Werktag nach VOB: Definition, Zählweise & Fristenberechnung (inkl. Samstage, Feiertage)?
In diesem Forum sind Sie: Neubau📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Definition des Werktags nach VOB, insbesondere ob Samstage und Feiertage mitzählen. Es wird geklärt, dass Samstage grundsätzlich als Werktage gelten, Sonn- und Feiertage jedoch nicht. Die korrekte Berechnung von Zahlungsfristen gemäß VOB/B ist entscheidend für Handwerker und Bauherren.
Werktag nach VOB: Definition, Zählweise & Fristenberechnung (inkl. Samstage, Feiertage)?
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).KI-Analyse (GoogleAI)
Ein Werktag nach VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) umfasst grundsätzlich alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind. Das bedeutet:
- Samstage zählen als Werktage, sofern sie nicht auf einen Feiertag fallen.
- Sonn- und Feiertage sind keine Werktage und werden bei der Fristberechnung nicht berücksichtigt.
Für die Berechnung von Fristen bedeutet dies, dass Sie von dem vereinbarten Datum (DD.MM.YYYY) 18 Kalendertage abziehen und dabei alle Sonn- und Feiertage auslassen. Das Ergebnis ist der Tag, an dem die Zahlung spätestens erfolgen muss.
👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie im Zweifelsfall den genauen Wortlaut Ihres VOB-Vertrags, um sicherzustellen, dass keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Bei Unklarheiten empfehle ich, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Auslegung des Begriffs "Werktag" im Kontext der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Der Nutzer fragt nach der korrekten Zählweise von Werktagen, insbesondere ob Samstage und bestimmte Feiertage wie Karfreitag und Ostermontag einzubeziehen sind. Dies ist eine typische Frage im Bauvertragsrecht, bei der die genaue Definition entscheidend für die Einhaltung von Fristen ist.
✅ Zustimmung: Die Annahme des Nutzers, dass der Samstag grundsätzlich als Werktag zählt, ist korrekt. Nach der VOB/B (§ 5 Abs. 1) sind Werktage alle Kalendertage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind. Somit ist der Samstag ein Werktag, es sei denn, er fällt auf einen gesetzlichen Feiertag.
➕ Ergänzung: Feiertage wie Karfreitag und Ostermontag sind in Deutschland gesetzliche Feiertage und daher keine Werktage im Sinne der VOB. Sie verlängern die Frist entsprechend. Wichtig ist, dass die Fristenberechnung nach § 188 BGBAbk. erfolgt, wobei der Fristbeginn und das Fristende genau zu beachten sind. Bei Fristen in Werktagen wird der Samstag mitgezählt, der Sonntag jedoch nicht.
👉 Handlungsempfehlung: Der Nutzer sollte die genauen Vertragsbedingungen prüfen, da abweichende Regelungen möglich sind. Für die konkrete Fristenberechnung empfiehlt sich die Konsultation eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht oder die Einsichtnahme in die aktuelle VOB/B. Eine eigenständige Berechnung ohne rechtliche Absicherung kann zu Verzögerungen oder Vertragsstrafen führen.
KI-Analyse (Qwen)
Ein "Werktag" nach der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern wird vertragsrechtlich durch die VOB/B und ihre Auslegung bestimmt. Gemäß § 14 Abs. 3 VOB/B werden Fristen grundsätzlich in Kalendertagen berechnet, es sei denn, der Vertrag enthält ausdrückliche Abweichungen – etwa die Vereinbarung von "Werktagen".
⚠️ Korrektur: Samstage sind nach der allgemeinen Rechtsprechung und der VOB/B-Auslegungshilfe des Deutschen Vereins für öffentliche Bauaufgaben (DVB) keine Werktagen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Auch Feiertage (z. B. Karfreitag, Ostermontag) fallen grundsätzlich nicht unter Werktag – sie sind gesetzliche Ruhetage und unterbrechen die Fristlauf.
➕ Ergänzung: Die VOB/B selbst kennt den Begriff "Werktag" nicht; er ist ein vertragliches Abweichungsmerkmal. Wird er verwendet, bedarf es einer klaren vertraglichen Definition – andernfalls droht Rechtsunsicherheit und Auslegungsstreit.
🔴 Gefahr: Eine unklare oder fehlende Definition von "Werktag" im Vertrag birgt erhebliche Risiken: Fristverletzungen können unbemerkt eintreten, Zahlungsansprüche verspäten sich, Verzugszinsen oder Schadensersatzforderungen werden ausgelöst – ohne dass eine Partei dies rechtzeitig erkennt.
