Handwerker-Aufpreis unzulässig? Listenpreis vs. Rabatt – Wucher oder rechtens?
BAU-Forum: Ausbauarbeiten

Handwerker-Aufpreis unzulässig? Listenpreis vs. Rabatt – Wucher oder rechtens?

Hallo,
wir haben einen Generalunternehmen für unser Einfamilienhaus.
Gerade verhandeln wir mit dem Sanitärhandwerker über zusätzliche Leistungen. Und jetzt kommt der Hammer: wenn wir höherwertige Sanitärobjekte wollen, so will er uns nicht nur den Differenz zum Listenpreis vs. Standard in Rechnung stellen, sondern auch noch den Rabatt, den er dem Generalunternehmer für den Standard gegeben hat. Wir zahlen also doppelt drauf.
Beispiel: Listenpreis Waschtisch Standard = 150 €. Rabatt an Generalunternehmer = 30 %, d.h. der Handwerkerker bekommt 105 € für den Waschtisch vom Generalunternehmer. Der Waschtisch, den wir einbauen lassen wollen, kosten Liste 250 €. Nun rechnet der Handwerker Aufpreis = 250 €  -  105 €, d.h. wir zahlen nicht nur die Listenpreisdifferenz (100 €), sondern noch 45 € (Rabatt an Generalunternehmer) drauf!
Ist denn das üblich / überhaupt rechtlich erlaubt? Verstößt das gegenüber irgendwelche Rechtsvorschrifen (Wucher?)
Danke für die schnellen Antworten
US
  • Name:
  • Uwe Schmid
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie sich über den hohen Aufpreis des Sanitärhandwerkers ärgern. Ob es sich um Wucher handelt, ist schwer zu beurteilen, da dies von vielen Faktoren abhängt.

    Prüfen Sie folgende Punkte:

    • Listenpreis: Ist der zugrunde gelegte Listenpreis tatsächlich der übliche Marktpreis?
    • Rabatt: Welchen Rabatt hat der Generalunternehmer üblicherweise auf Sanitärobjekte?
    • Differenz: Wie hoch ist die Differenz zwischen dem Standardprodukt und dem höherwertigen Produkt inklusive des Rabatts?
    • Zusatzleistungen: Sind im Aufpreis auch Zusatzleistungen enthalten (z.B. spezielle Montage)?

    Ein unverhältnismäßig hoher Aufpreis 🔴 kann gegen das Wucher-Verbot verstoßen. Dies ist der Fall, wenn der Preis in auffälligem Missverhältnis zur Leistung steht und eine Notlage oder Zwangslage ausgenutzt wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie Vergleichsangebote von anderen Sanitärhandwerkern ein und lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Listenpreis
    Der Listenpreis ist der vom Hersteller empfohlene, unverbindliche Verkaufspreis eines Produkts. Er dient oft als Grundlage für Rabatte und Preisverhandlungen.
    Verwandte Begriffe: UVP, Empfohlener Verkaufspreis, Marktpreis
    Rabatt
    Ein Rabatt ist ein Preisnachlass, der auf den Listenpreis oder einen bereits reduzierten Preis gewährt wird. Rabatte können aus verschiedenen Gründen gewährt werden, z.B. bei großen Abnahmemengen oder als Sonderaktion.
    Verwandte Begriffe: Preisnachlass, Skonto, Bonus
    Wucher
    Wucher ist ein Rechtsbegriff, der eine unangemessene Bereicherung durch Ausnutzung einer Notlage oder Schwäche eines anderen bezeichnet. Im Baurecht kann Wucher vorliegen, wenn ein Handwerker einen unverhältnismäßig hohen Preis für seine Leistungen verlangt.
    Verwandte Begriffe: Sittenwidrigkeit, Übervorteilung, Ausbeutung
    Generalunternehmer
    Ein Generalunternehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Ausführung eines Bauprojekts. Er koordiniert die verschiedenen Handwerker und Gewerke und ist Ansprechpartner für den Bauherrn.
    Verwandte Begriffe: Bauleiter, Projektmanager, Bauträger
    Sanitärobjekte
    Sanitärobjekte sind Gegenstände, die in Sanitärräumen wie Badezimmern und Toiletten installiert werden, z.B. Waschbecken, Toiletten, Duschen und Badewannen.
    Verwandte Begriffe: Sanitärkeramik, Badeinrichtung, Sanitärausstattung
    Aufpreis
    Ein Aufpreis ist ein zusätzlicher Betrag, der zu einem bereits vereinbarten Preis hinzukommt. Aufpreise können z.B. für Sonderwünsche oder zusätzliche Leistungen berechnet werden.
    Verwandte Begriffe: Zuschlag, Mehrkosten, Zusatzkosten
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die das Bauen betreffen. Es regelt z.B. die Baugenehmigung, die Bauausführung und die Gewährleistung.
    Verwandte Begriffe: Architektenrecht, Werkvertragsrecht, Nachbarrecht

