SiGeKo für Baugruppe in Konstanz: Kosten, Aufgaben & Pflichten im Überblick
In diesem Forum sind Sie: Neubau📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Die Beauftragung eines SiGeKo ist bei Baugruppen gemäß Baurecht Pflicht. Die Honorare sind frei verhandelbar, wobei Empfehlungen der Ingenieurkammer und Architektenkammer NRW als Orientierung dienen können. Eine detaillierte Aufschlüsselung des Angebots hilft, die Angemessenheit der Kosten zu beurteilen.
⚠️ Wichtiger Hinweis · 📊 Zusatzinfo · ✅ Empfehlung · 👉 Handlungsempfehlung
SiGeKo für Baugruppe in Konstanz: Kosten, Aufgaben & Pflichten im Überblick
Unter welchen Bedingungen muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) bestellt werden?
Was darf dafür verrechnet werden?
Wie sieht es aus, wenn ein Bauherr selbst ausbauen möchte?
Dank und Gruß
M. Wößner, Konstanz
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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GoogleAI-Analyse: SiGeKo: Pflichten, Aufgaben, Kosten | Baugruppe
Als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) unterstütze ich Baugruppen bei der Umsetzung der Baustellenverordnung. Dies beinhaltet die Planung und Koordination von Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen während der Bauphase.
Die Beauftragung eines SiGeKo ist in Deutschland gemäß Baustellenverordnung (BaustellVAbk.) Pflicht, wenn mehrere Gewerke gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig sind. Dies ist bei einer Baugruppe, die Reihenhäuser oder Wohnungen baut, in der Regel der Fall.
Meine Aufgaben umfassen unter anderem die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan), die Durchführung von Baustellenbegehungen, die Beratung der Bauherren und Handwerker sowie die Koordination der verschiedenen Gewerke hinsichtlich des Arbeitsschutzes.
Die Kosten für einen SiGeKo variieren je nach Umfang des Bauvorhabens und den damit verbundenen Aufgaben. Ein Betrag von 18.000 € aus dem Jahr 1998 wäre heute anzupassen. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Leistungen genau zu vergleichen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie frühzeitig die genauen Aufgaben und Verantwortlichkeiten des SiGeKo mit Ihrem Architekten und holen Sie Angebote von qualifizierten SiGeKos in Konstanz ein.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
- Der SiGeKo koordiniert die Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf einer Baustelle gemäß Baustellenverordnung. Er berät den Bauherrn und die beteiligten Unternehmen und erstellt einen SiGe-Plan.
Verwandte Begriffe: Baustellenverordnung, SiGe-Plan, Arbeitsschutz. - Baustellenverordnung (BaustellV)
- Die Baustellenverordnung regelt die Anforderungen an den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Sie verpflichtet den Bauherrn, einen SiGeKo zu beauftragen, wenn mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander tätig sind.
Verwandte Begriffe: SiGeKo, Arbeitsschutz, Baustellensicherheit. - Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)
- Der SiGe-Plan beschreibt die spezifischen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen für eine bestimmte Baustelle. Er enthält Informationen über die Gefahren, die Schutzmaßnahmen und die Verantwortlichkeiten.
Verwandte Begriffe: SiGeKo, Baustellenverordnung, Gefährdungsbeurteilung. - Baugruppe
- Eine Baugruppe ist ein Zusammenschluss von Bauherren, die gemeinsam ein Bauvorhaben realisieren. Dies ermöglicht es, Kosten zu sparen und individuelle Wünsche zu berücksichtigen.
Verwandte Begriffe: Bauherr, Bauprojekt, Gemeinschaftliches Bauen. - Gewerke
- Gewerke sind die verschiedenen Handwerksberufe, die an einem Bauvorhaben beteiligt sind, wie z.B. Maurer, Zimmerer, Elektriker, Installateure.
Verwandte Begriffe: Handwerker, Bauausführung, Bauleitung. - Arbeitsschutz
- Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Dies beinhaltet sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen.
Verwandte Begriffe: Baustellensicherheit, SiGeKo, Gefährdungsbeurteilung. - Bauherr
- Der Bauherr ist die Person oder Institution, die ein Bauvorhaben in Auftrag gibt und finanziert. Er trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Baurechtlichen Vorschriften und den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle.
Verwandte Begriffe: Baugruppe, Bauprojekt, Architekt.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)?
Ein SiGeKo ist eine Person, die vom Bauherrn beauftragt wird, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf einer Baustelle zu koordinieren. Er sorgt dafür, dass die Baustellenverordnung eingehalten wird und die Gefahren für die Beschäftigten minimiert werden. - Wann ist ein SiGeKo erforderlich?
Ein SiGeKo ist erforderlich, wenn auf einer Baustelle mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander tätig sind. Dies ist in der Regel bei größeren Bauvorhaben der Fall, bei denen verschiedene Gewerke zusammenarbeiten. - Welche Aufgaben hat ein SiGeKo?
Die Aufgaben eines SiGeKo umfassen die Erstellung eines SiGe-Plans, die Durchführung von Baustellenbegehungen, die Beratung der Bauherren und Handwerker, die Koordination der Gewerke und die Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. - Wer trägt die Kosten für den SiGeKo?
Die Kosten für den SiGeKo trägt in der Regel der Bauherr. Diese Kosten sollten bei der Planung des Bauvorhabens berücksichtigt werden. - Wie finde ich einen qualifizierten SiGeKo?