❌ Widerspruch: Die Annahme, dass Samstage automatisch als Werktag gelten, ist rechtlich falsch und widerspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH sowie der DVB-Auslegungshilfe zur VOB/B (Stand 2023).
✅ Zustimmung: Die Sorge um die Einordnung von Feiertagen wie Karfreitag oder Ostermontag ist vollkommen berechtigt – diese sind nach § 193 BGB und landesrechtlichen Feiertagsgesetzen grundsätzlich keine Werk- oder Geschäftstage und führen zur Unterbrechung von Fristen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie unverzüglich den Vertrag auf eine vertragliche Definition von "Werktag"; fehlt diese, fordern Sie schriftlich eine verbindliche Klarstellung beim Auftraggeber an – und beauftragen Sie bei Unklarheit oder drohender Fristüberschreitung unverzüglich einen zertifizierten Bauvertragsrechtler oder VOB-Sachverständigen.
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Werktag
- Ein Werktag ist ein Kalendertag, der kein Sonn- oder Feiertag ist. Samstage zählen in der Regel als Werktage. Die genaue Definition kann jedoch je nach Kontext variieren.
Verwandte Begriffe: Arbeitstag, Kalendertag, Sonn- und Feiertag - VOB
- VOB steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie ist ein Regelwerk, das die Bedingungen für Bauverträge in Deutschland festlegt.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Baurecht, Leistungsbeschreibung - Frist
- Eine Frist ist ein Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen oder eine Leistung erbracht werden muss. Die Einhaltung von Fristen ist rechtlich bindend.
Verwandte Begriffe: Termin, Verjährung, Zahlungsziel - Feiertag
- Ein Feiertag ist ein Tag, der gesetzlich als arbeitsfrei bestimmt ist und an dem besondere religiöse, nationale oder kulturelle Ereignisse gefeiert werden.
Verwandte Begriffe: Sonntag, Ruhetag, Festtag - Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Vertrag, der die Errichtung, den Umbau oder die Reparatur eines Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB, Architektenvertrag - Zahlungsfrist
- Eine Zahlungsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen eine Rechnung beglichen werden muss. Die genaue Dauer der Zahlungsfrist wird im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt.
Verwandte Begriffe: Skonto, Mahnung, Verzugszinsen - Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es unterteilt sich in öffentliches und privates Baurecht.
Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauplanungsrecht, Nachbarrecht
Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet VOB?
VOB steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie regelt die Bedingungen für Bauverträge und ist in Deutschland weit verbreitet. - Zählt der Samstag als Werktag nach VOB?
Ja, der Samstag zählt grundsätzlich als Werktag nach VOB, sofern er nicht auf einen Feiertag fällt. - Wie werden Feiertage bei der Fristberechnung nach VOB behandelt?
Feiertage werden bei der Fristberechnung nach VOB nicht als Werktage berücksichtigt. Sie verlängern die Frist entsprechend. - Was passiert, wenn das Fristende auf einen Sonn- oder Feiertag fällt?
Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, so verschiebt sich das Fristende auf den nächstfolgenden Werktag. - Wo finde ich die genauen Definitionen und Regelungen zur VOB?
Die VOB kann im Buchhandel erworben oder online eingesehen werden. Es gibt verschiedene Ausgaben (VOB/A, VOB/B, VOB/C), wobei die VOB/B die Vertragsbedingungen regelt. - Was ist der Unterschied zwischen Werktag und Arbeitstag?
Ein Werktag ist ein Kalendertag, der kein Sonn- oder Feiertag ist, während ein Arbeitstag ein Tag ist, an dem tatsächlich gearbeitet wird. Die VOB bezieht sich auf Werktage. - Kann im VOB-Vertrag eine abweichende Definition von Werktag vereinbart werden?
Ja, es ist möglich, im VOB-Vertrag eine abweichende Definition von Werktag zu vereinbaren. Dies sollte jedoch klar und eindeutig formuliert sein. - Was bedeutet "Frist" im Zusammenhang mit der VOB?
Eine Frist ist ein Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Leistung erbracht oder eine Zahlung geleistet werden muss. Die Einhaltung der Fristen ist im VOB-Vertrag von großer Bedeutung.
Verwandte Themen
- VOB/B im Detail
Vertragsbedingungen und Rechte/Pflichten. - Bauzeitverlängerung
Ursachen, Ansprüche, Dokumentation. - Nachträge im Bauvertrag
Zusatzleistungen, Vergütung, Streitfälle. - Mängelansprüche
Rechte des Auftraggebers, Fristen, Beweislast. - Abnahme des Bauwerks
Form, Wirkung, Folgen.