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist Wucher im rechtlichen Sinne?
      Antwort: Wucher liegt vor, wenn jemand die Zwangslage, Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen ausnutzt, um für eine Leistung einen Vermögensvorteil zu erlangen, der in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung steht.
    2. Frage: Wie kann ich feststellen, ob ein Aufpreis gerechtfertigt ist?
      Antwort: Vergleichen Sie die Preise mit anderen Anbietern, prüfen Sie die Kalkulation des Handwerkers und lassen Sie sich die einzelnen Positionen erläutern. Achten Sie darauf, ob im Aufpreis auch Zusatzleistungen enthalten sind.
    3. Frage: Was kann ich tun, wenn ich den Verdacht auf Wucher habe?
      Antwort: Dokumentieren Sie alle Fakten, holen Sie sich eine unabhängige Bewertung ein und wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Anwalt oder eine Verbraucherberatung.
    4. Frage: Welche Rolle spielt der Generalunternehmer in diesem Fall?
      Antwort: Der Generalunternehmer ist Ihr Vertragspartner. Klären Sie mit ihm, welche Vereinbarungen er mit dem Sanitärhandwerker getroffen hat und ob er den Aufpreis für angemessen hält.
    5. Frage: Kann ich den Auftrag stornieren, wenn der Aufpreis zu hoch ist?
      Antwort: Das hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Prüfen Sie Ihren Vertrag mit dem Generalunternehmer und lassen Sie sich gegebenenfalls rechtlich beraten.
    6. Frage: Was bedeutet Listenpreis in diesem Zusammenhang?
      Antwort: Der Listenpreis ist der vom Hersteller empfohlene Verkaufspreis. Handwerker und Händler gewähren oft Rabatte auf diesen Preis.
    7. Frage: Wie finde ich einen guten Anwalt für Baurecht?
      Antwort: Suchen Sie im Internet nach Anwälten mit Schwerpunkt Baurecht in Ihrer Nähe. Achten Sie auf Bewertungen und Empfehlungen anderer Mandanten.
    8. Frage: Gibt es eine Möglichkeit, den Preis vorab verbindlich zu vereinbaren?
      Antwort: Ja, Sie können mit dem Handwerker einen Festpreis vereinbaren. Dann ist der Preis für die Leistung von vornherein klar und es gibt keine Überraschungen.

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  2. Handwerkerwahl: Alternativen zum Generalunternehmer-Auftrag

