Kellerabdichtung Lastfall II: Bodenplattenaufbau, Kelleraufbau & Gewährleistung – Was ist zu beachten?
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Kellerabdichtung Lastfall II: Bodenplattenaufbau, Kelleraufbau & Gewährleistung – Was ist zu beachten?

Hallo,
unser Keller soll gemäß Werkvertrag gegen Lastfall II abgedichtet werden, mit 30 jähriger Gewährleistung gegen Undichtigkeit. Nun könnte mir Aufgrund dieser Gewährleistungszeit ja eigentlich egal sein, wie die den Keller ausführen, aber es interessiert mich trotzdem brennend wie ein Kelleraufbau/Bodenplattenaufbau gegen Lastfall II auszusehen hat. Da wir VOB vereinbart haben gilt wohl die entsprechende DINAbk.. Daher folgende Fragen:

1) Welche DIN?

2) Wo finde ich die (falls überhaupt) im Internet?

3) Wie muss eine Bodenplatte gem. DIN aussehen (inkl. Drainplatten usw.)

4) Wie muss die Kelleraußenwand gem. DIN aufgebaut sein?
Danke!

  • Name:
  • D.A.
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Unsachgemäße Abdichtung kann zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung im Keller führen.

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    Ich verstehe, dass Sie sich für den korrekten Aufbau einer Kellerabdichtung nach Lastfall II interessieren, trotz der bestehenden Gewährleistung. Es ist wichtig, die Grundlagen zu verstehen, um die Qualität der Ausführung beurteilen zu können.

    Bodenplattenaufbau: Bei Lastfall II (drückendes Wasser) ist ein wasserundurchlässiger Beton (WU-Beton) erforderlich. Der Aufbau sollte von unten nach oben wie folgt aussehen:

    • Sauberkeitsschicht: Eine dünne Betonschicht als Untergrund.
    • Bodenplatte aus WU-Beton: Dicke gemäß Statik, mit Bewehrung.
    • Abdichtung: Bitumenbahnen oder eine gleichwertige Abdichtung auf der Bodenplatte.

    Kellerwandaufbau: Auch hier ist WU-Beton empfehlenswert. Alternativ kann eine Abdichtung von außen aufgebracht werden (z.B. Bitumendickbeschichtung). Eine Drainage ist notwendig, um das Wasser von der Wand abzuleiten.

