Gefälle im Waschraum: Welche DIN-Norm gilt für Gemeinschaftsräume in Mehrfamilienhäusern?
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Gefälle im Waschraum: Welche DIN-Norm gilt für Gemeinschaftsräume in Mehrfamilienhäusern?

Hallo,

ich bin Teil einer WEGAbk. in Berlin. In unserem neu erstellten Mehrfamilienhaus gibt es im Erdgeschoss einen gemeinschaftlichen Waschmaschinenraum. Nach Tests durch uns mit einem Eimer Wasser haben wir bemerkt, dass das Gefälle in diesem Raum 1. nicht gleichmäßig hin zum Abfluss ist und 2. sogar Wasser unter einer Tür durch in den Hausflur dringen kann. Ferner steht der Abfluss minimal, d.h. Cent-Stück-hoch, über. Nun versuche ich mich schlau zu machen, da vom Bauträger gesagt wird, dass das alles okay gem. einer uns noch mitzuteilenden DINAbk.-Norm sei, und würde gern wissen in welcher DIN-Norm oder wo sonst

  • a) das mind. Gefälle bzw. dessen "Gleichmäßigkeit" definiert ist
  • b) definiert ist wie der Übergang zwischen Nass- und Trockenbereich (Flur) ausgeführt sein muss.

Vielen Dank

  • Name:
  • Norman
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Unsachgemäße Installation von Entwässerungsanlagen kann zu Wasserschäden und Schimmelbildung führen.

    🔴 Gefahr: Elektrische Geräte in der Nähe von stehendem Wasser stellen eine erhebliche Gefahr dar.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie als Teil einer WEGAbk. in Berlin Probleme mit dem Gefälle im gemeinschaftlichen Waschmaschinenraum haben. Ein ungleichmäßiges oder fehlendes Gefälle kann zu Problemen mit Wasserablauf und potenziellen Schäden führen.

    🔴 Gefahr: Stehendes Wasser im Waschraum kann zu Schimmelbildung und Feuchtigkeitsschäden führen, was die Bausubstanz gefährdet und gesundheitliche Risiken birgt.

    Bezüglich der relevanten DINAbk.-Norm für das Gefälle in Nassräumen, insbesondere in gemeinschaftlich genutzten Waschräumen, ist die DIN 18065 (Gebäudeanschlüsse; Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden und auf Grundstücken) relevant. Diese Norm regelt die Anforderungen an Entwässerungsanlagen und somit auch an das Gefälle in Nassräumen, um einen ordnungsgemäßen Wasserablauf zu gewährleisten. Zusätzlich kann die DIN 18534 (Abdichtung von Innenräumen) relevant sein, da sie Anforderungen an die Abdichtung von Nassräumen stellt, um Wasserschäden zu vermeiden.

    Ich empfehle Ihnen, die Einhaltung der genannten DIN-Normen durch einen Sachverständigen oder einen Fachbetrieb für Sanitärtechnik überprüfen zu lassen. Dieser kann das vorhandene Gefälle messen und beurteilen, ob es den Anforderungen entspricht. Bei Abweichungen von den Normen sollten Sie den Bauträger zur Nachbesserung auffordern.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die festgestellten Mängel (z.B. durch Fotos und Protokolle) und beauftragen Sie einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens. Dieses Gutachten dient als Grundlage für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Bauträger.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Gefälle
    Das Gefälle bezeichnet die Neigung einer Fläche oder eines Rohres, die dazu dient, Wasser oder andere Flüssigkeiten abfließen zu lassen. Ein ausreichendes Gefälle ist wichtig, um stehendes Wasser und damit verbundene Probleme wie Schimmelbildung zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Neigung, Steigung, Entwässerung
    DIN-Norm
    Eine DIN-Norm ist eine technische Regel, die von einem anerkannten Normungsinstitut (z.B. dem Deutschen Institut für Normung) erarbeitet wurde. DIN-Normen legen Anforderungen an Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen fest und dienen der Qualitätssicherung und der Vergleichbarkeit.
    Verwandte Begriffe: Standard, Richtlinie, Vorschrift
    Nassraum
    Ein Nassraum ist ein Raum, in dem regelmäßig mit Wasser umgegangen wird, z.B. ein Badezimmer, eine Dusche oder ein Waschraum. Nassräume müssen besonders abgedichtet sein, um Wasserschäden zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Feuchtraum, Sanitärraum, Badezimmer
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Der Bauträger ist in der Regel auch für die Einhaltung der einschlägigen Normen und Vorschriften verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Projektentwickler, Generalunternehmer
    WEG
    WEG steht für Wohnungseigentümergemeinschaft. Eine WEG entsteht, wenn ein Gebäude in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt wird. Die Wohnungseigentümer bilden eine Gemeinschaft und sind gemeinsam für die Verwaltung und Instandhaltung des Gebäudes verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Eigentümergemeinschaft, Miteigentümer, Gemeinschaftseigentum
    Abfluss
    Ein Abfluss ist eine Vorrichtung, die dazu dient, Wasser oder andere Flüssigkeiten aus einem Raum oder einem Behälter abzuleiten. Abflüsse sind in der Regel mit einem Siphon ausgestattet, der verhindert, dass unangenehme Gerüche aus der Kanalisation in den Raum gelangen.
    Verwandte Begriffe: Ablauf, Gully, Siphon
    Schimmelbildung
    Schimmelbildung entsteht, wenn Feuchtigkeit über einen längeren Zeitraum vorhanden ist. Schimmel kann gesundheitliche Probleme verursachen und die Bausubstanz schädigen. Die Beseitigung von Schimmel ist oft aufwendig und kostspielig.
    Verwandte Begriffe: Feuchtigkeitsschaden, Pilzbefall, Kondensation