    Erlaubt ist, was Sie unterschreiben ...
    Sie "MÜSSEN" doch nicht den Handwerker nehmen. Sie können auch das komplette Paket rausnehmen und selber einen Handwerker beautragen, der kann Ihnen dann ein Angebot machen.
    Ob allerdings die Herausnahme sich finanziell lohnt, sei mal dahin gestellt.
    Was spricht den dagegen, einfach die Sachen wegzulassen und das von einem anderen Handwerker machen zu lassen.
  3. Handwerker-Aufpreis: Rohinstallation & Sittenwidrigkeit

    aber das muss nicht immer rechtens sein!
    Lieber KHO!
    1. Der Generalunternehmer hat den Handwerker schon für Rohinstallation beauftragt, also "muss" ich den Handwerker zu mindestens teilweise schon nehmen
    2. Selbst wenn ich das Paket herausnehmen sollte: das wird dann ja noch kostspieliger (wie Sie selbst ja sagen) und dauert noch länger
    3. Die zwei o.g. Gründe sprechen gegen eine Herausnahme
    Natürlich überlege ich mir, ob ich Extras wie Duschabtrennungen, die nicht Teil des Standards sind, von diesem Menschen machen lasse. Außerdem habe ich natürlich auch noch Spielraum bei den Verhandlungen  -  der Handwerker hat ja das allerhöchste Interesse, Sonderleistungen zu machen, da er gerade an denen verdient (und wenn ich alles nur Standard mache, so verdient er wohl nichts bis wenig an dem Auftrag).
    Die Frage ist doch, ob das zweifelhafte Angebot des Herren überhaupt legal ist  -  schließlich leben wir in einem Rechtsstaat wo nicht jedes Angebot legal ist. Wucher bzw. Sittenwidrigkeit sind m.E. Umstände, die hier durchaus zutreffend sein könnten.
    Also nochmal die Frage: ist das üblich, oder gibt es auch rechtliche Hebel, um das zu unterbinden?
    Merci
    US>
  4. GU-Verhältnis: Subunternehmer-Aufpreis – Eskalationsstufen

    mal den Generalunternehmer fragen ...
    was er davon hält ... ist's ein guter Generalunternehmer, dann ist er sauer auf seinen Sub und der bekommt nen Einlauf ... sagt er "mir doch egal", dann sollten Sie sich mal alle Verträge gut durchlesen (lassen von einem Profi) und ab jetzt auf der Hut sein ...
  5. Handwerker-Kalkulation: GU-Auftrag vs. Aufpreis-Lösung

    echt witzig ..
    ... was man hier liest ...
    es gibt ein klares Vertragsverhältnis?
    das ist zu erfüllen  -  von beiden Seiten.
    der nachunternehmer hat eine enge Kalkulation, um beim gu ins Geschäft
    zu kommen  -  aber (hoffentlich) eine Kalkulation, die funktioniert.
    wenn der sich aus lauter Angst vor hrn. sigges einlauf ans kalkulieren
    für eine Aufpreislösong macht ...
    kostet die Kalkulation was?!
    der logistikmehraufwand kostet was?!
    materialmehraufwand kostet was?!
    oder nicht?
    Hallo milchmädchen  -  willkommen in der Realität :-)
  6. Sanitär-Aufpreis: Waschbecken-Tausch – Logistik & Kosten

    Erfahrungen aus der Milchrealität
    Hallo Herr Sollacher (und natürlich an alle anderen Leser) ,
    Ich denke, wir gehen beide von anderen Relationen aus. Wenn der Klempner nicht gerade ein Baugebiet mit 10 identischen Häusern bedient, wird er für jedes Haus einzel beim Großhändler vorfahren und die Waschbecken einladen und bezahlen. Wenn es wirklich nur darum geht, eine Waschbeckenserie Ideal Std. xy gegen V&B abc zu "tauschen", dann kann er das mit einem Blick in die EKAbk.*Preisliste und einem Fax/Telefonanruf machen. Bei einem guten Verhältnis zum Bauherrn (hat sich bis zum Einbau der Elemente evtl. schon gezeigt) reicht evtl. der Hinweis "Kostet 30 € mehr pro Becken, soll ich das machen? ") und gut ist die Sache. Das gehört für mich als BH zum Service dazu, ist bei mir genau so (problemlos) gelaufen. Soviel zur Realität. Sicher kann man nicht bei