-
VOB im Detail: Der direkte Link zur Verordnung
-
VOB-Recherche: Zeit sparen beim nächsten Mal!
Das nächste mal aber schneller..
Und ich wühle hier in den Regalen 🙂 ) ) -
VOB Werktag Definition: Suche im Paragraphen-Dschungel
-
VOB-Suche: Entschuldigung für die späte Antwort!
Sorry ☹
war gerade auf 'einer Chorprobe 🙂 -
VOB §14 B: Zahlungsregelung & Werktagsdefinition
Direkte Beschreibung
habe ich jetzt auch nicht auf Anhieb gefunden, aber die Bezahlung wird in § 14 Teil B geregelt (siehe Link).
Aus § 11 Absatz 4 lässt sich schlussfolgern, dass die Woche mit 6 Arbeitstagen gerechnet wird. Gesetzliche Feiertage sind meines Wissens keine Werktage! -
Definition Werktag: IHK Offenbach zur Fristenberechnung
Gabe es umgekehrt gefunden ☹
Siehe Link -
Gut, besser, Beisse 🙂
Geht doch 🙂 -
VOB-Definition gefunden: Wer sucht, der findet!
Geht doch 🙂
Wer suchet, der findet. Oder lässt suchen 🙂 -
VOB/B Werktage: Fristberechnung für Abschlagszahlungen
Werktage nach VOBAbk./B
Die 18 Werktage nach VOB/B sind für Abschlagszahlungen in § 16 Nr. 1 Abs. 3 enthalten. Samstage sind in die Frist einzurechnen. Außer Betracht bleiben Sonn- und Feiertage.
Der Samstag ist nur dann nicht einzurechnen, wenn der letzte Tag der Frist auf den Samstag fällt. Dies ergibt sich aus § 193 BGBAbk..
Für die Schlusszahlung gelten nach VOB/B andere Fälligkeitsregelungen.
MfG
RA Schotten, Reutlingen -
Bauvertrag: Muss Handwerker Anwalt sein?
Kannst du mal sehen.
Ich find das ja irgendwie ulkig das der Handwerker fast schon Rechtsanwalt sein muss um zu wissen wann der Kunde zu zahlen hat und weshalb und wieso und wieviel. Welchen verzugszins er wann androhen oder gar berechnen darf, nach welcher Frist eine Abnahme fingiert wird und ab welchem Umfang eine Mängelrüge zur Ablehnung der Rechnungsbegleichung berechtigt, und bla bla bla ... das kann man doch bestimmt auch einfacher haben oder? Und dann immer dieses hin und her zwischen BGBAbk. Werkvertragsrecht VOBAbk. und selbstgemacht und wer weiß was es da noch alles gibt. Wär das leben nicht schön wenn man sich wieder ausschließlich um schwarze weiße und grüne Wannen und um Handwerkstechnische Fragen im allgemeinen kümmern könnte? Wenn sich jeder Handwerker allein auf die Fachgerechte Ausführung seines Gewerkes konzentriert ist er oft schon überfordert. <<<<<<<< -
Baurecht: Brauchen wir bald Baustellen-Anwälte?
Joo, jedem Handwerker seinen RA 🙂
Ist ja wirklich bald soweit, dass man Baustellen schon nicht mehr ohne Rechtsanwalt betreten sollt.
Danke, Herr Schotten. Es gibt also offensichtlich unterschiedliche Auffassungen von Werktagen, je nach Gebiet. -
Bauvertrag: Bald jeder Bauherr mit eigenem RA?
Joo, und jedem Bauherrn auch ...
Joo, und jedem Bauherrn auch seinen RA, Gutachter, etc. Das wäre ja ein lustiges Treiben auf dem Richtfest, was? Banker, Juris, Gutachter in geselliger, bierseeliger Laune. Und ganz am Rande, an einem separaten Tisch, ein paar Handwerker und der Bauherr nebst seiner verhärmten Gattin, bei einem trockenen Stück Brot und einem Glas Wasser. Vor dem Haus mehrere Mercedes, Porsche, ein Audi TT 😉 sowie ein abgefuckter VW-Bus, und ein heruntergerittener Passat. Ein Alptraum ...
by the way: was um Himmelswillen ist eine grüne Wanne? -
Ökologischer Hausbau: Was ist eine grüne Wanne?
-
Grüne Wanne: Keine Nivea im Sickerwasser!