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche DIN-Norm regelt das Gefälle in Nassräumen?
      Die DIN 18065 und DIN 18534 sind relevant. Die DIN 18065 regelt die Anforderungen an Entwässerungsanlagen, während die DIN 18534 die Abdichtung von Innenräumen betrifft. Beide Normen sind wichtig, um einen ordnungsgemäßen Wasserablauf und die Vermeidung von Wasserschäden sicherzustellen.
    2. Was passiert, wenn das Gefälle nicht ausreichend ist?
      Ein unzureichendes Gefälle kann dazu führen, dass Wasser nicht richtig abfließt. Dies kann zu stehendem Wasser, Schimmelbildung und Feuchtigkeitsschäden führen. Im schlimmsten Fall kann die Bausubstanz beschädigt werden und gesundheitliche Risiken entstehen.
    3. Wie kann ich das Gefälle überprüfen?
      Das Gefälle kann mit einer Wasserwaage und einem Neigungsmesser überprüft werden. Es ist jedoch ratsam, einen Fachmann (z.B. einen Sanitärinstallateur oder einen Sachverständigen) zu beauftragen, da dieser über die notwendige Erfahrung und Ausrüstung verfügt, um eine genaue Messung durchzuführen.
    4. Was kann ich tun, wenn das Gefälle nicht den Normen entspricht?
      Wenn das Gefälle nicht den Normen entspricht, sollten Sie den Bauträger oder den Installateur kontaktieren und zur Nachbesserung auffordern. Es ist ratsam, die Mängel schriftlich zu dokumentieren und gegebenenfalls ein Gutachten erstellen zu lassen.
    5. Wer ist für die Einhaltung der DIN-Normen verantwortlich?
      In erster Linie ist der Bauträger oder der Installateur für die Einhaltung der DIN-Normen verantwortlich. Als Eigentümer haben Sie jedoch das Recht, die Einhaltung der Normen zu überprüfen und bei Mängeln Nachbesserung zu verlangen.
    6. Welche Konsequenzen hat Schimmelbildung im Waschraum?
      Schimmelbildung kann zu gesundheitlichen Problemen führen, insbesondere bei Allergikern und Asthmatikern. Zudem kann Schimmel die Bausubstanz schädigen und zu erheblichen Sanierungskosten führen.
    7. Wie oft sollte das Gefälle im Waschraum überprüft werden?
      Eine regelmäßige Überprüfung des Gefälles ist nicht zwingend erforderlich. Es ist jedoch ratsam, das Gefälle zu überprüfen, wenn es Anzeichen für Probleme mit dem Wasserablauf gibt (z.B. stehendes Wasser oder Feuchtigkeitsschäden).
    8. Kann ich das Gefälle selbst korrigieren?
      Die Korrektur des Gefälles sollte in der Regel von einem Fachmann durchgeführt werden, da dies bauliche Veränderungen erfordern kann. Unsachgemäße Arbeiten können zu weiteren Schäden führen.