    Was den Einlauf angeht: Bei mir hat es sich der vom Generalunternehmer vorgeschlagenen Treppenbauer zu einfach gemacht und nur ins Angebot geschrieben "8000 € sind drin beim Generalunternehmer, dazu Aufpreis 900 € für Stahlsprossen". Das war für mich kein Angebot, nachgefragt bei anderem Treppenbauer der gleichen Kette und ein ausführliches Angebot für exakt die gleiche Treppe 1500 € günstiger erhalten (ohne Vorgaben "das ist drin".) => Böser Anruf an Generalunternehmer => der hat Einlauf beim Treppenbauer gemacht, Auftrag hat der mit dem besseren Angebot bekommen, mit dem der Generalunternehmer jetzt auch teilweise zusammen arbeitet ... auch das ist Realität (und eine gute, wie ich meine)

  7. Handwerker-Aufpreis: Standard vs. Sonderwunsch – Preisunterschiede

    Erfahrungen von einem milchmann ...
    Erfahrungen von einem milchmann die Situation mal auf mein Handwerk prijiziert:
    wenn ich an 10 Häusern die eingänge Pflastern soll und dem Generalunternehmer diese in Standard-Rechteckpflaster anbiete , so ist der Preis deutlich günstiger als wäre jeder Eingang anders . bei einem Lieferanten bestellt ist der m²-Preis deutlich günstiger wegen der Lkw-Ausladung , womöglich müsste ich mehrere Lieferanten bemühen um allen gerecht zu werden , da ist der Preis fürs Pflaster meist billiger als die fracht . somit wäre ein Aufpreis von 30 % je nach Größe durchaus drin , und das ohne wucher kalkuliert.
    mal angenommen, ihr Sanitärfritze hat jetzt alle Standardwaschbecken schon liegen und muss ihrs umtauschen und womöglich ihr Sonderwunsch von Pusemuckel abgeholt werden ...
    holen sie sich doch mal ein vergleichsangebot , würd mich interessieren , ob der Unternehmer so weit weg liegt.
    im übrigen hängt da ja noch der Mehraufwand des Unternehmers mit drin , da muss sich ein Bauleiter um ein neues Waschbecken kümmern , einer muss es abholen , einer muss das Aufmaß schreiben , einer die Rechnung und zum guten Schluss muss wohl noch jemand eine Mahnung oder mehrere schreiben ... :-)
  8. Sanitär-Aufpreis: Margengeschäft bei Standard-Alternativen

    Das sind die Realitäten
    1. Der Sanitärsfritze hat bis jetzt (außer Angebote für Extra Leistungen) noch keinen Handschlag gemacht (d.h. er hat noch nichts eingekauft etc.)
    2. Der Aufwandsunterschied (Bestellung / Einbau) eines Standard-Waschbeckens (105 €) vs. dem Aufpreispflichiten (250 €) ist quasi Null  -  das ist REINES Margengeschäft! Außerdem ist der Hauptaufwand ja das Schreiben des Angebotes, was er ja schon gemacht hat.
    3. Die Realität ist: wenn er zu gierig ist, nehme ich einfach Standard. Dann muss er von den dem leben, was der Generalunternehmer ihm zahlt. Wenn er kompormissbereit ist (und damit meine ich: Aufpreise = Delta des Listenpreises) kommen wir ins Geschäft. Da dies reines Margengeschäft ist, sollte das eigentlich OK
    4. Das Bauvorhaben ist eine Doppelhaushälfte. Mein Nachbar hat Aufgrund der unmöglichen Geschäftsprkatikten dieses Mannes auch nur Standard genommen. Das Resultat: zwei unzufriedene Geschäftsparteien (Sanitärfritze, weil er kein Geschäft gemacht hat, und Nachbar, weil er nicht die Sanitätsobjekte hat, die er wollte).
    Nochmals die Frage: sind solche Praktiken üblich? Gibt es legale Möglichkeiten, den Klempner in die Schranken zu weisen
    Wie gesagt will ich lediglich faire Konditionen  -  Delta Liste zu bezahlen halte ich für fair. Ich will niemanden über den Tisch ziehen  -  aber auch nicht über den Tisch gezogen werden
    Merci
    US
  9. Handwerker-Bezug: Direkt vom Großhändler – Aufpreis gerechtfertigt?