    🔴 Gefahr: Fehlerhafte Ausführung der Abdichtung kann zu Wassereintritt und Schäden am Gebäude führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich die Ausführungsplanung und die verwendeten Materialien vom ausführenden Unternehmen detailliert erläutern und prüfen Sie, ob diese den aktuellen Normen und Richtlinien entsprechen. Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen unabhängigen Sachverständigen hinzu.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Lastfall II
    Beschreibt die Beanspruchung eines Bauwerks durch drückendes Wasser. Dies erfordert besondere Maßnahmen bei der Abdichtung, um Wassereintritt zu verhindern.
    Verwandte Begriffe: Lastfall I, Lastfall III, WU-Beton, Drainage.
    WU-Beton
    Wasserundurchlässiger Beton, der aufgrund seiner Zusammensetzung und Verarbeitung keinen Wasserdurchtritt zulässt. Er wird häufig für Kellerwände und Bodenplatten verwendet.
    Verwandte Begriffe: Beton, Zement, Wasserzementwert, Lastfall II.
    Drainage
    Ein System zur Ableitung von Wasser, um den Wasserdruck auf Kellerwände und Bodenplatten zu reduzieren. Sie besteht in der Regel aus Drainagerohren und einer Kiesschicht.
    Verwandte Begriffe: Sickerschicht, Dränbeton, Oberflächenwasser, Grundwasser.
    Bitumenbahnen
    Abdichtungsbahnen aus Bitumen, die auf die Bodenplatte oder Kellerwand aufgebracht werden, um diese wasserdicht zu machen. Sie werden oft in mehreren Lagen verlegt.
    Verwandte Begriffe: Schweißbahn, Kaltselbstklebebahn, Polymerbitumen, Abdichtung.
    Dickbeschichtung
    Eine pastöse Abdichtung, die in dicker Schicht auf die Kellerwand aufgetragen wird, um diese vor Feuchtigkeit zu schützen. Sie wird oft als Alternative zu Bitumenbahnen verwendet.
    Verwandte Begriffe: KMB, PMBC, Abdichtung, Sperrputz.
    Gewährleistung
    Die Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an der erbrachten Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsdauer ist gesetzlich geregelt oder kann vertraglich vereinbart werden.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Sachmangel, Verjährung.
    Bodenplatte
    Die tragende Platte aus Beton, die den Keller nach unten abschließt. Sie muss bei Lastfall II wasserundurchlässig sein und den statischen Anforderungen entsprechen.
    Verwandte Begriffe: Fundamentplatte, Gründungsplatte, WU-Beton, Sauberkeitsschicht.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet Lastfall II bei der Kellerabdichtung?
      Lastfall II bedeutet, dass der Keller zeitweise oder dauerhaft drückendem Wasser ausgesetzt ist. Dies erfordert eine besonders sorgfältige Abdichtung, um Wassereintritt zu verhindern.
    2. Welche Materialien sind für eine Kellerabdichtung nach Lastfall II geeignet?
      Geeignet sind wasserundurchlässiger Beton (WU-Beton), Bitumenbahnen, Dickbeschichtungen und spezielle Dichtungsbahnen. Die Auswahl hängt von den spezifischen Gegebenheiten des Bauvorhabens ab.
    3. Was ist eine Drainage und wozu dient sie?
      Eine Drainage ist ein System, das Wasser von der Kellerwand ableitet und so den Wasserdruck reduziert. Sie besteht in der Regel aus Drainagerohren und einer Kiesschicht.
    4. Wie wichtig ist die Gewährleistung bei der Kellerabdichtung?
      Die Gewährleistung ist sehr wichtig, da sie den Bauherrn vor Mängeln schützt, die nach der Fertigstellung auftreten. Eine lange Gewährleistungsdauer (z.B. 30 Jahre) ist ein Zeichen für das Vertrauen des Unternehmens in seine Arbeit.
    5. Was sollte ich tun, wenn ich Feuchtigkeit im Keller feststelle?
      Bei Feuchtigkeit im Keller sollten Sie umgehend einen Fachmann (z.B. einen Bausachverständigen oder eine Abdichtungsfirma) kontaktieren, um die Ursache zu ermitteln und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten.
    6. Kann ich eine Kellerabdichtung selbst durchführen?
      Eine Kellerabdichtung nach Lastfall II ist eine komplexe Aufgabe, die spezielle Kenntnisse und Erfahrung erfordert. Ich empfehle, diese Arbeiten von einem Fachbetrieb ausführen zu lassen.
    7. Welche Normen und Richtlinien sind bei der Kellerabdichtung zu beachten?
      Wichtige Normen und Richtlinien sind die DINAbk. 18533 (Abdichtung von erdberührten Bauteilen) und die WU-Beton-Richtlinie.
    8. Was ist der Unterschied zwischen einer horizontalen und einer vertikalen Abdichtung?
      Die horizontale Abdichtung befindet sich unter der Bodenplatte, während die vertikale Abdichtung die Kellerwände schützt. Beide sind wichtig, um den Keller vor eindringendem Wasser zu schützen.