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    • Schimmelpilzbefall in Innenräumen
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    • DIN 18534 – Abdichtung von Innenräumen
      Anforderungen und Ausführung von Abdichtungen in Nassräumen.
    • Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern
      Informationen zu den Rechten und Pflichten von Wohnungseigentümern in einer WEG.
    • Sachverständigengutachten im Bauwesen
      Erstellung und Bedeutung von Sachverständigengutachten bei Baumängeln.
  2. Gefälle im Waschraum: Mängelprotokoll für Gemeinschaftseigentum

    Abnahme Gemeinschaftseigentum
    Sowas gehört ins Mängelprotokoll der Abnahme des Gemeinschaftseigentums. Dann schuldet der Bauträger einen korrekten Nachweis der Mängelfreiheit. Alles andere sind Ausreden.

    Zur Beurteilung braucht"s u.a. die DINAbk. 18195 und wenn der Boden gefliest ist wird auch das entsprechende ZDBAbk.-Merkblatt "Verbundabdichtungen" noch mit zur Beurteilung heran zu ziehen sein.

    Grüße aus dem Berliner Norden

  3. Waschraum-Gefälle: Mangelanzeige und Bauträger-Reaktion

    Hallo, danke für die schnelle Antwort. Der ...
    Hallo, danke für die schnelle Antwort. Der Hallo,

    danke für die schnelle Antwort. Der Mangel ist angezeigt, aber noch nicht anerkannt. Das heißt erstmal auf Reaktion warten, ob anerkannt wird oder eben eine DINAbk. vorgelegt wird mit der das als OK zu erachten ist.

    Der Raum wurde erst in seiner jetzigen Funktion nach dem erstellen des Mängelprotokolls durch einen bestellten Gutachter der WEGAbk. ausgestattet bzw. fertiggestellt.

    Der Boden ist nicht gefliest.

    Gruß Norman

  4. WEG-Mängel: Verwalterhaftung bei Baumängeln im Waschraum

    Verwalter
    Achten Sie darauf, dass der Verwalter den Mangel nicht "als beseitigt" anerkennt. Entweder der Mangel ist nicht vorhanden oder er wird beseitigt. Das gilt auch für alle anderen Mängel in der WEGAbk., welche der SV festgestellt hat. Besonders kritisch sind Mängel beim Brandschutz und der Wärmedämmung. Verwalter haben von Bautechnik keine Ahnung und wollen sich auch nicht mit Baumängel befassen, haben aber die Befugnis als Vertreter der WEG zu handeln.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  5. DIN-Normen: Verbindlichkeit für Gefälle im Waschraum?

    Foto von Thorsten Bulka

    Moin,
    Moin, ist die DINAbk. überhaupt geschuldet?

    Was findet man bei wiki: DIN-Normen bilden einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten und sind daher im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung. Grundsätzlich haben DIN-Normen den Charakter von Empfehlungen. Ihre Anwendung steht jedem frei, d.h., man kann sie anwenden, muss es aber nicht. Verbindlich werden Normen dann, wenn in privaten Verträgen oder in Gesetzen und Verordnungen auf sie Bezug genommen und dort deren Anwendung festgelegt wird. Weil Normen eindeutige Aussagen sind, lassen sich durch ihre einzelvertraglich vereinbarte Verbindlichkeit Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Die Bezugnahme in Gesetzen und Verordnungen entlastet den Staat und die Bürger von rechtlichen Detailregelungen.

    "Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben. "

    • BGH, Urteil vom 14. Mai 1998, Az. VII ZR 184/97, Volltext = BGHZ 139,16. [4]
    • Web-Link

    Auch hilfreich:

    So, jetzt ist die Frage: Ist in dem Raum, mit Wasser auf dem Boden, durch die Nutzung regelmäßig zu rechnen? Wenn sie ihre Waschmaschine ausräumen, kommt somit auf jedenfall Wasser mit heraus, das so viel ist, das es ablaufen muss?

    Oder ist der Ablauf, als "Notablauf" anzusehen?

    Sollten sie meinen, das er wirklich gebraucht wird, eine weitere Frage: Weist der Boden eine dann nötige Rutschbeständigkeit auf? Hier ist dann wohl auch mit Seifenresten zu rechnen, und Nässe ... also, ist er dann noch ausreichend Rutschbeständig? Oder liegt hier eine Gefährdung vor ... dann müssten sie sofort den Raum versiegeln?

    So, Wetten, das man jetzt von dem Fragesteller nichts mehr hört!

    Hilfreich währe, was steht im Vertrag, zu dem Raum? Was zur Norm? Was zum geschuldeten ...?