    @ Mirko Lenuweit
    Klar, bei dieser Konstellation haben Sie recht, denke aber (der auf ihren Beitrag folgende bestätigt es ja auch), dass er eben nicht 20 Waschbecken auf Lager hat (Kapitalbindung, Lagerraum etc.), sondern die Sachen bedarfsgerecht direkt vom Großhändler (am günstigsten morgens auf dem Weg zum Kunden) holt ... Pflaster/Sand etc. und seine Anlieferung ist da eine ganz andere Sache ... habe da erlebt, dass die Lieferung (inkl. Ware!) einer größeren Menge genauso teuer war wie die Selbstabholung einer kleinen Menge ... (wegen Platzgebühr, Mindermenge etc. ...).
    @Fragesteller: Rechtlich sind sie sicher machtlos. :-( Mich würde ja echt interessieren, was der Generalunternehmer dazu sagt. Wenn der jetzt zwei (Sie und der Nachbar) saure Kunden, die sonst mit ihm und seinen Handwerkern zufrieden sind, würde ich auch versuchen was gegen den Ruf zu tun, man vermittele Abzocker ... Auch der Sanifritze ist blöd. Jetzt werden ihm beide Kunden sicher genauestens (noch genauer als sonst) auf die Finger schauen und sich später für die Wartung der Heizung (auch ein einträgliches Geschäft denke ich) einen anderen Suchen ... vom Ruf mal ganz abgesehen (wenn es nicht gerade eine Großstadt ist)
  10. Sanitär-Rabatte: GU-Konditionen vs. Bauherren-Aufpreise

    Klar ...
    Werter Fragesteller
    sind solche Kalkulationen üblich. Was glauben Sie wohl, warum der dem Generalunternehmer 30 % gegeben hat? 1.) Weil er selbst Prozente beim EKAbk. kriegt und 2.) weil 80 % der Bauherren und -Frauen nicht Standard nehmen, ihm die Prozente also gar nicht weh tun!
    Und bei den Ganzen Überlegungen hier fehlt mir was. Nämlich die Tatsache, das der Sanitärinstallateur gar nicht den Listenpreis für das höherwertige Material bezahlt! Darauf kriegt der nämlich auch Rabatt beim Großhändler und bezahlt im EK vielleicht 20 € mehr als für Standard.
    Und warum macht der Sanitärinstallateur sowas? Weil ihn der Generalunternehmer vorher ausgepresst hat, bis kein Tropfen mehr kam und er von irgendwas leben will.
  11. GU-Bau: Standard vs. Sonderleistung – Aufpreis akzeptabel?

    Aufpreise beim Generalunternehmer-bau
    Sehr verehrter Fragesteller,
    es hat Sie ja niemand gezwungen beim Generalunternehmer zu kaufen und zu bauen.
    Es dürfte ja nun seit langem bekannt sein, dass man Standard kauft und für Sonderleistungen einen Mehrpreis zu zahlen hat, wenn man ein anderes Produkt haben möchte.
    Als persönliche Anmerkung, Ihre Aussage "bei diesem Menschen"
    2. ter Beitrag, ist in Bayern eine der übelsten Herabsetzung einer Person.
    Mit freundlichen Grüßen
  12. Handwerker-Aufpreis: Freie Marktwirtschaft vs. Wucher?