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  2. DIN 18195: Lastfall-Definitionen für Kellerabdichtung

    Was ist denn Lastfall II?
    Den gibt es nicht. Die DINAbk. 18195 ist magebend. Im Internet findet man die nicht. Je nach Lastfall Wasser (Bodenfeuchte, aufstauendes Sickerwasser, Grundwasser etc.) kommt Teil 4 bis 6 der DIN in Frage. Selbst die einzelnen teile bieten wieder mehrere Möglichkeiten. Das würde den Rahmen hier sprengen.
    Ach so, DIN 18195, Ausgabe 08/2000 ist maßgebend. Kennt der Kellerbauer wohl nicht.
    Alternativ kann eine weiße Wanne errichtet werden, die dann aber nicht von der DIN 18195, sondern von DIN 1045 und verschiedenen Heften geregelt wird.
    Wie der restliche Aufbau auszusehen hat, hängt von vielen Faktoren ab: Bodenart, Nutzung des Kellers, Wärmeschutznachweis etc.
    • Name:
    • Martin Beisse
  3. Deitermann.de: Infos zur Kellerabdichtung nach DIN

    War gerade bei Deitermann.de Da stehen zumindest ein paar Worte zu der DINAbk.
    Zumindest soviel, dass man mal eine Vorstellung davon bekommt. Aber viel dürfen die natürlich nicht schreiben.
    Gruß
    • Name:
    • Lennart
  4. Lastfall II: Bedeutung im Werkvertrag – Aufstauendes Sickerwasser?

    Tja, was ist Lastfall II,
    schade ich dachte Sie wüssten es!? Laut Werkvertrag wird ein Keller "mit Abdichtung gegen Lastfall II, schwarze Wanne mit 30-jähriger Gewährleistung gegen Undichtigkeit" gebaut.
    Ich nahm bisher an mit Lastfall II sei drückendes Wasser gemeint. Den scheint es ja so nicht zu geben. Ich hoffe daher, dass mit dieser Ausführung mindestens das aufstauende Sickerwasser aufgehalten werden kann. Grundwasser fällt nicht an.
    Was könnte denn mit Lastfall II gemeint sein? Eventuell eine alte Bezeichnung?
    • Name:
    • D.A.
  5. Kellerabdichtung: Lastfall II als alte Bezeichnung nach DIN 08/2000

    Richtig, alte Bezeichnung
    Deswegen mein zarter Hinweis auf Ausgabe 08/2000 🙂
    Schwarze Wanne ist, richtig ausgeführt, auch gegen Grundwasser dicht (DINAbk. 18195, Teil 6, Punkt 8)
    • Name:
    • Martin Beisse
  6. Kellerabdichtung: Anspruch bei altem Lastfall II?

    So, habe ich jetzt die Torte im Gesicht?
    weil ich nicht drauf geachtet habe. Hat also der Bauträger jetzt einen Anspruch nach "altem" Lastfall II zu dichten? Und macht das überhaupt einen Unterschied. Was ist das Äquivalent in der Fassung von 08.2000 zum alten Lastfall II?
    • Name:
    • D.A.
  7. Kellerabdichtung: Lastfall Teil 5 – Dränung ausreichend?

    Kann es sein,
    dass hier Teil 5 zutrifft?
    Nämlich Wasser, das auf die Abdichtung keinen oder nur vorübergehend einen geringfügigen Druck ausübt bei nichtbindigem Boden in Hanglage (hier bei uns Lehmboden daher trifft das wohl zu), bindiger Boden, Dränung.
    Reicht da eine Dränung mit Por-Drainplatten an den Kelleraußenwänden und Ringdrainage aus, oder muss da auch unter die Bodenplatte eine Drainplattenschicht? Und: Wenn Dichtung gg. Lastfall II vereinbart ist, habe ich dann auch einen Anspruch auf solch eine Drainschicht unter der Bodenplatte, denn bisher war immer nur die Rede von Drainplatten an den Kelleraußenwänden.
    • Name:
    • D.A.
  8. Kellerabdichtung: Unternehmer muss aktuelle DIN beachten!

