißichnoch. Nein, Eure …
- … der sich ergebenen Nachfrage herauskristallisiert hat. Trotzdem bleibt ich dabei, dass Bauherren mit kleinerem Budget auch individuelle (blödes abgegriffenes Wort) Häuser bauen …
- … sich solche Angebote nicht vom Markt so leicht verdrängen, aber den Bauherren muss bewusst werden, dass es für sie auch andere Möglichkeiten …
- … gibt. Es fehlt den Bauherren einfach der nötige Background, der für ihre Entscheidung, ein Haus zu bauen, wichtig ist. Leider entscheidet der Bauherr heute meist nur noch nach Preis und Preis/Wohnfläche-Verhältnis. Architekturanspruch …
- … haben die wenigsten zunächst. Erst bei einem Beratungsgespräch tauen diese Bauherren auf und freuen sich, dass sie sich doch selbst einbringen können. Und dabei meine ich jetzt nicht, ein Fenster oder eine Wand zu verschieben. …
- … Du hast Recht: Ich ärgere mich ständig hier im Forum über die ach so saubere Architektenzunft, die von sich stets behauptet, die einzigen zu sein, die es können - Häuser richtig bauen, meine ich! Ich arbeite nur mit Architekten zusammen, die entsprechend ktritisch mit dem individuellen Produkt Haus umgehen und noch Wert darauf legen, dass Baukultur noch Baukultur bleibt. Wir arbeiten gemeinsam Details aus und überlegen gemeinsam, wie wir für das zur Verfügung gestellte Budget ein Haus hinbekommen, das sich in die Landschaft und Umgebung einfügt und hinzu dem Bauherren zugeschnitten wird und zudem wirtschaftlich realisierbar ist. …
- … habe es erlebt, dass eben diese Immobiliengesellschaft ein Grundstück an den Bauherren für mehr Geld verkauft hat, weil der Bauherr unbedingt mit …
- … haben, beide ihre Aufgagen gut machen können, beide die Interessen der Bauherren vertreten und beide auch Fehler dabei machen können. Lediglich der …
- … dem einen oder anderen zu bauen - zumindest nicht verallgemeinert. Jeder Bauherr hat unterschiedliche Ansprüche und für jeden Bauherren passt das eine …
- … dafür beschäftigt er sich mit den Anforderungen des Bauherren, und dem Grundstück, er arbeitet ein Raum- und funktionsprogramm aus …
- … Anforderungen unter Einbeziehung des Genius loci (Lageplan). diverse Gespräche mit dem Bauherren. er erarbeitet ein Planungskonzept einschl. alternativer Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen …
- … er führt eine kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung aus dem Vorentwurf durch …
- … dafür beschäftigt er sich mit den Anforderungen des Bauherren, und dem Grundstück, er arbeitet ein Raum- und funktionsprogramm aus …
- … Anforderungen unter Einbeziehung des Genius loci (Lageplan). diverse Gespräche mit dem Bauherren. er erarbeitet ein Planungskonzept einschl. alternativer Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen …
- … er führt eine kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung aus dem Vorentwurf durch …
- … Die meisten Bauherrn in meinem Baugebiet mit ausschließlich freistehenden Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus haben mit Bauträger …
- … gebaut, obwohl der Grundstücksverkauf nur direkt an die Bauherrn abgewickelt wurde. Und die allermeisten Bauträger-Bauherrn waren mit ihren Bauträgern gut bis sehr gut zufrieden. …
- … Und diese Bauherrn empfehlen diese Bauträger potentiellen Bauherrn auch weiter. …
- … Und, Herr Baumann, auch einer Ihrer Punkte muss relativiert werden: die wenigsten der hier anwesenden Fachleute sind freie Architekten, es sind - gottseidank für Sie als Bauherrn! - auch viele Handwerker und natürlich Bauingenieure dabei. Sie …