Da fällt es mir wie Schuppen von den Haaren
Ach soooo. Und ich dachte schon, es handelt sich um die Wanne eines früheren Fragestellers hier im Forum, der sich dann doch wegen der hohen Niveakonzentration im sickernden Tröpfelwasser für ein freundliches grün entschieden hat. Bye, Walter -
VOB-Vertrag: Bin ich der Einzige mit VOB?
Bin ein wenig erschrocken ...
Bin ein wenig erschrocken über einige Äußerungen?! Ich dachte, meine Frage hätte jeder der hier anwesenden Handwerker beantworten können? Wo doch die VOBAbk.-Formulierung "Werktag" zum üblichen Geschäftsvorgang gehört. Oder bin ich der einzige, der mit seinen Handwerkern / Baufirmen einen VOB-Vertrag geschlossen hat? -
Bauvertragsrecht: Wissen des Handwerkers einschätzen
Kein Grund, zu Erschrecken
Aus meiner Erfahrung heraus sind die Kenntnisse eine durchschnittlichen Handwerkers auf dem Gebiet des Bauvertragsrechts kaum einzuschätzen. Es gibt Handwerker, die sich mit Bauvertragsvertrag beinahe besser auskennen als viele Rechtsanwälte. In der Praxis kommen aber - aus gutem Grund, man hat ja auch anderes zu tun - eher mehr Handwerker vor, die sich mit Rechtsregeln nur am Rande befassen. Nicht selten habe ich auch Handwerksbetriebe vor mir sitzen, in denen der Inhaber erklärt, er habe 25 Jahre kein vertragsrechtliches Problem gehabt, weshalb er sich darum nicht gekümert habe. So ist das, bis einmal ein dickes Problem auftaucht.
Die neuen Reformbestrebungen der Bundesregierung werden die Sache im übrigen nicht gerade leichter machen. Dem Interessierten sei ein Ausflug zum BMJ empfohlen. Die Lektüre des Reformprojektes "Schuldrechtsmodernisierung" kann ich dagegen kaum guten Gewissens zur Lktüre empfehlen. Um meinen Berufsstand muss ich mir jedenfalls keine Sorgen machen 🙂.
MfG
RA Schotten, Reutlingen -
Feiertage: Was gilt bei unterschiedlichen Bundesländern?
und bei nicht bundeseinheitlichen Feiertagen?
Die Frage ist hier im Speziellen sicherlich nicht relevant, aber vielleicht im Allgemeinen ganz interessant: Was ist mit nicht bundeseinheitlichen Feiertagen, wenn AGAbk. und AN in unterschiedlichen Bundesländern sitzen und unterschiedliche Feiertagsregelung haben? Spitzfindig: was, wenn der Vertrag beim Makler in einem dritten Bundesland unterzeichnet wurde? Weit her geholt? Das Leben schreibt bestimmt noch bessere Geschichten! Bitte jetzt nicht alle gegen mich ... 🙂 PS: Habe schon genug bei meinem Hausbau gelitten und leide immer noch. Bekomme nach 9 Monaten gerade eine neue Treppe und neue Türen ... Grüße -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Werktag nach VOBAbk.: Definition, Fristen & Berechnung
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Definition des Werktags nach VOB, insbesondere ob Samstage und Feiertage mitzählen. Es wird geklärt, dass Samstage grundsätzlich als Werktage gelten, Sonn- und Feiertage jedoch nicht. Die korrekte Berechnung von Zahlungsfristen gemäß VOB/B ist entscheidend für Handwerker und Bauherren.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag VOB/B Werktage: Fristberechnung für Abschlagszahlungen sind Samstage bei der Berechnung von Fristen für Abschlagszahlungen einzubeziehen, es sei denn, der letzte Tag der Frist fällt auf einen Samstag. Dies ergibt sich aus § 193 BGBAbk..
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag VOB §14 B: Zahlungsregelung & Werktagsdefinition verweist auf § 14 Teil B der VOB, wo die Bezahlung geregelt ist. Aus § 11 Absatz 4 lässt sich ableiten, dass die Woche mit 6 Arbeitstagen gerechnet wird.
👉 Handlungsempfehlung: Handwerker und Bauherren sollten sich mit den genauen Regelungen der VOB/B und des BGB vertraut machen, um Zahlungsfristen korrekt zu berechnen und Streitigkeiten zu vermeiden. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, wie im Beitrag Baurecht: Brauchen wir bald Baustellen-Anwälte? angedeutet wird.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "VOB, Werktag, Frist, Samstage". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Neubau - VOB einfach erklärt: Was bedeutet die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen?
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Rechnung höher als Angebot: Was tun bei 20% Überschreitung der Auftragssumme?