    Hallo Herr/Frau Fragesteller,
    Hallo Herr/Frau Fragesteller,
    Die Erteilung Ihres Auftrages mit Standard-Ausstattung haben Sie doch sicher auch nicht juristisch gegen ein teureres Angebot durchgesetzt  -  muss ja auch gar nicht weil > freie Marktwirtschaft.
    Demnach ist die Vorstellung für mich gelinde gesagt absurd das Sie hoffen, der Staatsapparat würde Ihren Mehrbedarf durch Verurteilung des Handwerkers zu einem Ihnen genehmem Preiniveau regeln.
    Wucher liegt meiner Erinnerung nach vor, wenn das allgemeine Preis-Niveau um mindestens 100 % überschritten wird und zudem eine gewisse Zwangslage vorhanden ist ein Angebot anzunehmen.
    Selbst wenn Ihr €  -  250,00-Waschtisch woanders 30 % billiger wäre (... unter welchen genauen Umständen?) ..., sind Sie noch weit davon entfernt ein Wucheropfer zu sein.
    Aber vielleicht haben Sie für die Zukunft etwas aus der Sache gelernt: Vorausplanung ist alles!
    Derart gemaßregelt wünsche ich Ihnen noch einen schönen Tag und dass sich die Angelegenheit für alle Beteiligten noch zum Guten wendet :-))
    i.d.S.
  13. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 09.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 09.01.2026

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    Handwerker-Aufpreis: Wucher oder rechtens bei Listenpreisdifferenz?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Rechtmäßigkeit von Aufpreisen, die ein Sanitärhandwerker für höherwertige Sanitärobjekte verlangt, insbesondere im Kontext eines Generalunternehmer-Vertrags. Es wird erörtert, ob die Berechnung des Aufpreises unter Berücksichtigung des Rabatts, den der Handwerker dem Generalunternehmer gewährt hat, zulässig ist. Die Meinungen gehen auseinander, ob dies als Wucher oder als legitimes Geschäftsgebaren anzusehen ist.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Handwerker-Aufpreis: Rohinstallation & Sittenwidrigkeit wird darauf hingewiesen, dass ein hoher Aufpreis unter Umständen als sittenwidrig eingestuft werden könnte, abhängig von den konkreten Umständen und der Höhe des Aufpreises im Verhältnis zum ursprünglichen Preis.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Sanitär-Rabatte: GU-Konditionen vs. Bauherren-Aufpreise erklärt, dass Handwerker oft Rabatte an Generalunternehmer gewähren, da sie davon ausgehen, dass viele Bauherren Sonderwünsche haben und somit die Rabatte nicht vollständig zum Tragen kommen.

    💰 Zusatzinfo: Mehrere Beiträge thematisieren die Kalkulationsgrundlagen von Handwerkern und Generalunternehmern. So wird im Beitrag Handwerker-Kalkulation: GU-Auftrag vs. Aufpreis-Lösung erläutert, dass Nachunternehmer oft enge Kalkulationen haben, um Aufträge vom GU zu erhalten. Der Beitrag Sanitär-Aufpreis: Waschbecken-Tausch – Logistik & Kosten beleuchtet die Logistik und den damit verbundenen Aufwand bei der Beschaffung von Sanitärobjekten.

    🔧 Zusatzinfo: Im Beitrag Handwerker-Aufpreis: Standard vs. Sonderwunsch – Preisunterschiede wird die Situation mit der Preisgestaltung im Pflasterhandwerk verglichen, um die Problematik von Standard- vs. Sonderwünschen zu veranschaulichen. Der Beitrag Sanitär-Aufpreis: Margengeschäft bei Standard-Alternativen argumentiert, dass der Aufwand für den Austausch eines Standard-Waschbeckens gegen ein höherwertiges Modell gering ist und der Aufpreis hauptsächlich der Gewinnmaximierung dient.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, das Gespräch mit dem Generalunternehmer zu suchen, wie im Beitrag GU-Verhältnis: Subunternehmer-Aufpreis – Eskalationsstufen vorgeschlagen. Zudem sollte man die Verträge genau prüfen (lassen) und gegebenenfalls alternative Angebote einholen, um die Preisgestaltung des Handwerkers zu überprüfen. Der Beitrag Handwerkerwahl: Alternativen zum Generalunternehmer-Auftrag schlägt vor, den Auftrag für die Sanitärobjekte herauszunehmen und einen anderen Handwerker zu beauftragen.

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