    • Name:
  6. Waschraum-Nutzung: Teilungserklärung vs. tatsächliche Ausführung

    Hallo, danke soweit für die Antworten. Ich ...
    Hallo, danke soweit für die Antworten. Ich Hallo,

    danke soweit für die Antworten. Ich muss nochmal betonen, dass ich Laie bin.

    Es ist so, dass in der Teilungserklärung nur die Rede von "Raum zur bes. Verwendung" ist. Es wurde zu Beginn nur damit geworben, dass dieser Raum zum Abstellen von Waschmaschinen verwendet werden kann. Weitere Regelungen dazu sind nicht festgehalten. Auf einer Eigentümerversammlung wurde dann mehrheitlich beschlossen, dass dieser Raum zum Waschmaschinenraum ausgebaut werden soll.

    Der Raum ist so gebaut worden, dass er 10 Waschmaschinen Platz bietet. Alle 10 Stellplätze werden auch verwendet werden.

    Wie jetzt eine korrekte oder hinreichend fachgerechte Ausführung aussieht ist mir nicht klar. Ich kann nur feststellen, dass a) der zentral im Boden eingelassene Abfluss ca. die Höhe eines Geldstückes übersteht und b) dass Wasser nicht zwingend den Weg in die Mitte findet, sondern verschiedene Flussrichtungen hat, die u.a. unter der Zugangstür in den Hausflur weisen.

    Inwieweit die DINAbk.-Norm anzuwenden oder geschuldaet ist kann ich nicht sagen.

    Bei einer Begehung mit dem Bauleiter/Vertreter der Projektgesellschaft meinte dieser, dass er uns die DIN-Norm geben will wonach das alles (Gefälle) zulässig sei. Daher meine Frage nach der DIN-Norm.

    Gruß

  7. Gefälle im Waschraum: DIN als Stand der Technik

    Stand der Technik
    Die DINAbk. beinhaltet den Stand der Technik. Das gilt für Gefälle und Rutschfestigkeit. Wasserlachen um den Einlauf dürfen sich nicht bilden. Der Bauträger muss die DIN automatisch anwenden und kann sich nicht auf einen Auftragsmangel berufen. Allerdings ist trotzdem die Verwendung eines Lippenschiebers gegen das Wasser notwendig.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  8. DIN-Pflicht: Stand der Technik vs. anerkannte Regeln

    Foto von

    nein nein und ganz kräftig nein!
    Dennoch: Moin moin, erstmal, Nein, die Aussage ist ganz einfach Falsch ... Warum: Weil ich es sage, und damit ist das so ... Sollte einer es nicht glauben ... Ganz einfach, vergleiche, und denkt mal über folgende nach ... :

    Stand der Technik Anerkannte Regel der Technik, Stand der Wissenschaft und Technik usw ...

    Und, die Links oben durchlesen ...

    Falls er sich mit der DINAbk. mal meldet ... schreib mal, welche er vorgelegt hat ...

    Gruß

    • Name:
  9. DIN 18195: Allgemeine Regeln der Technik für Nassräume

    Lieber Thorsten
    grundsätzlich ist die DINAbk. 18195 allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.), daran kannst auch Du nichts ändern! Das gilt voraussichtlich noch bis Ende des Jahres, dann kommt die DIN 18531 bis 18535 als Ersatz und von der DIN 18195 bleibt nur noch der Teil 2 als Stoffnorm bestehen. Dann sind diese die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) für Bauwerksabdichtung. Das kannst Du dir von ö.b.u.v. Sachverständigen und von Juristen in jeder einschlägigen Weiterbildung erklären lassen. Deine juristischen Verweise auf gewisse Einschränkungen bei veralteten DIN-Normen sind hier wenig zielführend und Links zu einer Konrad-Fischer-Seite machen das nicht glaubwürdiger.

    Im hier vorliegenden Fall ist aber die Frage eine ganz andere, nämlich ob es sich überhaupt um einen Nassraum handelt, auf den dann die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) (also auch DIN 18195) anzuwenden wäre, oder ob es hier nur um einen Feuchtraum mit äußerst seltener und geringer Feuchtebeanspruchung handelt.

    Der Bodenablauf allein macht aus einer Waschküche noch keinen "Nassraum" (z.B. öffentliche Dusche oder Großküche). Er dient hier wohl nur zur Sicherheit für den Havariefall (wenn mal ein WM-Schlauch platzt) und nicht für die tägliche Abfuhr regelmäßig bzw. häufiger anfallender größerer Wassermassen.

