Dies wollen wir nicht, denn wenn beim Nachbarn das Loch ist, aber bei mir das Wasser reinläuft haben wir ein Riesenproblem. Besonders wenn es kein Gewährleistungsfall ist, sondern wenn der Nachbar z.B. bei der Gartenarbeit die Wanne beschädigt. Ich habe ja noch nicht mal Kontrolle darüber ob er eine Haftpflicht hat oder nicht, geschweige denn, wann er baut, ob er mit Keller baut usw. usw.
Daher meine Frage:
Bitte nennt mir Argumente gegen so eine Vorgehensweise auf der Grundlage der folgenden Situation:
- Real geteiltes Grundstück
- das andere Grundstück gehört noch nicht mal dem Bauträger, sondern ist immer noch in Privatbesitz (sprich, es ist fraglich ob überhaupt je gebaut wird und mit welchem Bauträger/Unternehmer etc.)
- es war eine schwarze Wanne für unsere Doppelhaushälfte vereinbart.
- wir haben einen "Einzelvertrag" mit dem Bauträger. Sprich er baut uns unsere Doppelhaushälfte und mehr ist nicht vereinbart (und da auch nur den Rohbau). Es sind keinerlei Regelungen im Vertrag die uns auferlegen auf die andere Hälfte Rücksicht zu nehmen (und umgekehrt).
Also, wäre das ganze rechtlich überhaupt zulässig? Müssen Doppelhaushälfte nicht getrennt gedichtet werden bei real get. Grundstücken, schließlich brauchen Sie ja auch getrennte Fallrohre. Und wo steht das (Gesetz/LBOAbk. usw.). Und, muss der Bauträger mir nicht eine Wanne bauen wenn eine Wanne vereinbart ist? Schließlich endet der Vertrag ja an der Brandschutzwand und dehnt sich nicht auf die andere Hälfte aus.