    Sie nicht, der Unternehmer
    Er muss nach neuer DINAbk. arbeiten. Alter Lastfall II müsste ich erst mal die alte DIN rauskramen. ist aber letztlich egal. Nagekln Sie ihn fest, welcher Lastfall nach gültiger Norm vorliegt. Denn es gibt erhebliche Unterschiede
    • Name:
    • Martin Beisse
  9. Korrektur: Kellerabdichtung betrifft DIN 18195 Teil 6

    Disregard  -  Teil 6 natürlich
    Disregard  -  Teil 6 natürlich
    • Name:
    • D.A.
  10. Kellerabdichtung: Lastfall aufstauendes Sickerwasser entscheidend

    Abdichtung und Dränung nicht verwechseln
    Sie haben wahrscheinlich den Lastfall aufstauendes Sickerwasser. Wie gesagt: es muss dicht sein, wie, ist egal.
    • Name:
    • Martin Beisse
  11. Gewährleistung: Kellerabdichtung – Ausführung zweitrangig?

    OK,
    ich muss mir mal die DINAbk. besorgen. Letztendlich denke ich bei 30-jähriger Gewährleistung kann es mir auch fast egal sein, wie die es machen. Hauptsache dicht 🙂.
    Ach ja, Herr Beisse, haben Sie mal eine Fax-Nummer für mich. Ich bekomme das Bild, dass ich Ihnen E-Mailen wollte leider nicht konvertiert. Mein Computer stürzt dann immer ab. (Siehe Frage 1627 oder so ... Regenrinne in WDVSAbk.)
    • Name:
    • D.A.
  12. Fax-Nummer für Herrn Beisse zwecks DIN-Beratung

    Fax-Nummer
    0231 172052. Am besten per E-Mail weiter, wegen DINAbk. ...
    • Name:
    • Martin Beisse
  13. Kellerabdichtung: Dränung – Automatischer Lastfall nach Teil 4?

    Vorsichtige Zwischenfrage,
    wenn eine funktionstüchtige Dränung möglich ist (also nie im Grundwasser, läuft immer schön ab, ..) habe ich dann automatisch den Lastfall nach Teil 4? Und macht dann im Gegenzug eine Drainage bei Teil 6 eigentlich keinen Sinn (bzw. dient nur dazu das der Keller so richtig im Wasser steht?).
    Gruß
    • Name:
    • Lennart
  14. Bodengutachten: Dränung und Lastfall-Bestimmung für Kellerabdichtung

    Vorsichtige Antwort
    Steht eigentlich schon oben: Bodengutachten. Wenn die Dränung denn funktioniert und kontrolliert wird, ist es Teil 4, völlig richtig. Problem: es werden mal wieder die berühmten gelben Rohre verwendet. Dann ist es fast automatisch Teil 6.
    • Name:
    • Martin Beisse
  15. Fax-Bestätigung: Temperaturdifferenz und Wandfeuchtigkeit

    Nochmal Fax-Nummer 🙂
    Alles angekommen. Temperaturdifferenz zwischen Raum und Wandfläche größer 3 °C ... und ich sach noch 🙂
    Nöö, ist nicht so tragisch.
    • Name:
    • Martin Beisse
  16. Temperaturdifferenz: Anmerkung zu DIN-Witterungsbedingungen

    Jetzt mal außerhalb der oben genannten Frage
    eine Anmerkung zum Fax. Die Temperaturdifferenz ist ja auch nur bei -20 C AT und 25 C IT so groß. Außerdem 80 % Luftfeuchte außen und 50 % innen. Was wäre denn DINAbk.-Witterung? 50 % außen und innen bei -15 AT und 20 IT?
    • Name:
    • D.A.
  17. DIN 4108: Wetterbedingungen für Kellerabdichtung berücksichtigt

    Auch außerhalb
    Habe ich doch schon berücksichtigt. Sollte sich das Wetter an die DINAbk. 4108 halten, gibt es innen +20 °C bei 50 % rel. Luftfeuchte und außen -10 °C bei 80 % rel. Luftfeuchte. In der Tauperiode, auch als Winter bekannt. Die Länge ist auf die Stunde genau genormt.
    In der Verdunstungsperiode (auch als Sommer bekannt, gab es früher mal) haben wir außen und innen satte +12 °C 🙂
    • Name:
    • Martin Beisse
  18. Wandtemperatur: Temperaturunterschiede – Schädlich für Putz?