- … Und wieso meinen Sie, dass die Bauträger gut sind, weil Bauherrn in Ihrem Baugebiet mit ihnen zufrieden waren? Können Ihre Bauherrn-Kollegen …
- … Bauträger: Bauherren bauen mit Bauträger – Architekten & Handwerker beteiligt …
- … mal mit einem Bauträger. Klar, sind viele Fragen hier von Bauträger-Bauherrn. Die meisten Bauherrn bauen mit Bauträger, was aber übrigens …
- … Bauträger: Konzepte & Bebauungsplan – Hausplanung ohne Bauherren …
- … einzige Unterschied ist doch der, dass er die Hausplanung ohne den Bauherren vornimmt, da er ein vorkonfektioniertes Haus anbietet. Hier nochmal mein …
- … die mit einem vorkenfektioniertem Haus leben können. Also msüßen auch diese Bauherren die Planungen für ihr Haus bezahlen. Wie letztlich die hierdurch …
- … Architekt: Problemlöser für Bauherren mit Bauträger-Problemen! …
- … es dürfte jedem klar sein, wer in BAU.DE Bauherren, die mit ihrem supertollen Bauträger oder …
- … wer das als Bauherr negiert, dem kann ich auch nicht helfen. …
- … natürlich soll der a. für den Bauherrn verständlich substantiieren können, warum bspw. …
- … firmenunabhängig die Interessen des Bauherren vertritt? …
- … hin- und hergeschoben (hingeschoben, hergeschoben) werden und sowohl Architekt als auch Bauherr sich zwischen den Stühlen wiederfinden (Erfahrung im Bekanntenkreis). …
- … wesentlichen nur noch der Preis bestimmt. Und über das Problem der Bauherren, die besch ... werden wollen, habe ich mich schon oft …
- … Bauträger: Wirtschaftlicher Gegner des Bauherrn – Architekt als Alternative? …
- … Der Bauträger ist der wirtschaftliche Gegner des Bauherrn hat es hier mal jemand auf den Punkt gebracht. …
- BAU-Forum - Ausbauarbeiten - Falsche Flächenangaben im Angebot: Rechte, Pflichten & Risiken für Auftragnehmer?
- … Flächenangaben, Angebot, Festpreis, Bauvertrag, Nachtrag, Architektenfehler, Aufmaß, Bauwesen …
- … B, die die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer im Bauvertrag regelt. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag. …
- … BauvertragEin Vertrag, der die Errichtung oder Veränderung eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Werklieferungsvertrag. …
- … Was ist ein Nachtragsangebot?Ein Nachtragsangebot ist ein zusätzliches Angebot für Leistungen, die nicht …
- … B) regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer im Bauvertrag. Sie kann im Streitfall als Grundlage für die Beurteilung dienen. …
- … Nachträge im Bauvertrag: Rechte und PflichtenInformationen zu Nachträgen, deren Voraussetzungen und Durchsetzung. …
- BAU-Forum - Ausbauarbeiten - Fliesen Bordüren verlegen: Abrechnung nach Meter korrekt? Kosten & Rechte bei Mehrpreis?
- … Verwendung teurerer Materialien oder durch zusätzlichen Arbeitsaufwand entstehen. Verwandte Begriffe: Zusatzkosten, Nachtragsangebot, Kostenerhöhung. …
- … oder anderen am Bau beteiligten Parteien hilfreich sein. Verwandte Begriffe: Rechtsberatung, Bauvertrag, Gewährleistung. …
- … der Besteller sich verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Dienstvertrag, Kaufvertrag. …
- … Mängel bei Fliesenarbeiten: Ihre Rechte als BauherrInformationen zu Ihren Rechten bei mangelhaften Fliesenarbeiten und wie Sie diese …
- … Bordüren Verlegung: Mehraufwand – Zahlungspflicht des Bauherrn? …
- … Der o.a. Beitrag ist meine persönliche Bauherren Meinung ohne jedes Rechtswissen oder gar den mutmaßlichen Mehraufwand zu …
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