    Also ist hier vermutlich die DIN 18195 gar nicht anzuwenden, wenn sie nicht in der Bauplanung für diesen Raum extra vermerkt ist. Es lässt sich die bauliche Situation nur sehr allgemein bewerten. Liegt die Schwelle höher als der Ablauf? Gut! Besteht Aufgrund der ungünstigen Anordnung der Waschmaschinen und Aufgrund des geringen Gefälles tatsächlich die Gefahr, dass Wasser zur Tür rauslaufen kann, dann sollte dort eigentlich vorsorglich eine Schwallbremse (2 mm hohe Abschlussschiene) vorhanden sein. Ein rückstandsfreies Ablaufen des Wassers kann wohl nicht gefordert werden. Ein minimal überstehender Kranz des Ablaufes ist nicht schön, aber solange er keine Stolperstelle darstellt, wäre die Sache im hier vorliegenden Fall vermutlich eine hinnehmbare Unregelmäßigkeit.

    Der Fragesteller kann hier also nicht auf feste Regeln und Normen pochen, sondern nur auf Vernunft und Zweckmäßigkeit bei Planung und Ausführung.

  10. Gefälle: Notablauf vs. regulärer Abfluss im Waschraum

    Foto von

    wurde ich mal wieder nicht richtig verstanden?
    Moin, mein letzter Beitrag, bezog sich auf den Beitrag Nr. 6
    • Stand der Technik -

    und das ist wieder was anderes, als allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)

    Auch, wurde weiter oben schon angeführt, ob es fraglich ist, das in dem Raum öfters mit soviel Wasser zu rechnen ist, das es einwandfrei ablaufen muss, oder ob es ein "Notablauf" sein könnte (überstehen, ist dann aber auch nicht Zweckmäßig) Dann könnte man in die Einbauanleitung des Herstellers hineinsehen!

    Schön, das du ansprichst, das die 18195 bald abgelöst wird (teilweise)  -  warum nur? Und ändert sich was gravierendes? Dann kann man davon ausgehen, das die jetzige Norm, wohl nicht mehr ganz aktuell ist ...

    Leider kann ich nur alte Urteile, anführen. Bis das BGH entscheidet, dauert es halt wieder etwas länger. Und ein LG Urteil, ist eine einzellfall Entscheidung  -  wird mir dann voegeworfen! und noch ein!

    Aber lese dich mal in :

    ein ... OK, es gibt auch eine 2015er Version, aber ich fand den Preis, mit 598 € so gut ...!

    Also, wenn ich auf Stand der Technik eingehe, und die Begriffsbestimmungen dazu, warum fängst du dann mit allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) an? Und dann mit einer Norm, die wohl nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist ... man könnte so manches daran ableiten (habe ich vor Gericht schon durchgesetzt!) Ach ja, falls du auf SV's und Juristen abziehen möchtest,  -  als ich meinen SV Kurs besucht hatte, haben zwei Dozenten aufgehört, bzw. mich alle Std. gefragt, ob es so richtig ist, was sie vorgetragen haben! Meinen Rundstempel, habe ich aber wieder zurück gegeben, weil es kein Spaß macht!

    Lieber nochmal zu dem Beitrag Nr. 6 wiki sagt das dazu:

    und du führst das an:

    siehst du einen Unterschied?

    Wenn nicht gehe mal auf das Urteil des Reichsgerichtes 18xx Dickmilch zurück, und siehe nach, was die sagen, was geschuldet ist! Ich liebe! Und noch ein!

    • Name:
  11. DIN 18195: Aktualität und Anwendungsbereich im Bauwesen

    DIN 18195
    ist nicht veraltet. Sie wurde 2000 grundlegend überarbeitet und 2012 in Details aktualisiert. Die neue DINAbk.-Reihe mach sich nur erforderlich, um die einzelnen Bauwerksabdichtungen, die bisher alle in der DIN 18195 enthalten waren nun etwas zu separieren.
    • Flachdach genutzt/ungenutzt
    • Parkdecks
    • erdberührte Bauteile
    • Nassräume

    Alles bekommt jetzt eigene Normen, sodass man alles noch genauer und trotzdem übersichtlich Regeln kann und es kommen viele neue Stoffe dazu, die jetzt für den ein oder anderen Abdichtungsfall geregelt werden und für die es in der DIN 18195 bisher noch keine Ausführungsdetails gab. Lassen wir uns überraschen. Um Ostern rum kommt wohl der Gelbdruck.