    Ja dann Null Probleme,
    weil Wandtemperatur 17,9 und Lufttemperatur 20,0. Aber wie sieht es mit den Temperaturunterschieden nach links und rechts aus, weil da hat die Wand eine Temp. von 18,9. Also ein ganzes Grad Differenz. Schädlich? Risse? Armierungsgewebe im Putz?
    • Name:
    • D.A.
  19. Schadensgutachten: Mögliche Folgen von Temperaturunterschieden

    Das sage ich dann ...
    Das sage ich dann wenn ich zum Schadengutachten gerufen werde 🙂
    Mal im Ernst: keine Ahnung, ob da was passiert.
    • Name:
    • Martin Beisse
  20. Gewährleistung: 30 Jahre Dichtigkeit – Ausführung relevant?

    Na gut
    beenden wir dies und kommen zurück zum Problem. 30-Jahre Gewährleistung auf Dichtigkeit. Kokolores oder nicht? Interessiert da die genaue Ausführung überhaupt?
    • Name:
    • D.A.
  21. Kellerabdichtung: Ausführung trotz Gewährleistung prüfen lassen!

    Back to the roots 🙂
    Genau, wen interessiert es, wenn die Gewährleistung da ist? leider falsche Denkweise, denn der Unternehmer haftet ja nicht persönlich. Macht seine GmbH einfach zu und dann war es das. Also doch besser auf Ausführung achten.
    Einfach vorgeschlagene Ausführung zumailen oder -faxen, kann ich dann ja prüfen. Kostenlos natürlich
    • Name:
    • Martin Beisse
  22. Kellerabdichtung: Fragen, Sorgen und Vorschläge schriftlich fixieren

    Gut
    vielen Dank fürs Angebot. Werde ich wahrnehmen. Dazu muss ich allerdings erst den Bauträger anschreiben. Ich hatte mit ihm ausgemacht, dass ich vor Anfertigung der Werkszeichnungen usw. erstmal alle meine Fragen, Sorgen und Vorschläge schriftlich aufführe, er dann ein Paar Tage Zeit bekommt sich Antworten auszudenken. Erst dann werden wir uns zu einem Termin treffen und alles bekakeln. Das spart für beide Seiten Zeit.
    Betreffs Kellerabdichtung werde ich jetzt in diesem Schreiben auf die neue DINAbk. hinweisen und das Problem mit der unter Sachverständigen strittigen Anwendung von KMB hinweisen z.B. unter Zuhilfenahme folgender Formulierungen :
    "Da die Planung einer Bitumendickbeschichtung nach Auffassung des BGH grundsätzlich als schadensträchtige Bauweise zu bewerten ist, und daran ändert auch die Aufnahme in die DIN 18195 nichts, macht der angestrebte Werkerfolg zwingend eine Detailplanung notwendig. "
    Habe ich noch was vergessen? Soll ich einen bestimmten Aufbau Vorschlagen. Gibt es einen DIN-Idealaufbau? Oder noch besser, gibt es einen Besser-als-DIN-Sachverständigen-Aufbau-Tipp-so-wie-es-eigentlich-sein-sollte-aber- leider  -  nie-einer-macht?
    • Name:
    • D.A.
  23. KMB unzulässig: Abdichtung gegen drückendes Wasser nach DIN

    Gibt es alles
    • Stöhn* Wenn man den kleinen Finger reicht ☹

    Nein, mal ohne Spaß: kein Problem. Das Urteil kenne ich, war aber noch vor der neuen DINAbk. 18195. Seit der Neuauflage ist die Rechtslage eindeutig: KMB ist für Abdichtung gegen drückendes Wasser nicht zulässig. Sobald ich weiß, welcher Lastfall da ist, kann ich genau beschreiben was nach DIN mindestens erforderlich ist, und was das Beste ist.
    Immer unter der Prämisse: preiswert, nicht billig

    • Name:
    • Martin Beisse
  24. Lastfall-Bestimmung: Äquivalent zum alten Lastfall II finden