Sie können einen qualifizierten SiGeKo über Berufsverbände, Kammern oder durch Empfehlungen von Architekten und anderen Bauherren finden. Achten Sie auf die Qualifikation und Erfahrung des SiGeKo. - Was ist ein SiGe-Plan?
Ein SiGe-Plan ist ein Dokument, das die Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auf einer Baustelle beschreibt. Er enthält Informationen über die Gefahren, die Schutzmaßnahmen und die Verantwortlichkeiten. - Was passiert, wenn kein SiGeKo beauftragt wird, obwohl es erforderlich wäre?
Wenn kein SiGeKo beauftragt wird, obwohl es erforderlich wäre, kann dies zu Bußgeldern für den Bauherrn führen. Außerdem kann es zu Unfällen und Gesundheitsschäden auf der Baustelle kommen. - Kann der Architekt auch die Aufgaben des SiGeKo übernehmen?
Ja, der Architekt kann die Aufgaben des SiGeKo übernehmen, wenn er die entsprechende Qualifikation und Erfahrung besitzt. Dies sollte jedoch im Vorfeld klar vereinbart werden.
🔗 Verwandte Themen
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Anleitung zur Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans.
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SiGeKo Honorar: Angebot prüfen – Aufschlüsselung lohnt!
zu teuer
Hallo Herr Wößner,
es gibt mittlerweile Empfehlungen zur Vergütung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) Leistung. Diese könnten Sie bei der Ingenieurkammer erfragen. Bei dem Angebot handelt es sich vermutlich um eine "Komplett-Leistung". Mir erscheint das Angebot ziemlich hoch. Lassen Sie sich aufsplitten, was er dafür "leistet" (Wie oft will er Baustellenbegehung machen, in welcher Form will er dokumentieren ...?) Lassen Sie sich noch mindestens zwei weitere Angebote machen. Zum Beispiel von irgendeinem Büro (bieten im Moment fast alle an) oder vom Generalunternehmer.
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) muss bestellt werden (grob zusammengefast) sobald sie mehr als eine Firma auf der Baustelle haben. Das steht in der Baustellenverordnung drin, konkreter finden sie es einfach im Internet. Wenn sie nur ausbauern, und das selbst tun wollen, benötigen sie keinen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) da es um den Gesundeheitsschutz von "Angestellten" geht.
MfG und schönes neues Jahr ins Forum.E. Brunn -
SiGeKo Honorar: Berechnungsgrundlage & Orientierungshilfe
Orientierungshilfe
Das Honorar ist für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo)-Leistungen frei vereinbar, da es noch kein Leistungsbild in der HOAIAbk. darüber gibt. Für die Staatshochbauämter wurde eine Honorierungstabelle (Stand 03/2000) erstellt. Bei folgender Annahme ergibt sich: 500 m² Wohnfläche sollen gebaut werden, bei 2.500,- DM/m² (netto) für die Kostengruppen 300 + 400 macht das 1.250.000,- DM anrechenbare Kosten für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo). Dies ergibt ein Honorar für 100 %
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo)-Leistung von ca. 8.035,- DM (+MwSt + Nebenkosten) bei Beauftragung desjenigen der auch die Objektplanung und die Objektüberwachung auführt. Wird jemand beauftragt, der mit der Planung und Überwachung des Objektes nichts zu tun hat, ergibt sich das Honorar zu 10.850,-- DM (+MwSt + Nebenkosten). Dies als Hilfe bei den o.a. Eingangswerten. -
SiGeKo: Baustellenverordnung & Honorarempfehlungen (Links)
ein paar Links
Guten Morgen Herr Wößner,
die Baustellenverordnung können Sie unter Link 1 nachlesen. Eine Erläuterung gibt es unter Link 2 und der dritte Link ist eine Honorarempfehlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Verbindliche Honorare für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) gibt es nicht. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).SiGeKo für Baugruppe: Kosten, Aufgaben & Pflichten
💡 Kernaussagen: Die Beauftragung eines SiGeKo ist bei Baugruppen gemäß Baurecht Pflicht. Die Honorare sind frei verhandelbar, wobei Empfehlungen der Ingenieurkammer und Architektenkammer NRW als Orientierung dienen können. Eine detaillierte Aufschlüsselung des Angebots hilft, die Angemessenheit der Kosten zu beurteilen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut SiGeKo Honorar: Angebot prüfen – Aufschlüsselung lohnt! sollte das Angebot des SiGeKo detailliert aufgeschlüsselt werden, um die einzelnen Leistungen und deren Kosten transparent zu machen. Dies ermöglicht eine bessere Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten und hilft, Einsparpotenziale zu identifizieren.
📊 Zusatzinfo: Der Beitrag SiGeKo Honorar: Berechnungsgrundlage & Orientierungshilfe liefert Anhaltspunkte zur Honorarberechnung, basierend auf Wohnfläche und Baukosten. Diese Informationen können als Verhandlungsgrundlage mit dem SiGeKo dienen.
✅ Empfehlung: Die im Beitrag SiGeKo: Baustellenverordnung & Honorarempfehlungen (Links) genannten Links zu Baustellenverordnung und Honorarempfehlungen der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen bieten wertvolle Informationen für Bauherren und sollten vor der Beauftragung eines SiGeKo geprüft werden.
👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie mehrere Angebote von SiGeKos ein und vergleichen Sie diese anhand der angebotenen Leistungen und der Preisgestaltung. Nutzen Sie die Informationen aus diesem Thread, um die Angebote kritisch zu hinterfragen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "SiGeKo, Sicherheitskoordinator, Gesundheitskoordinator, Baugruppe". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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