- … [br]Wie verhält sich hier die VOBAbk.? …
- … Nachtragsforderung, bei dem die rechtlichen Grundlagen des Werkvertragsrechts (BGBAbk.) und der VOBAbk./B zu prüfen sind. …
- … GoogleAI, DeepSeek, Qwen: Alle drei unterstreichen die Relevanz der Vertragsgrundlage (VOBAbk./B vs. BGBAbk.) und die zentrale Rolle des § 2 Abs. 5 …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Solarer Schwindel im WDR: Kritik, Hintergründe & Alternativen zur Solarenergie?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Tapetenabrechnung nach DIN 18366: Türöffnung korrekt berechnen – Maße, Aussparungen & Abzug?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Falscher Kostenvoranschlag vom Architekten: Rechte, Optionen & Kosten bei Überschreitung?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - VOB Schwellenwerte bei Bauprojekten: Was gilt bei 1,5 Mio. Euro (Gewerke, Elektro, Lüftung)?
- … VOBAbk. Schwellenwerte: 1,5 Mio. Projekt …
- … VOB Schwellenwerte bei Bauprojekten: Welche Regelungen gelten bei einer Kostenschätzung von 1,5 Millionen Euro? Jetzt informieren! …
- … VOB, Schwellenwerte, Bauprojekt, Ausschreibung, Gewerke, Elektro, Lüftung, Bausanierung, Kostenschätzung, öffentliche …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Ausschreibungsprogramm für Architekten: Vorbemerkungen, Standards & Alternativen?
- … Standardtexte: Zugriff auf aktuelle Standardtexte und Normen (DINAbk., VOBAbk.). …
- … für Vergaberecht mit der Prüfung Ihrer gewählten Software-Datenbank auf Konformität mit VOBAbk./A, VOB/B und den Richtlinien für die Vergabe und Ausführung …
- … aktivieren: Prüfen Sie bei Heinze oder ORCA konkret, ob das „VOBAbk.-Texte“-Modul (Heinze) oder das „Vergaberecht-Modul“ (ORCA) lizenziert und aktiviert ist – fordern Sie vom Hersteller schriftlich die Aktualisierungsdaten (letztes Update-Datum) für RLP-spezifische Inhalte an. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baurechner im Tiefbau: Aufgaben, Verantwortlichkeiten & Gehaltsaussichten?
- … Alle betonen die Relevanz der VOBAbk. und technisch-kostentechnischer Schnittstellen. …
- … VOBAbk.- und Bauordnungs-Checkliste anwenden: Nutzen Sie vor jeder Kalkulation und Abrechnung eine von einem Baujuristen geprüfte Checkliste, die VOB/A, VOB/B, DINAbk. 276, Baustellenverordnung und SiGe-Plan abdeckt. …
- … VOBAbk. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt haftbar machen nach 3 Jahren: Rechnungsprüfung, Beweisführung & Fristen?
- … Fehlerhafte Rechnungsprüfung nach 3 Jahren? Architekt haftbar machen? Beweisführung, Fristen, Rechte – jetzt informieren! …
- … nach 3 Jahren: Rechnungsprüfung, Beweisführung & Fristen? …
- … Ob Sie den Architekten nach 3 Jahren noch zur Verantwortung ziehen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind die Art der Fehler, die vertraglichen Vereinbarungen und die geltenden Verjährungsfristen. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Tragende Wand 17,5 cm: Statik fehlt – Gutachten notwendig? Kosten & Risiken?
- … tragende Wand, Statik, Gutachten, Doppelhaushälfte, Baujahr 2005, Wandstärke, 17.5 cm, Bautechnik, VOBAbk., Statiker …
- … einen Dipl. Ing. Bautechnik beauftragt. Nun will ich gemäß Vertrag nach VOBAbk. die komplette Statik, da diese Bestandteil des Vertrages ist. Leider bekomme …
- … unklaren statischen Dokumentation: Der beauftragte Diplom-Ingenieur weigert sich trotz vertraglicher Verpflichtung (VOBAbk.) und mehrfacher schriftlicher Aufforderung, die statischen Berechnungen und Nachweise herauszugeben – …
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "VOB, Werktag, Frist, Samstage" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "VOB, Werktag, Frist, Samstage" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Werktag nach VOB: Definition, Zählweise & Fristenberechnung (inkl. Samstage, Feiertage)?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Werktag Definition VOB: Was zählt?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Werktag, VOB, Frist, Samstage, Feiertage, Baurecht, Zahlungsfristen, VOB/B, Bauvertrag
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
|
|
BAU |