    Problem ist ...
    woher finde ich raus, was für ein Lastfall vorliegt. Die Baugrundbeurteilung hat der Bauträger gemacht.
    Was es übrigens kostet kann mir ja egal sein. Problem ist nur, was ist das Äquivalent in der neuen DINAbk. zum alten Lastfall II?
    Da ich laut Werkvertrag eine Abdichtung gegen Lastfall II  -  schwarze-Wanne bekomme  -  werde ich natürlich darauf bestehen, dass die Ausführung gemäß DIN ist.
    Nur, was ist Lastfall II? Drückendes Wasser? Dann scheidet KMB ja aus. Und was heißt das dann für die "schwarze-Wanne"? Scheidet die damit auch aus?
    Was ist überhaupt eine "schwarze-Wanne". Habe ich noch nie was offizielles drüber gelesen.
    • Name:
    • D.A.
  25. Schwarze Wanne: Kein genormter Begriff für Kellerabdichtung

    Die schwarze Wanne werden Sie auch in der DINAbk. 18195 nicht finden
    Das ist kein genormter Begriff. Eine schwarze Wanne ist im Grunde ein von außen in Dichtungsbahnen "eingepackter" Keller. Also auch unter der Bodenplatte, seitlich raufführen, Wand abkleben. Lastfall 2 war früher nichtdrückendes Wasser. Damals gab es aber die heutigen Unterscheidungen noch nicht. Heute gibt es Bodenfeuchte, nichtstauendes Sickerwasser, aufstauendes Sickerwasser und drückendes Wasser.
    Offensichhtlich ist eine Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser geplant. Ob das nun wirklich zutrifft, kann ich von hier aus nicht erkennen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  26. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Kellerabdichtung Lastfall II: Bodenplatten- und Kelleraufbau

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Ausführung einer Kellerabdichtung gemäß Lastfall II nach alter Norm und deren Entsprechung in der aktuellen DINAbk. 18195. Dabei werden Aspekte wie die Bedeutung der Gewährleistung, die Notwendigkeit eines Bodengutachtens zur Bestimmung des Lastfalls und die Eignung verschiedener Abdichtungsmaterialien (insbesondere KMB) erörtert. Ein wichtiger Punkt ist die Unterscheidung zwischen verschiedenen Lastfällen (Bodenfeuchte, aufstauendes Sickerwasser, drückendes Wasser) und deren Auswirkungen auf die erforderliche Abdichtungstechnik.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut KMB unzulässig: Abdichtung gegen drückendes Wasser nach DIN ist KMB (kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung) für die Abdichtung gegen drückendes Wasser nach aktueller DIN 18195 nicht zulässig. Dies ist ein wichtiger Aspekt bei der Planung und Ausführung der Kellerabdichtung.

    ✅ Zusatzinfo: Die "schwarze Wanne", erwähnt im Beitrag Schwarze Wanne: Kein genormter Begriff für Kellerabdichtung, ist kein genormter Begriff, beschreibt aber eine umfassende Abdichtung des Kellers mit Dichtungsbahnen, die den Keller von außen "einpacken".

    📊 Fakten/Zahlen: Im Kontext der Diskussion um Temperaturdifferenzen wird im Beitrag Temperaturdifferenz: Anmerkung zu DIN-Witterungsbedingungen auf die DIN 4108 verwiesen, welche Standardwerte für Innen- und Außentemperaturen sowie Luftfeuchtigkeit festlegt. Diese Werte sind relevant für die Beurteilung der bauphysikalischen Situation.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, vor Beginn der Arbeiten ein Bodengutachten erstellen zu lassen, um den genauen Lastfall zu bestimmen (siehe Bodengutachten: Dränung und Lastfall-Bestimmung für Kellerabdichtung). Dies ist entscheidend für die Auswahl der geeigneten Abdichtungstechnik und Materialien. Zudem sollte die Ausführung trotz Gewährleistung von einem Sachverständigen geprüft werden (Kellerabdichtung: Ausführung trotz Gewährleistung prüfen lassen!), um spätere Schäden zu vermeiden.

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