    Was Beitrag 6 betrifft, da gibt es tatsächlich einen Fehler. DIN-Normen stehen unter dem Verdacht die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) wiederzuspiegeln, aber nicht den Stand der Technik. Um es ganz einfach zu erklären: allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) = Mindeststandards Stand der Technik = das allgemein Machbare

    Die Begriffsdefinition der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) in der EN 45020 ist ja echt schlecht! Da gab es doch schon bessere Beschreibungen!

  12. Bau-Foren: Expertenwissen vs. Laienverständlichkeit

    Einige dieser sog. "Experten" ...
    Einige dieser sog. "Experten" in solchen und ähnlichen Foren (s. auch bauexpertenforum) müssen über unwahrscheinlich viel Zeit verfügen, sind sehr oft Beratungsresistent und derart von sich eingenommen.. UNGLAUBLICH! Da findet  -  für den Laien  -  keine Beratung statt, sondern es wird fast nur rechthaberisch mit Begriffen um sich geworfen, die dem Laien absolut nichts bringen. Es gibt von diesen "Experten" für Laien keine Lösung ... nur Verwirrung! Dies ist ebenfalls einer der Gründe, warum wir in Deutschland am Bau einen solch hohen Mängelanteil haben!

    Vielleicht sollte Herr Prof. Partsch sich einmal der Sache annehmen.

  13. Kellerbau: Betonkeller und Grundwasser – Warnung vor Risiken!

    Wenn es um den Keller geht?
    Zumindest bei beton.org kann man zum Thema Keller eine gerade neu erschienene Druckschrift zum Betonkeller beziehen bzw. herunterladen.

    Aber ich möchte vor dem Versuch, einen Keller im Grundwasser mit der Dreischichtenplatte zu bauen, warnen. Auch wenn Architekten davon überzeugt sind. In der Realität sind es ca. 8 cm Beton, die das Wasser zurückhalten sollen. Das tun sie nicht!

    Aber Schuld seien die Handwerker, die die Platten direkt auf die Bodenplatte stellen.

    Ob es bei dieser Bemerkung des Vorgängers allerdings um Keller gegangen ist? Ich konnte es nicht erkennen.

    • Name:
    • Pauline Neugebauer
  14. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Gefälle im Waschraum: DINAbk.-Normen und Bauträger-Haftung im Mehrfamilienhaus

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, welche DIN-Normen für das Gefälle in einem gemeinschaftlichen Waschraum eines Mehrfamilienhauses gelten. Es wird erörtert, ob der Bauträger für Mängel haftet, wenn das Gefälle nicht den Normen entspricht und Wasser in den Hausflur eindringt. Die Teilnehmer diskutieren die Verbindlichkeit von DIN-Normen und die Rolle des Verwalters bei der Mängelbeseitigung. Zudem wird die Bedeutung der Teilungserklärung und die Definition des Standes der Technik beleuchtet.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass der Verwalter Mängel nicht voreilig als beseitigt abnimmt, wie im Beitrag WEG-Mängel: Verwalterhaftung bei Baumängeln im Waschraum betont wird. Eine sorgfältige Prüfung und Dokumentation ist entscheidend.

    ✅ Zusatzinfo: Die DIN 18195 gilt als allgemein anerkannte Regel der Technik für Nassräume, wird aber voraussichtlich durch die DIN 18531 bis 18535 ersetzt, wie im Beitrag DIN 18195: Allgemeine Regeln der Technik für Nassräume erläutert wird. Diese Normen regeln die Bauwerksabdichtung und sind relevant für die Beurteilung des Gefälles.

    🔴 Kritisch/Risiko: Beim Kellerbau im Grundwasser sollte man vor der Verwendung von Dreischichtenplatten vorsichtig sein, da die dünne Betonschicht möglicherweise nicht ausreichend Schutz bietet, wie im Beitrag Kellerbau: Betonkeller und Grundwasser – Warnung vor Risiken! gewarnt wird. Dies kann zu erheblichen Problemen führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie das Mängelprotokoll und stellen Sie sicher, dass alle Mängel bezüglich des Gefälles im Waschraum korrekt dokumentiert sind. Fordern Sie vom Bauträger einen Nachweis der Mängelfreiheit unter Berücksichtigung der relevanten DIN-Normen und ZDB-Merkblätter. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Gefälle im Waschraum: Mängelprotokoll für Gemeinschaftseigentum.

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